Planung, Errichtung und Betrieb eines geförderten Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Stadt Vilshofen an der Donau im Lückenschluss-Programm
Stadt Vilshofen an der Donau · Vilshofen an der Donau, Bayern
Aktenzeichen (02571-25)veröffentlicht 29.01.2026erstmals 29.01.2026Dienstleistungen
- Laufzeit
- 2.557 Tage
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2.557 Tage
- Lose
- 1
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Vilshofen an der Donau94474, Landkreis Passau, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigplattform.aumass.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke80 %
- Konzept zur Nutzung vorhandener Infrastruktur und alternativer Verlegemethoden5 %
- Inbetriebnahmezeitraum15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 9 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 9 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 8 Monatenan Stadt Vilshofen an der Donau
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Vilshofen an der Donau (nachfolgend "Konzessionsgeberin") sucht einen Auftragnehmer (nachfolgend "Konzessionsnehmer") für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines nach der "Richtlinie zur 'Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland‘“, Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (nachfolgend: „Gigabit-RL 2.0“) im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ im Sinne der Nr. 9.1 der Gigabit-RL 2.0 sowie der „Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0‘“ (nachfolgend: „KofGibitR 2.0“) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell gefördertes, noch zu errichtendes gigabitfähiges Glasfasernetz im Stadtgebiet der Konzessionsgeberin.
Beschreibung des Loses
Die Stadt Vilshofen an der Donau (nachfolgend: „Konzessionsgeberin“) sucht einen Auftragnehmer (nachfolgend „Konzessionsnehmer“) für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines nach der „Richtlinie zur ‚Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland‘“, Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (nachfolgend: „Gigabit-RL 2.0“) im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ im Sinne der Nr. 9.1 der Gigabit-RL 2.0 sowie der „Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0‘“ (nachfolgend: „KofGibitR 2.0“) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell gefördertes, noch zu errichtendes gigabitfähiges Glasfasernetz im Stadtgebiet der Konzessionsgeberin.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Höhe der WirtschaftlichkeitslückeBewertet wird, welches Unternehmen die niedrigste Wirtschaftlichkeitslücke anbietet. Die Bewertungsmethodik ist im Einzelnen in den Ausschreibungsunterlagen festgehalten.
- Qualität
- Konzept zur Nutzung vorhandener Infrastruktur und alternativer VerlegemethodenBewertet wird, welches Unternehmen das beste Konzept zur Nutzung vorhandener Infrastruktur und alternativer Verlegemethoden bietet. Die Bewertungsmethodik ist im Einzelnen in den Ausschreibungsunterlagen festgehalten.
- Qualität
- InbetriebnahmezeitraumBewertet wird, welches Unternehmen denn kürzesten Zeitraum bis zur vollständigen Inbetriebnahme bietet. Die Bewertungsmethodik ist im Einzelnen in den Ausschreibungsunterlagen festgehalten.
Eignung7 von 7 angegeben
- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
- Fremdnachweis über die Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze i. S. d. § 5 TKG (§ 6 TKG a. F.) bei der Bundesnetzagentur
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung gem. Art. 5 k) Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates v. 08.05.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (mindestens 1 Mio. EUR)
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5.000.000,- Euro sowie einer Deckungssumme von 3.000.000,- Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht bzw. im Falle der Bezugschlagung vor Beginn der Leistungserbringung abgeschlossen und nachgewiesen wird
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung zum Nachweis der Durchführung zwei vergleichbarer Gesamtreferenzen. Eine Gesamtreferenz ist vergleichbar, wenn sie die Teilbereiche (1.) Planung, (2.) Errichtung und (3.) Betrieb eines Glasfasernetzes umfasst. Eine Gesamtreferenz kann aus mehreren Einzelreferenzen der vorgenannten Tei … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zum Nachweis der Durchführung zwei vergleichbarer Gesamtreferenzen. Eine Gesamtreferenz ist vergleichbar, wenn sie die Teilbereiche (1.) Planung, (2.) Errichtung und (3.) Betrieb eines Glasfasernetzes umfasst. Eine Gesamtreferenz kann aus mehreren Einzelreferenzen der vorgenannten Teilbereiche zusammengesetzt werden und muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Die Referenz für den Teilbereich Planung muss innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht worden sein. Eine Referenz in diesem Teilbereich ist mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn die Planungstiefe derjenigen der Leistungsphase 5 gemäß HOAI entspricht und mindestens 100 FTTB-/FTTH-Anschlüsse betraf. Die Referenz für den Teilbereich Errichtung muss innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht worden sein. Eine Referenz in diesem Teilbereich ist mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn sie die Errichtung von mindestens 100 FTTB-/FTTH-Anschlüssen betraf. Die Referenz für den Teilbereich Netzbetrieb muss für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht worden sein. Eine Referenz diesem Teilbereich ist mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn der Netzbetrieb die Versorgung von mindestens 100 Endkunden über ein Glasfasernetz (FTTB oder FTTH) umfasste. Es werden jeweils folgende Angaben erwartet: (1.) Name des Auftraggebers unter Benennung eines Ansprechpartners, (2.) Beschreibung der Leistungserbringung, (3.) Auftragsvolumen in Euro (netto) (4.) Anzahl der Anschlüsse (FTTB oder FTTH), (5.) Leistungszeitraum, (6.) Angabe, ob die Leistungserbringung im Rahmen der Breitband- bzw. Gigabitförderung des Bundes erfolgte, (7.) Benennung der für wesentliche Leistungen eingebundenen Unterauftragnehmer sowie Beschreibung der durch die Unterauftragnehmer übernommenen wesentlichen Leistungen (soweit zutreffend)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang1 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2.557 Tage
