Planungsleistungen für den Neubau von Wohngebäuden in Niedersachsen - VOEK 226-25
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 226-25veröffentlicht 22.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 8 Monate
- 01.11.2025 – 30.06.2026
- Lose
- 5
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 8 Monate01.11.2025 – 30.06.2026
- Lose
- 5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Das angebotene Honorar ist in das Honorarblatt (Anlage B-01.3) einzutragen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar wird mit 10 Punkten und einem Gewichtungsfaktor von 6 bewertet (= max. 60 Punkte). Liegt ein Angebot über dem 2-Fachen des niedrigsten Preises, werden 0 Punkte vergeben. (Wertung siehe Anlage A-04).50 %
- Das Zuschlagskriterium „Konzept“ nimmt 40 Prozent der Gesamtwertung ein. (Wertung siehe Anlage A-04) 1. Personaleinsatz und Projektorganisation - 10 Prozentpunkte 2. Projektanalyse und methodische Herangehensweise an die Planungsaufgabe - 30 Prozentpunkte50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 18 Monatenan Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhrvor 18 Monaten
- Vertragsbeginnvor 12 MonatenLaufzeit bis 30.06.2026
- Heute
Beschreibung
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau von Wohngebäuden in Niedersachsen Seitens der Auftraggeberin ist geplant, Planungsleistungen Lph. 1 und 2 der Objektplanung „Gebäude und Innenräume“, Objektplanung "Freianlagen", Fachplanung "Technische Ausrüstung", besondere Leistungen der 3 vorbenannten sowie Gutachten und Technische Beratungsleistungen für Vermessungstechnische Leistungen in 5 Gebietslosen zu vergeben.
Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Planungsleistungen für den Neubau von Wohngebäuden in Niedersachsen Planungsleistungen für den Neubau von Wohngebäuden in Niedersachsen (31737 Rinteln, Droste-Hülshoff-Straße 1 und 3 bis 6, Waldkaterallee 20/21, Waldkaterallee Garagenkomplex, Wilhelm-Busch-Weg 1 bis 6) Planungsleistungen Lph. 1 und 2 der Objektplanung „Gebäude und Innenräume“, Objektplanung "Freianlagen", Fachplanung "Technische Ausrüstung", besondere Leistungen der 3 vorbenannten sowie Gutachten und Technische Beratungsleistungen für Vermessungstechnische Leistungen. | 8 Monate | – |
| 2 | Planungsleistungen für den Neubau von Wohngebäuden in Niedersachsen Planungsleistungen für den Neubau von Wohngebäuden in Niedersachsen (27637/23739 Wurster Nordseeküste OT Nordholz, Bundesstraße 16-19) Planungsleistungen Lph. 1 und 2 der Objektplanung „Gebäude und Innenräume“, Objektplanung "Freianlagen", Fachplanung "Technische Ausrüstung", besondere Leistungen der 3 vorbenannten sowie Gutachten und Technische Beratungsleistungen für Vermessungstechnische Leistungen. | 8 Monate | – |
| 3 | Planungsleistungen für den Neubau von Wohngebäuden in Niedersachsen Planungsleistungen für den Neubau von Wohngebäuden in Niedersachsen (31675 Bückeburg-Evesen, Mathweg) Planungsleistungen Lph. 1 und 2 der Objektplanung „Gebäude und Innenräume“, Objektplanung "Freianlagen", Fachplanung "Technische Ausrüstung", besondere Leistungen der 3 vorbenannten sowie Gutachten und Technische Beratungsleistungen für Vermessungstechnische Leistungen. | 8 Monate | – |
| 4 | Planungsleistungen für den Neubau von Wohngebäuden in Niedersachsen Planungsleistungen für den Neubau von Wohngebäuden in Niedersachsen 21337 Lüneburg, Stadtkoppel sowie Dieselstr. 1, 3, 5, 7, 9, 11, 73, 75, 77 und 79) Planungsleistungen Lph. 1 und 2 der Objektplanung „Gebäude und Innenräume“, Objektplanung "Freianlagen", Fachplanung "Technische Ausrüstung", besondere Leistungen der 3 vorbenannten sowie Gutachten und Technische Beratungsleistungen für Vermessungstechnische Leistungen. | 8 Monate | – |
| 5 | Planungsleistungen für den Neubau von Wohngebäuden in Niedersachsen Planungsleistungen für den Neubau von Wohngebäuden in Niedersachsen (21337 Lüneburg, Gorch-Fock-Str. 2-28, 38-60 sowie Klaus-Groth-Str. 1-15 und 18-28) Planungsleistungen Lph. 1 und 2 der Objektplanung „Gebäude und Innenräume“, Objektplanung "Freianlagen", Fachplanung "Technische Ausrüstung", besondere Leistungen der 3 vorbenannten sowie Gutachten und Technische Beratungsleistungen für Vermessungstechnische Leistungen. | 8 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Das angebotene Honorar ist in das Honorarblatt (Anlage B-01.3) einzutragen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar wird mit 10 Punkten und einem Gewichtungsfaktor von 6 bewertet (= max. 60 Punkte). Liegt ein Angebot über dem 2-Fachen des niedrigsten Preises, werden 0 Punkte vergeben. (Wertung siehe Anlage A-04).Gewichtung (Punkte, genau) 50Preis
- Qualität
- Das Zuschlagskriterium „Konzept“ nimmt 40 Prozent der Gesamtwertung ein. (Wertung siehe Anlage A-04) 1. Personaleinsatz und Projektorganisation - 10 Prozentpunkte 2. Projektanalyse und methodische Herangehensweise an die Planungsaufgabe - 30 ProzentpunkteGewichtung (Punkte, genau) 50Qualität
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
1. Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechts-form, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Gene … ganz lesenkürzer
1. Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechts-form, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprech-partner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens). 2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein). 3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB 4. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffs-krieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Auf-träge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unter-auftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter die Anlage B-02.1 „Ergänzende Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen 5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG 6. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-03 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung). 7. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage B-04)- Kriterium
1. Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 2,0 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 2,0 Mil … ganz lesenkürzer
1. Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 2,0 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 2,0 Millionen Euro für Sonstige Schäden (alle jeweils mindestens zweifach maximiert) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. - Mindestanforderung - 2. Erklärung über den Umsatz Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023, 2024 abgeschlossen wurden, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Erklärung über den Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023, 2024 abgeschlossen wurden, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist.Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.Mindestens durchschnittlicher Gesamtumsatz der Jahre 2022, 2023, 2024: 250.000 Euro (netto). - Mindestanforderung -- Kriterium
1.1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. 1.2. Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung steh … ganz lesenkürzer
1.1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. 1.2. Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen werden, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können. 2. Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ des Einzelbewerbers oder des/der bevollmächtigten Vertreters/-in einer Bewerbergemeinschaft 3. Nachweise der Berechtigung über die Erstellung bautechnischer Nachweise der Standsicherheit und des Brandschutzes. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn diese Nachweise für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds ausgefüllt werden. – Mindestanforderung - 4. Zugelassen wird, wenn die Gesamtanzahl der Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), im Durchschnitt mehr als 5 beträgt. –Mindestanforderung - 5.1. Mindestanforderung an die Projektleitung: Erklärung, dass für das Projekt mindestens ein/e Projektleiter/- in sowie mindestens ein/e Projektleiter/-in als Stellvertretung zur Verfügung stehen, die jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen. Zugelassen sind der Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc./M.Eng. o-der B.Sc./B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung. Zu den einzelnen Positionen im Projekt sind folgende Angaben zu machen: Name, Stellung im Unternehmen, Unternehmenszugehörigkeit, Benennung fachspezifische(r) Berufsausbildung/-abschluss, Qualifikation, Berufserfahrung seit Abschluss in Jahren, Angaben zu etwaigen fachspezifischen Zusatzqualifikationen. 5.2 Mindestanforderung an Projektmitarbeiter/-innen: Erklärung, dass für das Projekt neben der Projektleitung und der stellv. Projektleitung mind. ein/e weiterer/e Projektmitarbeiter/in zur Verfügung steht, der/die über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügt. Zugelassen sind der Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc./M.Eng. oder B.Sc./B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung. Die Nachweise zu den Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten sind durch eine Kopie des Hochschul-bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc./M.Eng. oder B.Sc./B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder durch eine Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung vorzulegen. 6. Angaben zu Referenzen Die Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein (Abschluss Leistungsphase 4 nicht vor 04/2015), um wertungsfähig zu sein. Mehrfachnennungen sind zulässig. So kann beispielsweise ein Referenzprojekt für mehrere geforderte Referenzen in den Losen angewendet werden. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Angaben zu den Referenzen für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds ausgefüllt werden. Für die geforderten Referenzangaben stellt die Vergabestelle ein Formular (siehe Vordruck Anlage B-02 „Bewerberauskunft und Eignungskriterien“) zur Verfügung, das von den Bewerbern/Bewerber-/Bietergemeinschaften genutzt werden soll. Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den Referenzblättern, um ein entsprechendes Exposé für die jeweilige Referenz gebeten (pro Referenzprojekt eine Seite DIN A4 mit Projektbezeichnung, Foto, Luftbild oder Lageplan, stichpunktartige Erläuterung des Referenzprojektes). Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend zur Bewerberauskunft einzu …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2025
- Vertragsende
- 30.06.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 144 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Noch nicht bekannt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53119 Bonn
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH6 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH6 Zuschläge
- Beyss Architekten GmbH5 Zuschläge
- DB Engineering & Consulting GmbH5 Zuschläge
- Enertec Ingenieurgesellschaft mbH5 Zuschläge
- PDA Architekten Ingenieure GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 23.05.2025
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 453120b2-812e-4b59-acaa-46a29b993040.