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vergebenEU-weitHochbauBaumögliche Doppelmeldung

Planungs- und Bauleistungen für Erneuerung der Rutschenanlagen im Erlebnisbad Maya mare in Halle (Saale)

Maya mare GmbH & Co. KG · Halle (Saale), Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen A 2024/29veröffentlicht 04.07.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 825 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 04.07.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
16 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Halle (Saale)06108, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 63 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Fragen bis 11:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Das im Jahr 1999 eröffnete Erlebnisbad Maya mare in Halle (Saale) verfügt über eine Wasserfläche von 1.331 m² mit 4 Wasserrutschen, Wellenbecken, Strömungskanal und weiteren Attraktionen. Daneben gibt es eine Sauna- und Wellnesslandschaft und einen Fitnessclub. Die gesamte Anlage ist im mexikanischen Stil gehalten. Der Auftraggeber beabsichtigt im Jahr 2025 zahlreiche Maßnahmen zur Attraktivierung und Modernisierung des Erlebnisbades durchzuführen. Hierzu gehört auch der Austausch der 4 Rutschenanlagen, die aus dem Errichtungsjahr des Bades 1999 stammen, gegen 4 neue moderne Rutschenanlagen mit digitaler Technik (Touchpoints, Geschwindigkeitsmessung, Programmauswahl für Musik und Licht- /Lasereffekte etc.), wobei eine Rutsche als Doppelrutsche konzipiert werden soll, um Rutschenwettbewerbe mit zwei nebeneinander rutschenden Gästen zu ermöglichen. Im Zuge der Rutschenerneuerung sind die Wassertechnik und elektrische Anlagen zu ergänzen und anzupassen sowie gegebenenfalls notwendige weitere bauliche Maßnahmen, ggf. Veränderung der Landebecken, ggf. Ergänzung der Fundamente, durchzuführen.

Beschreibung des Loses

Die Maya mare Gmbh & Co. KG beabsichtigt die bestehende Rutschenanlage, bestehend aus 4 Großwasserrutschen grundlegend zu erneuern. Die Errichtung der Rutschen erfolgte Ende der 1990er Jahre. Ersetzt werden sollen: - Bahn 1 „Black-Hole“ die rote Körperrutsche - Bahn 2 „Doppelbob“ die blaue Doppel-Reifenrutsche - Bahn 3 „Turbo“ die gelbe Turborutsche - Bahn 4 „Reifen“ die grüne Reifenrutsche Die 4 bestehenden Rutschen starten von einem Rutschen-Start-Turm auf 3 Geschossen oberhalb des Hauptbaukörpers der Badehalle (3.-5.OG). Die Bestandsrutschen haben folgende Parameter: Bahn 1 „Black-Hole“ die rote Körperrutsche: Bahnlänge inkl. Landung: 122,75 m Starthöhe: 95,18 m NHN Startpodest: 95,00 m NHN Zielhöhe: 83,72 m NHN Höhendifferenz: 11,46 m WSP Landebecken: 83,82 m NHN Höhe Beckenumgang: 84,00m NHN = ± 0,00 = OK FFB (EG) Gefälle: 9,86 % Wassermengen umlaufend: 120 cbm/h auf der Bahn 7 cbm Bahn 2 „Doppelbob“ die blaue Doppel-Reifenrutsche Bahnlänge inkl. Landung: 141,47 m Starthöhe: 97,93 m NHN Startpodest: 97,75 m NHN Zielhöhe: 83,72 m NHN Höhendifferenz: 14,03 m WSP Landebecken: 83,82 m NHN Höhe Beckenumgang: 84,00m NHN = ± 0,00 = OK FFB (EG) Gefälle: 10,56 % Wassermengen umlaufend: 400 cbm/h auf der Bahn 8 cbm Bahn 3 „Turbo“ die gelbe Turborutsche: Bahnlänge inkl. Landung: 77,60 m Starthöhe: 95,18 m NHN Startpodest: 95,00 m NHN Zielhöhe: 83,76 m NHN Höhendifferenz: 11,42 m WSP Landebecken: 83,82 m NHN Höhe Beckenumgang: 84,00m NHN = ± 0,00 = OK FFB (EG) Gefälle: 17,10 % Wassermengen umlaufend: 120 cbm/h auf der Bahn 4 cbm Bahn 4 „Reifen“ die grüne Reifenrutsche: Bahnlänge inkl. Landung: 88,50 m Starthöhe: 92,43 m NHN Startpodest: 92,25 m NHN Zielhöhe: 83,72 m NHN Höhendifferenz: 8,71 m WSP Landebecken: 83,82 m NHN Höhe Beckenumgang: 84,00m NHN = ± 0,00 = OK FFB (EG) Gefälle: 10,90 % Wassermengen umlaufend: 400 cbm/h auf der Bahn 6 cbm

