Personelle Sicherheitsdienstleistungen für mehrere Standorte der ONTRAS-Gruppe
ONTRAS Gastransport GmbH · Leipzig, Sachsen
Aktenzeichen ONTRAS-2025-0020veröffentlicht 04.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.02.2027 – 31.01.2031
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Leipzig.
- Rahmenvertrag über Sicherheitsdienstleistungen im Stadtgebiet LeipzigLeipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH · LeipzigFrist 10.11.2026
- Rahmenvertrag über Sicherheitsdienstleistungen im Stadtgebiet LeipzigLeipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH · LeipzigFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Sachsen (2 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.02.2027 – 31.01.2031, bis zu 10 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 217 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (43 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Personal- und Organisationskonzept20 %
- 'Umsetzungskonzept20 %
- 'Vorbereitungskonzept20 %
- Wertungspreis netto30 %
- Außertarifliche Zulagen Netto10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 11 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 3 MonatenLaufzeit bis 31.01.2031
Beschreibung
Personelle Sicherheitsdienstsleistungen für mehrere Standorte der ONTRAS-Gruppe
Beschreibung des Loses
Die ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber plant die Neuvergabe der personellen Sicherheitsdienstleistungen. Leistungsinhalt sind stationäre und mobile Kontrolldienste in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.
Stationäre Sicherheitsdienstleistungen (SDL), jeweils im 24/7-Betrieb, sind an den beiden Objekten in Leipzig (Empfangsdienst, stationärer Kontrolldienst sowie Besetzung einer Leitstelle) sowie in Sayda (Empfangsdienst und stationärer Kontrolldienst) zu erbringen.
Mobile SDL sind an 12 Objekten zu erbringen, davon an sieben mobile Revier- und Interventionsdienste, an den fünf übrigen nur Interventionsdienste. Die Objekte werden von der Leitstelle in Leipzig überwacht, die im Ereignisfall Maßnahmen auslöst oder über die Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) des AN Maßnahmen auslöst.
Alle Leistungen sind gemäß den Vorgaben der DIN 77200-1:2022-10, der DIN 77200-2:2020-07 (hier nur Ziffer 7) sowie der VdS-Richtline 2172-01:2025-10 zu erbringen. Der AN muss über eine gem. VdS-Richtlinie 3138-1 zertifizierte NSL oder über eine gem. DIN EN 50518 zertifizierte Alarmempfangsstelle (AES) verfügen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- Personal- und OrganisationskonzeptDarstellung und Erläuterung zu den Personalmaßnahmen und Personalorganisation unter Berücksichtigung der in Punkt 2.12.2 der Angebotsbedingungen dargelegten Anforderungen. Der Bieter hat mit dem Angebot gemäß den nachstehenden Anforderungen ein Personal- und Organisationskonzept einzureichen und zu erläutern, wie die Personalmaßnahmen und -organisation im Fall der Zuschlagserteilung sich darstellen
- Qualität
- 'UmsetzungskonzeptDarstellung und Erläuterung zur Auftragsumsetzung unter Berücksichtigung der in Punkt 2.12.3 der Angebotsbedingungen dargelegten Anforderungen. Der Bieter hat mit dem Angebot gemäß den nachstehenden Anforderungen ein Umsetzungs-konzept einzureichen und zu erläutern, wie sich die Auftragsumsetzung im Fall der Zu-schlagserteilung darstellt.
- Qualität
- 'VorbereitungskonzeptDarstellung und Erläuterung zur Auftragsvorbereitung unter Berücksichtigung der in Punkt 2.12.4 der Angebotsbedingungen dargelegten Anforderungen. Der Bieter hat mit dem Angebot gemäß den nachstehenden Anforderungen ein Vorbereitungs-konzept einzureichen und zu erläutern, wie sich die Auftragsvorbereitung im Fall der Zuschlagserteilung darstellt
- Kosten
- Wertungspreis nettoErmittlung Wertungspreis entsprechend Punkt 4.5 der Angebotsbedingungen.
- Kosten
- Außertarifliche Zulagen NettoErmittlung Wertungspreis entsprechend Punkt 4.5 der Angebotsbedingungen.
