Planungsleistungen für den Neubau eines Trinkwasserspeichers sowie Neuverlegung einer Füllleitung und einer Fallleitung
Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH · Bodenheim, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen E35586617veröffentlicht 07.11.2024erstmals 07.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 30 Monate
- 17.03.2025 – 01.10.2027
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 30 Monate17.03.2025 – 01.10.2027
- Lose
- 4
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bodenheim55294, Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 24 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 24 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 23 Monaten
- Vertragsbeginnvor 20 MonatenLaufzeit bis 01.10.2027
- Heute
Beschreibung
Die Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH (wvr) beabsichtigt den Neubau eines Trinkwasserspeichers bzw. Hochbehälters (Durchlaufbehälter, ca. 3.800 m³ effektives Nutzvolumen, Bruttovolumen der Wasserkammern entsprechend größer) sowie die Neuverlegung der Füllleitung, GGG DN 250, und einer Fallleitung, GGG DN 300, auf einer Rohrleitungsgesamtlänge von ca. 3.500 m Länge. Grundstück, Lage der Baustelle Das für den Bau und Betrieb des HB ausgewählte Grundstück befindet sich in der Gemar-kung Albig (Flur 44, Flurstück 41, Koordinaten gemäß google maps 49.764190 / 8.135348, Größe rd. 6.500 m²). Es wird empfohlen, sich das Grundstück vor Abgabe des Angebotes anzusehen.
Gegenstand der Anfrage sind die Ingenieur- und sonstige Planungsleistungen gemäß HOAI zur betriebsfertigen Errichtung sowie zur Inbetriebnahme des HB und dessen Anschluss an das vorgelagerte Netz. Behälterform und -anordnung, Anzahl der Wasserkammern, Form und Positionierung des Bedienhauses bzw. der Schieberkammer, die Ausführungsart (Ortbeton, vorgespannte Fertigteilbauweise usw.) sowie die technische Gebäudeausrüstung, einschließlich Elektrotechnik, sind Gegenstand der zu erbringenden Leistung. Ebenso eine vergleichende Betrachtung der Ausführungsvarianten hinsichtlich der Vor- und Nachteile unter Berücksichtigung bspw. u.a. folgender Aspekte: auf die Betonqualität und -güte (u.a. Aspekte der Nachbehandlung), die Gewährleistung eines dauerhaft wasserundurchlässigen und hygienisch einwandfreien Bauwerks sowie der Kostenentwicklung (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung), Die Vergabe der Leistungen erfolgt in 4 getrennten Losen nach den Fachplanungsdisziplinen der HOAI. Eine Bewerbung auf alle Lose ist möglich. Eine Loslimitierung erfolgt nicht
Folgende Lose werden vergeben:
Los 1: Planung Ingenieurbauwerk Hochbehälter
Los 2: Planung Ingenieurbauwerke Leitungsverlegung
Los 3: Tragwerksplanung Hochbehälter
Los 4: Planung Technische Ausrüstung Hochbehälter
Baubeginn / Bauende Die Inbetriebnahme bzw. die Herstellung des betriebsfertigen HB ist für Ende Oktober 2027 geplant. Der Baubeginn ist für März 2026 vorgesehen.
Planungsbeginn / -dauer Leistungsbeginn unmittelbar nach Zuschlagserteilung. In Anbetracht der vorgesehenen Inbetriebnahme sind folgende Planungsfristen zu beachten: für die Leistungsphasen 1 bis 4 sind 4-5 Monate Bearbeitungszeit nach Auftragsvergabe vorgesehen. Vorbereitend zur eigentlichen Genehmigungsphase sind in den Leistungsphasen 2-3 mit den zuständigen Behörden Abstimmungstermine durchzuführen. für die Leistungsphasen 5 bis 6 sind 2-3 Monate Bearbeitungszeit vorgesehen. für die Bauleistungen wird in Leistungsphase 7 eine EU-weite Ausschreibung durchgeführt; entsprechender Zeitraum hierfür ist vorzusehen die Auftragsvergabe soll im Feb. 2026 erfolgen.