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere Unterlage „D1_MM 2030-2_Los 01_Rutschenanlage“

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
genannt
Kosten
Derjenige Bieter hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, dessen Angebot die größte Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) im Vergleich zu den anderen Angeboten aufweist. Dabei werden die Erstangebote untereinander verglichen. Soweit die Bieter zu der Abgabe von endgültigen Angeboten aufgefordert werden, werden die endgültigen Angebote untereinander verglichen. Die Bewertung der Angebote (alle Erstangebote untereinander einerseits und alle endgültigen Angebote untereinander andererseits) erfolgt dabei in folgenden Schritten: - Ermittlung der Leistungspunkte (L) des Angebots - Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots - Ermittlung der Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) mittels Division der Leistungspunkte (L) durch die Preispunkte (P) mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Aus Gründen der besseren Darstellung wird das Ergebnis mit 100.000 multipliziert. Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bieter, dessen Angebot (Erstangebot; und im Falle einer Verhandlung das beste endgültige Angebot) die höchste Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erhält. Hinweis: Sollten zwei (oder mehr) Angebote die gleiche Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erzielen und auf den vordersten Rängen liegen, gilt von diesen Angeboten dasjenige Angebot mit der höchsten Leistungszahl (L) als das wirtschaftlichste Angebot. siehe auch Unterlage C2 Bewertungsmatrix Angebote-Zuschlagskriterien

