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vergebenEU-weitHochbauBauPlanung

Planungs- und Bauleistungen für den Neubau von drei Mehrfamilienwohnhäusern mit Tiefgarage in Freiburg im Breisgau, August-Ganther-Straße 5-9, Freiburg (Vergabenummer VOEK 335-24)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 335-24veröffentlicht 04.10.2026BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 601 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
35 Monate01.09.2025 – 31.07.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2028
    vor 14 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 35 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (VOB/A EU) Planungs- und Bauleistungen für den Neubau von drei Mehr-familienwohnhäusern mit Tiefgarage in Freiburg im Breisgau, August-Ganther-Straße 5-9, Freiburg

Beschreibung des Loses

Das bundeseigene Grundstück in der August-Ganther-Straße 5-9 soll neu überplant werden. Auf dem 4.702 m² großen Grundstück befinden sich derzeit drei Wohngebäude aus den 1950er Jahren mit insgesamt 12 Wohneinheiten. Aufgrund der Unwirtschaftlichkeit der Sanierung oder ggf. Aufstockung der Bestandsgebäude hat die BImA sich dazu entschlossen, alle drei Wohngebäude zugunsten von barrierefreien, flächen- und energieeffizienten Wohngebäuden abzureißen und – in einem städtebaulich vertretbaren Maß – durch eine Vergrößerung des Gebäudefußabdrucks neu zu errichten. Erste Abstimmungen mit der Stadt Freiburg haben ergeben, dass eine Neubebauung der Flurstücke 14362/3 und 14360/10 gemäß § 34 BauGB erfolgen kann. Im Rahmen von Abstimmungen mit Vertretern der BImA und der Stadt Freiburg wurde eine dreigeschossige Bauweise als genehmigungsfähig in Aussicht gestellt. Die bauplanungsrechtliche Klärung der Zulässigkeit der Neubebauung soll auf Grundlage eines zeichnerischen Nachweises erfolgen. Ein Bauvorbescheid gemäß § 57 LBO wird nicht erbracht. Geplant ist der Bau von drei Gebäudekörpern mit je drei Vollgeschossen sowie einer gemeinsamen Tiefgarage. Die entstehenden Wohneinheiten orientieren sich am allgemeinen Bedarf an 2-, 3-, 4- und 5 Zimmerwohnungen mit Wohnflächen von ca. 45m² bis 110m². Gegenstand dieser Ausschreibung sind alle erforderlichen Planungs-, Beratungs- und Bauleistungen, die zur kompletten Herstellung funktions- und gebrauchsfähiger, den aktuellen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechender Bauwerke nach den Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibungen erforderlich sind. Dies inkludiert alle Planungs- und Objektüberwachungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 HOAI nach Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibungen und alle notwendigen Ingenieurleistungen- falls erforderlich inkl. Einholen von benötigten Gutachten - und die Erstellung sämtlicher erforderlicher Nachweise, das Planen und Durchführen der erforderlichen Rückbauarbeiten, aller erforderlichen Gründungs- und Tiefbauarbeiten inkl. Planung, die Rohbau- und Ausbauarbeiten, die Planung und Herstellung von Außenanlagen, alle Erschließungs- und Straßenbauleistungen inkl. Planung, sowie alle erforderlichen sonstigen Leistungen zum Erreichen des Werkerfolges und zur Einhaltung der rechtlichen Vorschriften. Die Planung des Auftragnehmers ist so zu erstellen, dass die Festlegungen des Entwurfs zum Bebauungsplan berücksichtigt werden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
1. Wirtschaftlichkeit = 45 Prozent 1.1 Geschaffene Wohnfläche Summe der in der Projektstudie der Bieter ausgewiesenen Gesamt-Wohnfläche in m² gem. WoflV (Ansatz Balkone etc. zu 25%). --> 10 Punkte von max. 45 Punkten 1.2 Angebotspreis inkl. Wartungskosten Angebotspreis in Euro brutto, je m² vermietbare Fläche (= Wohnfläche der Wohnungen gem. WoFlV, Ansatz der Freisitze, Balkone, Loggien, Terrassen, etc. zu 25 %); Wartungskosten in Euro brutto, für die Wartung in den ersten 5 Jahren sowie Wartungskosten je m² vermietbare Fläche -->35 Punkte von max. 45 Punkte 2. Qualität der Projektstudie und des Angebots 2.1 Gestaltungsqualität