Eignung10 von 10 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
1. Referenzen im Referenzkriterium a): Die Vorlage mind. 1 Referenz mit dem Referenzkriterium a) (Mindestreferenz) ist zwingend erforderlich. Es werden im Rahmen des Auswahlkriteriums die ersten fünf eingereichten Referenzen für Referenzkriterium a) (incl. der Mindestreferenz) in dieser Reihenfolge … ganz lesenkürzer
1. Referenzen im Referenzkriterium a): Die Vorlage mind. 1 Referenz mit dem Referenzkriterium a) (Mindestreferenz) ist zwingend erforderlich. Es werden im Rahmen des Auswahlkriteriums die ersten fünf eingereichten Referenzen für Referenzkriterium a) (incl. der Mindestreferenz) in dieser Reihenfolge gewertet. Weitere Referenzen (also ab Nr. 6 der Reihenfolge) werden nicht berücksichtigt. Referenzen im Referenzkriterium b): Darüber hinaus können Referenzen mit dem Referenzkriterium b) eingereicht werden. Diese werden nur im Rahmen des Auswahlkriteriums "Anzahl der vergleichbaren Referenzen" berücksichtigt. Insgesamt werden dafür die ersten fünf genannten Referenzen b) bewertet. Weitere Referenzen werden nicht berücksichtigt. Hinweise: Mehrfachnennung von a) und b) ist nicht möglich. Die Mindestreferenz im Referenzkriterium a) ist in die nachstehende Tabelle einzutragen. Für die Darstellung von weiteren (2 oder mehr) Referenzen im Referenzkriterium a) ist das Formblatt "Deckblatt Unternehmensreferenz a)" zu nutzen. Für die Darstellung sämtlicher (1 oder mehr) Referenzen im Referenzkriterium b) ist das Formblatt "Deckblatt Unternehmensreferenz b)" zu nutzen Zusätzlich sind je Referenz Referenzblätter vorzulegen. Mindestreferenz im Referenzkriterium a). Darstellung und Vorlage von mind. 1 Referenz im Referenzkriterium a) (Mindestreferenz) des Unternehmens unter Verwendung der nachstehenden Tabelle. Mindestkriterien an das Referenzkriterium a): Vergleichbare und geeignete Referenzen im Bereich Objektschutz für Objekte der Kritischen Infrastruktur gem. § 2 BSI-Kritisverordnung (BSI-KRITISV), die Verträge betreffen, die entweder noch laufen, aber mindestens sechs Monate vor dem Ende der Teilnahmefrist begonnen haben oder maximal 3 Jahre vor dem Ende der Teilnahmefrist beendet wurden. Als vergleichbar und geeignet werden Aufträge angesehen, die alle folgenden Mindestanforderungen erfüllen: a) Sicherheitsdienstleistungen für Energieversorgungsunternehmen (z.B. Kraftwerke, Strom- oder Gasnetzbetreiber, Verteilstationen etc.), b) Vertragslaufzeit von mindestens 2 Jahren, c) Umsatz mit Sicherheitsdienstleistungen mindestens 400.000 € p.a.; Darüber hinaus müssen Referenzen folgende weitere Mindestanforderungen einhalten, um wertungsfähig zu sein: d) Angabe des Auftraggebers, e)Angabe eines Ansprechpartners mit E-Mail (ggf. als Funktionspostfach) oder Telefonnummer. Referenz im Referenzkriterium b). Darstellung und Vorlage von max. 5 ausgewählten Referenzen im Referenzkriterium b) des Unter-nehmens als Auswahlkriterium gemäß Anlage 2. Dabei ist das Formblatt "Deckblatt Unternehmensreferenz b)" je Referenz auszufüllen. Mindestanforderungen an Referenzkriterium b): Vergleichbare Referenz im Bereich allgemeiner Objektschutz. Als vergleichbar und geeignet werden Auf-träge angesehen, die alle folgenden Mindestanforderungen erfüllen: a) allgemeine Objektschutzdienstleistungen, b) Vertragslaufzeit von mindestens 2 Jahren, c) Umsatz mit Sicherheitsdienstleistungen mindestens 400.000 € p.a.; Darüber hinaus müssen Referenzen folgende weitere Mindestanforderungen einhalten, um wertungsfä-hig zu sein: d) Angabe des Auftraggebers, e) Angabe eines Ansprechpartners mit E-Mail (ggf. Funktionspostfach) oder Telefonnummer. Auswahlkriterien: Referenz im Referenzkriterium a) Wichtung 50%. Die Bewertung der über die Mindestreferenz hinausgehenden, zusätzlich eingereichten Referenzen a) erfolgt proportional anhand eines interpolierten Punktwerts zwischen 1 und 3, basierend auf der Anzahl der zusätzlich eingereichten Referenzen, die gleitend in die Gesamtbewertung einfließen (0,75 Punkte x Anzahl der zusätzlichen Referenzen). Zum Beispiel: nur Mindestreferenz = 0 Punkte; 2 Zusatzreferenzen = 1.5 Punkte; 4 Zusatzreferenzen = 3 Punkte. Referenz im Referenzkriterium b) Wichtung 30%. Die Bewertung der eingereichten Referenzen b) erfolgt proportional anhand eines interpolierten Punktwerts zwischen 1 und 3, basierend auf der Anzahl der eingereichten Ref …- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