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
a.) Vertraulichkeitserklärung (B3) b) aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen … ganz lesena.) Vertraulichkeitserklärung (B3) b) aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge), Kopie ausreichend, einzureichen als B4; c.) B5 Eigenerklärung TVergG LSA d.) B6 Eigenerklärung Zuverlässigkeit e.) B6.1 Eigenerklärung Sanktionen f.) B7 Erklärung Mindestlohn g.) B8 Versicherungsnachweis h.) Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Nachunternehmern und/oder möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmen berufen, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag unter Verwendung von B11 Nachunternehmer anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Nachunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen. Des Weiteren wird die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Nachunternehmer über deren Zusicherung, im Falle der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Nachunternehmerleistungen zu erbringen gefordert (B11 und B12). Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise hinsichtlich des Nachauftragnehmers hinsichtlich dessen Leistungsfähigkeit zu fordern. Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt.
Kriterium
a) Bankauskunft nicht älter als 2 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Inhaltlich muss die Bankauskunft eine Aussage darüber zulassen, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers zur Durchführung des Auftrages besteht. Es soll folg … ganz lesena) Bankauskunft nicht älter als 2 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Inhaltlich muss die Bankauskunft eine Aussage darüber zulassen, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers zur Durchführung des Auftrages besteht. Es soll folgender Inhalt hervorgehen: Art und Dauer der Geschäftsbeziehung und Geschäfts- und Zahlungsverhalten des Unternehmens. b) Angabe zum Umsatz unter Verwendung Anlage B5.3 Umsatzdaten c) der AG behält sich vor, Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzufordern
Kriterium
a) Angaben zu Mitarbeiter (verantwortlicher Projektleiter) unter Verwendung B14 b) Angaben zu Mitarbeiter (verantwortlicher Bauleiter) unter Verwendung B15 c) Eigenerklärung über vergleichbare Referenzprojekte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe der in B16 aufgeführten Pun … ganz lesena) Angaben zu Mitarbeiter (verantwortlicher Projektleiter) unter Verwendung B14 b) Angaben zu Mitarbeiter (verantwortlicher Bauleiter) unter Verwendung B15 c) Eigenerklärung über vergleichbare Referenzprojekte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe der in B16 aufgeführten Punkte und in A2 Bewertungsmatrix aufgeführten Unterlagen. Vergleichbarkeit wird angenommen, wenn: - es sich um Rutschen handelt, die mindestens dem Typ 3 oder größer nach DIN EN 1069—1 entsprechen - es sich um Rutschen handelt, die ein Baujahr ab 2018 aufweisen und bis Juni 2024 fertiggestellt und durch den Technischen Überwachungsverein oder vergleichbarer Prüforganisation abgenommen worden sind. Werden nicht alle o. g. Kriterien in der geforderten Art und Weise erfüllt (Ausschlusskriterien), führt dieses zur Nichtberücksichtigung des Bewerbers im weiteren Verfahren. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 16a VOB/A-EU nachzufordern. Die Auftraggeberin wird maximal 5 Referenzen in die Wertung aufnehmen. Liegt die Zahl der geeigneten Bewerber bei weniger als drei Bewerbern, so behält sich die Auftraggeberin vor, das Vergabeverfahren mit dem oder den Bewerbern fortzuführen, die über die geforderte Eignung verfügen. Nach Auswertung der Teilnahmeanträge sieht die Auftraggeberin vor, 3 geeignete Bewerber in Ansehung der Bewertungsmatrix (A2) zur Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes aufzufordern. Bei mehreren grundsätzlich geeigneten Bewerbern erfolgt die Bewertung anhand der in der Bewertungsmatrix dargestellten Bewertung, wobei die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in Ansehung der obig genannten Beschränkung (3) Berücksichtigung finden können.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
bankruptcy
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
16 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06130 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinweis auf § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevor … ganz lesenHinweis auf § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht. b) Unter Verweis auf § 10 VgV weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Teilnahmeantrags und soweit ein Bewerber im Laufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, ausschließlic … ganz lesena) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht. b) Unter Verweis auf § 10 VgV weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Teilnahmeantrags und soweit ein Bewerber im Laufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig. Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden. c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren. d) Anfragen sind möglichst über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen. e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden. f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. g) Die mit gegenständlicher Veröffentlichung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe eventuell noch weiter konkretisiert. Die mit Bekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagen sind als Grundlage zu sehen, interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme zu ermöglichen. h) Soweit eine rechtsverbindliche Unterschrift gefordert wird, ist diese durch den Vertretungsberechtigen des Bewerbers zu leisten. Handelt es sich bei dem Unterzeichner nicht um den aus öffentlichen Registern wie z. B. dem im Handelsregister benannten Vertretungsberechtigen ist die Unterschriftsbefugnis mittels gesonderter Vollmacht nachzuweisen. Allgemeiner Hinweis: bei elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform die händische Unterschrift (Angabe des Namens des Vertretungsberechtigten). In der Unterschriftszeile ist der Name des Bewerbers und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. i) Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind. j) Bei Bewerbergemeinschaften sind die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen. (B2). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied folgende Unterlagen einzureichen: B3 Vertraulichkeitserklärung B4 Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) B5 Eigenerklärungen TVergG LSA B6 Eigenerklärung Zuverlässigkeit B6.1 Eigenerklärung Sanktionen B7 Erklärung Mindestlohn B8 Versicherungsnachweis B9 Bankauskunft k) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet. l) Die Teilnahme von Bewerbern/Bietern an der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angeboten ist ausgeschlossen. m) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. n) Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf das erste Angebot zu erteilen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

176vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (135 Lose mit Angabe)
167.087 €Zuschlagswert im Median
42.538 € – 931.637 €mittlere Hälfte, 91 Werte

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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.08.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 05.08.2024 auf 19.08.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cc93cef8-f44b-4558-b961-1a5b96a3fd0a.