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Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren "Neubau Grundschule Neuburg a.Inn" mit Objektplanung Gebäude und Objektplanung Freianlagen

Gemeinde Neuburg a.Inn · Neuburg a.Inn, Bayern

Aktenzeichen 01veröffentlicht 10.03.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
07.03.2025 – …
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Neuburg a.Inn94127, Landkreis Passau, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

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Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    vor 20 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die bestehende Grundschule der Gemeinde Neuburg a.Inn entspricht nicht mehr dem gegenwärtigen Bedarf und den aktuellen Anforderungen. Die Unterbringung von jeweils vier Klassen in Dommelstadl und Neukirchen a. Inn, die fehlende Barrierefreiheit, fehlende Räume für die Betreuung und Differenzierungsmöglichkeiten erschweren zusätzlich den Schulalltag. Die Trennung der Schule macht sich nicht nur im Alltag der Lehrkräfte im Hinblick auf Unterrichts- und Verwaltungsaufgaben bemerkbar, auch die Schüler kennen ihre Mitschüler aus der jeweils anderen Schule nicht. Eine Schülergemeinschaft und enge Zusammenarbeit von Lehrkräften ist unter den gegebenen Umständen nicht möglich. Bedingt durch die lt. Prognose steigenden Schülerzahlen und im Hinblick auf den Ganztagsanspruch ab 2026 wird zusätzlicher Raum benötigt. Deshalb wurde im Vorfeld eine Studie beauftragt, in der im Bezug auf die Schulerweiterung die Vor- und Nachteile für Umbau, Teilneubau auch unter Einbeziehung der leer stehenden Gebäude in der Nachbarschaft und einem Neubau gegenübergestellt wurden. Anhand einer Reihe von wirtschaftlichen, funktionalen und Nachhaltigkeits-Kriterien, bezogen nicht nur auf die Errichtung, sondern auf den gesamten Lebenszyklus der Anlage, kam die Studie zu dem Ergebnis, dass ein kompletter Neubau die beste Lösung ist. Das leer stehende Anwesen in der Nachbarschaft soll mit anderen gemeinschaftlichen Nutzungen für den Ort Neukirchen belegt werden. In einer im Vorfeld durchgeführten Bürgerbeteiligung wurde deutlich, dass ausreichend Bedarf für die Neunutzung dieser Gebäude vorhanden ist. Daher wurde von der Gemeinde Neuburg a.Inn entschieden, beide Schulstandorte zusammenzuführen und eine neue Schule am "alten" Standort der Grundschule Neukirchen a. Inn zu errichten. "Der Neubau der Grundschule bietet nun die einzigartige Chance, Bedingungen zu schaffen, mit denen sich moderne Ansprüche an Bildung und Schülerbetreuung zukunftsorientiert, nachhaltig und überregional bedeutsam verwirklichen lassen."

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und Einbeziehung der Nutzer
Qualität
Darstellung der internen Projektorganisation im Gesamtprozess
Qualität
Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung
Preis
Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
07.03.2025
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
ARGE AGA-Bau Planungs GmbH_Schgör_Herrmann, Kufstein1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Neubau Grundschule Neuburg a.Inn" mit Objektplanung Gebäude und Objektplanung Freianlagen

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 11.12.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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1.132vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 304f4957-2586-4dc4-97d3-7bc6cb875d61.