1. Vorlage einer kurzen Unternehmensvorstellung. Darzustellen ist der Bewerber, nicht die Holding bzw. der Konzern, dem der Bewerber ggf. angehört. Hinweis: Die konkreten Inhalte der Unternehmensvorstellung sind Teil des Auswahlkriteriums "Unternehmensvorstellung". Auswahlkriterium Unternehmensvo … ganz lesenkürzer
1. Vorlage einer kurzen Unternehmensvorstellung. Darzustellen ist der Bewerber, nicht die Holding bzw. der Konzern, dem der Bewerber ggf. angehört. Hinweis: Die konkreten Inhalte der Unternehmensvorstellung sind Teil des Auswahlkriteriums "Unternehmensvorstellung". Auswahlkriterium Unternehmensvorstellung: Wichtung 20% Bewertung des Inhalts der Unternehmensvorstellung. Beinhaltet die kurze Unternehmensvorstellung zusätzliche Angaben können mehr Punkte erzielt werden. Angaben zu Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter sind wie folgt aufzuschlüsseln: a)Administration, b) Meister für Schutz und Sicherheit (oder IHK-geprüfter Werkschutzmeister), b) IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (oder IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft), c) Sicherheitsmitarbeiter mit Sachkundeprüfung gem. § 9 BewachV, d) Sicherheitsmitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a GewO, e) Auszubildende zur Fachkraft oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit. 0 Punkte=kurze Unternehmensvorstellung. 1 Punkt=kurze Unternehmensvorstellung UND Darstellung der Organisationsstruktur der zuständigen Niederlassung. 2 Punkte=kurze Unternehmensvorstellung UND Darstellung der Organisationsstruktur der zuständigen Niederlassung UND Inhaltliche Angaben zu den Firmengrundsätzen, insb. Nachhaltigkeitsaspekten. 3 Punkte='kurze Unternehmensvorstellung UND Darstellung der Organisationsstruktur der zuständigen Niederlassung UND Inhaltliche Angaben zu den Firmengrundsätzen, insbesondere Nachhaltigkeitsaspekten UND Angabe über die Anzahl und Qualifikation der durchschnittlich in den letzten 3 beschäftigten Mitarbeiter in der zuständigen Niederlassung gemäß vorgegebener Aufschlüsselung. 2. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes. (Hinweis: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein - Stichtag ist das Ende der Teilnahmefrist). 3. Gewerbeerlaubnis gem. § 34a GewO oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vgl. § 13 BewachV). 4. Aktuelles Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister des Einzelunternehmers oder sämtlicher natürlicher Vertreter der juristischen Person oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers. (Hinweis: Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister meint nicht: Gewerbezentralregisterauszug. Bei juristischen Personen ist das Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister für jeden Geschäftsführer bzw. Vorstand vorzulegen. Das jeweilige Führungszeugnis bzw. die jeweilige Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein - Stichtag ist das Ende der Teilnahmefrist). Die Nichtvorlage aller genannten Nachweise 1. bis 4) führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Neben den geforderten Zertifikaten sind gleichwertige Zertifikate nach europäischem Standard zulässig. Die Gleichwertigkeit muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden. Es werden nur Zertifizierungen von Zertifizierungsunternehmen anerkannt, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) oder du … ganz lesenkürzer
Neben den geforderten Zertifikaten sind gleichwertige Zertifikate nach europäischem Standard zulässig. Die Gleichwertigkeit muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden. Es werden nur Zertifizierungen von Zertifizierungsunternehmen anerkannt, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) oder durch eine gleichwertige nationale Akkreditierungsstelle nacheines EU/EWR-Mitgliedsstaates akkreditiert sind. Die nachstehenden Zertifikate (a-c) stellen Mindestkriterien dar. a)Nachweis des Betriebs einer eigenen oder der Aufschaltung auf eine fremde Notruf- und Service-Leitstelle (NSL), die gem. der VdS-Richtlinie 3138 zertifiziert ist oder einer Alarmempfangsstelle (AES), die gem. der DIN EN 50518 zertifiziert ist. b)Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten akkreditierten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen. c)Zertifizierung über die Umsetzung der Anforderungen entsprechend den Vorgaben der DIN 77 200-1:2022-10 sowie der DIN 77200-2:2020-07 (für letztere nur die Umsetzung nach der Ziffer 7). Die Zertifizierung muss stationäre und mobile Sicherheitsdienstleistungen gem. Ziffer 1 DIN 77200-1:2022-10 beinhalten. Hinweis: Nachweise über eine Zertifizierung gem. DIN 77200-1:2017-11 werden als gleichwertig betrachtet und akzeptiert.- Informationssicherheit
