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Planungs-, Ingenieur-, weitere Leistungen z. Errichtung einer passiv. NGA-Infrastruktur Berghülen ua

Komm.Pakt.Net - Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts namens und im Auftrag der nachbenannten Gemeinden Berghülen, Heroldstatt, Merklingen und Nellingen als Auftraggeber · Ulm, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 45/23-AZveröffentlicht 06.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Ulm89073, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualität (Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden, Dauer der Leistungserbringung, Vorort-Präsenz, Darstellung eines Organisationskonzeptes, Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams, Qualifikation und Berufserfahrung des stellvertretenden Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Projektleiters)45 %
  • Konzepte (Partizipationskonzept, Konzept zum Hausanschlussmanagement5 %
  • Preiskriterium50 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

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Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Planungs-, Ingenieur- und weitere Leistungen zur Errichtung einer passiven NGA–Infrastruktur (FTTB) für die Gemeinden Berghülen, Heroldstatt, Merklingen und Nellingen

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Berghülen

Auftraggeber sind die Gemeinden Berghülen, Heroldstatt, Merklingen und Nellingen im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg. Die Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis haben sich dem interkommunalen Verbund zum Netzausbau „Komm.Pakt.Net“ angeschlossen. Aufgabe des Verbunds ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte, Schulstandorte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Berghülen liegt in 664 bis 732 Meter Höhe auf der Schwäbischen Alb etwa 20 Kilometer westlich von Ulm. Die Gemeinde grenzt im Westen und Norden an die Stadt Laichingen bzw. an deren Ortsteile Machtolsheim und Suppingen, im Osten an Blaustein und im Süden an die Stadt Blaubeuren. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des NGA-Netzes ermittelt. Die Auftraggeber planen die Errichtung von NGA-Netzen (FTTB). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer NGA-Flecken. Darüber hinaus sind vom Auftragnehmer alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß neuer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig in sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten (Upgrade-Anschlüsse entlang der Trasse sowie arrondierende Bereiche), ebenfalls in den Planungsprozess einzubeziehen. Die Vorgaben des Fördermittelgebers aus dem Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm müssen vom Auftragnehmer zwingend umgesetzt werden. Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Zuwendungsbescheide des Landes Baden-Württemberg für die Projekte sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Die Auftraggeber haben eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Das Projekt umfasst folgende Lose mit den nachfolgend aufgeführten Massenangaben: Los 1: Gemeinde Berghülen – Gew.Geb. Sinkenbreite - Trassenneubau (befestigte Oberfläche): ca. 728,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: ca. 4.495,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Nutzung vorhandenen PoP): 0 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Förderantrag: 26 Stück Die Ausbaukonzeptionen und die vorgenannten Massenangaben beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse im Grauen Flecken sowie die arrondierenden Bereiche nebst Trassenführung. Die Ausbaukonzeptionen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB) auf Gemarkung des Auftraggebers unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben der Komm.Pakt.Net gemäß FTTX-Handbuch nebst Dokumentationsvorgaben und Ergänzungen in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung.   (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehört hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung nach GIS-Nebenbestimmungen und Vorgaben der Komm.Pakt.Net gemäß FTTX-Handbuch nebst Dokumentationsvorgaben und Ergänzungen in aktueller Version. Im Detail wird die konkrete Beschaffung im Rahmen eines Leistungsverzeichnisses hinsichtlich der zu erbringenden Planungs- und Ingenieurleistungen in der nächsten Verfahrensstufe mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes mitgeteilt und verbindlich vorgegeben. Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.

