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Patientenportal / Interoperabilitätsplattform

Vinzenz von Paul Kliniken gGmbH - Marienhospital Stuttgart · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen MHS 02/2025veröffentlicht 15.12.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 499 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (17 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 85 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
96 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70199, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Erfüllungsgrad Leistungsverzeichnis25 %
  • Ausführungskonzept20 %
  • Bieterpräsentation20 %
  • Preis35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Vinzenz von Paul Kliniken gGmbH - Marienhospital Stuttgart beabsichtigen die Beschaffung einer Patientenportalsoftware sowie einer Interoperabilitätsplattform.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Gesamtkosten Patientenportal

Der Auftraggeber, das Marienhospital Stuttgart, ist ein katholisches Krankenhaus der Zentralversorgung mit 800 Betten. Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes wurden Fördermittel nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV beantragt und hierfür die vollumfängliche Implementierung eines transsektoral übergreifenden Patientenportals für das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement mit integrierter KIS-Anbindung geplant, um einen digitalen Informationsaustausch zwischen den Leistungserbringern und -empfängern zu vereinfachen und zu optimieren. Das digitale Aufnahmemanagement soll den Patienten, aber auch den vorgelagerten Leistungserbringern die Kontaktaufnahme sowie eine Terminierung von Behandlungen im Krankenhaus erleichtern. Den Patienten ist es dabei möglich, sich im Vorfeld von zu Hause aus, ohne emotional belastende Umstände durch die Umgebung eines Krankenhauses, online zu informieren, notwendige Daten selbst zu erfassen und auch Entscheidungen, z.B. betreffend ihre Behandlung, in ihrer ge-wohnten (häuslichen) Umgebung treffen zu können. Damit einhergehend, sollen auch die Mitarbeitenden in den organisatorischen Bereichen des Krankenhauses wie Administration oder medizinischer Aufnahme durch den Einsatz der digitalen Dienste entlastet und die Kommunikation mit vorgelagerten Leistungserbringern wirtschaftlich und zielführend gestaltet werden. Das digitale Behandlungsmanagement soll Patienten im Laufe ihres stationären Aufenthaltes deutlich stärker als bisher begleiten, einbinden und in ihrem Tagesablauf unterstützen. Digitale Dienste im Rahmen des Behandlungsmanagements verfolgen hierbei unter anderem das Ziel der Erhöhung der Patientensicherheit und der Therapieadhärenz im Laufe des Aufenthaltes sowohl vor Ort in der Klinik als auch im Anschluss an die stationäre Behandlung. Ebenso wird durch eine Digitalisierung des Behandlungsmanagements eine Entlastung auf Seiten der Mitarbeitenden auf der Station erreicht. Das Patientenportal muss dabei auf das, beim Marienhospital eingesetzte, KIS ORBIS der Dedalus HealthCare GmbH zugreifen, um Daten zu übernehmen, zu verarbeiten und zu senden. Hierfür müssen bidirektionale Schnittstellen aufgebaut werden. Zusätzlich sind die Vorgaben zur Interoperabilität sowie der Einsatz aller Transaktionen der Telematikinfrastruktur nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch umzusetzen.

96 Monate–
2
Gesamtkosten Interoperabilitätsplattform

Das Marienhospital Stuttgart plant im Rahmen seiner Digitalisierungsstrategie die Einführung eines modernen Patientenportals sowie einer zentralen Interoperabilitätsplattform (IOP). Hierzu hat das Marienhospital Stuttgart im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes Fördermittel nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 9 KHSFV beantragt. Ziel des Marienhospital Stuttgart ist es, sowohl den Komfort und die Einbindung der Patientinnen und Patienten in die Versorgung zu verbessern als auch die interne Informationsverarbeitung effizienter und zukunftsfähiger zu gestalten. Gleichzeitig sollen die Anforderungen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) erfüllt und die Voraussetzungen für eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit geschaffen werden. Das Patientenportal soll als digitale Schnittstelle zwischen Krankenhaus und Patient fungieren. Es verfolgt das Ziel, den Patientenkomfort durch transparente Informationsbereitstellung und digitale Services zu steigern, administrative Prozesse zu entlasten und die Effizienz der Behandlungsvor- und -nachbereitung zu erhöhen. Darüber hinaus dient es der Umsetzung der Muss-Kriterien des KHZG im Fördertatbestand 2. Ergänzend hierzu wird mit der Einführung einer Interoperabilitätsplattform eine zentrale Infrastruktur geschaffen, die den strukturierten, standardbasierten Austausch klinischer Informationen zwischen den IT-Systemen ermöglicht. Die Plattform soll dazu beitragen, das Informationsmanagement zu optimieren, die Qualität medizinischer Dokumentationen - insbesondere der Arztbriefschreibung - zu verbessern und bereichsübergreifende Informationen nutzbar zu machen. Sie bildet die Grundlage für eine verbesserte Informationsqualität, fachbereichsübergreifende Analysen sowie für die künftige Teilnahme an regionalen und überregionalen Vernetzungsinitiativen wie z.B. MEDI:CUS. Perspektivisch ist vorgesehen, alle relevanten Informationssysteme des Marienhospitals über die IOP zu integrieren. Die zu beschaffenden Lösungen sollen interoperabel, KHZG-konform, nutzerorientiert und skalierbar sein. Sie müssen sich in die bestehende Systemlandschaft integrieren lassen und langfristig zur Digitalisierung und Prozessoptimierung im Marienhospital beitragen.

96 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag4 von 4 angegeben

Erfüllungsgrad Leistungsverzeichnis25 %
Ausführungskonzept20 %
Bieterpräsentation20 %
Preis35 %
Qualität
Erfüllungsgrad LeistungsverzeichnisGemäß Vergabeunterlagen
Qualität
AusführungskonzeptGemäß Vergabeunterlagen
Qualität
BieterpräsentationGemäß Vergabeunterlagen
Preis
Gemäß Vergabeunterlagen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
96 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Werden spätestens mit Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe allen Bietern zur Verfügung gestellt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg bei dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. *** 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 13 … ganz lesen1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. *** 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. *** 3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronische … ganz lesenA) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Teilnahmeanträge/Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2F2.1 Eignung in den Vergabeunterlagen). **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2F2.1 ff.) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen. **** G) Nur der guten Ordnung halber teilt die Vergabestelle im Hinblick auf den vergaberechtlichen Rechtschutz mit, dass die Vergabekammer nach Auffassung der Vergabestelle aufgrund der fehlenden Eigenschaften des Zuwendungsempfängers als öffentlicher Auftraggeber nicht zuständig sein dürfte. Die Angabe dieser erfolgt aus Sicht der Vergabestelle rein informativ, damit Bietern eine Anlaufstelle zur Verfügung steht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1POLAVIS GmbH, Berlin4
2the i-engineers GmbH, Münster3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Böheimstraße 37, 70199 Stuttgart
Kontakt
vergabe@ebnerstolz.de

Bei uns erfasst

12Bekanntmachungen
6Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

43vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (51 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (17 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 24.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dbd936d0-c007-48e4-9d2d-86a812abd96e.