Vertraulichkeitsverpflichtung. Im Falle der Fortführung des Vergabeverfahrens werden Vergabeunterlagen ausgegeben, welche vertrauliche Informationen von ONTRAS u.a. im Sinne von §§ 5 Abs. 3 Satz 2, 41 Abs. 4 Satz 1 SektVO enthalten. Vor diesem Hintergrund ist die Wahrung einer ausreichenden Vertrau … ganz lesenkürzer
Vertraulichkeitsverpflichtung. Im Falle der Fortführung des Vergabeverfahrens werden Vergabeunterlagen ausgegeben, welche vertrauliche Informationen von ONTRAS u.a. im Sinne von §§ 5 Abs. 3 Satz 2, 41 Abs. 4 Satz 1 SektVO enthalten. Vor diesem Hintergrund ist die Wahrung einer ausreichenden Vertraulichkeit zwingend notwendig. Die Eigenerklärung (Formblatt Vertraulichkeitsverpflichtung) ist mit dem Teilnahmeantrag in Textform von der vertretungsberechtigten Person bzw. des bevollmächtigten Vertreters für alle Mitglieder der Bewerbgemeinschaft unterzeichnet als pdf-Dokument zu übersenden. Das Formblatt "Vertraulichkeitsverpflichtung" wird Bestandteil des Dienstleistungsvertrags. Die Nichtvorlage des unterzeichneten Formblatts "Vertraulichkeitsverpflichtung" führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren (Mindestkriterium).- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Bestätigung per Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung. Der Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt mittels Eigenerklärung, dass nachstehende Anforderungen an die Betriebshaftpflichtversicherung erfüllt werden … ganz lesenkürzer
Bestätigung per Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung. Der Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt mittels Eigenerklärung, dass nachstehende Anforderungen an die Betriebshaftpflichtversicherung erfüllt werden und bis zum Ablauf seiner Gewährleistungsfrist gewährleistet werden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft wird damit gleichzeitig bestätigt, dass die Leistungen der Bewerbergemeinschaft durch den bestehenden Versicherungs-nachweis insgesamt abgedeckt werden (entweder durch einen entsprechenden Umfang der Versicherung und des Versicherungsnachweises des Federführers für die gesamte Bewerbergemeinschaft oder durch separaten Versicherungsnachweis jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft). Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung: a) Deckungssumme in Höhe von mind. 20 Mio. EUR für Personen- und sonstige Schäden pauschal (dies umfasst auch Schäden durch Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen); b) mind. 5 Mio. EUR für Umwelthaftpflichtschäden inkl. Umwelthaftpflicht-Regress ; c) mind. 1 Mio EUR für die Beschaffung neuer Schlüssel/Codekarten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen; d) mind. 1 Mio EUR für Vermögensschäden, insb. gem. geltendem Datenschutzrecht; e) mind. 1 Mio EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen; f) mind. 250.000 EUR für Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden; g) Nachweis, dass der Bewerber für seine Fahrzeuge eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100.000.000 EUR abgeschlossen hat. Die Versicherungsbestätigung muss ferner folgende Erklärungen beinhalten: Der Umfang dieser Versicherung erfüllt die Voraussetzungen gemäß § 34a GewO, § 14 BewachV sowie die Vorgaben der DIN 77200-1:2022-10. