Zum Inhalt
Menü

Planung, Errichtung und Betrieb von Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw

Die Autobahn GmbH des Bundes · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2024-10168veröffentlicht 12.09.2024erstmals 12.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 722 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
96 Monate
Lose
5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10557, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.autobahn.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (81 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (771 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Konzept zur Errichtung15 %
  • Konzept zum Betrieb15 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 26 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 24 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Planung, die Errichtung und der Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Auftragsvergabe erfolgt durch die Autobahn GmbH des Bundes (auch für den Bund) im Rahmen einer Ausschreibung mit fünf Losen und betrifft die Planung, die Errichtung und den Betrieb einer verbindlichen Anzahl von MCS- und CCS-Ladepunkten auf insgesamt ca. 130 Standorten. Jedem Los werden im Vergabeverfahren Standorte/Rastanlagen mit einer Anzahl an Ladepunkten zugeordnet. Es ist zudem möglich, dass die Anzahl der Ladepunkte auf einzelnen Rastanlagen während der Vertragslaufzeit steigt oder dass zusätzliche Rastanlagen hinzukommen; dies gilt insbesondere, wenn der Bedarf an Ladeinfrastruktur gegenüber der aktuellen Planung weiter steigen sollte und dieser Bedarf nicht durch den eigenwirtschaftlichen Aufbau ohne staatliche Förderung gedeckt wird. Für Ladepunkte zum Zwischenladen sind Nennladeleistungen von jeweils mindestens 400 kW (CCS-Ladepunkt) und 1 MW (MCS-Ladepunkt) vorgesehen. Die Ladeleistung kann durch die gemeinsame Nutzung von Leistungseinheiten mehrerer Ladepunkte sichergestellt werden. Für MCS-Ladepunkte muss in diesem Fall die an einem Ladepunkt vorgehaltene Leistung unter Berücksichtigung mehrerer zeitgleicher Ladevorgänge an denselben Leistungseinheiten zugeordneten Ladepunkten mindestens 800 kW (Mindestladeleistung) betragen; an CCS-Ladepunkten zum Übernachtladen beträgt dieser Wert mindestens 150 kW (Mindestladeleistung). Die Herstellung der dafür erforderlichen Netzanschlüsse beantragt die Autobahn GmbH des Bundes bei dem jeweils zuständigen Netzbetreiber.

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Planung, Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen an BAB der BRD (Los 1 Lkw-Schnellladenetz - unbew. Rastanlagen)

Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt (auch für den Bund) auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einem vorläufigen Vertrag festgelegt. Im Rahmen der Leistungserbringung sind insbesondere die folgenden Punkte wesentlich: - Jedem der insgesamt fünf Lose werden ca. 25 unbewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS/CCS-Ladeeinrichtungen (mit einer hohen Verfügbarkeit) gewährleisten. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber den sog. EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zudem soll es jedem Nutzer der Ladeeinrichtungen möglich sein, seinen Stromlieferanten frei zu wählen. - Die Laufzeit des Vertrages liegt bei acht Jahren. Zudem wird eine Verlängerungsoption von vier Jahren vorgesehen. Die so definierte Leistung soll (anteilig) vergütet werden, wobei die konkrete Höhe der Vergütung für jedes Lose im Rahmen dieser Ausschreibung - durch ein wettbewerbliches Verfahren - festgelegt wird.

96 Monate–
2
Planung, Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen an BAB der BRD (Los 2 Lkw-Schnellladenetz - unbew. Rastanlagen)

Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt (auch für Bund) auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einem vorläufigen Vertrag festgelegt. Im Rahmen der Leistungserbringung sind insbesondere die folgenden Punkte wesentlich: - Jedem der insgesamt fünf Lose werden ca. 25 unbewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS/CCS-Ladeeinrichtungen (mit einer hohen Verfügbarkeit) gewährleisten. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber den sog. EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zudem soll es jedem Nutzer der Ladeeinrichtungen möglich sein, seinen Stromlieferanten frei zu wählen. - Die Laufzeit des Vertrages liegt bei acht Jahren. Zudem wird eine Verlängerungsoption von vier Jahren vorgesehen. Die so definierte Leistung soll (anteilig) vergütet werden, wobei die konkrete Höhe der Vergütung für jedes Lose im Rahmen dieser Ausschreibung - durch ein wettbewerbliches Verfahren - festgelegt wird.

