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vergebenEU-weitIT und Softwaremögliche Doppelmeldung

P1013 SdT Editor

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen P1013veröffentlicht 20.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 134 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 20.05.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Monate
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53133, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 153 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 08:00 Uhr
    vor 4 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Aktuell befindet sich eine Stand-der-Technik-Bibliothek (SdT-Bibliothek) in der Pilotphase. Diese wurde als GitHub-Bibliothek mit Anforderungen initiiert (https://github.com/BSI-Bund/Stand-der-Technik Bibliothek).

In diesem Projekt werden zwei Software-Artefakte entwickelt: 1) Editor zur Erstellung von Anforderungen und Zusammenstellung von bestehenden Anforderungen in Kataloge 2) Generator zur Sichtung von Anforderungen und Katalogen sowie Unterstützung im Management dieser zwecks Maßnahmendurchführung und -nachweis Im Ergebnis werden BSI-Mitarbeitende und andere Ersteller von Anforderungsdokumenten somit in die Lage versetzt, nutzerfreundlich in dem Editor Anforderungen und Maßnahmen einzupflegen. Diese fügen sich technisch korrekt in die Stand-der-Technik-Bibliothek ein und werden nach einem automatisierten Prüfprozess im Generator sichtbar. BSI-Mitarbeitende und andere Ersteller von Anforderungsdokumenten benötigen hierfür keine speziellen Kenntnisse bzgl. des OSCAL-Formats. Zielgruppen des BSI (Behörden, Unternehmen) können die Anforderungen übersichtlich in Anwenderkatalogen sichten und werden vom Generator in der Auswahl und Umsetzung von Maßnahmen unterstützt.

