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Patientenmonitoring

Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 21/2025/EU/E15veröffentlicht 20.06.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.

Alle Ausschreibungen: Medizintechnik in Sachsen-Anhalt (5 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39120, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.

Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. (folgend auch als „AG“ oder „UKMD“ abgekürzt) ist überwiegend mit vernetzter Patientenüberwachungstechnik vom Typ „IntelliVue“ der Fa. Philips (im folgenden „Philips“ abgekürzt) ausgestattet. So verfügen bereits sechs Intensivstationen, drei IMC-Stationen, die ZNA, die Dialyse, die Kinderklinik, die KAIT und diverse Normalstationen über die benannte Patientenüberwachungs-technik. Zusätzlich wurde im Klinikum ein Datenbankserver von der Fa. Philips installiert, der die Zentralen der vorhandenen Philips-Monitoring-Anlagen miteinander vernetzt Das UKMD beabsichtigt nun, die bestehende Gerätelandschaft des Patientenmonitorings an den neusten Stand der Technik anzupassen. Hierzu sollen die bestehenden Patientenmonitore „IntelliVue X2“ des Herstellers Philips teilweise erneuert werden und in diesem Zuge die tech-nisch fortgeschrittenen Geräte des Typs „IntelliVue X3“ beschafft werden. Hintergrund ist, dass die derzeit genutzten Geräte „IntelliVue X2“ zum Jahresende 2025 teilweise ihren „End of Ser-vice-Life“-Status erreichen. Die derzeit in Betrieb befindlichen Monitore des Typs IntelliVue X2 weisen aufgrund ihrer bereits zehnjährigen Nutzdauer außerdem hohe Instandhaltungskosten auf.

Die durch das UKMD durchgeführte Marktbeobachtung und der in diesem Zusammenhang erfolgte Vergleich mit weiteren, theoretisch in Betracht kommenden Unternehmen hat gezeigt, dass lediglich das Produkt „IntelliVue X3“ von Philips die Anforderungen des UKMD vollständig erfüllt. Die gesamte Patienten-Monitoring-Infrastruktur des UKMD ist fast vollständig auf Philips-Komponenten ausgelegt. Dadurch wird derzeit eine nahtlose Kompatibilität zwischen den Geräten garantiert und so die Funktionalität des Philips-Systems maximiert. Da das Monitoring-System physikalisch getrennt und als Support-Netzwerk eingerichtet ist, stellt nur Philips die notwendige Expertise bereit, um diese Struktur zu unterstützen und weiterzuentwickeln. Die Patienten-Monitoring-Daten werden auf speziellen Philips-eigenen Servern gespeichert, die hierfür maßgeschneiderte Anwendungen und Datenbanken verwenden. Die Einbindung von Geräten oder In-formationszentralen anderer Hersteller ist technisch nicht möglich, da die Systeme auf proprietären Schnittstellen und Übertragungsprotokollen beruhen, die nur Philips vollständig beherrscht. Somit wird die kontinuierliche und sichere Speicherung und Nutzung der Patientendaten durch die schnittstellenarme Infrastruktur gewährleistet. Nur die Monitore der Firma Philips können mit den vorhandenen Zentralen der Firma Philips kommunizieren. Außerdem besteht die notwendige CE-Konformität nur über diese Kommunikationskanäle.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die folgenden Dokumente stehen dem Verfahren nach Einreichung der unterschriebenen Vertrauklichkeitsvereinbarung zur Verfügung: A-01_Checkliste-EU A-03_Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes A-04_Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen A-05_Allgem. Auftrags- u. Zahlungsbedingungen_V1_2021 A-08_Checkl … ganz lesenDie folgenden Dokumente stehen dem Verfahren nach Einreichung der unterschriebenen Vertrauklichkeitsvereinbarung zur Verfügung: A-01_Checkliste-EU A-03_Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes A-04_Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen A-05_Allgem. Auftrags- u. Zahlungsbedingungen_V1_2021 A-08_Checkliste_DV_Anschluss B-03_Leistungsbeschreibung B-08_Formblatt Angebotsschreiben UKMD B-09_Besondere Vertragsbedingungen_UKMD B-10_Eigenerklärung zum Unternehmen und Referenzen_2.0 B-13_20220703_Vertraulichkeitsvereinbarung_UKMD_deutsch B-15_Formblatt Erklärung zur BIEGE C-01_Ergänzende Vertragsbedingungen C-02_Angaben zum Bewerber_Bieter C-03_Bewerbererklärung-Anlage1a-EU-Vergaberichtlinie 2004-148-EG C-04_Eigenerklärung_5k-Sanktions-VO C-05_Eigenerklärung_Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit C-06_ Eigenerklärung_Nachunternehmereinsatz C-07_Eigenerklärung ILO C-08_ Eigenerklärung_Auschlussgründe C-09_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Eigenerklärungen sind ausreichend, sofern dies vom Auftraggeber angegeben ist. Während des Verfahrens ablaufende Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren.
Hinweis
Das benannte Datum (Ziff. V.2.1) ist das, an dem entschieden wurde, den Vertrag mit dem benannten AN zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt nach Ablauf der Wartefrist des § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt … ganz lesenDas benannte Datum (Ziff. V.2.1) ist das, an dem entschieden wurde, den Vertrag mit dem benannten AN zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt nach Ablauf der Wartefrist des § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ Der vorliegende Auftrag wird daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt. Innerhalb dieser Frist kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Vergabekammer gegen die beabsichtigte Auftragserteilung eingelegt werden (§§ 160 ff. GWB). Vorab können Rügeobliegenheiten bestehen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: „Der (Nachprüfungs-)Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

67vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
529.510 €Zuschlagswert im Median
341.757 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 32 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vorabinformation Direktvergabe (diese Seite)

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7abef35c-f959-4558-af59-a28fc40625ed.