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Paketvergabe 6 plus optional 3 Stück gasisolierte, 7-feldrige 110-kV-Schaltanlagen für den Neubau / Teil-Ersatz von Umspannwerken im Berliner Verteilungsnetz

Stromnetz Berlin GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2024003408veröffentlicht 10.03.2025erstmals 10.03.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 845 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Berlin (82 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 6 Lose · in 46 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
66 Monate01.03.2025 – 31.08.2030
Lose
6
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin12435, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 202 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (93 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 95 %, Leistung und Qualität 5 %.

  • Preis95 %
  • Leistungsbewertung gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 15,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−8,6 Punkte
25 % teurer−19 Punkte
50 % teurer−31,7 Punkte
100 % teurer−47,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2030
    vor 20 Monaten
  2. Erstveröffentlichung
    vor 20 Monaten
  3. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 20 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Planung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung und Montage sowie betriebsfertige Inbetriebsetzung von 6 plus optional 3 Stück gasisolierten, 7-feldrigen 110-kV-Schaltanlagen unter Berücksichtigung der Novellierung der F-Gase Verordnung EU 2024/573 vom 7. Februar 2024 einschließlich Wandler, Gasraumüberwachung, Feldverkabelung, Bedienschränke und sonstiger Nebenleistungen für den Neubau oder Teil-Ersatz von Umspannwerken im Berliner Verteilungsnetz aufgeteilt auf drei GIS-Lose.

Gegenstand nach CPV

Lose6 Lose

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
GIS-Los 1 BMH, CLZ plus optional UW-Kopiervorlage

Planung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung und Montage sowie betriebsfertige Inbetriebsetzung von 2 plus optional 1 Stück gasisolierten, 7-feldrigen 110-kV-Schaltanlagen unter Berücksichtigung der Novellierung der F-Gase Verordnung EU 2024/573 vom 7. Februar 2024 einschließlich Wandler, Gasraumüberwachung, Feldverkabelung, Bedienschränke und sonstiger Nebenleistungen für den Neubau oder Teil-Ersatz von Umspannwerken im Berliner Verteilungsnetz. (*UW-Kopiervorlage, d.h. baugleicher Neubaukörper (oberirdisch, Schaltanlagenraum im Erdgeschoss bzw. “Hochparterre”), lediglich abweichende Liegenschaft in Berlin)

66 Monate1 €
2
GIS-Los 2 RIC, TWR plus optional UW-Kopiervorlage

Planung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung und Montage sowie betriebsfertige Inbetriebsetzung von 2 plus optional 1 Stück gasisolierten, 7-feldrigen 110-kV-Schaltanlagen unter Berücksichtigung der Novellierung der F-Gase Verordnung EU 2024/573 vom 7. Februar 2024 einschließlich Wandler, Gasraumüberwachung, Feldverkabelung, Bedienschränke und sonstiger Nebenleistungen für den Neubau oder Teil-Ersatz von Umspannwerken im Berliner Verteilungsnetz. (*UW-Kopiervorlage, d.h. baugleicher Neubaukörper (oberirdisch, Schaltanlagenraum im Erdgeschoss bzw. “Hochparterre”), lediglich abweichende Liegenschaft in Berlin)

66 Monate1 €
3
GIS-Los 3 AMH, KSD plus optional UW-Kopiervorlage

Planung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung und Montage sowie betriebsfertige Inbetriebsetzung von 2 plus optional 1 Stück gasisolierten, 7-feldrigen 110-kV-Schaltanlagen unter Berücksichtigung der Novellierung der F-Gase Verordnung EU 2024/573 vom 7. Februar 2024 einschließlich Wandler, Gasraumüberwachung, Feldverkabelung, Bedienschränke und sonstiger Nebenleistungen für den Neubau oder Teil-Ersatz von Umspannwerken im Berliner Verteilungsnetz. (*UW-Kopiervorlage, d.h. baugleicher Neubaukörper (oberirdisch, Schaltanlagenraum im Erdgeschoss bzw. “Hochparterre”), lediglich abweichende Liegenschaft in Berlin)

66 Monate1 €
4
Kombinationslos aus Los 1 und 2

Bei einer Bewerbung für dieses „Kombinationslos“ muss der Bieter neben dem Angebot für das „Kombinationslos“ zwingend auch Angebote für alle im Kombinationslos beinhalteten Einzellose abgeben.

66 Monate1 €
5
Kombinationslos aus Los 1 und 3

Bei einer Bewerbung für dieses „Kombinationslos“ muss der Bieter neben dem Angebot für das „Kombinationslos“ zwingend auch Angebote für alle im Kombinationslos beinhalteten Einzellose abgeben.