Grundlagen der Vergütung Die endgültige Vergütung der Leistungen erfolgt für die LPH 1-4 nach der Kostenberechnung und für die LPH 5-9 sowie für die Örtliche Bauüberwachung in Höhe eines im Wettbewerb zu verhandelnden % nach der Kostenfeststellung, solange diese nicht vorliegen nach der Kostenschätzung.
Der AG erbringt folgende Leistungen bzw. beauftragt sie und stellt die Unterlagen und Daten dem AN zur Verfügung: a) Beauftragung der erforderlichen Vermessungsgrundlagen b) Beauftragung des SiGeKo, c) Beauftragung der erforderlichen landschaftsökologischen Planungsbasis mit Fachbeitrag Naturschutz, Natura2000-Vorprüfung und artenschutzrechtlicher Beurteilung für die Bewertung der Umweltauswirkungen der Baumaßnahme, d) Beauftragung ggf. erforderlicher artenschutzrechtlicher Maßnahmen, e) Beauftragung der ökologischen Baubegleitung, f) Beauftragung einer Bodenuntersuchung gem. EBV bzw. LAGA M20 – Erfordernis nach Abstimmung mit dem AN, g) Beauftragung Untersuchung auf Kampfmittelfreiheit – Erfordernis nach Abstimmung mit dem AN, h) Grenzfeststellung des betreffenden Grundstücks durch öffentlich bestellten Vermesser, i) vorgezogene Festlegung und Beauftragung des Prüfstatikers nach Abstimmung mit dem AN, j) Einreichung der vom Ingenieurbüro erstellten Genehmigungsunterlagen bei den Aufsichtsbehörden, k) Beauftragung Bauleistungen,
Die vorläufig geschätzten anrechenbaren Kosten zur vorläufigen Bestimmung der Honorarhöhe sind bei der Aufgabenbeschreibung der jeweiligen Lose angegeben. Die Beauftragung erfolgt wie oben dargelegt nach Leistungsstufen, wobei bezüglich der Leistungsstufen auf die Beschreibung bei den einzelnen Leistungsbildern hingewiesen wird. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Stufe 1 der Leistungsphasen wie oben dargestellt vergeben. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der weiteren Leistungsstufen aus den Leistungsbildern – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die jeweiligen Planungsleistungen werden in einem Vergabeverfahren vergeben. Wichtiger Hinweis: Die Auftraggeberin muss sich ein Sonderkündigungsrecht vorbehalten, da dies in den Verträgen für einen Sonderkunden enthalten ist, der über die zu errichtende Anlage versorgt werden soll.
Gegenstand nach CPV
- 71300000Dienstleistungen von IngenieurbürosHauptgegenstand
Lose4 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Objektplanung – Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI. LPH. 1-9, örtliche Bauüberwachung sowie weitere Besondere Leistungen Leistungsbeginn unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Vorgesehen ist eine stufenwei-se Beauftragung in drei Stufen für Grundleistungen: 1. Stufe: LPH 1-4, 2. Stufe: LPH 5-7 und 3. Stufe: LPH 8 und 9. Besondere Leistungen: LPH. 2 Vorplanung: • Anfertigen von Kosten- Nutzenanalysen und deren Fortschreibung, • Wirtschaftlichkeitsprüfung, LPH. 3 Genehmigungsplanung: • Mitwirkung bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen sowie mehrere Abstimmungstermine mit der genehmigenden Behörde im Vorfeld der eigentli-chen Genehmigungsphase durch die Behörde. LPH. 7 Mitwirken bei der Vergabe: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten LPH. 8 Bauoberleitung: • Kostenkontrolle • Prüfen von Nachträgen auf Berechtigung, • Örtliche Bauüberwachung: a) Überwachen der Ausführung der Bauleistungen - Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauan-laufbesprechung). - Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers. - Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen. - Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen. - Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestell-ten Mängel. - Dokumentation des Bauablaufs. b) Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße c) Mitwirken bei behördlichen Abnahmen d) Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen e) Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme f) Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage g) Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Überein-stimmung mit dem Standsicherheitsnachweis LPH 9 Objektbetreuung: • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. | 30 Monate | – |
