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Oberflächenabdichtung Deponieabschnitt B2_Deponie Nißma - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd-AöR Görschen · Mertendorf OT Görschen, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen W-90 / 10 / 2025 (L)veröffentlicht 27.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
18 Monate28.08.2025 – 05.03.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

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Wird verhandelt?

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 05.03.2027
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Im Rahmen der Stilllegung der Deponie Nißma soll der Abschnitt B 2 mit einer Oberflächenabdichtung versehen werden. Die Bauleistungen erfolgen im Bereich der Deponie Nißma, wobei die eigentlichen Bauarbeiten auf einer Gesamtfläche von rund 2,5 ha stattfinden. Auf Grund der Größe und der zeitlichen Abhängigkeiten wird von einer Bauzeit von August 2025 bis März 2027 ausgegangen.

Für diese Bauleistungen sind die Überwachungsleistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators inkl. erforderlicher Anpassungen des vorhandenen Arbeits- und Si-cherheitsplanes zu erbringen.

Beschreibung des Loses

Aufgabenstellung, Vorgehensweise und Zielsetzung der sicherheitstechnischen Koordination sind der Sanierungsplanung bzw. dem vorläufigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für die Maßnahme zu entnehmen (siehe Anlagen - Vergabeunterlagen). Daneben sind die einschlägigen Vorschriften des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes zu berücksichtigen. Alle Tätigkeiten der sicherheitstechnischen Koordination sind, auch wenn im folgenden Text nicht explizit darauf eingegangen wird, entsprechend den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik durchzuführen. Der SiGeKo hat die Koordination und Überwachung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß • Baustellenverordnung (BauStellV) und • DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128) zu übernehmen und entsprechend die Sachkunde RAB 30 und die Sachkunde nach DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128) vorzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die arbeitsmedizini-sche Eignung des vor Ort eingesetzten Personals vor Arbeitsaufnahme der Leistungen beim Auf-traggeber vorzuliegen hat.

Der SiGeKo nach BaustellV hat grundsätzlich folgende Aufgaben wahrzunehmen: • Sichtung der Ausführungsunterlagen • Aktualisierung des vorliegenden Arbeits- und Gesundheitsschutzplanes (SIGE-Plan) • Aktualisierung des vorliegenden Sicherheitsplanes (A+S-Plan) • Abstimmungen mit AG und zuständigen Behörden und Berufsgenossenschaften • Prüfung der Betriebsanweisungen des AN Bau • Vorankündigung gem. BauStellV • Festlegen von Meldepflichten aller am Bau Beteiligten durch den SiGeKo • Durchführung der Erstbelehrung • Kontrolle von Unterweisungen und Belehrungen des AN Bau • Optimierung des Bauablaufes bezüglich Sicherheit in Abstimmung mit allen Beteiligten • Koordination, Organisation und Regelung des Zutritts zur Baustelle • Kontrolle der Einhaltung der Baustellenordnung und Absicherung der Baustelle • Regelmäßige Begehungen der Baustelle zur Überwachung der Einhaltung der im SIGE-Plan und in den Betriebsanweisungen festgelegten Forderungen • Kontrolle des Nachweisbuches über die Sicherheitsunterweisungen • Etablierung sicherheitstechnischer Standards nach § 4 Arbeitsschutzgesetz • Koordinierung und Prüfung verschiedener Einzelgewerke hinsichtlich gegenseitiger Ge-fährdungen • Organisation von Sicherheitsberatungen und Sicherheitsbegehungen im Rahmen der Bau-beratungen, inkl. deren Auswertung und Überwachung der Mängelbeseitigung • Prüfung von Nachweisen, Prüfzertifikaten etc. und von Geräten • Überprüfen von sicherheitstechnischen Einrichtungen und Schutzmaßnahmen • Einschreiten bei erkennbaren Gefahrenzuständen • Dokumentationspflichten

Im Rahmen des Baufortschritts ist erforderlichenfalls eine Überarbeitung / Anpassung / Fort-schreibung des Arbeits- und Gesundheitsschutzplanes (SIGE-Plan) und des Sicherheitsplanes (A+S-Plan) vorzunehmen. Die Gültigkeit der dort erfassten Vorschriften, Regeln und Informatio-nen sind zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Vom sicherheitstechnischen Koordinator ist eine laufende Dokumentation und Auswertung in Form von Tagesberichten und eine Berichterstattung in Bauberatungen vorzunehmen. Folgende Vorgänge sind zu dokumentieren:

• Erstbelehrung der Beschäftigten und Kontrolle der Einhaltung von Betriebsanweisungen • Erlassene Schutzmaßnahmen • Kontrolle / Vorkommnisse bezüglich der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften • Zustand / Vollständigkeit der persönlichen Schutzausrüstung • Funktionsfähigkeit der Schutzeinrichtungen der Maschinen und Geräte • Besuche / Anweisungen des Bauherrn und der zuständigen Behörden • Arbeitsunfälle und Vorkommnisse • Abschlussbericht über die Bauzeit

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (dezimal, genau) 1Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
28.08.2025
Vertragsende
05.03.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Sachverständigenbüro S.A.B., Zeitz–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

313vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (251 Lose mit Angabe)
180.882 €Zuschlagswert im Median
59.569 € – 348.694 €mittlere Hälfte, 172 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.06.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1afea2e7-bde9-45f7-882a-a35463f5ba7c.