Pacht- und Betriebsführungsleistungen für das Freibad in Kordel (Kylltalbad)
Verbandsgemeinde Trier-Land · Trier, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen LOT-0001 E44677751veröffentlicht 07.12.2025erstmals 07.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 02.03.2026 – …
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Laut Vergabemeldung wurde dieses Verfahren ohne Zuschlag beendet, zum Beispiel aufgehoben. Oft schreibt die Vergabestelle die Leistung neu aus.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 02.03.2026 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Trier54295, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 243 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualität50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 11 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 11 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 09:30 Uhrvor 10 Monaten
- Vertragsbeginnvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Verbandsgemeinde Trier-Land beabsichtigt, den Betrieb des gemeindeeigenen Freibads in Kordel (Kylltalbad) im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens zu vergeben.
Angestrebt wird eine Betriebsführung des Kylltalbades ab der Saison 2026. Hierfür pachtet der zukünftige Betreiber das Bad von dem AG gegen Entgelt.
Ziel ist es, den saisonalen Badebetrieb dauerhaft sicherzustellen.
Es handelt sich um ein Schönwetterbad. Das Bad verfügt über vier verschiedene Becken, ein Schwimmerbecken, ein Springerbecken, ein Nichtschwimmerbecken und zwei Planschbecken.
Das Bad bietet zusätzlich eine Cafeteria, eine 30.000 m² große Liegewiese mit Baumbestand, Sporteinrichtungen wie Volleyballfeld und Tischtennisplatte sowie einen beschatteten Parkplatz.
Öffnungstermin: 3. Wochenende im Mai Saisonende: 1. oder 2. Wochenende im September je nach Wetterlage und Besucherzahl.
Die späte Öffnung im Mai und die frühe Schließung im September ist bedingt durch die tiefen nächtlichen Temperaturen.
Bei Außen-(Dach) -Temperaturen unter 10 Grad kann die Wärmepumpe (nur Stützfunktion) nicht zu geschaltet werden. In der Folge sinken die Beckenwasser-Temperaturen unter 24 Grad und in kalten Nächten auch bis unter 20 Grad.
Wöchentliche Öffnungszeiten:
Dienstag bis Sonntag von 11:00 bis 19:30 Uhr Montag von 12:00 bis 19:30 Uhr An Feiertagen von 11:00 bis 19:30 Uhr
Beschreibung des Loses
Der künftige Betreiber soll den gesamten laufenden Betrieb des Freibads während der Sommersaison eigenverantwortlich übernehmen.
Hierzu zählen insbesondere:
• Organisation des Badebetriebs: Planung und Durchführung des täglichen Badebetriebs
• Personalbereitstellung: Bereitstellung des erforderlichen Personals mit Ausfallsicherheit durch einen breit aufgestellten Personalpool sowie die „Übernahme“ im Rahmen einer Personalgestellung des bei dem AG beschäftigten Badpersonal (voraussichtlich 2 Personen, beide Fachkräfte für Bäderbetriebe) für die Laufzeit des Vertrages
• Technischer Betrieb: Sicherstellung des ordnungsgemäßen technischen Ablaufs unter Nutzung umfangreichen technischen Knowhows
• Cafeteria/Gastronomie (Option): Der Betreiber hat die Möglichkeit, eine Cafeteria bzw. gastronomische Einrichtung im Freibad zu betreiben. Dies umfasst die Bereitstellung von Speisen und Getränken für die Badegäste und trägt zur Attraktivitätssteigerung des Freibads bei. Die genauen Modalitäten (z.B. Öffnungszeiten, Angebotsumfang, zusätzliche Pachtkonditionen) sind Gegenstand der Vertragsverhandlungen.
• Pachtvertrag: Instandhaltung der Pachtsache für den vertragsgemäßen Gebrauch
3. Rahmenbedingungen
Betriebszeitraum: Ausschließlich Sommerbetrieb (saisonaler Betrieb)
Laufzeit: Fünf Jahre
Vertragsbeginn: März/April 2026
Vertragsform: Betriebsführungsvertrag/Pachtvertrag
Infrastruktur: Die Anlagegüter des Bades verbleiben bei der Verbandsgemeinde Trier-Land
Gastronomie: Der Betrieb der Cafeteria/Gastronomie soll mit angeboten werden.
Zielsetzung: Sicherstellung eines wirtschaftlichen, sicheren und besucherfreundlichen Badebetriebs mit gastronomischer Versorgung
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Gewichtung 50%
- Preis
- Gewichtung 50%
Eignung8 von 8 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners: - Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes. - Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kom … ganz lesenkürzer
1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners: - Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes. - Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht. 1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein. 1.3. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. 1.4. Erklärungen des Bewerbers nach § 4 Abs. 1 und 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Landestariftreuegesetz – LTTG). 1.5. Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen. 1.6. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.5. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen. 1.7. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.7. geforderten Nachweise vorzulegen. 1.8. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. „§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“ 1.9. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- 2.1. Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 €. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen. 2.2. Nachweis des durchschnittlichen Jahresumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022 bis 2024).
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- 2.2. Nachweis des durchschnittlichen Jahresumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022 bis 2024).
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
3.1. Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren im Bereich des Bäderbetriebes über mindestens eine Badesaison bei Frei- und/oder Hallenbädern. Dabei muss der Bewerber in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erf … ganz lesenkürzer
3.1. Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren im Bereich des Bäderbetriebes über mindestens eine Badesaison bei Frei- und/oder Hallenbädern. Dabei muss der Bewerber in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: • ein Projekt mit mindestens zwei (Außen-)Becken; • zwei Bäder eines öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB. Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen: • Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer; • Bezeichnung des Referenzprojekts; • Angabe der Außenbeckenanzahl; • Datum (Tag) des Beginns und ggfs. der Beendigung der Betriebsführung.- Anzahl der Führungskräfte
- Angabe der in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) jahresdurchschnittlich sowie aktuell im auftragsrelevanten Bereich (Bäderbetrieb) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführer/Inhaber b) Fachangestellte für Bäderbetriebe c) Rettungsschwimmer d) Mitarbeiter Bäderverwaltung e) Mitarbeiter Kasse, Reinigung, Service etc., die im Unternehmen beschäftigt sind.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.03.2026
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend … ganz lesenkürzer
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
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- Kontakt
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 15.01.2026
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist 15.01.2026
- BekanntmachungFrist 15.01.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b6e0c369-1ad0-4433-9464-17155e3d716b.