| 2 | Los 2: Objektplanung – Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI LPH. 1-9, örtliche Bauüberwachung sowie weitere Besondere Leistungen für den Hochbehälter Leistungsbeginn unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung, entsprechend der jeweiligen Lose, in drei Stufen für Grundleistungen: 1. Stufe: LPH 1-4, 2. Stufe: LPH 5-7 und 3. Stufe: LPH 8 und 9. Besondere Leistungen: LPH. 2 Vorplanung: • Anfertigen von Kosten- Nutzenanalysen und deren Fortschreibung, • Wirtschaftlichkeitsprüfung, LPH. 3 Genehmigungsplanung: • Mitwirkung bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen sowie mehrere Abstimmungstermine mit der genehmigenden Behörde im Vorfeld der eigentlichen Genehmigungsphase durch die Behörde. LPH. 7 Mitwirken bei der Vergabe: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten LPH. 8 Bauoberleitung: • Kostenkontrolle • Prüfen von Nachträgen auf Berechtigung, • Örtliche Bauüberwachung: a) Überwachen der Ausführung der Bauleistungen Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung). - Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers. - Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen. - Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen. - Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel. - Dokumentation des Bauablaufs. b) Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße c) Mitwirken bei behördlichen Abnahmen d) Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen e) Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme f) Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage LPH. 9 Objektbetreuung: • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. | 23 Monate | – |
| 3 | Los 3: Fachplanung – Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LPH. 1-6, 8 sowie Besondere Leistungen Leistungsbeginn unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Tragwerksplanung unter Berücksichtigung der „normalen“ Lastbeanspruchungen und der Zwangsbeanspruchung infolge Temperaturdifferenz (Dichtheitsprüfung bei freistehender Wasserkammer, ggf. in Abhängigkeit der Jahreszeit) u.a.. Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung in zwei Stufen für Grundleistungen: 1. Stufe: LPH 1-4 und 2. Stufe: LPH 5-6 und 8 Besondere Leistungen: LPH. 5 Ausführungsplanung: • Ggf. berechnen der Dehnwege, Festlegen des Spannvorganges und Erstellen der Spannprotokolle im Spannbetonbau, LPH. 6 Vorbereitung der Vergabe: • Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten des Objektplaners. • Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks. LPH. 7 Mitwirken bei der Vergabe: • Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote in Bezug auf die KG 300, auch im Falle einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Planers Ingenieurbauwerke falls nach der LPH 4 ein Generalunternehmervertrag geschlossen wird. • Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten. LPH. 8 Objektüberwachung: • Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen, • Ingenieurtechnische Kontrolle der Bewehrung vor dem Betonieren. LPH. 9 Dokumentation und Objektüberwachung: • Baubegehung zur Feststellung und Überwachung von die Standsicherheit betreffenden Einflüssen | 30 Monate | – |
| 4 | Los 4: Fachplanung – Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, LPH. 1-9 sowie Besondere Leistungen Leistungsbeginn unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung, in drei Stufen für Grundleistungen: 1. Stufe: LPH 1-4 , 2. Stufe: LPH 5-7 und 3. Stufe: LPH 8 und 9. Besondere Leistungen: LPH. 7 Mitwirken bei der Vergabe: • Prüfung und Wertung von Nebenangeboten. LPH. 9 Objektbetreuung: • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Zeitliche Auswirkungen / Einhaltung des anvisierten Fertigstellung- und Inbetriebnahmetermin und baubetriebliche Relevanz, Baustellenzufahrt, -erreichbarkeit, Anlieferung von Baustoffen bzw. Bauelementen. | 30 Monate | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Lose 1, 4
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. … ganz lesenkürzer
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. B Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). 1) Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist). Bei ausländischen Bewerber:innen ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen; 2) Eigenerklärung zur Eignung, u. a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 1); 3) Erklärung Antikorruption (Anlage 8); 4) Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich; 5) Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls erforderlich; Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben; 6) Eigenerklärung zum Russland-Bezug (Anlage 11).- Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die … ganz lesenkürzer