66 Monate1 €
6
Kombinationslos aus Los 2 und 3

Bei einer Bewerbung für dieses „Kombinationslos“ muss der Bieter neben dem Angebot für das „Kombinationslos“ zwingend auch Angebote für alle im Kombinationslos beinhalteten Einzellose abgeben.

66 Monate1 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis95 %
Leistungsbewertung gemäß Vergabe-/Vertragsunterlagen5 %
Preis
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen zur Novellierung der F-Gase Verordnung EU 2024/573 vom 7. Februar 2024 (F-GaseVO). Die heranzuziehenden Zuschlagskriterien richten sich nach den im Folgenden beschriebenen Bedingungen auf Grundlage der eingegangenen Angebote gemäß Art. 13 Abs. 11 b) bzw. d) F-GaseVO i.V.m Art. 13 Abs. 9 c) F-GaseVO). Bedingung 1: Sind Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen mindestens zwei Herstellern elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1. Angebote mit einem GWP größer gleich 1 werden in diesem Fall nicht berücksichtigt, können keinen Zuschlag erhalten. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 95% Preis In Bezug auf das Zuschlagskriterium Preis erhält das Angebot des Bestbieters eine Bewertung von 95%. Die Bewertung aller weiteren Angebote erfolgt auf Grundlage der Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters. Pro 1% Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters erfolgt ein Abzug von 0,95%. Die Nachkommastellen werden zur Ermittlung der Preisdifferenz auf ganze %-Werte gerundet. Bsp.: Angebotspreis Bieter 1 (Bestbieter) = 1000 EUR, Angebotspreis Bieter 2 = 1046 EUR, d.h. Preisdifferenz in Höhe von 4,6%; Rundung auf 5% = 5; Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 90,25% (95% abzgl. 5 x 0,95%) und Bieter 1 (Bestbieter) erhält eine Bewertung in Höhe von 95%. Der Preis im Sinne der Zuschlagskriterien bezieht sich auf den Gesamtangebotspreis bezogen auf alle Leistungs- und Materialpositionen zzgl. eines fiktiven Ansatzes für mögliche zusätzliche Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten sowie Fremdleistungszuschlägen auf Nachunternehmerleistungen. Bedingung 2: Sind keine Angebote oder nur Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen eines Herstellers elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1000. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 60% Preis In Bezug auf das Zuschlagskriterium Preis erhält das Angebot des Bestbieters eine Bewertung von 60%. Die Bewertung aller weiteren Angebote erfolgt auf Grundlage der Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters. Pro 1% Preisdifferenz zum Angebotspreis des Bestbieters erfolgt ein Abzug von 0,6%. Die Nachkommastellen werden zur Ermittlung der Preisdifferenz auf ganze %-Werte gerundet. Bsp.: Angebotspreis Bieter 1 (Bestbieter) = 1000 EUR, Angebotspreis Bieter 2 = 1046 EUR, d.h. Preisdifferenz in Höhe von 4,6%; Rundung auf 5% = 5; Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 57% (60% abzgl. 5 x 0,6%) und Bieter 1 (Bestbieter) erhält eine Bewertung in Höhe von 60%. Der Preis im Sinne der Zuschlagskriterien bezieht sich auf den Gesamtangebotspreis bezogen auf alle Leistungs- und Materialpositionen zzgl. …
Qualität
Leistungsbewertung gemäß Vergabe-/VertragsunterlagenDie Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen zur Novellierung der F-Gase Verordnung EU 2024/573 vom 7. Februar 2024 (F-GaseVO). Die heranzuziehenden Zuschlagskriterien richten sich nach den im Folgenden beschriebenen Bedingungen auf Grundlage der eingegangenen Angebote gemäß Art. 13 Abs. 11 b) bzw. d) F-GaseVO i.V.m Art. 13 Abs. 9 c) F-GaseVO). Bedingung 1: Sind Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen mindestens zwei Herstellern elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1. Angebote mit einem GWP größer gleich 1 werden in diesem Fall nicht berücksichtigt, können keinen Zuschlag erhalten. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 5% Qualität (Schaltfeldbreite) Das Zuschlagskriterium Qualität „Schaltfeldbreite“ wird wie folgt bewertet: Breite eines Schaltfeldes kleiner gleich 800mm = 5%; Breite eines Schaltfeldes größer 800mm = 0%. Bsp.: Schaltfeldbreite Bieter 1 = 800mm, Schaltfeldbreite Bieter 2 = 1000mm, Bieter 1 erhält eine Bewertung in Höhe von 5% und Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 0%. Bedingung 2: Sind keine Angebote oder nur Angebote eingegangen, mit denen Einrichtungen eines Herstellers elektrischer Schaltanlagen mit Isolier- oder Schaltmedien mit einem GWP von weniger als Eins angeboten wurden, erfolgt die Zuschlagsentscheidung zwischen den vorliegenden und wertungsfähigen Angeboten mit einem GWP von weniger als 1000. