Planungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Frankenhain
Magistrat der Stadt Schwalmstadt · Schwalmstadt, Hessen
Aktenzeichen E87618828 - Los 1veröffentlicht 17.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Lose
- 4
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
- Nordmainische S-Bahn, VP14-3 Telekommunikation ESTW-A MaintalDB InfraGO AG ? Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · 60314 Frankfurt am MainFrist 24.11.2026
- Bauüberwachung Ersatzneubau EÜ Neu-Medessen inkl.Ersatzeinspeisung PriestewitzDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt MainFrist 03.12.2026
- Vermessungsleistungen EifelstreckeDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt MainFrist 03.12.2026
- Ern. Krbw Scharnhorst (2132/10,825) & EÜ Flughafenstraße (2132/11,134)DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt MainFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Hessen (34 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 4 Lose · in 7 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 3 € Summe von 3 Losen mit Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Lose
- 4
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Schwalmstadt34613, Landkreis Kassel, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Referenzen10 %
- Konzepte40 %
- Kompetenz im Verhandlungsgespräch10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Frankenhain. Hierzu werden folgende Leistungen erforderlich: Los 1: Objektplanung Gebäude und Freianlagen Los 2: Tragwerksplanung Los 3: Technische Ausrüstung HLS Los 4: Technische Ausrüstung ELT
Gegenstand nach CPV
- 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und PrüfstellenHauptgegenstand
- 71221000Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
- 71222000Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
- 71327000Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
- 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Lose4 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 – Objektplanung Gebäude und Freianlagen Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung gemäß dem Leistungsbild §§ 33 ff. HOAI der HOAI 2021, für den Neubau Feuerwehrgerätehauses in Frankenhain sowie die zu dem Feuerwehrgerätehaus erforderliche Freianlagenplanung §§ 38 ff. HOAI. Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich in Anlage 12 zur Auftragsbekanntmachung beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens. Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus Anlage 12 zur Auftragsbekanntmachung. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI) zuzuordnen sind. Des Weiteren ist beabsichtigt, die aus der Leistungsbeschreibung Anlage 12 ersichtlichen besonderen Leistungen zu beauftragen. Auftragsgegenstand sind auch die notwendigen Leistungen der Freianlagenplanung gem. § 39 Abs. 3 HOAI Leistungsphasen 1-9, wobei die Auftraggeberin diese als vom Objektplaner „mit zu erbringende“ Leistungen ansieht. Diese Leistungen werden, wie vor beschrieben stufenweise beauftragt, wobei die erste Stufe die Leistungsphasen 1-4 umfasst. Die Ausschreibung von Objektplanung und dazu gehörender Freianlagenplanung erfolgt, um damit ein einheitliches planerisches Konzept aus einer Hand zu erhalten. Die Vergabestelle führt wegen Erreichens/Überschreitens des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Parallel zu diesem Los erfolgen die Ausschreibungen der Lose von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Grundleistungen bis Leistungsphase 4 sollen bis 09/2025 erbracht werden. Der Baubeginn ist für März/April 2026 geplant. Die Inbetriebnahme ist für Ende 2026/Anfang 2027 geplant. Wegen der nicht einschätzbaren Dauer der Bearbeitung der Genehmigung durch die Unteren Bauaufsichtsbehörden sind dies nur vorläufig angenommene Rahmendaten. | 2 Jahre | 1 € |
| 2 | Los 2 – Tragwerksplanung, Wärmeschutz und Energiebilanzierung Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI sowie der Wärmeschutz und die Energiebilanzierung zur Planung und Durchführung des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses in Frankenhain. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: A. Raumprogramm Der Auftraggeber hat in der Leistungsbeschreibung Anlage 12 zur Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt die Anforderungen an die Leistung im Einzelnen beschrieben. Diese Anforderungen werden Bestandteil des abzuschließenden Vertrages. B. Technische Aspekte: Neben den Anforderungen gemäß Anlage 12 sind die Regelungen für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Die Vergabestelle führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in Losen vergeben. Gemeinsam mit diesem Los erfolgt die Ausschreibung der Lose Objektplanung Gebäude und Freianlagen sowie der Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - Die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen in Abstimmung mit dem Objektplaner bis zum 09/2025 vollständig erbracht werden. - Geplanter Baubeginn ist für März/April 2026 vorgesehen. - Geplante Inbetriebnahme soll im Ende 2026/Anfang 2027 erfolgen. | 2 Jahre | 1 € |