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden. 1) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung. Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den nachfolgend benannten Anforderungen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Fall ist spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die Kontaktstelle zu übergeben; 2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4). Vergleichbar sind Planungsleistungen zu dem hier betroffenen Leistungsbild der Objektplanung Ingenieurbauwerke. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber*innen haben gleichwertige Nachweise der für die zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen. Geforderte Mindeststandards: Zu 1): Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 3 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr 2-fach maximiert sein muss. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert. In diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherungsnehmers abzugeben, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die Kontaktstelle zu übergeben. Zu 2): Mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen von 200.000,00 EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind Planungsleistungen zu dem hier betroffenen Leistungsbild Ingenieurbauwerke zur Trinkwasserversorgung.- Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die … ganz lesenkürzer
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden. 1) Aussagekräftige Darstellung von Mindeststandards entsprechenden Referenzen: Referenzen zu Planungsleistungen betreffend den Neubau von Hochbehältern. 2) Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Zeitraum von 2021 bis zum Ende der Teilnahmefrist gemäß Anlage 9. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu 1): Es müssen mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen vorgelegt werden. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt: – Inhalt der Referenzprojekte ist eine vergleichbare Leistung gemäß der mit dieser Bekanntmachung ausgeschriebenen Leistung mit vergleichbarer Größe und Nutzung, eine Referenz mindestens HZ III. – Eine der beiden Referenzen muss den Bau eines Trinkwasserbehälters mit mind. Fassungsvermögen 1.000 m³ ausweisen. – Die Leistungen umfassten die Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 43 Abs. 1 HOAI. – Es müssen nicht zwingend alle Leistungsphasen in einem Referenzprojekt nachgewiesen werden. Es muss jedoch jede Leistungsphase unabhängig von der Anzahl der Referenzen mindestens einmal nachgewiesen werden. – Das Projekt wurde nach dem 01.01.2019 abgeschlossen. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde. Zu 2): Es müssen derzeit mindestens drei Ingenieure, davon ein beratender Ingenieur dem Unternehmen angehören. Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur bzw. beratender Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome bzw. Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur bzw. beratender Ingenieur tätig zu werden. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Befugnis der hier benannten Beschäftigten nachzuweisen. Das Kriterium zu 1) ist für die Eingrenzung des Teilnehmerkreises (vgl. Ziffer 5.1.9 der EU-Bekanntmachung) entscheidend, sofern die Auftraggeberin hiervon Gebrauch macht. Wenn eine Eingrenzung erfolgt, entscheidet zum einen die Anzahl der bedingungsgemäßen Referenzen. Die fünf Bieter mit der höchsten Referenzanzahl qualifizieren sich für das Verhandlungsverfahren. Erreichen mehrere Bieter auf den Plätzen 1 bis 4 dieselbe Anzahl, kommen alle Bewerber weiter, bis die Anzahl von 5 Bewerbern erreicht ist. Erhalten die Bewerber auf dem 5. Platz die gleiche Punktzahl, entscheidet das Los.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 17.03.2025
- Vertragsende
- 01.10.2027
- Verlängerung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 bzw. 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch … ganz lesenkürzer
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 bzw. 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffent … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 2
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. … ganz lesenkürzer
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. B Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). 1) Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist). Bei ausländischen Bewerber:innen ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen; 2) Eigenerklärung zur Eignung, u. a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 1); 3) Erklärung Antikorruption (Anlage 8); 4) Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich; 5) Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls erforderlich; Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben; 6) Eigenerklärung zum Russland-Bezug (Anlage 11).- Kriterium
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nach … ganz lesenkürzer