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- plattform.aumass.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung3 von 5 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Stadt Vilshofen an der Donau, Stadtplatz 27, 94474 Vilshofen an der Donau
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Bieter sind verpflichtet, Beanstandungen des Verfahrens innerhalb der nachfolgend genannten Fristen, die an das Fristenregime des § 160 Abs. 3 GWB angelehnt sind, mindestens in Textform gegenüber der Konzessionsgeberin geltend zu machen. Ansonsten sind sie mit ihren Verfahrensbeanstandungen ausg … ganz lesenkürzer
Die Bieter sind verpflichtet, Beanstandungen des Verfahrens innerhalb der nachfolgend genannten Fristen, die an das Fristenregime des § 160 Abs. 3 GWB angelehnt sind, mindestens in Textform gegenüber der Konzessionsgeberin geltend zu machen. Ansonsten sind sie mit ihren Verfahrensbeanstandungen ausgeschlossen (Präklusion). Beanstandungen sind unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einlegung des Rechtsmittels erkannt und gegenüber der Konzessionsgeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Konzessionsgeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Konzessionsgeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Konzessionsgeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammern nach §§ 155 ff. GWB ist vorliegend nach Auffassung der Konzessionsgeberin nicht eröffnet, da die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB Anwendung findet. Die Bieter haben daher – je nach vertretener Rechtsauffassung – den Verwaltungsrechtsweg, hier Verwaltungsgericht Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg (OVG Koblenz, Urt. v. 16.07.2021, Az. 6 A 10376/21) oder den ordentlichen Rechtsweg, hier Landgericht Passau, Zengergasse 1, 94032 Passau (OVG Weimar, Beschl. v. 19.07.2021, Az. 3 VO 352/21) zu beschreiten. Soweit die Bieter ein Nachprüfungsverfahren bei den Vergabekammern für zulässig halten, wäre dieses bei der Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, einzuleiten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Konzessionsgeberin behält sich in Anlehnung an § 17 Abs. 11 VgV vor, bereits auf die Erstangebote zuzuschlagen. Damit muss bereits das Erstangebot rechtlich verbindlich sein. Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, so … ganz lesenkürzer
Die Konzessionsgeberin behält sich in Anlehnung an § 17 Abs. 11 VgV vor, bereits auf die Erstangebote zuzuschlagen. Damit muss bereits das Erstangebot rechtlich verbindlich sein. Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorgelegt werden, wonach ihm dessen sachliche und/oder personelle Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen. Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit Ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie einer von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis ausgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Konzessionsgeberin behält sich vor, die Anzahl der Teilnehmer am Vergabeverfahren gem. § 13 Abs. 4 KonzVgV auf 3-5 Bieter zu beschränken. Bei der Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern finden folgende Kriterien Anwendung. Die maximale Gesamtpunktezahl eines Bewerbers beträgt 10 Punkte, wobei auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. (1) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (30 %, maximal 3 Punkte) Bewertet wird der Gesamtumsatz (30 %) wobei jeweils der durchschnittliche Jahresumsatz herangezogen wird. Die Höchstpunkzahl erhält jeweils der Bewerber mit dem höchsten durchschnittlichen Umsatz. Null Punkte erhält ein fiktiver Bewerber mit der Hälfte des höchsten durchschnittlichen Umsatzes. Alle Angebote darunter erhalten ebenfalls null Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Umsätze erfolgt mittels linearer Interpolation. (2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (70 %, maximal 7 Punkte) Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist allein die Anzahl der eingereichten Referenzen relevant. Die Höchstpunkzahl erhält der Bewerber mit den meisten eingereichten Gesamtreferenzen. Null Punkte erhalten Bewerber mit zwei Gesamtreferenzen. Die Punktebewertung für die dazwischen liegende Anzahl von Gesamtreferenzen erfolgt mittels linearer Interpolation.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Stadtplatz 27, 94474 Vilshofen an der Donau
- Kontakt
- info@
vilshofen.de
Bei uns erfasst
- Bodenbelagsarbeiten Neubau01.10.2026
- Bodenbelagsarbeiten Sanierung01.10.2026
- Errichtung einer Gabionen-Stützwand auf Flur Nr. 195, Jahnallee 517.09.2026
- Speisenausgabe Mensa Neubau16.09.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 724 (Internetdienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Telekom Deutschland GmbH31 Zuschläge
- Telekom Deutschland GmbH27 Zuschläge
- GlasfaserPlus GmbH12 Zuschläge
- DSLmobil GmbH5 Zuschläge
- DSLmobil GmbH5 Zuschläge
- NetCom BW GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 15.01.2026 auf 02.03.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 15.01.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c09638bf-bdf4-4a5d-8a09-f51f61002d8d.