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PFV/ÖBB (GDRM Lampertheim 5, HYLU, HYBOR)

GASCADE Gastransport GmbH · Kassel, Hessen

Aktenzeichen 2025-006veröffentlicht 04.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kassel.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Hessen (34 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kassel34119, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die GASCADE Gastransport GmbH plant in den nächsten Jahren die Durchführung von drei (3) Bauprojekten. Dazu werden Ingenieurleistungen für die Erstellung von Unterlagen für Planfeststellungsverfahren und jeweils eine ökologische Baubegleitung benötigt. Die GASCADE Gastransport GmbH plant die o.g. Leistungen in drei (3) Losen zu vergeben. Die Losaufteilung sieht wie folgt aus: Los 1: GDRM Lampertheim 5 Los 2: HYLU (Wasserstoffleitung Lampertheim - Ludwigshafen) Los 3: HYBOR (Wasserstoffleitung Bobbau - Rückersdorf)

Der Auftraggeber geht davon aus, dass sich bei den Losen 1 und 2 Synergieeffekte ergeben, die zu wirtschaftlicheren Angeboten führen können. Daher werden Kombinationsangebote als Nebenangebote zugelassen; Details können dem frei abrufbaren Verfahrensbrief entnommen werden.

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
GDRM Lampertheim 5

Die erforderliche Ausbaumaßnahme GDRM Lampertheim 5 ist Bestandteil des Netzentwick-lungsplans 2022-2032 (ID 630-01). Die geplante Fertigstellung dieser Maßnahmen verschiebt sich gegenüber dem Netzentwicklungsplan von Oktober 2027 auf Oktober 2028. Ein großer Teil der zukünftigen Verbrauchsmengen in Baden-Württemberg und entlang der MIDAL-Süd Trasse soll nicht mehr mit Erdgas, sondern mit Wasserstoff gedeckt werden. Aus diesem Grund soll die Ferngasleitung MIDAL Süd (Abschnitt Reckrod -Lampertheim) nach Fertigstellung der erdgastransportierenden Spessart-Odenwald-Leitung (SPO-Leitung der terranets bw GmbH), welche von Wirtheim bis nach Lampertheim führen wird, voraussichtlich ab dem Jahr 2028 als Wasserstofftransportleitung umgestellt werden. Über den MIDAL Süd Loop und die SPO-Leitung wird ab diesem Zeitpunkt die Methan-Versorgung bis nach Lampertheim erfolgen. Über die GDRM-Anlage Lampertheim 5 erfolgt die Verbindung der SPO-Leitung zur MIDAL Süd (Lampertheim - Ludwigshafen) und zur bestehenden AL RG (DN 400). Um die Funktionalität der GDRM-Anlage sicherzustellen, ist die Einbindung einer bestehenden DN 400 Leitung (AL RG) und der bestehenden MIDAL Süd (DN 800, Lampertheim - Ludwigshafen), eine übergangsweise Einbindung der anfangs noch erdgasführenden MIDAL Süd (DN 800, Reckrod - Lampertheim) sowie die Einbindung der kurzen Verbindungsleitung zwischen SPO-Leitung und GDRM-Anlage notwendig. Die Einreichung der Planfeststellungsantrags ist für Ende 2026 geplant. Der geplante Baubeginn liegt im Oktober 2027.

