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Ortskernsanierung Neuburg a.Inn - Planungsleistungen nach §§ 39 und 47 HOAI 2021

Gemeinde Neuburg a.Inn · Neuburg a.Inn, Bayern

Aktenzeichen 2026-8veröffentlicht 12.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 31 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Neuburg a.Inn94127, Landkreis Passau, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 6,3 %, Leistung und Qualität 93,7 %.

  • Qualität18,8 %
  • Qualität25 %
  • Qualität50 %
  • Preis6,3 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 1 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−0,6 Punkte
25 % teurer−1,3 Punkte
50 % teurer−2,1 Punkte
100 % teurer−3,2 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Neuburg a.Inn beabsichtigt für den Ortsteil Neuburg die Durchführung einer Ortskernsanierung im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Lebendige Zentren“. Als Grundlage dient ein Rahmenplan von Wenzl-Architekten der im Auftrag der Gemeinde Neuburg a.Inn erarbeitet und mit der Regierung von Niederbayern/ Städtebauförderung abgestimmt wurde. Die Belange der Führung der Ortsdurchfahrt/ Staatsstraße 2110 wurden mit dem Staatlichen Bauamt Passau und dem beauftragten Ingenieurbüro Herrmann Dietl Passau abgeglichen. Der Rahmenplan wurde 2025 fortgeschrieben und die Ortskernsanierung soll nun schrittweise umgesetzt werden. Der Ortskern weist derzeit Mängel und Risiken im Verkehrsraum, in der Fuß- und Radwegeinfrastruktur sowie in der Aufenthaltsqualität auf. Sichere Querungen für Fußgänger fehlen, und wesentliche Teile des Fußwegenetzes sind lückenhaft, zu schmal oder nicht barrierefrei. Zusätzlich bestehen funktionale und gestalterische Mängel an Einmündungen, Bushaltestellen und der Beleuchtung sowie ein unzureichender Zugang zum Schloss Neuburg. Aus dem Umgriff der Planung herausgenommen wird der bereits beauftragte Bereich der reinen Straßen- bzw. Tiefbauplanung der nicht im Gemeindebesitz befindlichen Fahrbahn der Staatsstraße. Außer den Randbereichen der Straße und den Gehwegen sind auch die notwendigen Querungen zu bearbeiten. Zur Umsetzung der Planung gehört auch eine kritische Beurteilung der informellen Planung einschließlich sinnvoller Ergänzungen und Anpassungen, ebenso wie die genaue Schnittstellenklärung mit der bereits beauftragten Verkehrsanlagenplanung. Die überschlägige Betrachtung des Umgriffs ergab für die Verkehrsanlage ca. 6.300 m², abzüglich der Flächen für Querungen und ca. 8.700 m² für die angrenzenden Freiflächen. Dabei sind zusätzliche Flächen im Bereich der Tennisplätze und Umfeld, sowie im Abschnitt der Schärdinger Str. 11. Geforderte Leistungen: Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-3 für die Planungsleistungen der Freianlagen; Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-3 für die Planungsleistungen der verbliebenen Verkehrsanlagen (es wird sich vorbehalten die Leistungsphasen 4-9 der jeweiligen Planungsleistungen im weiteren Verlauf des Projekts stufenweise zu Beauftragen)

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 15Darstellung der Einbindung aller am Projekt Beteiligten (Gewichtung 1-fach / Punkte gesamt: 15)
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 20Darstellung der internen Projektorganisation im Gesamtprozess (Gewichtung 1-fach / Punkte gesamt: 20)
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 40Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung (Gewichtung 2-fach / Punkte gesamt: 40)
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 5Honorar (Gewichtung 1-fach / Punkte gesamt: 5)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Eine Verlängerung der Laufzeit ist möglich. Nach Bedarf bis zum Abschluss des Projekts.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber /Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekannt … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber /Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Neuburg a.Inn Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Neuburg a.Inn
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
mahl gebhard konzepte PartG mbB, München; BPR Dr. Schäpertöns Consult GmbH & Co. KG, Traunstein5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.134vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9e5fe614-9441-4d14-a6ea-2a2b8cab8f7e.