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden. 1) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung. Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den nachfolgend benannten Anforderungen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Fall ist spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die angegebene Kontaktstelle zu übergeben; 2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4). Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/ Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/ Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber:innen haben gleichwertige Nachweise der für die zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen. Geforderte Mindeststandards: Zu 1): Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 3 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr und Fall zweifach maximiert sein muss. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert. In diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherungsnehmers abzugeben, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die angegebene Kontaktstelle zu übergeben. Zu 2): Mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz von 200.000 EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.- Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die … ganz lesenkürzer
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden. 1) Aussagekräftige Darstellung von Mindeststandards entsprechenden Referenzen: Referenzen zu Planungsleistungen betreffend Trinkwasserleitungen. 2) Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Zeitraum von 2021 bis zum Ende der Teilnahmefrist gemäß Anlage 9. Geforderte Mindeststandards: Zu 1): Es müssen mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen vorgelegt werden. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt: Es müssen mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen vor-gelegt werden. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt: – Inhalt des Referenzprojektes ist eine vergleichbare Leistung gemäß der Bekanntmachung mit vergleichbarer Größe und Nutzung, eine Referenz mindestens HZ III. – Maßnahmeninhalt: Verlegung von Trinkwasserleitungen auf einer Strecke von mindestens 1.500 lfd. m, davon mindestens eine Referenz mit Querung von Gewässern – Die Leistungen umfassten die Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 43 Abs. 1 HOAI. – Es müssen nicht zwingend alle Leistungsphasen in einem Referenzprojekt nachgewiesen werden. Es muss jedoch jede Leistungsphase unabhängig von der Anzahl der Referenzen mindestens einmal nachgewiesen werden. – Das Projekt wurde nach dem 01.01.2019 abgeschlossen. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde. Zu 2): Es müssen derzeit mindestens zwei Ingenieure, davon ein beratender Ingenieur dem Unternehmen angehören. Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur bzw. beratender Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome bzw. Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur bzw. beratender Ingenieur tätig zu werden. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Befugnis der hier benannten Beschäftigten nachzuweisen. Das Kriterium zu 1) ist für die Eingrenzung des Teilnehmerkreises (vgl. Ziffer 5.1.9 der EU-Bekanntmachung) entscheidend, sofern die Auftraggeberin hiervon Gebrauch macht. Wenn eine Eingrenzung erfolgt, entscheidet zum einen die Anzahl der bedingungsgemäßen Referenzen. Die fünf Bieter mit der höchsten Referenzanzahl qualifizieren sich für das Verhandlungsverfahren. Erreichen mehrere Bieter auf den Plätzen 1 bis 4 dieselbe Anzahl, kommen alle Bewerber weiter, bis die Anzahl von 5 Bewerbern erreicht ist. Erhalten die Bewerber auf dem 5. Platz die gleiche Punktzahl, entscheidet das Los.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 17.03.2025
- Vertragsende
- 01.03.2027
- Verlängerung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 bzw. 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch … ganz lesenkürzer
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 bzw. 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffent … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 3
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. … ganz lesenkürzer
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. B Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). 1) Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist). Bei ausländischen Bewerber:innen ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen; 2) Eigenerklärung zur Eignung, u. a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 1); 3) Erklärung Antikorruption (Anlage 8); 4) Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich; 5) Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls erforderlich; Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben; 6) Eigenerklärung zum Russland-Bezug (Anlage 11).- Kriterium
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nach … ganz lesenkürzer