––
2
HYLU

Die erforderliche Ausbaumaßnahme Wasserstoffleitung Lampertheim - Ludwigshafen (Antrags-ID KLN013-01) ist Bestandteil des Wasserstoff-Kernnetzes, welches mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) am 22.10.2024 genehmigt wurde. Die geplante Wasserstoffleitung hat eine Nennweite von DN 800 und schließt in Lampertheim im Bereich der bestehenden GDRM-Anlage Lampertheim der GASCADE an die zukünftig auf den Wasserstofftransport umgestellte MIDAL-Süd an. Nach rund 600 Metern ist eine Absperrstation mit der Vorrichtung für den Einsatz zweier mobiler Molchschleusen geplant. Diese Absperrstation (WAS) ist Bestandteil einer Wasserstoffdruckregel- und Messanlagen (WDRM-Anlage) zum Messen von Gasmengen sowie zur Druckregelung, welche jedoch erst im Anschluss an die Inbetriebnahme der Wasserstoffleitung gebaut und in Betrieb genommen wird. In diese WDRM-Anlage wird eine künftige Wasserstoffleitung der Open Grid Europe GmbH eingebunden. Die Funktionalität der WDRM-Anlage soll sicherstellen, dass die an dieser Stelle übernommene Wasserstoffmenge in alle angebundenen Leitungsabschnitte eingespeist wer-den kann. Dieser Energieknotenpunkt für Wasserstoff nimmt damit eine zentrale Rolle bei der geplanten Netzverknüpfung der zukünftigen Wasserstoffleitungen ein. Ab der geplanten WAS/WDRM-Anlage Lampertheim verläuft die Trasse noch rund 1,1 km im Bundesland Hessen in Richtung Westen. Der weitere rd. 5,1 km lange Trassenverlauf in Richtung Rhein wird im Norden der Stadt Mannheim, Baden-Württemberg geführt und kreuzt den Rhein mittels eines unterirdisch verlaufenden Kreuzungsbauwerks. Ab Mitte des Rhein-Stromes erreicht die Wasserstoffleitung Rheinland-Pfalz im Bereich des Stadtgebietes Frankenthal. Die Wasserstoffleitung endet mit der geplanten Absperrstation Frankenthal. Hier entsteht zukünftig der nächste Energieknotenpunkt durch eine spätere Einbindung von Leitungen Dritter, als auch die Weiterführung der Wasserstoffleitung in Richtung Wörth/Karlsruhe. Aufgrund der Leitungsführung durch drei Bundesländer, gibt es drei getrennte Planfeststellungsabschnitte mit jeweils einer zuständigen Planfeststellungsbehörde. Diese Leitungsverknüpfungen im Bereich der WAS Frankenthal sind planerisch zu berücksichtigen, aber sind nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens in Rheinland-Pfalz. Die Einreichung der drei (3) Planfeststellungsanträge ist für das erste Quartal 2027 geplant. Der geplante Baubeginn liegt im ersten Quartal 2028. OPTIONAL: Es ist nicht auszuschließen, dass sich die hier gegenständliche Wasserstoffleitung um rund 5 km in Richtung Süden verlängern wird, um im Stadtgebiet von Ludwigshafen zu enden. Die Trasse führt über landwirtschaftliche Flächen und ist ansonsten räumlich im Wesentlichen durch Naherholungsbereiche und eine verdichtete Verkehrs- und Industrieinfrastruktur geprägt.

––
3
HYBOR

Die erforderliche Ausbaumaßnahme Wasserstoffleitung HYBOR (Hydrogen Bobbau-Rückersdorf Leitung) mit der Antrags-ID KLN107-01 ist Bestandteil des Wasserstoff-Kernnetzes, welches mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) am 22.10.2024 genehmigt wurde. Die geplante Wasserstoffleitung hat eine Nennweite von DN 500 und schließt nordwestlich von Bobbau im Bereich der bestehenden Absperrstation (AS) Bobbau-JAGAL des Auftraggebers an die zukünftig auf den Wasserstofftransport umgestellte JAGAL an. Neben der bestehenden AS soll einen neue Wasserstoffabsperr- und Molchstation (WAS) Bobbau-HYBOR entstehen. Von der WAS Bobbau-HYBOR soll die neu zu errichtende Leitung in Parallellage zur bestehenden Erdgasfernleitung JAGAL DN 1200 geplant werden. Dabei sollte ein Achsabstand von 8 m zur JAGAL im Verlauf der Trassierung eingehalten werden. Dies ist ggf. aufgrund von Bebauungen, Fremdleitungen, Baumbeständen und Schutzgebieten nicht immer möglich, so dass der Achsabstand auf kurzer Strecke in Abstimmung mit dem AG auch verringert wer-den kann. Östlich von Halle wird die Parallellage auf einer Länge von ca. 3,5 km verlassen, um ein Gewerbegebiet und für die Naherholung gewidmete Flächen zu umgehen. Die Gesamtlänge der geplanten Wasserstoffleitung von der WAS Bobbau-HYBOR bis zur VS Rückersdorf hat eine voraussichtliche Gesamtlänge von ca. 120 km. Im Verlauf der Trasse sollen neben den bestehenden Absperrstationen der JAGAL insgesamt 9 Wasserstoffabsperrstationen errichtet werden. HYBOR endet südlich der bestehenden Verdichterstation Rückersdorf und wird mit der zu-künftig auf den Wasserstofftransport umgestellten Anschlussleitung (AL) Rückersdorf-West verbunden. An dem Standtort soll ebenfalls eine neue Wasserstoffabsperr- und Molchstation (WAS) Rückersdorf-HYBOR entstehen. Aufgrund der Leitungsführung durch drei Bundesländer, gibt es drei getrennte Planfeststellungsabschnitte mit jeweils einer zuständigen Planfeststellungsbehörde.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Wird im entsprechenden Los beschrieben.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYH0YTSS5ELH0# siehe Vergabeunterlagen

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
OPTIONAL: Es ist nicht auszuschließen, dass sich die hier gegenständliche Wasserstoffleitung um rund 5 km in Richtung Süden verlängern wird, um im Stadtgebiet von Ludwigshafen zu enden. Die Trasse führt über landwirtschaftliche Flächen und ist ansonsten räumlich im Wesentlichen durch Naherholungsbereiche und eine verdichtete Verkehrs- und Industrieinfrastruktur geprägt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYH0YTSS5ELH0# siehe Vergabeunterlagen

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

787vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (1.338 Lose mit Angabe)
255.095 €Zuschlagswert im Median
145.172 € – 500.000 €mittlere Hälfte, 133 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e437cecc-3126-4077-bc84-f998e67e6e5d.