Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren "Neubau Grundschule Neuburg a.Inn" mit Objektplanung Gebäude und Objektplanung Freianlagen
Gemeinde Neuburg a.Inn · Neuburg a.Inn, Bayern
Aktenzeichen 01veröffentlicht 10.03.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Laufzeit
- 07.03.2025 – …
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 07.03.2025 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Neuburg a.Inn94127, Landkreis Passau, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 20 Monaten
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die bestehende Grundschule der Gemeinde Neuburg a.Inn entspricht nicht mehr dem gegenwärtigen Bedarf und den aktuellen Anforderungen. Die Unterbringung von jeweils vier Klassen in Dommelstadl und Neukirchen a. Inn, die fehlende Barrierefreiheit, fehlende Räume für die Betreuung und Differenzierungsmöglichkeiten erschweren zusätzlich den Schulalltag. Die Trennung der Schule macht sich nicht nur im Alltag der Lehrkräfte im Hinblick auf Unterrichts- und Verwaltungsaufgaben bemerkbar, auch die Schüler kennen ihre Mitschüler aus der jeweils anderen Schule nicht. Eine Schülergemeinschaft und enge Zusammenarbeit von Lehrkräften ist unter den gegebenen Umständen nicht möglich. Bedingt durch die lt. Prognose steigenden Schülerzahlen und im Hinblick auf den Ganztagsanspruch ab 2026 wird zusätzlicher Raum benötigt. Deshalb wurde im Vorfeld eine Studie beauftragt, in der im Bezug auf die Schulerweiterung die Vor- und Nachteile für Umbau, Teilneubau auch unter Einbeziehung der leer stehenden Gebäude in der Nachbarschaft und einem Neubau gegenübergestellt wurden. Anhand einer Reihe von wirtschaftlichen, funktionalen und Nachhaltigkeits-Kriterien, bezogen nicht nur auf die Errichtung, sondern auf den gesamten Lebenszyklus der Anlage, kam die Studie zu dem Ergebnis, dass ein kompletter Neubau die beste Lösung ist. Das leer stehende Anwesen in der Nachbarschaft soll mit anderen gemeinschaftlichen Nutzungen für den Ort Neukirchen belegt werden. In einer im Vorfeld durchgeführten Bürgerbeteiligung wurde deutlich, dass ausreichend Bedarf für die Neunutzung dieser Gebäude vorhanden ist. Daher wurde von der Gemeinde Neuburg a.Inn entschieden, beide Schulstandorte zusammenzuführen und eine neue Schule am "alten" Standort der Grundschule Neukirchen a. Inn zu errichten. "Der Neubau der Grundschule bietet nun die einzigartige Chance, Bedingungen zu schaffen, mit denen sich moderne Ansprüche an Bildung und Schülerbetreuung zukunftsorientiert, nachhaltig und überregional bedeutsam verwirklichen lassen."
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und Einbeziehung der Nutzer
- Qualität
- Darstellung der internen Projektorganisation im Gesamtprozess
- Qualität
- Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung
- Preis
- Honorar
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 07.03.2025
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen … ganz lesenkürzer
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| ARGE AGA-Bau Planungs GmbH_Schgör_Herrmann, Kufstein | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Raiffeisenstr. 6, 94127 Neuburg a.Inn
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
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- Diezinger Architekten GmbH7 Zuschläge
- H2M Architekten + Stadtplaner GmbH7 Zuschläge
- LMJD Dennerle Motzet Architekten Part mbB7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 304f4957-2586-4dc4-97d3-7bc6cb875d61.