| 3 | Los 3 – HLS Technische Ausrüstung Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäude gemäß §§ 53 ff. HOAI Anlagengruppen 1, 2 und 3 (Los 3 – HLS), für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses in Frankenhain. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: A. Raumprogramm Das Raumprogramm sowie sämtliche Anforderungen an die Ausführung hat der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung Anlage 12 zur Auftragsbekanntmachung definiert. Diese wird Bestandteil des Vertrages. B. Technische Aspekte: Die Regelungen für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zusätzlich zu beachten und einzuholen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2 und 3 (Los 3 – HLS) (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6, 7, 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die einzelnen Planungsleistungen werden in Losen vergeben. Parallel zu diesem Los erfolgen Ausschreibungen der Lose Objektplanung Gebäude und Freianlagen (Los 1), Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (Los 2), Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung ELT (Los 4). Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen in 09/2025 vollständig erbracht sein werden. Die Leistungen sind mit dem Objektplaner abzustimmen. - Geplanter Baubeginn ist März/April 2026; - Das geplante Bauende soll Ende 2026/Anfang 2027 erfolgen. | 2 Jahre | – |
| 4 | Los 4 – ELT Technische Ausrüstung Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäude gemäß §§ 53 ff. HOAI Anlagengruppen 4 und 5 (Los 4 – ELT), für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses in Frankenhain. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: A. Raumprogramm Das Raumprogramm sowie sämtliche Anforderungen an die Ausführung hat der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung Anlage 12 zur Auftragsbekanntmachung definiert. Diese wird Bestandteil des Vertrages. B. Technische Aspekte: Die Regelungen für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zusätzlich zu beachten und einzuholen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5 (Los 4 – ELT) (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6, 7, 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die einzelnen Planungsleistungen werden in Losen vergeben. Parallel zu diesem Los erfolgen Ausschreibungen der Lose Objektplanung Gebäude und Freianlagen (Los 1), Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (Los 2), Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung HLS (Los 3). Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen in 09/2025 vollständig erbracht sein werden. Die Leistungen sind mit dem Objektplaner abzustimmen. - Geplanter Baubeginn ist März/April 2026; - Das geplante Bauende soll Ende 2026/Anfang 2027 erfolgen. | 2 Jahre | 1 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 3
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Referenzen
- Qualität
- Konzepte
- Qualität
- Kompetenz im Verhandlungsgespräch
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten … ganz lesenkürzer
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Der Angebotspreis wird zum Schutze des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen nicht veröffentlicht.
Lose 2, 4
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Referenzen
- Qualität
- Konzepte
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten … ganz lesenkürzer
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Der Angebotspreis wird zum Schutze des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen nicht veröffentlicht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Schmidt & Strack Architekten GmbH, Alsfeld | – |
| 2 | Rimbach Ingenieure, Wildeck | – |
| 4 | Elektroplanung Will GmbH, Hilders-Eckweisbach | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt
- Website
- schwalmstadt.de
- Kontakt
- info@
schwalmstadt.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Hessen (34 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Engineering & Consulting GmbH117 Zuschläge
- GTU Mobility GmbH & Co. KG19 Zuschläge
- AFRY Deutschland GmbH13 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH11 Zuschläge
- Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für - Bauwesen Geologie Umwelttechnik mbH9 Zuschläge
- OBERMEYER Infrastruktur - GmbH & Co. KG9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 24.03.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 24.03.2025 auf 27.03.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 27.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 158f04b8-b492-44e1-82ac-e02c809876b7.