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Loslimitierung sowie der Kombinationslose. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien, die sich aus Preis- und Leistungskriterien zusammensetzen, mit der nachstehenden Gewichtung festgelegt: 40% Qualität (GWP-Wert sowie Schaltfeldbreite) Das Zuschlagskriterium Qualität anhand des Globalen Erwärmungspotenzials „GWP-Wert“ mit 35% Bewertungsanteil und der „Schaltfeldbreite“ mit 5% Bewertungsanteil bezogen auf die angebotene Schaltanlage bewertet. Das Unterkriterium „GWP-Wert“ wird wie folgt bewertet: GWP kleiner 1 = 35%; GWP = 1 bis kleiner 1000 = 12,5%; GWP größer gleich 1000 = 0%. Das Unterkriterium „Schaltfeldbreite“ wird wie folgt bewertet: Breite eines Schaltfeldes kleiner gleich 800mm = 5%; Breite eines Schaltfeldes größer 800mm = 0%. Bsp.: GWP-Wert Bieter 1 = 0, GWP-Wert Bieter 2 = 300, GWP-Wert Bieter 3 = 1000, Bieter 1 erhält eine Bewertung in Höhe von 35%, Bieter 2 erhält eine Bewertung in Höhe von 12,5% und Bieter 3 erhält eine Bewertung in Höhe von 0%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2025
Vertragsende
31.08.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
1. Erweiterungsoption UW: Fertigung, Lieferung und Montage sowie betriebsfertige Inbetriebsetzung einer weiteren gasisolierten, 7-feldrigen 110-kV-Schaltanlage für den Neubau eines weiteren UWs 2. Zusatzoption in Bezug auf eine mögliche Bauzeitenverschiebung in insgesamt 3 Varianten: V1: Einmalige V … ganz lesen1. Erweiterungsoption UW: Fertigung, Lieferung und Montage sowie betriebsfertige Inbetriebsetzung einer weiteren gasisolierten, 7-feldrigen 110-kV-Schaltanlage für den Neubau eines weiteren UWs 2. Zusatzoption in Bezug auf eine mögliche Bauzeitenverschiebung in insgesamt 3 Varianten: V1: Einmalige Verschiebung der Fertigung und Auslieferung einer 110-kV-Schaltanlage eines UW-Projektes um bis zu 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Liefertermin bei einer Vorlaufzeit von mindestens 12 Monaten. V2: Lieferung und Zwischenlagerung einer gefertigten 110-kV-Schaltanlage eines UW Projektes bis zu 6 Monaten an bzw. in eine vom AN organisierte Räumlichkeit einschließlich durch den AN zu tragenden Nebenkosten (Mietkosten, Logistikleistungen, Versicherungen, etc.) sowie anschließende Auslieferung innerhalb des Berliner- Versorgungsgebietes. V3: Lieferung zur Zwischenlagerung einer gefertigten 110-kV-Schaltanlage eines UW Projektes bis zu 12 Monaten an bzw. in eine vom AG organisierte Räumlichkeit sowie anschließende Abholung und Auslieferung innerhalb des Berliner-Versorgungsgebietes 3. Zusatzoption in Bezug auf eine mögliche Änderung des Lieferortes: Anpassung sämtlicher Dokumentation und Beschriftungen einer bestellten Schaltanlage bei Einsatz in einem anderen, vergleichbaren Umspannwerk innerhalb des Berliner- Versorgungsgebietes.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Auftragsvergabe steht unter den in der Auftragsbekanntmachung genannten Vorbehalten. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen. Der Auftraggeber behält sich zudem ferner vor, das Vergabeverfahren aufzuheben/einzustellen wenn: (i)- kein wi … ganz lesenDie Auftragsvergabe steht unter den in der Auftragsbekanntmachung genannten Vorbehalten. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen. Der Auftraggeber behält sich zudem ferner vor, das Vergabeverfahren aufzuheben/einzustellen wenn: (i)- kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt worden ist; (ii)- ein Gremium des Auftraggebers der Zuschlagserteilung nicht zustimmt (Gremienvorbehalt); (iii) dem Auftraggeber eine erforderliche Genehmigung nicht erteilt wird.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1kein Zuschlag angegeben1
2kein Zuschlag angegeben1
3kein Zuschlag angegeben1
4kein Zuschlag angegeben1
5kein Zuschlag angegeben1
6Siemens Energy Global GmbH & Co. KG, Erlangen1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 312 (Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (21 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Berlin (82 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – Beschaffer
  3. BekanntmachungFrist 15.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c27a9132-b93f-4e5c-82c6-10d93881265c.