––
2
Los 2 Heroldstatt

Auftraggeber sind die Gemeinden Berghülen, Heroldstatt, Merklingen und Nellingen im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg. Die Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis haben sich dem interkommunalen Verbund zum Netzausbau „Komm.Pakt.Net“ angeschlossen. Aufgabe des Verbunds ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte, Schulstandorte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Heroldstatt liegt auf der Blaubeurer Alb, einem Teil der Schwäbischen Alb, etwa 25 Kilometer westlich von Ulm. Die Gemeinde grenzt im Norden und Osten an die Stadt Laichingen, im Südosten auf kurzer Strecke an die Stadt Blaubeuren, im Süden an die Stadt Schelklingen (sämtlich Alb-Donau-Kreis) und im Westen an das gemeindefreie Gebiet Gutsbezirk Münsingen (Landkreis Reutlingen). Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des NGA-Netzes ermittelt. Die Auftraggeber planen die Errichtung von NGA-Netzen (FTTB). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer NGA-Flecken. Darüber hinaus sind vom Auftragnehmer alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß neuer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig in sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten (Upgrade-Anschlüsse entlang der Trasse sowie arrondierende Bereiche), ebenfalls in den Planungsprozess einzubeziehen. Die Vorgaben des Fördermittelgebers aus dem Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm müssen vom Auftragnehmer zwingend umgesetzt werden. Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Zuwendungsbescheide des Landes Baden-Württemberg für die Projekte sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Die Auftraggeber haben eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Das Projekt umfasst folgende Lose mit den nachfolgend aufgeführten Massenangaben: Los 2: Gemeinde Heroldstatt - Trassenneubau (befestigte Oberfläche): ca. 8.108,00 m - Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): ca. 7.824,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: ca. 4.051,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Nutzung vorhandenen PoP): 2 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Förderantrag: 269 Stück Die Ausbaukonzeptionen und die vorgenannten Massenangaben beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse im Grauen Flecken sowie die arrondierenden Bereiche nebst Trassenführung. Die Ausbaukonzeptionen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB) auf Gemarkung des Auftraggebers unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben der Komm.Pakt.Net gemäß FTTX-Handbuch nebst Dokumentationsvorgaben und Ergänzungen in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung.   (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehört hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung nach GIS-Nebenbestimmungen und Vorgaben der Komm.Pakt.Net gemäß FTTX-Handbuch nebst Dokumentationsvorgaben und Ergänzungen in aktueller Version. Im Detail wird die konkrete Beschaffung im Rahmen eines Leistungsverzeichnisses hinsichtlich der zu erbringenden Planungs- und Ingenieurleistungen in der nächsten Verfahrensstufe mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes mitgeteilt und verbindlich vorgegeben. Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.

––
3
Los 3 Merklingen

Auftraggeber sind die Gemeinden Berghülen, Heroldstatt, Merklingen und Nellingen im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg. Die Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis haben sich dem interkommunalen Verbund zum Netzausbau „Komm.Pakt.Net“ angeschlossen. Aufgabe des Verbunds ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte, Schulstandorte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Merklingen liegt auf der Hochfläche der Schwäbischen Alb, rund 20 Kilometer nordwestlich von Ulm, zwischen Geislingen an der Steige und Blaubeuren. Die Nachbargemeinden von Merklingen sind (im Uhrzeigersinn von Norden): Nellingen, Dornstadt, Laichingen (alle Alb-Donau-Kreis), Hohenstadt, Drackenstein, Bad Ditzenbach (alle Landkreis Göppingen). Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des NGA-Netzes ermittelt. Die Auftraggeber planen die Errichtung von NGA-Netzen (FTTB). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer NGA-Flecken. Darüber hinaus sind vom Auftragnehmer alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß neuer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig in sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten (Upgrade-Anschlüsse entlang der Trasse sowie arrondierende Bereiche), ebenfalls in den Planungsprozess einzubeziehen. Die Vorgaben des Fördermittelgebers aus dem Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm müssen vom Auftragnehmer zwingend umgesetzt werden. Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Zuwendungsbescheide des Landes Baden-Württemberg für die Projekte sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Die Auftraggeber haben eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Das Projekt umfasst folgende Lose mit den nachfolgend aufgeführten Massenangaben: Los 3: Gemeinde Merklingen - Trassenneubau (befestigte Oberfläche): ca. 3.191,00 m - Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): ca. 6.946,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: ca. 6.021,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Nutzung vorhandenen PoP): 1 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Förderantrag: 83 Stück Die Ausbaukonzeptionen und die vorgenannten Massenangaben beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse im Grauen Flecken sowie die arrondierenden Bereiche nebst Trassenführung. Die Ausbaukonzeptionen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB) auf Gemarkung des Auftraggebers unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben der Komm.Pakt.Net gemäß FTTX-Handbuch nebst Dokumentationsvorgaben und Ergänzungen in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung.   (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehört hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung nach GIS-Nebenbestimmungen und Vorgaben der Komm.Pakt.Net gemäß FTTX-Handbuch nebst Dokumentationsvorgaben und Ergänzungen in aktueller Version. Im Detail wird die konkrete Beschaffung im Rahmen eines Leistungsverzeichnisses hinsichtlich der zu erbringenden Planungs- und Ingenieurleistungen in der nächsten Verfahrensstufe mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes mitgeteilt und verbindlich vorgegeben. Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.

