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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Pilotprojekt „Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien“ der Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) 2026

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) · Eschborn, Hessen

Aktenzeichen 414-06010301-2026 BGGveröffentlicht 26.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 200 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Main-Taunus-Kreis.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 6 Lose · in 30 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
6
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Eschborn65760, Main-Taunus-Kreis, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 131 Tage (59 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität des Umsetzungskonzept70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW) gehört zum Exportförderungsangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und steht unter der Dachmarke „Mittelstand Global“. Germany Trade & Invest (GTAI) setzt die Exportinitiative im Auftrag des Ministeriums um. EXGW unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und Start-Ups bei der Erschließung von Auslandsmärkten, um die hohe internationale Nachfrage nach Gesundheitsprodukten und -dienstleistungen zu befriedigen. Dabei arbeitet die Exportinitiative eng mit allen relevanten Akteuren der Außenwirtschaft sowie Fachverbänden der Gesundheitsbranche zusammen. EXGW liefert fundierte Marktinformationen, unterstützt mit gezieltem Auslandsmarketing und Kontakten zu internationalen Partnern. Im Fokus stehen dabei die Bereiche Arzneimittel, Medizintechnik, medizinische Biotechnologie und digitale Gesundheitslösungen.

An diese Aufgabe anknüpfend bereitet EXGW gemeinsam mit dem BMWE und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Pilotprojekt Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien vor, das gezielt Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) fördert. Bei der vorliegenden Maßnahme handelt es sich um eine projektbezogene Fördermaßnahme. Das Pilotprojekt setzt auf eine zunächst zeitlich begrenzte Förderung von Beratungsleistungen in drei ausgewählten Märkten: Indien, Indonesien und Vietnam. Kern des Pilotprojektes ist es deutschen KMUs und Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft Beratung durch qualifizierte Beratungsunternehmen zu ermöglichen, mit dem Ziel den Zugang und die Erschließung zu diesen wachstumsstarken Märkten zu verbessern. Das Pilotprojekt ist zunächst auf drei Jahre ab Laufzeitbeginn ausgerichtet.

Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben der Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung (ABD) des Pilotprojektes Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien im Rahmen der Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW) des BMWE (Anlage 1) sowie die beigefügte Leistungsbeschreibung (Anlage 2).

Lose6 Lose

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Indien mit Branchenschwerpunkt Biotech / Pharma Förderung von individuellen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) in Indien mit Branchenschwerpunkt Biotech / Pharma

Zielland: Indien Branche: Biotech / Pharma Möglicher Veranstaltungsort: offen Möglicher Termin: 2026 - 2029 Geschätzte Anzahl der Beratungen: 12 Maximale Anzahl der Beratungen: 14 Die in den Leitfäden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

36 Monate–
2
Los 2 - Indien mit Branchenschwerpunkt Medizintechnik (inkl. Digital Health) Förderung von individuellen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) in Indien mit Branchenschwerpunkt Medizintechnik (inkl. Digital Health)

Zielland: Indien Branche: Medizintechnik Möglicher Veranstaltungsort: offen Möglicher Termin: 2026 - 2029 Geschätzte Anzahl der Beratungen: 13 Maximale Anzahl der Beratungen: 16 Die in den Leitfäden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

36 Monate–
3
Los 3 - Indonesien mit Branchenschwerpunkt Biotech / Pharma Förderung von individuellen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) in Indonesien mit Branchenschwerpunkt Biotech / Pharma

Zielland: Indonesien Branche: Biotech / Pharma Möglicher Veranstaltungsort: offen Möglicher Termin: 2026 - 2029 Geschätzte Anzahl der Beratungen: 4 Maximale Anzahl der Beratungen: 6 Die in den Leitfäden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

36 Monate–
4
Los 4 - Indonesien mit Branchenschwerpunkt Medizintechnik (inkl. Digital Health) Förderung von individuellen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) in Indonesien mit Branchenschwerpunkt Medizintechnik (inkl. Digital Health)

Zielland: Indonesien Branche: Medizintechnik Möglicher Veranstaltungsort: offen Möglicher Termin: 2026 - 2029 Geschätzte Anzahl der Beratungen: 6 Maximale Anzahl der Beratungen: 8 Die in den Leitfäden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

36 Monate–
5
Los 5 - Vietnam mit Branchenschwerpunkt Biotech / Pharma Förderung von individuellen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) in Vietnam mit Branchenschwerpunkt Biotech / Pharma

Zielland: Vietnam Branche: Biotech / Pharma Möglicher Veranstaltungsort: offen Möglicher Termin: 2026 - 2029 Geschätzte Anzahl der Beratungen: 7 Maximale Anzahl der Beratungen: 9 Die in den Leitfäden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

36 Monate–
6
Los 6 - Vietnam mit Branchenschwerpunkt Medizintechnik (inkl. Digital Health) Förderung von individuellen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) in Vietnam mit Branchenschwerpunkt Medizintechnik (inkl. Digital Health)

Zielland: Vietnam Branche: Medizintechnik Möglicher Veranstaltungsort: offen Möglicher Termin: 2026 - 2029 Geschätzte Anzahl der Beratungen: 9 Maximale Anzahl der Beratungen: 11 Die in den Leitfäden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

36 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität des Umsetzungskonzept70 %
Preis30 %
Qualität
Qualität des Umsetzungskonzept

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Es besteht die Option die Rahmenvereinbarung, im gegenseitigen Einvernehmen zwischen EXGW, BAFA, BMWE und Dienstleister, um weitere 12 Monate zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der … ganz lesenZur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst fünfzehn (15) Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn (10) Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs (6) Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit dreißig (30) Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Hinweis
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren, bei der die Angebotsabgabe über die Vergabeplattform des Bundes erfolgt; hierzu bedarf es der Registrierung. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform un … ganz lesenEs handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren, bei der die Angebotsabgabe über die Vergabeplattform des Bundes erfolgt; hierzu bedarf es der Registrierung. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www. evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto Client) zur sicheren Verschlüsselung von Angebots- und Teilnahmedateien, sowie weitere über die Vergabeplattform des Bundes bereitgestellten elektronischen Werkzeuge. Die zur Einreichung verwendeten Verschlüsselungs-, Signatur- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der zugelassenen Webanwendung und Clients und erfüllen die Anforderungen an Sicherheit und Nachvollziehbarkeit gemäß § 11 Abs. 2 und 4 VgV. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist. Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: BGG_NrLos_NameFirma.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

98vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (10 Lose mit Angabe)
186.005 €Zuschlagswert im Median
51.760 € – 394.439 €mittlere Hälfte, 60 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 21.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f0e75ad9-3e2e-450a-9173-43ed89c3ed4b.