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden. 1) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung. Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den nachfolgend benannten Anforderungen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Fall ist spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die angegebene Kontaktstelle zu übergeben; 2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4). Vergleichbar sind Planungsleistungen zu dem hier betroffenen Leistungsbild der Tragwerksplanung im Bereich wasserwirtschaftliche Bauwerke. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/ Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/ Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber:innen haben gleichwertige Nachweise der für die zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu 1): Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 3 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr und Fall zweifach maximiert sein muss. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert. In diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherungsnehmers abzugeben, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die angegebene Kontaktstelle zu übergeben. Zu 2): Das auf die Tragwerksplanung für wasserwirtschaftliche Bauwerke entfallende Gesamthonorar beträgt min. 100.000,00 Euro netto; maßgeblich ist das Jahr des Projektabschlusses. Beispiel: Projektbeginn in 2020, das Projektende in 2021. Somit gilt das Jahr 2021 und das gesamte Projekthonorar (≥ 100.000 Euro).- Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die … ganz lesenkürzer
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden. 1) Aussagekräftige Darstellung von Mindeststandards entsprechenden Referenzen: Referenzen zu Planungsleistungen für Bauwerke der Wasserwirtschaft . 2) Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Zeitraum von 2021 bis zum Ende der Teilnahmefrist gemäß Anlage 9. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu 1): Es müssen mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenz vorgelegt werden. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt: – Inhalt des Referenzprojektes ist eine vergleichbare Leistung gemäß der nach dieser Bekanntmachung ausgeschriebenen Leistung mit vergleichbarer Größe und Nutzung, eine Referenz mindestens HZ III. – Maßnahmeninhalt: Tragwerksplanerleistungen für Bauwerke der Wasserwirtschaft im Idealfall Hochbehälter mit anrechenbaren Kosten mind. 1,0 Mio € netto KG 300/400. – Die Leistungen umfassten die Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 Abs. 1 HOAI. – Es müssen nicht zwingend alle Leistungsphasen in einem Referenzprojekt nachgewiesen werden. Es muss jedoch jede Leistungsphase unabhängig von der Anzahl der Referenzen mindestens einmal nachgewiesen werden. – Das Projekt wurde nach 01.01.2019 abgeschlossen. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn auch die besondere Leistung der Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde. Zu 2): Es müssen derzeit mindestens 2 Ingenieure dem Unternehmen angehören, davon mindestens ein Planvorlageberechtigter. Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome bzw. Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Befugnis der hier benannten Beschäftigten nachzuweisen. Das Kriterium zu 1) ist für die Eingrenzung des Teilnehmerkreises (vgl. Ziffer 5.1.9 der EU-Bekanntmachung) entscheidend, sofern die Auftraggeberin hiervon Gebrauch macht. Wenn eine Eingrenzung erfolgt, entscheidet zum einen die Anzahl der bedingungsgemäßen Referenzen. Die fünf Bieter mit der höchsten Referenzanzahl qualifizieren sich für das Verhandlungsverfahren. Erreichen mehrere Bieter auf den Plätzen 1 bis 4 dieselbe Anzahl, kommen alle Bewerber weiter, bis die Anzahl von 5 Bewerbern erreicht ist. Erhalten die Bewerber auf dem 5. Platz die gleiche Punktzahl, entscheidet das Los.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 17.03.2025
- Vertragsende
- 01.10.2027
- Verlängerung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6 und 8 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftlic … ganz lesenkürzer
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6 und 8 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffent … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH
- Anschrift
- Rheinallee 87, 55294 Bodenheim
- Website
- wvr.de
- Kontakt
- info@
wvr.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Rheinland-Pfalz (42 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Brämer & Reihsner PartG mbB9 Zuschläge
- Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbH8 Zuschläge
- FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH7 Zuschläge
- Björnsen Beratende Ingenieure GmbH6 Zuschläge
- HTP Ingenieur GmbH & Co.KG6 Zuschläge
- Alhäuser + König Ingenieurbüro GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 04.11.2024
- 1. Berichtigung (diese Seite)Frist von 04.11.2024 auf 06.12.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 06.12.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 06.12.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dfb505d0-c1de-4380-9839-313ed61774df.