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Planung für Neubau Brückenschule

Main-Kinzig-Kreis · Gelnhausen, Hessen

Aktenzeichen PR-2110-2201 Los 1veröffentlicht 20.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Hessen (34 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 4 Lose · bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,41 Mio. €
Laufzeit
36 Monate
Lose
4
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Gelnhausen63571, Main-Kinzig-Kreis, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 65 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (32 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • Technischer Wert der Planung30 %
  • 1b) Organisation des Planungs- und Bauprozesses10 %
  • 1c) Kostensicherheit10 %
  • 2) Personal und Präsentation25 %
  • 3) Honorar und Vertragskonditionen25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Planung für den Neubau der Brückenschule als 4-zügige Grundschule am Standort Rossdorf „auf der grünen Wiese“ – ca. 9.000 m² Grundstücksfläche - mit ca. 4.500 m² NUF für 450 Schüler. Es werden vier Lose gebildet: Los 1 Objektplanung; Los 2 TWP; Los 3 TGA-Planung HLS und Los 4 TGA-Planung ELT. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, zunächst nur bis einschließlich LP 4 Genehmigungsplanung. Ein Rechtsanspruch zur Weiterbeauftragung besteht für den Auftragnehmer nicht.

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Planung für Neubau Grundschule Erlensee – Los 1: Objektplanung Gebäude

Objektplanung gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 1 § 34 für den Neubau der Brückenschule als 4-zügige Grundschule am Standort Rossdorf „auf der grünen Wiese“ – ca. 9.000 m² Grundstücksfläche - mit ca. 4.500 m² NUF für 450 Schüler. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, zunächst nur bis einschließlich LP 4 Genehmigungsplanung. Ein Rechtsanspruch zur Weiterbeauftragung besteht für den Auftragnehmer nicht.

36 Monate1.327.245 €
2
Planung für Neubau Grundschule Erlensee – Los 2 Tragwerksplanung

Tragwerksplanung HOAI Teil 4 Abschnitt 1 § 51, LP 1-6. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur bis einschließlich Leistungsphase 4 HOAI Genehmigungsplanung und Einreichung Bauantrag. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung mit weiteren Leistungen besteht nicht.

36 Monate281.054 €
3
Planung für Neubau Grundschule Erlensee – Los 3 HLS

Los 3 Fachplanung TGA – HLS Anlagengruppen 1-3,7,8 gem. HOAI Teil 4 Abschnitt 2 § 55 LP 1-9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur bis einschließlich Leistungsphase 4 HOAI Genehmigungsplanung und Einreichung Bauantrag. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung mit weiteren Leistungen besteht nicht.

36 Monate539.832 €
4
Planung für Neubau Grundschule Erlensee – Los 4 ELT

Los 4 Fachplanung TGA – ELT Anlagengruppen 4-6 gem. HOAI Teil 4 Abschnitt 2 § 55 LP 1-9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur bis einschließlich Leistungsphase 4 HOAI Genehmigungsplanung und Einreichung Bauantrag. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung mit weiteren Leistungen besteht nicht.

36 Monate262.450 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 3, 4

Zuschlag5 von 5 angegeben

Technischer Wert der Planung30 %
1b) Organisation des Planungs- und Bauprozesses10 %
1c) Kostensicherheit10 %
2) Personal und Präsentation25 %
3) Honorar und Vertragskonditionen25 %
Qualität
Technischer Wert der Planung1a) Technischer Wert der Planung
Qualität
1b) Organisation des Planungs- und Bauprozesses
Qualität
1c) Kostensicherheit
Qualität
2) Personal und Präsentation
Preis
3) Honorar und Vertragskonditionen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtb … ganz lesenDer Auftraggeber verweist auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag4 von 4 angegeben

Technischer Wert der Planung30 %
1b) Organisation des Planungs- und Bauprozesses10 %
2) Personal und Präsentation20 %
3) Honorar und Vertragskonditionen40 %
Qualität
Technischer Wert der Planung1a) Technischer Wert der Planung
Qualität
1b) Organisation des Planungs- und Bauprozesses
Qualität
2) Personal und Präsentation
Preis
3) Honorar und Vertragskonditionen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
In Abhängigkeit von der Mittelbereitstellung kann sich der Ausführungszeitraum verlängern
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtb … ganz lesenDer Auftraggeber verweist auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Einzelperson (nicht veröffentlicht)35
2REBS+KIEFER Ingenieure GmbH, Darmstadt34
3Dorsch International Consultants GmbH, Wiesbaden7
4MIB Matysik Ing. Büro GmbH, Frankfurt am Main8

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

787vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (1.338 Lose mit Angabe)
255.095 €Zuschlagswert im Median
145.172 € – 500.000 €mittlere Hälfte, 133 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ff6a4acb-294e-451b-bf58-cab4fcbd5130.