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Bewerbers bei Schäden durch Sicherheitsmitarbeiter in ursächlichem Zusammenhang mit strafbaren Handlungen bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Waffen, Munition und Geschossen (nicht jedoch beim Führen und Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen) sowie deren Überlassung an Betriebsangehörige. Fehlende Eigenerklärung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Ein entsprechender Versicherungsnachweis ist mit den genannten Anforderungen in der Angebotsphase, jedenfalls spätestens mit dem Erstangebot, einzureichen. Hinweis: Die vorgegebenen Mindestdeckungssummen je Schadensereignis müssen dem Bewerber in voller Höhe zur Verfügung stehen. Versicherungsnachweise, die den Bewerber neben dem eigentlichen Versicherungsnehmer als mitversichert ansehen, genügen deshalb nicht, wenn die geforderten Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall und Versicherungsjahr für den Versicherungsnehmer und alle mitversicherten Unternehmen nur gemeinsam zur Verfügung stehen) Hinweis: Falls der Bewerber die Versicherungen nicht in der verlangten Höhe abgeschlossen hat bzw. kein Nachweis vorliegt, reicht ersatzweise die Bestätigung der Versicherung, dass sie im Zuschlagsfall die jeweils verlangte Deckungshöhe bzw. die Versicherung der vorgenannten Risiken zusagt. Der Auftraggeber behält sich vor, in der Angebotsphase, jedenfalls spätestens vor Bezuschlagung, eine Eigenerklärung vom Bieter oder einen entsprechenden Nachweis des Versicherers mit der Bestätigung abzufordern, dass die o. g. Deckungssummen zum entsprechenden Zeitpunkt noch nicht verbraucht oder zur Regulierung anderer Schäden reserviert sind.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. Der Nachweis bzw. die Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein - Stichtag ist das Ende der Teilnahmefrist. 2. Aktuelle Nachweise von mindestens zwei Kra … ganz lesenkürzer
1. Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. Der Nachweis bzw. die Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein - Stichtag ist das Ende der Teilnahmefrist. 2. Aktuelle Nachweise von mindestens zwei Krankenkassen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge im laufenden Geschäftsjahr erfüllt hat oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. (Hinweis: Die Nachweise bzw. die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein - Stichtag ist das Ende der Teilnahmefrist) Die Nichtvorlage der geforderten Nachweise 1. bis 2. führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.- Spezifischer Jahresumsatz
Angabe der Unternehmensumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (EUR in netto) im Bereich personelle Sicherheitsdienstleistungen sowie im Bereich Objektschutz für Energieversorgungsunternehmen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, weitere Informationen und/oder Nachweise zur Bo … ganz lesenkürzer
Angabe der Unternehmensumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (EUR in netto) im Bereich personelle Sicherheitsdienstleistungen sowie im Bereich Objektschutz für Energieversorgungsunternehmen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, weitere Informationen und/oder Nachweise zur Boni-tät/finanziellen Lage des Bewerbers anzufordern. Hinweis: Darzustellen ist der Umsatz des Bewerbers, nicht der einer Holding bzw. eines Konzerns, dem der Bewerber eventuell angehört. Die Nichtangabe führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren (Mindestkriterium).- Eintragung in das Handelsregister
- Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Ursprungs- oder Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. Der Auszug bzw. die Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein - Stichtag ist das Ende der Teilnahmefrist. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 1 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2027
- Vertragsende
- 31.01.2031
- Verlängerung
- bis zu 10-mal
- Optionen
- jährliche Verlängerung um ein Jahr nach Ende der festen Laufzeit zum 31.01.2031.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gemäß den Angaben im Teilnahmeantrag oder im Angebot zu erbringen. Für den Standort Leipzig hat der Auftragnehmer die Leistung ausschließlich mit eigenem Personal zu erbringen. Für die anderen … ganz lesenkürzer
Leistung: Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gemäß den Angaben im Teilnahmeantrag oder im Angebot zu erbringen. Für den Standort Leipzig hat der Auftragnehmer die Leistung ausschließlich mit eigenem Personal zu erbringen. Für die anderen Standorte ist eine weitere, im Teilnahmeantrag oder im Angebot nicht angekündigte Unterbeauftragung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, PF 10 13 64, 04013 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied gem. Angaben im Bewerbungsbogen (einschl. Anlagen) abzugeben. 2. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an Übereinstimmung mit dem Original geben. 3. Für d … ganz lesenkürzer
1. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied gem. Angaben im Bewerbungsbogen (einschl. Anlagen) abzugeben. 2. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an Übereinstimmung mit dem Original geben. 3. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet. 4. Nachunternehmer, deren Eignung im Vergabeverfahren geliehen wird, sind zu benennen. Diese haben Erklärungen und Nachweise gem. Angaben im Bewerbungsbogen abzugeben. 5. Alle Bewerbungsunterlagen und weiteren Vergabeunterlagen werden im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Die Angebotsbedingungen (einschl. Anlagen) dienen der Information. Mit der Angebotsaufforderung werden alle endgültigen Unterlagen zu den Angebotsbedingungen und dem Vertrag (jeweils einschl. Anlagen) allen im Teilnahmewettbewerb qualifizierten Bewerbern als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor. 6. Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge, können über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige Registrierung, werden Interessierte nicht automatisch über Informationen im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den benannten Link eigenständig informieren. Eine freiwillige Registrierung ist möglich und wird dringend empfohlen. Rückfragen sind ausschließl. über den Kommunikationsbereich des Bietercockpits (Vergabeplattform eVergabe.de) zu stellen, werden vom Auftraggeber beantwortet, anonymisiert und per Rückfragenkatalog über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen kann die Anlage A3 zu den Angebotsbedingungen als Vorlage genutzt werden. 7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Auskünfte zum Vergabeverfahren durch Bewerber/Bieter bis spätestens 7 Kalendertage vor Abgabefrist einzureichen sind. Rechtzeitig gestellte Anfragen werden i. d. R. bis spätesten 6 Kalendertage vor Ende der Abgabefrist Teilnahmeanträge/Angebote beantwortet. Für die Beantwortung gestellter Fragen werden auf der Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) Informationen zu Änderungen/Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen eingestellt. Diese Informationen und deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Bewerber-/Bieterinformationen und deren Anlagen sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge/Angebote in gleicher Weise wie die Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei Abweichungen zwischen den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und den Antworten aus Bewerber-/ Bieterinformationen gelten die Antworten der Bewerber-/ Bieterinformation. Bewerber/Bieter sind verpflichtet, die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) regelmäßig jedenfalls aber letztmalig nicht früher als 3 Tage vor Ablauf der Abgabefrist hinsichtlich Bewerber-/Bieterinformationen einzusehen (Holpflicht). 8. Bei den in den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. 9. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die weiteren Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich unter den Überprüfungsfristen in dieser Bekanntmachung hingewiesen. 10. Der Auftraggeber behält sich vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen. 11. Die nachstehenden Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) zur Verfügung: a) Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen, Auswahlkriterien, Information zum Datenschutz, Formblätter); b) Die Unterlagen für die Angebotsphase werden NUR zur Information bereitgestellt - im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind diese nicht auszufüllen: Angebotsbedingungen einschl. der Anlagen Zuschlagskriterien und Vorlage Rückfragen. 12. Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorl …- Hinweis
Hinweise zum Teilnahmewettbewerb, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen kann: 1) Änderungen und Erweiterungen in den vorgegebenen Texten sind nicht zulässig. 2) Die Abgabefrist ist zwingend einzuhalten. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Bewerbungsunterlag … ganz lesenkürzer
