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Planung Umgestaltung Arndtstraße und Schillerstraße (MARTa-Achse) in Herford, Vergabeverfahren Verkehrsanlagenplanung

Hansestadt Herford · Herford, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen HF02/25veröffentlicht 02.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
345 Tsd. €
Laufzeit
34 Monate25.11.2025 – 30.09.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (43 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Konzept Qualität der zu erwartenden Leistung30 %
  • Berufserfahrung Projekt- und Bauleiter (w/m/d)10 %
  • Referenzen Projektleiter (w/m/d)10 %
  • Honorarangebot50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2028
    vor 11 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Hansestadt Herford beabsichtigt, eine rund 400 m lange innerstädtische Straßenachse - die sogenannte "MARTa-Achse" - städtebaulich hochwertig umzugestalten. Diese Achse verläuft von der unmittelbaren Umgebung des MARTa-Museums bis in die Innenstadt (Rathaus) und umfasst die Arndtstraße sowie die Schillerstraße. Beide Straßen sollen grundhaft erneuert und im Zuge dessen umfassend neu gestaltet werden. Der Abschnitt befindet sich in der Straßenbaulast der Stadt Herford. Die in diesem Vergabeverfahren abgefragten Planungsleistungen betreffen die Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 Abs. 1 HOAI, ergänzt durch Besondere Leistungen und Zusatzleistungen gemäß Leistungsbeschreibung und Vertrag. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.