96 Monate–
3
Planung, Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen an BAB der BRD (Los 3 Lkw-Schnellladenetz - unbew. Rastanlagen)

Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt (auch für Bund) auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einem vorläufigen Vertrag festgelegt. Im Rahmen der Leistungserbringung sind insbesondere die folgenden Punkte wesentlich: - Jedem der insgesamt fünf Lose werden ca. 25 unbewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS/CCS-Ladeeinrichtungen (mit einer hohen Verfügbarkeit) gewährleisten. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber den sog. EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zudem soll es jedem Nutzer der Ladeeinrichtungen möglich sein, seinen Stromlieferanten frei zu wählen. - Die Laufzeit des Vertrages liegt bei acht Jahren. Zudem wird eine Verlängerungsoption von vier Jahren vorgesehen. Die so definierte Leistung soll (anteilig) vergütet werden, wobei die konkrete Höhe der Vergütung für jedes Lose im Rahmen dieser Ausschreibung - durch ein wettbewerbliches Verfahren - festgelegt wird.

96 Monate–
4
Planung, Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen an BAB der BRD (Los 4 Lkw-Schnellladenetz - unbew. Rastanlagen)

Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt (auch für Bund) auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einem vorläufigen Vertrag festgelegt. Im Rahmen der Leistungserbringung sind insbesondere die folgenden Punkte wesentlich: - Jedem der insgesamt fünf Lose werden ca. 25 unbewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS/CCS-Ladeeinrichtungen (mit einer hohen Verfügbarkeit) gewährleisten. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber den sog. EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zudem soll es jedem Nutzer der Ladeeinrichtungen möglich sein, seinen Stromlieferanten frei zu wählen. - Die Laufzeit des Vertrages liegt bei acht Jahren. Zudem wird eine Verlängerungsoption von vier Jahren vorgesehen. Die so definierte Leistung soll (anteilig) vergütet werden, wobei die konkrete Höhe der Vergütung für jedes Lose im Rahmen dieser Ausschreibung - durch ein wettbewerbliches Verfahren - festgelegt wird.

96 Monate–
5
Planung, Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen an BAB der BRD (Los 5 Lkw-Schnellladenetz - unbew. Rastanlagen)

Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt (auch für Bund) auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einem vorläufigen Vertrag festgelegt. Im Rahmen der Leistungserbringung sind insbesondere die folgenden Punkte wesentlich: - Jedem der insgesamt fünf Lose werden ca. 25 unbewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS/CCS-Ladeeinrichtungen (mit einer hohen Verfügbarkeit) gewährleisten. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber den sog. EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zudem soll es jedem Nutzer der Ladeeinrichtungen möglich sein, seinen Stromlieferanten frei zu wählen. - Die Laufzeit des Vertrages liegt bei acht Jahren. Zudem wird eine Verlängerungsoption von vier Jahren vorgesehen. Die so definierte Leistung soll (anteilig) vergütet werden, wobei die konkrete Höhe der Vergütung für jedes Lose im Rahmen dieser Ausschreibung - durch ein wettbewerbliches Verfahren - festgelegt wird.

