Pacht- und Betriebsführungsleistungen für das Freibad in Kordel (Kylltalbad)
Verbandsgemeinde Trier-Land · Trier, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen LOT-0001 E44677751veröffentlicht 14.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 02.03.2026 – …
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 02.03.2026 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Trier54295, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 243 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualität50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 8 Monaten
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Verbandsgemeinde Trier-Land beabsichtigt, den Betrieb des gemeindeeigenen Freibads in Kordel (Kylltalbad) im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens zu vergeben.
Angestrebt wird eine Betriebsführung des Kylltalbades ab der Saison 2026. Hierfür pachtet der zukünftige Betreiber das Bad von dem AG gegen Entgelt.
Ziel ist es, den saisonalen Badebetrieb dauerhaft sicherzustellen.
Es handelt sich um ein Schönwetterbad. Das Bad verfügt über vier verschiedene Becken, ein Schwimmerbecken, ein Springerbecken, ein Nichtschwimmerbecken und zwei Planschbecken.
Das Bad bietet zusätzlich eine Cafeteria, eine 30.000 m² große Liegewiese mit Baumbestand, Sporteinrichtungen wie Volleyballfeld und Tischtennisplatte sowie einen beschatteten Parkplatz.
Öffnungstermin: 3. Wochenende im Mai Saisonende: 1. oder 2. Wochenende im September je nach Wetterlage und Besucherzahl.
Die späte Öffnung im Mai und die frühe Schließung im September ist bedingt durch die tiefen nächtlichen Temperaturen.
Bei Außen-(Dach) -Temperaturen unter 10 Grad kann die Wärmepumpe (nur Stützfunktion) nicht zu geschaltet werden. In der Folge sinken die Beckenwasser-Temperaturen unter 24 Grad und in kalten Nächten auch bis unter 20 Grad.
Wöchentliche Öffnungszeiten:
Dienstag bis Sonntag von 11:00 bis 19:30 Uhr Montag von 12:00 bis 19:30 Uhr An Feiertagen von 11:00 bis 19:30 Uhr
Beschreibung des Loses
Der künftige Betreiber soll den gesamten laufenden Betrieb des Freibads während der Sommersaison eigenverantwortlich übernehmen.
Hierzu zählen insbesondere:
• Organisation des Badebetriebs: Planung und Durchführung des täglichen Badebetriebs
• Personalbereitstellung: Bereitstellung des erforderlichen Personals mit Ausfallsicherheit durch einen breit aufgestellten Personalpool sowie die „Übernahme“ im Rahmen einer Personalgestellung des bei dem AG beschäftigten Badpersonal (voraussichtlich 2 Personen, beide Fachkräfte für Bäderbetriebe) für die Laufzeit des Vertrages
• Technischer Betrieb: Sicherstellung des ordnungsgemäßen technischen Ablaufs unter Nutzung umfangreichen technischen Knowhows
• Cafeteria/Gastronomie (Option): Der Betreiber hat die Möglichkeit, eine Cafeteria bzw. gastronomische Einrichtung im Freibad zu betreiben. Dies umfasst die Bereitstellung von Speisen und Getränken für die Badegäste und trägt zur Attraktivitätssteigerung des Freibads bei. Die genauen Modalitäten (z.B. Öffnungszeiten, Angebotsumfang, zusätzliche Pachtkonditionen) sind Gegenstand der Vertragsverhandlungen.
• Pachtvertrag: Instandhaltung der Pachtsache für den vertragsgemäßen Gebrauch
3. Rahmenbedingungen
Betriebszeitraum: Ausschließlich Sommerbetrieb (saisonaler Betrieb)
Laufzeit: Fünf Jahre
Vertragsbeginn: März/April 2026
Vertragsform: Betriebsführungsvertrag/Pachtvertrag
Infrastruktur: Die Anlagegüter des Bades verbleiben bei der Verbandsgemeinde Trier-Land
Gastronomie: Der Betrieb der Cafeteria/Gastronomie soll mit angeboten werden.
Zielsetzung: Sicherstellung eines wirtschaftlichen, sicheren und besucherfreundlichen Badebetriebs mit gastronomischer Versorgung
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Gewichtung 50%
- Preis
- Gewichtung 50%
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.03.2026
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend … ganz lesenkürzer
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Gartenfeldstrasse 12, 54295 Trier
- Website
- trier-land.de
- Kontakt
- vergabestelle@
trier-land.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 15.01.2026
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 15.01.2026
- BekanntmachungFrist 15.01.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 85cdce52-1648-4e09-8c9a-f2f55701082b.