––
4
Los 4 Nellingen

Auftraggeber sind die Gemeinden Berghülen, Heroldstatt, Merklingen und Nellingen im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg. Die Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis haben sich dem interkommunalen Verbund zum Netzausbau „Komm.Pakt.Net“ angeschlossen. Aufgabe des Verbunds ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte, Schulstandorte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Nellingen liegt auf der mittleren Kuppenalb, einem Teil der Schwäbischen Alb, etwa 20 Kilometer nordwestlich von Ulm. Nellingen grenzt an folgende Städte und Gemeinden (im Uhrzeigersinn von Norden): Geislingen an der Steige (Landkreis Göppingen), Amstetten, Lonsee, Dornstadt, Merklingen (alle Alb-Donau-Kreis), Bad Ditzenbach und Deggingen (Landkreis Göppingen). Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des NGA-Netzes ermittelt. Die Auftraggeber planen die Errichtung von NGA-Netzen (FTTB). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer NGA-Flecken. Darüber hinaus sind vom Auftragnehmer alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß neuer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig in sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten (Upgrade-Anschlüsse entlang der Trasse sowie arrondierende Bereiche), ebenfalls in den Planungsprozess einzubeziehen. Die Vorgaben des Fördermittelgebers aus dem Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm müssen vom Auftragnehmer zwingend umgesetzt werden. Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Zuwendungsbescheide des Landes Baden-Württemberg für die Projekte sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Die Auftraggeber haben eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Das Projekt umfasst folgende Lose mit den nachfolgend aufgeführten Massenangaben: Los 4: Gemeinde Nellingen - Trassenneubau (befestigte Oberfläche): ca. 8.929,00 m - Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): ca. 9.316,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: ca. 8.796,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Nutzung vorhandenen PoP): 1 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Förderantrag: 453 Stück Die Ausbaukonzeptionen und die vorgenannten Massenangaben beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse im Grauen Flecken sowie die arrondierenden Bereiche nebst Trassenführung. Die Ausbaukonzeptionen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB) auf Gemarkung des Auftraggebers unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben der Komm.Pakt.Net gemäß FTTX-Handbuch nebst Dokumentationsvorgaben und Ergänzungen in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung.   (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehört hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung nach GIS-Nebenbestimmungen und Vorgaben der Komm.Pakt.Net gemäß FTTX-Handbuch nebst Dokumentationsvorgaben und Ergänzungen in aktueller Version. Im Detail wird die konkrete Beschaffung im Rahmen eines Leistungsverzeichnisses hinsichtlich der zu erbringenden Planungs- und Ingenieurleistungen in der nächsten Verfahrensstufe mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes mitgeteilt und verbindlich vorgegeben. Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Qualität (Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden, Dauer der Leistungserbringung, Vorort-Präsenz, Darstellung eines Organisationskonzeptes, Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams, Qualifikation und Berufserfahrung des stellvertretenden Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Projektleiters)Gewichtung (Punkte, genau) 45
Qualität
Konzepte (Partizipationskonzept, Konzept zum HausanschlussmanagementGewichtung (Punkte, genau) 5
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Wassermüller Ulm GmbH, Ulm3
2Geo Data GmbH, Westhausen2
3Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH, Ulm2
4Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH, Ulm2

Auftraggeber

Name
Komm.Pakt.Net - Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts namens und im Auftrag der nachbenannten Gemeinden Berghülen, Heroldstatt, Merklingen und Nellingen als Auftraggeber
Anschrift
Neue Straße 40, 89073 Ulm
Kontakt
vergabe@iuscomm.de
Auskünfte
iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@iuscomm.de

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.408vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.254 Lose mit Angabe)
200.236 €Zuschlagswert im Median
94.368 € – 447.832 €mittlere Hälfte, 611 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 59a82c41-cdd4-4c55-a4c0-e5f4dd5154fe.