Planung Tragwerk - Erweiterungsneubau an der Grundschule Ensdorf
Gemeinde Ensdorf · Ensdorf, Saarland
Aktenzeichen 25-05-001veröffentlicht 05.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Saarlouis.
- Objektplanungsleistung - Gebäude und Freianlagen Stefanschule SchmelzGemeinde Schmelz · SchmelzFrist 26.11.2026
- Planungsleistung - Erneuerung Kinderbereich Freibad Gemeinde SchwalbachGemeinde Schwalbach · SchwalbachFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Saarland (15 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Ensdorf66806, Landkreis Saarlouis, Saarland
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 126 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.
- Projektorganisation35 %
- Methodik und Herangehensweise an die konkrete Projektaufgabe30 %
- Honorar35 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,2 Punkte |
| 25 % teurer | −7 Punkte |
| 50 % teurer | −11,7 Punkte |
| 100 % teurer | −17,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Heute
Beschreibung
Sämtliche Leistungen in der Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021, die erforderlich sind, um den Erweiterungsneubau an der Grundschule Ensdorf samt der Bauzustände für die verbleibenden Bauteile des Kellergeschosses des Bestandsgebäudes zu planen und auszuführen, sowie die ggfs. durch den Erweiterungsneubau statisch beeinflussten Bestandsbauteile zu untersuchen.
Beschreibung des Loses
Aufgrund von stetig steigenden Schülerzahlen, des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 und des baulichen Zustandes der Bestandsgebäude besteht am Schulstandort der Grundschule Ensdorf akuter Handlungsbedarf. Der Schulstandort der Grundschule setzt sich aus mehreren Gebäuden zusammen: das Gebäude der Grundschule mit angegliederter Schulturnhalle, der sogenannte "Plattenbau" und "Zwischenbau" und das Gebäude der FGTS. In den Anlagen der Ausschreibungsunterlagen ist ein Luftbild als Überblick über den Grundschulstandort beigefügt. Einzelheiten können der Infobroschüre und den Anlagen entnommen werden. Die Gebäude "Plattenbau" und "Zwischenbau" der Grundschule Ensdorf (Anlage B1) sollen abgerissen werden und durch einen Ersatzneubau am gleichen Standort ersetzt werden. Dem beiliegenden Raumprogramm können alle im Ersatzneubau unterzubringenden Räume entnommen werden. Nach der ersten Stufe des parallel laufenden Vergabeverfahrens für die Leistungen der Objektplanung Gebäude erhalten die Bieter, die zur Teilnahme am weiteren Verfahren aufgefordert werden, die Aufgabe, skizzenhafte Lösungsideen samt Kostenrahmen auf Grundlage des Raumprogramms zu entwickeln, wobei eine spätere Erweiterungsmöglichkeit um 3 Klassen (75 Kinder) berücksichtigt werden soll. Bei der Planung des Erweiterungsneubaus sind die Gemeinschaftsräume/-funktionen (u. a. Mensa, Küche, Sanitäranlagen, Freianlagen .....) bereits entsprechend zu dimensionieren. Die im Umfeld von Grundschule und FGTS befindlichen Freiflächen müssen in Summe die Flächenvorgaben für Pausen-/Freizeithöfe erfüllen. Für den Ersatzneubau ist eine Zertifizierung nach den Kriterien der DGNB vorgesehen. Der gesamte Schulstandort wird wärmetechnisch derzeit über Fernwärme angedient. Die Heizzentrale befindet sich im Kellergeschoss des Plattenbaus und muss vor Abriss in den Bereich der Grundschule umgesiedelt werden. Diese Vorabmaßnahme ist im Rahmen des Neubauprojektes mit abzuwickeln. Die Planung und Herstellung von Ersatzunterkünften für die derzeit in Plattenbau und Zwischenbau befindlichen Nutzungen sowie kleinere Umbau- und Sanierungsarbeiten im Bestand sind jedoch nicht Gegenstand der hier ausgeschriebenen Planungs- und Überwachungsleistungen. Hinweise zum Umgang mit dem Kellergeschoss des Bestandsgebäudes und zur Gründung des Erweiterungsneubaus können der beiliegenden Geotechnischen Stellungnahme (Anlage B8), dem Schadstoffgutachten (Anlage B9) sowie der beiliegenden Gutachterlichen Statischen Stellungnahme (Anlage B10) entnommen werden. Die statische Untersuchung der zu erhaltenden Bauteile des Kellergeschosses in den Bauzuständen gehört zum Leistungsumfang der Tragwerksplanung, ebenso wie die Untersuchung ggfs. durch den Erweiterungsneubau statisch beeinflusster Bestandsbauteile. Bauplanungsrechtlich betrachtet befindet sich das Plangebiet nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist nach § 34 BauGB als unbeplanter Innenbereich zu sehen. Dementsprechend ergeben sich nach Rücksprache mit der zuständigen bauaufsichtlichen Genehmigungsbehörde auch die Parameter für das Einfügen des Neubaus in den Bestand der näheren Umgebung. Die Untersuchung (Anlage B7), in der die energetische Sanierung und der Abriss + Neubau dieser beiden Gebäude in Bezug auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit gegenübergestellt wurde und die gutachterliche Statische Stellungnahme (Anlage B10) ersetzen nicht Leistungen oder Teilleistungen der Leistungsphasen gemäß § 51 HOAI 2021 bzw. gemäß teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021. Eine Besichtigung des derzeitigen Grundschulstandortes wird den ausgewählten Bietern empfohlen. Einzelheiten dazu können der Infobroschüre entnommen werden. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Haushalt der Gemeinde Ensdorf. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix (Anlage A9) insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Der vorgesehene Planungsvertrag inkl. Anlagen (Anlage A11) ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Die Beauftragung der Planungsleistungen wird stufenweise erfolgen: Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2 Leistungsstufe 2: Leistungsphase 3 Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 4 Leistungsstufe 4: Leistungsphasen 5, 6 Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen können der Anlage "Spezifische Leistungspflichten" sowie dem Formular "Honorarangebot" entnommen werden, die Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen sind. Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen. Die Leistungsphasen 1 und 2 sind spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung abzuschließen. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) soll im Anschluss an die Freigabe der Vorplanung innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein. Die weitere Terminschiene wird in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Planungsteam zeitnah nach Beauftragung entwickelt. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Der Zuschlag wird elektronisch in Textform, erteilt, die Unterzeichnung des Vertrages ist nur noch deklaratorischer Natur. Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Rahmen von Einzelgewerken zu vergeben.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- ProjektorganisationGewichtung (Punkte, genau) 35Aufbauorganisation, Personaleinsatzplanung und Aufgabenzuweisung im Projektteam
- Qualität
- Methodik und Herangehensweise an die konkrete ProjektaufgabeGewichtung (Punkte, genau) 30Abwicklung des Planungsprozesses, Beratung in statisch-konstruktiver Hinsicher, Qualitätssicherung in der Planung, Termin- und Kostenmanagement
- Preis
- HonorarGewichtung (Punkte, genau) 35Honorarangebot
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Dieser Auftrag kann verlängert werden in Abhängigkeit zum jeweils aktuellen Terminplan. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausführung geänderter oder zusätzlicher Planungsleistungen zu verlangen, soweit diese der Umsetzung des Bauvorhabens dienlich sind, es sei denn, der Auftragnehmer ist auf derartige Leistungen nicht eingerichtet.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer, Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Vorgaben und Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß §160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von … ganz lesenkürzer
Vorgaben und Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß §160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Zuschlagskriterien: 1. Projektorganisation: 35 % 1.1 Aufbauorganisation, Personaleinsatzplanung inkl. Vertretungsregelung: 17,5 % 1.2 Aufgabenzuweisung im Projektteam: 17,5 % 2. Methodik, Herangehensweise an die Projektaufgabe: 30 % 2.1 Abwicklung des Planungsprozesses in den Leistungsphasen 1 - … ganz lesenkürzer
Zuschlagskriterien: 1. Projektorganisation: 35 % 1.1 Aufbauorganisation, Personaleinsatzplanung inkl. Vertretungsregelung: 17,5 % 1.2 Aufgabenzuweisung im Projektteam: 17,5 % 2. Methodik, Herangehensweise an die Projektaufgabe: 30 % 2.1 Abwicklung des Planungsprozesses in den Leistungsphasen 1 - 6 sowie Zusammenarbeit mit den Weiteren an der Planung Beteiligten: 7,5 % 2.2 Beratung in statisch-konstruktiver Hinsicht, auch unter den Belangen der Wirtschaftlichkeit: 7,5 % 2.3 Qualitätssicherung in der Planung: 7,5 % 2.4: Termin- und Kostenmanagement: 7,5 % 3. Honorar: 35 % Das Angebot mit dem niedrigsten Netto-Gesamtpreis (gemäß Formblatt Honorarangebot) erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem höheren Netto-Gesamtpreis erhält einen prozentualen Punktabzug, welcher dem Prozentwert entspricht, um den der Netto-Gesamtangebotspreis über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis liegt. Dabei wird die Punktzahl auf eine Nachkommastelle gerundet. Liegt der Netto-Gesamtpreis eines Angebotes beispielsweise 10 % über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis, so erhält der Bieter (100% - 10%) x 10 = 9 Punkte. Einzelheiten zur Wertung und Wichtung können der Wertungsmatrix entnommen werden Zusätzliche Informationen: Zur Umsetzung des Projektes sollen Fördermittel aus dem aktuellen Schulbauprogramm des Saarlandes BAUSTEIN "Bauliche Aufwertung und Umrüstung für Schulen in Technik, Effizienz, Innovation und Nachhaltigkeit" herangezogen werden. Einzelheiten hierzu können den Anlagen der Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Weitere Informationen findet man unter folgendem Link: https://www.saarland.de/mibs/DE/portale/kommunales/informatio-nen/schulbauprogrammbaustein. Aus dieser Förderkulisse heraus ergeben sich energie- und bautechnische Standards für das Projekt, die in allen Planungs- und Umsetzungsphasen einzuhalten sind (KfW-Standard 40, Begleitung durch entsprechende Fachplaner etc.). Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Verweis auf § 75 Abs. 2 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 VgV. Nachunternehmer, Eignungsleihe: Die Leistungsteile, die durch einen Nachunternehmer erbracht werden sollen, sind zu benennen. Wenn der Nachunternehmer bereits feststeht, ist er zu benennen. Im Falle einer Eignungsleihe sind vom Eignungsleihenden auch alle geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Gemäß § 47 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung kann er die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Mehrfachangebote: Mehrfachangebote für den zu vergebenden Auftrag Leistungen der Tragwerksplanung sind nicht zulässig. Mehrfachangebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bieter oder einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bieter, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYRRYTCBGS7DU Abgabe der Angebote: Das Angebot mit allen einzureichenden Unterlagen (bestehend aus dem Angebotsbogen (Anlage A1), allen darin genannten Belegen, Nachweisen, Dokumenten, Erklärungen u. ä., dem Honorarangebot anhand des Formulars (Anlage A10) sowie den in Absat … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXVHYRRYTCBGS7DU Abgabe der Angebote: Das Angebot mit allen einzureichenden Unterlagen (bestehend aus dem Angebotsbogen (Anlage A1), allen darin genannten Belegen, Nachweisen, Dokumenten, Erklärungen u. ä., dem Honorarangebot anhand des Formulars (Anlage A10) sowie den in Absatz 5 der Infobroschüre erläuterten Unterlagen zu den Zuschlagskriterien) kann nur vollelektronisch in Textform gemäß § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) über die Vergabeplattform hochgeladen werden. Zunächst wird geprüft, ob die Angebote die Mindestanforderungen erfüllen und keine Ausschlussgründe vorliegen. Unvollständige Angebote, die trotz eventueller Nachforderung innerhalb einer Frist weiterhin unvollständig bleiben, werden ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei weniger als 3 geeigneten Bietern das Verfahren ggf. auch mit weniger als 3 Bietern durchzuführen. Der Bauherr behält sich vor, im Rahmen der Angebotsprüfung eine Wettbewerbsregister-Abfrage durchzuführen. Angebote, die über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform, per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg eingehen oder persönlich abgegeben werden, werden ausgeschlossen. Angebote, die nach der festgelegten Frist eingehen, werden ausgeschlossen. Unterlagen und Angebote, die über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform, per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg eingehen oder persönlich abgegeben werden, werden ausgeschlossen. Für die Angebotsabgabe sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Formblätter zu verwenden und um die geforderten Angaben, Nachweise und Unterlagen zu ergänzen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Frankfurt am Main | 11 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Gemeinde Ensdorf
- Anschrift
- Provinzialstr. 101a, 66806 Ensdorf
- Kontakt
- info@
gemeinde-ensdorf.de - Auskünfte
- Zentrale Vergabestelle im Landkreis Saarlouis
Bei uns erfasst
- Lieferung eines Gerätewagen-Logistik GW-L1 nach DIN 14555-2105.08.2026 · 4 Angebote
- Rückbau Platten- und Zwischenbau Grundschule Ensdorf26.05.2026
- Kanalsanierung Am Weiherarm / Am Rech - Gemeinde Ensdorf09.12.2025
- Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Ensdorf im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.02.10.2025 · 0 Angebote
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Planung TA - Erweiterungsneubau Grundschule Ensdorf
- Zuschlag an FAMIS GmbH, 3 Angebote
- Zuschlag an InTechA GmbH, 3 Angebote
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 28.05.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Saarland (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- W+P Ingenieure GmbH6 Zuschläge
- EPH Ingenieur GmbH2 Zuschläge
- IBS Burger+Stolz GmbH2 Zuschläge
- ISA Ingenieure für Städtebau und Architektur2 Zuschläge
- InTechA GmbH2 Zuschläge
- Planungsgesellschaft Denzer + Kiefer bR2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 11.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Modellvorhaben Weiterentwicklung Städtebauförderung Saarbrücken-CongressCultureCity 2.0, TP 14 BeweissicherungLandeshauptstadt Saarbrücken (LHS)Frist 09.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 59569df9-62f6-4ec9-a62d-140858f467f0.