Gegenstand nach CPV

  • 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschrieb … ganz lesenLegen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist bei der vorliegenden Ausschreibung insbesondere bei Erfahrungen in der Neu- und Weiterentwicklung von Projekten im Bereich der Informationssicherheit oder von maschinenlesbaren Formaten und Standards gegeben. Die genannten Referenzen müssen insbesondere die Fähigkeit der beteiligten Unternehmen auf dem Gebiet der Software-Entwicklung sowie die Ausarbeitung und Umsetzung innovativer Lösungen belegen. Im Wege der Referenzen ist daher nachzuweisen, dass die beteiligten Unternehmen in den letzten 3 Jahren Erfahrungen in den folgenden Erfahrungsbereichen gesammelt haben: • Erstellung von Konzepten im Bereich der IT-Sicherheit • Erfahrungen in der Entwicklung von Applikationen zur Stärkung der IT-Sicherheit • Erfahrungen mit maschinenlesbaren Formaten und nachweisliche Expertise bzgl. von Potenzialen der Automatisierung von IT-Sicherheit • Erfahrung in der Umsetzung und Implementierung von (Web-)Anwendungen • Erfahrung mit der Entwicklung von Offline-Applikationen Gehen Sie bei der Erstellung des Referenznachweises auf die folgenden Punkte ein: • Auftraggeber inkl. Fachbereich • (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit • Umfang / Betroffener Erfahrungsbereich • Dauer • Auftragsvolumen Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seiten pro Referenzprojekt nicht überschreiten. Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt. Mindestanforderung: Insgesamt sind mindestens zwei geeignete Referenzen vorzulegen. Alle Erfahrungsbereiche müssen durch geeignete Referenzen belegt werden, wobei eine Referenz zur Abdeckung mehrerer Bereiche herangezogen werden darf. Bewertungsskala (ganze Punktzahlen von 0 bis 4 BP) zur Bewerberreduzierung: Es werden drei Referenzen bewertet. Teilt der Bewerber mehr als drei Referenzen mit, hat er mitzuteilen, welche Referenzen zu bewerten sind. Erwartungshaltung: Die Referenz stellt mehr als nur im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Referenz Erfahrung mit Entwicklung von Software, die einem größeren, technisch nicht besonders ausgebildetem Anwenderkreis (z.B. Anwenderkreis ohne Erfahrung mit Skriptssprachen) Handlungsmöglichkeiten eröffnet hat, die zuvor nur technisch versierten Anwendern zur Verfügung standen, nachweist. • 0 BP: Die Ausführungen fehlen oder die Mindestanforderungen werden nicht erfüllt. • 1 BP: Die Mindestanforderungen sind erfüllt. • 2 BP: Die zu bewertenden Referenzen sind im Schnitt mittelmäßig mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar. • 3 BP: Die zu bewertenden Referenzen sind im Schnitt in hohem Maße mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar. • 4 BP: Die zu bewertenden Referenzen sind im Schnitt in höchstem Maße mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar.
Anzahl der Führungskräfte
Erstellen Sie von sämtlichen Personen des vorgesehenen und verfügbaren Projektteams ein Personalprofil. Mindestens die Projektleitung (PL) sowie die stellvertretende Projektleitung (sPL) sind namentlich zu benennen. Geben Sie im Profil der PL auch die Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) an. Zulässig s … ganz lesenErstellen Sie von sämtlichen Personen des vorgesehenen und verfügbaren Projektteams ein Personalprofil. Mindestens die Projektleitung (PL) sowie die stellvertretende Projektleitung (sPL) sind namentlich zu benennen. Geben Sie im Profil der PL auch die Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) an. Zulässig sind ausschließlich Personalprofile von real existierenden Personen. Diese müssen im Falle der Auftragsausführung verbindlich für das Projekt zur Verfügung stehen (vgl. Kapitel 4.1.3). Stellenprofile ohne bereits hinterlegtes Personal sind unzulässig. Ordnen Sie die einzelnen Personen den beteiligten Unternehmen (Anbieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmer) zu. Erläutern Sie in den Personalprofilen die Kenntnisse und Erfahrungen der einzelnen Personen anhand ihrer Bildungsabschlüsse und/oder anhand von konkreten Projekten / Aufträgen / Publikationen, an denen die einzelnen Personen maßgeblich beteiligt waren. Gehen Sie dabei explizit auf den fachlichen Schwerpunkt dieses Projekts ein und erläutern Sie die Tätigkeiten, die von der jeweiligen Person im Rahmen dieses Projekts erbracht wurden und welche Erfahrungen die jeweilige Person dabei sammeln konnte, die für das hier zu vergebende Projekt / die Abdeckung der definierten Mindestanforderungen relevant sind. Die hier genannten Projekte / Aufträge / Publikationen, an denen die hier angebotenen Personen des Projektteams maßgeblich beteiligt waren, müssen nicht mit dem derzeitigen Arbeitgeber (Bieter / Mitglied der Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmer) im Zusammenhang stehen. Können Publikationen mit Bezug zum Projekt aus rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht dem Angebot beigefügt werden, so geben Sie im Angebot bitte eine prägnante Inhaltsangabe („Abstract“) wieder. Die gesamte Darstellung sollte pro Person zwei DIN-A4 Seiten nicht überschreiten. Ordnen Sie zudem in einer tabellarischen Übersicht die angebotenen Personen / die Personalprofile konkreten Rollen / Tätigkeiten im Sinn von Projektleitung, Entwickler, Tester, etc zu. Mindestanforderung: Siehe Ziff. 4.1.2 Bewertungsskala (ganze Punktzahlen von 0 bis 4 BP) zur Bewerberreduzierung • 0 BP: Die Ausführungen fehlen oder das angebotene Personal erfüllt nicht die Mindestanforderungen. • 1 BP: Das angebotene Personal erfüllt die Mindestanforderungen. • 2 BP: Die Qualifikation des angebotenen Personals übertrifft die Mindestanforderungen. Diese höhere Qualifikation hat möglicherweise positiven Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung • 3 BP: Die Qualifikation des angebotenen Personals übertrifft die Mindestanforderungen. Diese höhere Qualifikation hat wahrscheinlich positiven Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung • 4 BP: Die Qualifikation des angebotenen Personals übertrifft die Mindestanforderungen deutlich. Diese höhere Qualifikation hat wahrscheinlich erheblichen positiven Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat. Mindestanforderung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
8 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Aufforderungsschreiben und Bewerbungsbedingungen Seite 10 von 11 Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Die Kommunikation findet ausschließlich über die eVerabeplattform statt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Art
Bundeskanzleramt und Bundesministerien, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB, Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
53133 Bonn
Kontakt
vergabestelle@bsi.bund.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

245vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (268 Lose mit Angabe)
367.560 €Zuschlagswert im Median
226.129 € – 717.600 €mittlere Hälfte, 45 Werte

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 22.06.2026
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 22.06.2026
  4. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 50a36c68-c08c-4c46-bdc2-b59252c8b594.