96 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Konzept zur Errichtung15 %
Konzept zum Betrieb15 %
Preis70 %
Qualität
Konzept zur Errichtung.
Qualität
Konzept zum Betrieb.
Preis
.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
- Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft: Ist eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bewerbergemeinschaft mit Formblatt 2 eine Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung abzugeben sowie einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. - Verzeichnis der benannten Drittunternehm … ganz lesen- Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft: Ist eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bewerbergemeinschaft mit Formblatt 2 eine Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung abzugeben sowie einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. - Verzeichnis der benannten Drittunternehmen: Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Mittel und Kapazitäten anderer Unternehmen - sog. eignungsverleihender Unternehmen - beruft (Eignungsleihe), so hat der Bewerber im Formblatt 3 anzugeben, welche eignungsverleihenden Unternehmen einbezogen werden sollen sowie die übernommenen Leistungsbereiche und zur Verfügung zu stellenden Mittel zu beschreiben und zu bezeichnen und von anderen Leistungsbereichen abzugrenzen. - Beabsichtigt der Bewerber/Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben, ohne sich gleichzeitig auf deren Eignung zu berufen, soll er diese Unternehmen - sofern zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt und ihm zumutbar - im Formblatt 3 benennen. - Unternehmensstruktur: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, muss seine jeweilige Konzernstruktur darlegen. Die Darstellung hat die Beteiligungsverhältnisse an diesem Unternehmen und die Beteiligungen dieses Unternehmens vollständig wiederzugeben. Die Unternehmen haben dem Teilnahmeantrag zudem jeweils eine vollständige Liste aller verbundenen Unternehmen beizufügen. Verbundene Unternehmen sind solche im Sinne des § 36 Abs. 2 GWB. - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 42 Abs. 1 VgV, 123-125 GWB: Jeder Teilnehmer am Vergabeverfahren (auch Unterauftragnehmer oder einzelne Mitglieder einer Bietergemeinschaft) muss das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe individuell und vollständig nachweisen (Formblatt 4). - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihendes Unternehmen an der Bewerbung teilnimmt, hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts oder ggf. eine gleichwertige Erklärung eines anderen Staates vorzulegen, die nicht älter als sechs Monate ist - rückwirkend gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist. Ausländische Bieter haben Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat (Sitzland/Sitzstaat) in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen. Ergibt die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, dass derzeit Steuerrückstände bestehen und kann das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen diese nicht ausreichend erklären bzw. plausibilisieren, wird das Unternehmen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Sofern die zuständigen Behörden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine gleichwertige Erklärung nicht ausstellen, ist dies durch das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen darzulegen. - Verpflichtungserklärung Drittunternehmen: Die vom Bewerber oder der Bietergemeinschaft benannten Drittunternehmen geben ihrerseits bereits mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung ab. Dem Bewerber müssen nachweislich die erforderlichen Mittel des eignungsverleihenden Unternehmens zur Verfügung stehen, die für den Leistungsbereich erforderlich sind, für den der eignungsverleihende Unterauftragnehmer nach der Projektstruktur benannt wurde und in dem dieser gegebenenfalls Referenzen vorlegt. Dieser Nachweis ist durch Ausfüllen und Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung in Formblatt 5 zu erbringen. - Mehrfachbeteiligung von Drittunternehmen: Eine mehrfache Beteiligung von eignungsverleihenden Unternehmen ist nur zulässig, wenn der Bewerber für diese mit einer Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 6 im Teilnahmewettbewerb nachweist, dass durch geeignete Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschloss …
Kriterium
- Von jedem Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihen-den Unterauftragnehmer ist ein maximal 2 Monate altes - rückwirkend gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist - Bankbestätigungsschreiben seiner Hausbank vorzulegen, in dem diese Auskünfte über ihre Geschäf … ganz lesen- Von jedem Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihen-den Unterauftragnehmer ist ein maximal 2 Monate altes - rückwirkend gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist - Bankbestätigungsschreiben seiner Hausbank vorzulegen, in dem diese Auskünfte über ihre Geschäftsbeziehung zum vorlegenden Unternehmen sowie eine Einschätzung über dessen erkennbares Zahlungsverhalten gibt. - Geforderte Mindeststandards: Bei Nichtvorlage des Bankbestätigungsschreibens wird das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen vom Verfahren ausgeschlossen. Ergibt das Bankbestätigungsschreiben, dass Informationen über Zahlungsstörungen in der Vergangenheit vorliegen und ein erhöhtes Risiko für weitere Zahlungsschwierigkeiten besteht und kann das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen dieses erhöhte Risiko nicht durch Erklärungen ausräumen, wird das Unternehmen vom Verfahren ausgeschlossen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen zur Errichtung und zum Betrieb von Ladepunkten zu belegen. Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden - dem Bewerber, - einem Mitglied der Bewerbergemein … ganz lesenDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen zur Errichtung und zum Betrieb von Ladepunkten zu belegen. Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden - dem Bewerber, - einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, - einem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer. Geeignet sind Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, deren wesentliche Leistungen mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Referenzen können daher für die folgenden Bereiche eingereicht werden: - Errichtung von öffentlich-zugänglichen Ladepunkten mit hoher Ladeleistung von mind. 150 kW pro Ladepunkt (technische Maximalladeleistung), - Betrieb von öffentlich-zugänglichen Ladepunkten mit hoher Ladeleistung von mind. 150 kW pro Ladepunkt (technische Maximalladeleistung, - Bau von Zubehör, Nebenanlagen oder Nebenbetrieben auf oder an bewirtschafteten oder unbewirtschafteten Rastanlagen sowie sonstigen Verkehrsflächen auf Bundesfernstraßen, - Planung von Zubehör, Nebenanlagen oder Nebenbetrieben auf oder an bewirtschafteten oder unbewirtschafteten Rastanlagen sowie sonstigen Verkehrsflächen auf Bundesfernstraßen, einschließlich der Durchführung/Begleitung von Bauantrags-/ Genehmigungsverfahren. Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, sind hierzu im jeweiligen Tabellenblatt des Formblattes 9 vollständige Angaben zu machen. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der im Formblatt 9 gemachten Eintragungen. Hinsichtlich der Bewertung der vorgelegten Referenzen im Rahmen der Beschränkung der Anzahl der Bewerber wird auf den Abschnitt "Zusätzliche Informationen" verwiesen. ***** Geforderte Mindeststandards Mindestanforderungen/Grundeignung: In Formblatt 9 muss für eine Beteiligung im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens nachgewiesen werden: - die Errichtung von mind. 30 öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit mind. 150 kW pro Ladepunkt (technische Maximalladeleistung), - der Betrieb von mind. 30 öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit mind. 150 kW pro Ladepunkt (technische Maximalladeleistung). Die Wertung erfolgt auf Grundlage der im Formblatt 9 zu den "2-Referenzangaben Errichtung" und zu den "3-Referenzangaben Betrieb" gemachten Eintragungen. ****** Hinsichtlich der hierfür abgefragten Referenzen gilt: - Die Errichtung muss die bauliche Herstellung bis zur Inbetriebnahme der Ladepunkte umfassen. - Betreiber ist, wer als "Betreiber eines Ladepunkts" im Sinne von Art. 2 Nr. 39 der Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) vom 13.09.2023 anzusehen ist. Dabei wird berücksichtigt, wer nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umständen bestimmenden Einfluss auf den Betrieb eines Ladepunkts ausübt. Im Rahmen der Referenzen wird ebenfalls als Betreiber bewertet, wer zwar nicht Betreiber eines Ladepunkts im Sinne von Art. 2 Nr. 39 AFIR ist, aber mindestens eine der folgenden zwei Tätigkeiten selbst ausübt: (1) Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit der jeweiligen Ladeeinrichtung, inkl. Instandhaltung mit Wartung, Inspektion und Instandsetzung, (2) Umsetzung und Nutzung der Backend-Anbindung der Ladeeinrichtung und von Remote Services, inkl. Abwicklung der Ladevorgänge, Monitoring des Zustands der Ladeeinrichtungen sowie Support-Hotline. - Bei dem Zeitraum für die Referenzen ist zu unterscheiden: (1) Der Zeitpunkt der Errichtung von Ladepunkten ist unerheblich. (2) Der Betrieb von Ladepunkten muss hingegen im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 18.10.2024 für mindestens sechs (6) Monate geführt worden sein. ***** Die weiteren Einzelheiten zu den Mindestanforderungen sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
12 bis 12 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
96 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Verlängerungsoption um weitere vier Jahre
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.autobahn.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
56 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: "(1) Die V … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Ein Bewerber kann sich auf alle Lose bewerben und für alle Lose in das weiter Verhandlungsverfahren aufgenommen werden und ein Angebot abgeben. Jeder ausgewählte Bieter kann den Zuschlag aber grundsätzlich nur auf maximal ein Los erhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob er allein, als Mitglied einer … ganz lesenEin Bewerber kann sich auf alle Lose bewerben und für alle Lose in das weiter Verhandlungsverfahren aufgenommen werden und ein Angebot abgeben. Jeder ausgewählte Bieter kann den Zuschlag aber grundsätzlich nur auf maximal ein Los erhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob er allein, als Mitglied einer Bietergemeinschaft, als Unterauftragnehmer mit maßgeblichem Einfluss auf die Leistungserbringung oder in einer Kombination dieser Möglichkeiten ein Angebot abgibt. Ist ein Bieter ein abhängiges oder herrschendes Unternehmen im Sinne des § 17 des Aktiengesetzes oder ein Konzernunternehmen im Sinne des § 18 des Aktiengesetzes, wird er im Rahmen der Zuschlagslimitierung mit diesem verbundenen Unternehmen als ein einheitliches Unternehmen betrachtet. Für den Fall, dass in einem Los kein Bieter für einen Zuschlag vorgesehen werden kann, weil alle für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter bereits in einem anderen Los den Zuschlag erhalten haben, behält sich der Auftraggeber vor, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot ohne Geltung der Zuschlagslimitierung zu erteilen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Die Autobahn GmbH des Bundes

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 637 (Hilfstätigkeiten für den Land-, Schiffs- und Luftverkehr) in Berlin gibt es in den letzten 24 Monaten nur 4 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 15.11.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 18.10.2024 auf 08.11.2024 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 18.10.2024
  5. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 08.11.2024 auf 15.11.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung df03656f-cca7-4582-9843-6dd6cb85ecba.