Hinweise zum Teilnahmewettbewerb, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen kann: 1) Änderungen und Erweiterungen in den vorgegebenen Texten sind nicht zulässig. 2) Die Abgabefrist ist zwingend einzuhalten. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Bewerbungsunterlagen im System des Auftraggebers. 3) Einreichung der Bewerbungsunterlagen zwingend mit Hilfe elektronischer Mittel gem. § 43 (1) SektVO: Die Bewerbungsunterlagen (ausgefüllte Formulare einschl. Anlagen) sind ausschließlich elektronisch über das AI Bietercockpit (mittels hierfür vorgesehenen Bereich) einzureichen. Zusätzlich übersandte Bewerbungsunterlagen über den Kommunikationsbereich im AI Bietercockpit oder in Papierform per Post, per E-Mail oder Fax (jeweils unverschlüsselt) sind auszuschließen. 4) Der Bewerbungsbogen einschl. der Eigenerklärungen unter Pkt. 4 sowie weitere Eigenerklärungen (Bewerbergemeinschaftserklärung, Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer, Erklärung zum Russlandbezug) in den Bewerbungsunterlagen sind an den hierfür gekennzeichneten Stellen zwingend zu unterschreiben. Dabei ist mind. der Name des Unternehmens bzw. bei Bewerbergemeinschaften der Name des Unternehmens des bevollmächtigten Vertreters (Federführer), welches die Willenserklärung zur Teilnahme am Verfahren abgibt, sowie des Unterzeichnenden anzugeben. Die Unterzeichnung in Textform i.S.v. § 126b BGB ist ausreichend. 5) Alle Nachweise sind zwingend in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Sofern einzelne Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, ist mit dem Nachweis eine deutsch- oder englischsprachige Übersetzung vorzulegen. Die Verantwortung für die korrekte Übersetzung eines Nachweises liegt ausschließlich beim Teilnehmer. Nur die deutsche oder englische Übersetzung eines Nachweises wird im Rahmen des Vergabeverfahrens weiter betrachtet. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an dem Inhalt und/oder der Richtigkeit einer deutsch- oder englischsprachigen Übersetzung die Vorlage einer beglaubigten oder gleichwertigen Übersetzung zu fordern. 6) Mehrfachbewerbungen, bei denen Unternehmen an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt sind, lassen einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb befürchten und können daher zum Ausschluss aller betroffenen Teilnahmeanträge führen. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Auszuschließen sind z. B. folgende Mehrfachbewerbungen: gleichzeitig Einzelbewerber und Mitglied einer Bewerbergemeinschaft; gleichzeitig Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft; 7) Zwingende Angabe zur Art der Bewerbung (Einzelbewerbung oder Bewerbergemeinschaft): Bei einer Bewerbergemeinschaft ist der ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsbogen einschl. der geforderten Nachweise bezogen auf folgende Teile zwingend von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft separat vorzulegen, soweit nicht im Folgenden anders angegeben: Punkt 1 mit Ausnahme von Punkt 1.4, 1.5 und 1.6, Punkt 2 mit Ausnahme von Punkt 2.1 und Punkt 4. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist zwingend die vollständig ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung und die bevollmächtigen Vertreter als Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung) beizufügen. 8) Der Bewerber hat zwingend anzugeben, wenn er beabsichtigt, die Ausführung von Leistungen an andere Unternehmen (Nachunternehmer) zu übertragen und, ob die Qualifikationen/Kapazitäten anderer Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Falls ja, ist für jedes betreffende Unternehmen, bei dem eine Eignungsleihe vorliegt, zwingend ein separater, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllter und unterzeichneter Bewerbungsbogen unter Verwendung des Formblatts "Bewerbungsbogen NAN mit Eignungsleihe" sowie eine unterzeichnete Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer (siehe Formblatt), bei denen eine Eignungsl …
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
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- ontras.com
- Kontakt
- einkauf.oberschwelle@
ontras.com
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9913190e-9ff6-4650-b38b-1a9a353cf107.