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vergebenEU-weitDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Organisation und Durchführung des Tag des offenen Hofes in Sachsen für die Jahre 2024, 2025 und 2026

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen · Leipzig, Sachsen

Aktenzeichen SMEKUL-32-022/2023veröffentlicht 03.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1067 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Leipzig.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Leipzig04107, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität des einzureichenden Konzepts60 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 35 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 35 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Leistung ist die Organisation und Durchführung des "Tag des offenen Hofes" in Sachsen für die Jahre 2024 bis 2026. Das Hauptziel des Projektes ist es, eine Vielzahl landwirtschaftlicher Betriebe jeder Eigentumsart und Betriebsgröße zu motivieren, im Rahmen von Tagen des offenen Hofes, ihre Hoftore für Besucherinnen und Besucher zu öffnen und ihnen einen Einblick in landwirtschaftliche Produktionsprozesse und Leistungen der Landwirtschaft zu gewähren. Ferner ist eine zentrale Eröffnungsveranstaltung mit einem ausgewählten Landwirtschaftsbetrieb und weiteren Partnern zu organisieren und durchzuführen. Auf einer Internetseite, die durch den Auftraggeber zur Bearbeitung freigegeben wird oder alternativ vom Auftragnehmer betrieben und inhaltlich abgestimmt wird, ist regelmäßig über die Veranstaltungen zu informieren.

Zur Umsetzung( inklusive Vor- und Nachbereitung) des "Tag des offenen Hofes" gehören: folgende Leistungsbestandteile - die Akquise und Betreuung der teilnehmenden Landwirtschaftsbetriebe, - die Erarbeitung und Umsetzung einer zentralen Eröffnungsveranstaltung im jeweiligen Jahr in einem sächsischen Ausrichterbetrieb, - die Inhaltliche Erstellung von Beiträgen für die Öffentlichkeitsarbeit, - die Evaluation und Nachbereitung des "Tag des offenen Hofes".

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität des einzureichenden Konzepts60 %
Preis40 %
Qualität
Qualität des einzureichenden Konzepts

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
Das Angebot muss Aufschluss über die fachliche Eignung und die Leistungsfähigkeit des Bieters sowie der an der Leistungserbringung mitwirkenden Personen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 GWB und seine Wirtschaftlichkeit geben. Hierfür ist die beiliegende Anlage 3 … ganz lesenDas Angebot muss Aufschluss über die fachliche Eignung und die Leistungsfähigkeit des Bieters sowie der an der Leistungserbringung mitwirkenden Personen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 GWB und seine Wirtschaftlichkeit geben. Hierfür ist die beiliegende Anlage 3 - Formblatt "Selbsterklärung zur Eignung" dem Angebot unterzeichnet beizufügen. Die o.g. Anlage 3 - Formblatt "Selbsterklärung zur Eignung" ist ebenso von dem bevollmächtigten Vertreter sowie von jedem Mitglied einer eventuellen Bietergemeinschaft zu unterzeichnen dem Angebot beizufügen. Das Gleiche gilt darüber hinaus für eventuell zum Einsatz kommende Unterauftragnehmer sowie bei der Inanspruchnahme der Eignungsleihe. Auch hier ist durch das betroffene Unternehmen die Anlage 3 - Formblatt "Selbsterklärung zur Eignung" dem Angebot beizufügen.
Kriterium
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der Eignung ist mindestens eine Referenz (Eigenerklärung zugelassen) eines in den letzten 36 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Projektes bzw. abgeschlossenen wesentliches Teils eines Projektes im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit/Sensibili … ganz lesenZum Nachweis der Zuverlässigkeit und der Eignung ist mindestens eine Referenz (Eigenerklärung zugelassen) eines in den letzten 36 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Projektes bzw. abgeschlossenen wesentliches Teils eines Projektes im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit/Sensibilisierung der Verbraucherinnen und Verbraucher zum Thema Landwirtschaft unter Einbeziehung eines Netzwerkes von Betrieben. Zusätzlich muss die Referenz die folgenden Angaben zum Projekt erhalten: - Auftraggeber (falls nicht eigenverantwortlich durchgeführt) - Kurze Beschreibung des Projektgegenstandes - Umsetzungszeitraum - Budget
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
07.12.2023, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

16vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (29 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 06.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 58ea1cc8-b6c5-4ded-9450-84965702e209.