Beschreibung des Loses

Die Hansestadt Herford beabsichtigt, eine rund 400 m lange innerstädtische Straßenachse - die sogenannte "MARTa-Achse" - städtebaulich hochwertig umzugestalten. Diese Achse verläuft von der unmittelbaren Umgebung des Marta-Museums bis in die Innenstadt (Rathaus) und umfasst die Arndtstraße sowie die Schillerstraße. Beide Straßen sollen grundhaft erneuert und im Zuge dessen umfassend neu gestaltet werden. Die in diesem Vergabeverfahren abgefragten Fachplanungsleistungen betreffen die Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 Abs. 1 HOAI, ergänzt durch Besondere Leistungen und Zusatzleistungen gemäß Leistungsbeschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Neben den Grundleistungen sind auch Besondere und Zusatzleistungen zu erbringen (u.a. die örtliche Bauüberwachung). Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie einige Besondere Leistungen und Zusatzleistungen direkt beauftragt. Die Beauftragung erfolgt in max. vier Beauftragungsstufen. Das Honorar wird nach den vertraglichen Regelungen und für die Grundleistungen ergänzend in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 sowie nach den angebotenen Honorarparametern vereinbart. Die Bearbeitung erfolgt in den Abschnitten 1 (Schillerstraße) und 2 (Arndtstraße), wobei die Abschnitte nochmal in Teilabschnitte unterteilt sind. Vorläufiges Ziel ist die Einhaltung eines Kostenrahmens für die Kostengruppe (KG) 300 von zusammen EUR 1.712.575,00 netto für beide Abschnitte zusammen (Schillerstraße und Arndtstraße). Nicht davon umfasst sind Kosten für die Straßenbeleuchtung, etwaige Entsorgungsmehrkosten aufgrund von belastetem Bodenaushub, Kosten für eine besondere künstlerische Gestaltung, für Möblierung sowie für die signaltechnische Ausstattung. Die Finanzierung des Projekts soll teilweise durch Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen. Grundlage hierfür sind die Förderrichtlinie für kommunale Straßeninfrastruktur (FöRi-kom-Stra) bzw. die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Konzept Qualität der zu erwartenden LeistungGewichtung (Punkte, genau) 30Konzept Qualität der zu erwartenden Leistung, bewertet gemäß Anlage 4 der Vergabeunterlagen (mit Unterkriterien 1.1 bis 1.4).
Qualität
Berufserfahrung Projekt- und Bauleiter (w/m/d)Gewichtung (Punkte, genau) 10Berufserfahrung Projekt- und Bauleiter (w/m/d), bewertet gemäß Anlage 4 der Vergabeunterlagen.
Qualität
Referenzen Projektleiter (w/m/d)Gewichtung (Punkte, genau) 10Referenzen Projektleiter (w/m/d), bewertet gemäß Anlage 4 der Vergabeunterlagen.
Preis
HonorarangebotGewichtung (Punkte, genau) 50Honorarangebot, bewertet gemäß Anlage 4 der Vergabeunterlagen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
25.11.2025
Vertragsende
30.09.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Das angegebene Datum des Endes der Vertragslaufzeit betrifft das voraussichtliche Ende der Baumaßnahmen und ist geschätzt. Das tatsächliche Leistungsende für den Auftragnehmer ist vom Abschluss der beauftragten Leistungen abhängig und kann insbesondere bei Beauftragung der Beauftragungsstufe 4, einschließlich der örtlichen Bauüberwachung auch nach dem genannten Termin liegen.
Optionen
Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Mit Zuschlagserteilung in diesem Vergabeverfahren, die gleichzeitig den Vertragsabschluss darstellt, werden zunächst die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 47 Abs. 1 HOAI beauftragt (Beauftragungsstufe 1). In der weiteren Beauftragungsstufe 2 wä … ganz lesenDie Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Mit Zuschlagserteilung in diesem Vergabeverfahren, die gleichzeitig den Vertragsabschluss darstellt, werden zunächst die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 47 Abs. 1 HOAI beauftragt (Beauftragungsstufe 1). In der weiteren Beauftragungsstufe 2 wäre vom Auftragnehmer jeweils im Wege der Vertragserweiterung die Leistungsphase 5, in der Beauftragungsstufe 3 die Leistungsphasen 6 und 7 und in der Beauftragungsstufe 4 die Leistungsphase 8 nach § 47 Abs. 1 HOAI zu erbringen. Der Abruf weiterer Beauftragungsstufen über Beauftragungsstufe 1 hinaus steht seitens des Auftraggebers unter Voraussetzungen im Sinne von § 132 S. 1 Abs. 2 Nr. 1 GWB. Diese ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf. Zu erbringen sind nach entsprechender Beauftragung ferner Besondere Leistungen und Zusatzleistungen gemäß Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.4) und Vertrag, wobei Besondere Leistungen und Zusatzleistungen zum überwiegenden Teil direkt mit einzelnen Beauftragungsstufen in Auftrag gegeben werden. Für weitere Einzelheiten wird auf die Darstellungen im Vertragsentwurf (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Verfahrensrügen sollen über das Vergabeportal eingereicht werden. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der nachbenannten Vergabekammer bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bieters gemäß … ganz lesenEtwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Verfahrensrügen sollen über das Vergabeportal eingereicht werden. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der nachbenannten Vergabekammer bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Danach ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y59M65C# 1. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist unzulässig. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht in Textform eingereicht werden. Für die Abgabe ist eine Registrierung im Verga … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y59M65C# 1. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist unzulässig. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht in Textform eingereicht werden. Für die Abgabe ist eine Registrierung im Vergabeportal erforderlich. 2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für die Abgabe der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat. 3. Bieter haben das Tool zur Bieterkommunikation auf DTVP wie ein eigenes E-Mail-Postfach regelmäßig auf eingehende Benachrichtigungen zu überprüfen. 4. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollen. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist. 5. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal. 6. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals DTVP bzw. den dortigen Support. 7. Während des laufenden Vergabeverfahrens sind Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der Vergabestelle Kontakt aufzunehmen. 8. Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen. Die Einholung eines Gewerbezentralregisterauszugs bleibt vorbehalten. 9. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen. 10. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: -Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen, -Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen, -Eigenerklärung Russland-Sanktionen. Die Eigenerklärungen können im Formular Anlage 6 abgegeben werden. 11. In besonderen Ausnahmefällen, in denen dies durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist, können ergänzende Eignungsnachweise des Bieters gefordert werden. 12. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, muss der Bieter, soweit dies gesondert angefordert wird, Nachweise zu den Eigenerklärungen zur Eignung vorlegen. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise zu fordern, die eine ihrem Einsatz entsprechende Erfüllung der für den Auftragnehmer geforderten Eignungsanforderungen belegen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Bockermann Fritze IngenieurConsult, Enger2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 13.10.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 13.10.2025 auf 20.10.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ac959706-9b8f-4d35-9f0e-e04f9d6224ff.