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Organisation und Durchführung des Bundespreises „Blauer Kompass“ 2025/2026

Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen Projekt 201996,Az 76 118/00009veröffentlicht 19.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 486 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.

Alle Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Sachsen-Anhalt (2 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
14 Monate01.09.2025 – 30.10.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dessau-Roßlau06844, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (35 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (17 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.10.2026
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Bundespreis „Blauer Kompass“ ist die höchste staatliche Auszeichnung in Deutschland für Projekte zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Ob Hitze, Dürre, Überflutungen oder Waldbrände – die Auswirkungen der Erderhitzung und damit verbundene extreme Wettereignisse können große Schäden anrichten. Daher ist es wichtig, dass vorsorgende Maßnahmen getroffen werden, um die effektive Klimaanpassung voranzubringen. Viele Projekte und Initiativen stellen sich bereits dieser Herausforderung. Ziel des Bundespreises „Blauer Kompass“ ist es, innovative, wirksame und nachhaltige Lösungen für den Umgang mit den Folgen des Klimawandels zu präsentieren und ver-schiedene Akteure zum Nachahmen anzuregen. Der Bundespreis wird seit 2016 ausgerichtet und seit 2021 gemeinsam vom Bundesumweltministerium (BMUKN) und Umweltbundesamt (UBA) ausgelobt . Projekte konnten sich bisher entlang vier Kategorien bewerben: Kommunen; private und kommunale Unternehmen; Forschungs- und Bildungseinrichtungen; Vereine, Verbände und Stiftungen. Die Bewerbungszahlen haben sich in den vergangenen Jahren stetig erhöht. Während sich 2022 insgesamt 240 Projekte auf den Preis beworben haben, wurde 2024 ein erneuter Bewerbungsrekord mit insgesamt 301 Bewerbungen erzielt. Mit dieser Bekanntheit ist der „Blaue Kompass“ ein zentrales Kommunikationsinstrument im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS), mit dem das Bundesumweltministerium mit dem Umweltbundesamt die enorme Bandbreite hervorragender lokaler Klimaanpassungsprojekte zeigt, deren Erfahrungen und Ergebnisse auch in die Beratungsarbeit für Kommunen durch das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) einfließen werden. Der Bundespreis „Blauer Kompass“ feiert 2026 sein 10jähriges Jubiläum und wird inhaltlich weiterentwickelt. Dazu gehören zwei zentrale Neuerungen: (i) Einführung einer Sonderkategorie „Schulprojekte“, um speziell Initiativen im schulischen Bereich und somit das Interesse am Thema für Kinder und Jugendliche zu fördern, und (ii) der Ausbau von Vernetzungsaspekten für die Gewinnerprojekte sowohl während als auch zwischen den Preisverleihungen. Im Rahmen des Jubiläums sollen außerdem alle Grafiken mit einem entsprechenden Logo „10 Jahre Bundespreis Blauer Kompass“ angepasst werden – das 10-jährigen Jubiläums soll ein zentraler Punkt der Kommunikation zur kommenden Wettbewerbsrunde werden. Ziel des hier ausgeschriebenen Projektes ist die einmalige Organisation und Durchführung des Bundespreises „Blauer Kompass“ für die Wettbewerbsrunde 2025/2026.

Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung unter Nr. 6 aufgeführt.Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten Bewertungskriterien gem. Nr. 6 ermöglichen.
Preis
Berechnung des Preis-Leistungs-Verhältnisses

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
30.10.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit, diesen Vertrag optional um eine weitere Periode (Wettbewerbsperiode 2027/2028) zu den bestehenden Bedingungen zu verlängern. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmende hat keinen Anspruch … ganz lesenFür den Auftraggeber besteht die Möglichkeit, diesen Vertrag optional um eine weitere Periode (Wettbewerbsperiode 2027/2028) zu den bestehenden Bedingungen zu verlängern. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmende hat keinen Anspruch auf die Wahrnehmung der Option. Sofern der Auftraggeber die Option nutzen möchte, teilt er dies dem Auftragnehmenden bis zum Ablauf der ursprünglichen Laufzeit mit.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabes … ganz lesen1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

50vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (15 Lose mit Angabe)
354.892 €Zuschlagswert im Median
216.431 € – 494.308 €mittlere Hälfte, 27 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.07.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3687447a-7031-449b-8fde-b03830c75bb9.