Architektur/Stadtplanung Einfügung in die Umgebung Materialität und Fassade --> 15 Punkte von Max. 55 Punkten 2.2 Erschließungsqualität extern / intern, Freianlagenqualität Zuwegung zum Gebäude (extern) Vertikalerschließung, innere Verkehrsflächen, Anordnung der Wohnungen zur Erschließung (intern) Qualität der Freianlagenplanung inklusive Spielflächen --> 10 Punjkte von max. 55 Punkten 2.3 Grundrissqualität und Funktionalität Zeitgemäße Wohnungstypologie Flächeneffizienz in der Wohneinheit Raumzuordnung, Funktionalität, Möblierbarkeit Erreichen Vorgaben Wohnungsmix --> 15 Punkte vom max. 55 Punkten 2.4 Ökologie und Nachhaltigkeit Auswahl der Baustoffe (Herstellungsressourcen) und der Konstruktionen Nachhaltigkeit im Betrieb, bei der Wartung, Instandhaltung, Rückbau, Recycling -->10 Punkte von max. 55 Punkten 2.5 Technische Qualität in Bezug auf Lebensdauer der Konstruktion und Eignung für die vorgesehene Nutzung --> 5 Punkte von max. 55 Punkten
Beschreibung
1. Wirtschaftlichkeit = 45 Prozent 1.1 Geschaffene Wohnfläche Summe der in der Projektstudie der Bieter ausgewiesenen Gesamt-Wohnfläche in m² gem. WoflV (Ansatz Balkone etc. zu 25%). --> 10 Punkte von max. 45 Punkten 1.2 Angebotspreis inkl. Wartungskosten Angebotspreis in Euro brutto, je m² vermiet … ganz lesen1. Wirtschaftlichkeit = 45 Prozent 1.1 Geschaffene Wohnfläche Summe der in der Projektstudie der Bieter ausgewiesenen Gesamt-Wohnfläche in m² gem. WoflV (Ansatz Balkone etc. zu 25%). --> 10 Punkte von max. 45 Punkten 1.2 Angebotspreis inkl. Wartungskosten Angebotspreis in Euro brutto, je m² vermietbare Fläche (= Wohnfläche der Wohnungen gem. WoFlV, Ansatz der Freisitze, Balkone, Loggien, Terrassen, etc. zu 25 %); Wartungskosten in Euro brutto, für die Wartung in den ersten 5 Jahren sowie Wartungskosten je m² vermietbare Fläche -->35 Punkte von max. 45 Punkte 2. Qualität der Projektstudie und des Angebots 2.1 Gestaltungsqualität Architektur/Stadtplanung Einfügung in die Umgebung Materialität und Fassade --> 15 Punkte von Max. 55 Punkten 2.2 Erschließungsqualität extern / intern, Freianlagenqualität Zuwegung zum Gebäude (extern) Vertikalerschließung, innere Verkehrsflächen, Anordnung der Wohnungen zur Erschließung (intern) Qualität der Freianlagenplanung inklusive Spielflächen --> 10 Punjkte von max. 55 Punkten 2.3 Grundrissqualität und Funktionalität Zeitgemäße Wohnungstypologie Flächeneffizienz in der Wohneinheit Raumzuordnung, Funktionalität, Möblierbarkeit Erreichen Vorgaben Wohnungsmix --> 15 Punkte vom max. 55 Punkten 2.4 Ökologie und Nachhaltigkeit Auswahl der Baustoffe (Herstellungsressourcen) und der Konstruktionen Nachhaltigkeit im Betrieb, bei der Wartung, Instandhaltung, Rückbau, Recycling -->10 Punkte von max. 55 Punkten 2.5 Technische Qualität in Bezug auf Lebensdauer der Konstruktion und Eignung für die vorgesehene Nutzung --> 5 Punkte von max. 55 Punkten

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständig-keit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteil-ten, übergeben … ganz lesenDie Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständig-keit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteil-ten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich – spä-testens jedoch mit der Angebotsabgabe – schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Un-klarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung o-der zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Für die Nachprüfung dieses Vergabeverfahrens ist gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt zuständig
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Angebot GOLDBECK Südwest GmbH, Hirschberg an der Bergstraße–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

3.963vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (2.158 Lose mit Angabe)
464.169 €Zuschlagswert im Median
149.756 € – 1,64 Mio. €mittlere Hälfte, 1.446 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.03.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a76bd7d9-0199-49c4-a63b-3fc9bd3d6b01.