Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitLabor- und MessgeräteLieferleistungenmögliche Doppelmeldung

Optischer Übertragungsmessplatz für räumliche Multiplexverfahren, bestehend aus mehreren Einzelgeräten

Universität Stuttgart · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 24-141veröffentlicht 02.01.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 725 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Baden-Württemberg (22 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70174, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 71 Tage (106 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (173 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 77,7 %, Leistung und Qualität 22,3 %.

  • Preis33,3 %
  • Gewährleistung11,1 %
  • Sampling Rate11,1 %
  • Preis44,4 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 12,9 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,1 Punkte
25 % teurer−15,5 Punkte
50 % teurer−25,9 Punkte
100 % teurer−38,9 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Optischer Übertragungsmessplatz für räumliche Multiplexverfahren, bestehend aus mehreren Einzelgeräten

Los 1 - Digitales Echtzeit-Oszilloskop: Gegenstand der Beschaffung sind ein digitales Echtzeit-Oszilloskop (DSO) mit 20 Eingangskanälen, die sich gegenseitig synchronisieren lassen.

Los 2 - Elektrische Signalquelle mit frei programmierbarer Signalform: Gegenstand der Beschaffung ist eine elektrische Signalquelle, deren Signalform frei programmierbar ist (arbitrary waveform generator, AWG).

Los 3 - Abstimmbare Laserquelle: Gegenstand der Beschaffung ist eine Laserquelle, deren Lichtwellenlänge in einem bestimmten Bereich kontinuierlich durchstimmbar ist (tunable laser source, TLS). Los 4 - Optischer Multi-Format-Transmitter: Gegenstand der Beschaffung ist ein Gerät, das optische Signale mit frei wählbaren Modulationsarten aussendet (Optical multi-format transmitter, MFT).

Los 5 - 5 Sets eines 4-fach Sets balancierter Fotodetektoren mit untereinander angepassten Faserlängen: Gegenstand der Beschaffung sind 5 Sets von jeweils 4 gepaarten balancierten Fotodetektoren, die optische Signale in einen differenziellen Fotostrom umwandeln (Matched Balanced Photodetektor, MBPD).

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Digitales Echtzeit-Oszilloskop

Gegenstand der Beschaffung sind ein digitales Echtzeit-Oszilloskop (DSO) mit 20 Eingangskanälen, die sich gegenseitig synchronisieren lassen.

––
2
Elektrische Signalquelle mit frei programmierbarer Signalform

Gegenstand der Beschaffung ist eine elektrische Signalquelle, deren Signalform frei programmierbar ist (arbitrary waveform generator, AWG).

––
3
Abstimmbare Laserquelle

Gegenstand der Beschaffung ist eine Laserquelle, deren Lichtwellenlänge in einem bestimmten Bereich kontinuierlich durchstimmbar ist (tunable laser source, TLS).

––
4
Optischer Multi-Format-Transmitter

Gegenstand der Beschaffung ist ein Gerät, das kohärente optische Signale mit frei wählbaren Modulationsarten aussendet (Optical multi-format transmitter, MFT).

––
5
5 Sets paarweise Balancierte Fotodetektoren

Gegenstand der Beschaffung sind 5 Sets von jeweils 4 gepaarten balancierten Fotodetektoren, die optische Signale in einen differenziellen Fotostrom umwandeln (Matched Balanced Photodetektor, MBPD).

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 60Los 1
Qualität
GewährleistungGewichtung (Punkte, genau) 20Los 1
Qualität
Sampling RateGewichtung (Punkte, genau) 20Los 1
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 80Los 3

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY8YTDXGNNVV Zuschlagskriterien Los 1: Preis: 60 Punkte (60 %) Gewährleistung: 20 Punkte (20%) Sampling Rate: 20 Punkte (20%) Zuschlagskriterien Los 2: Preis: 80 Punkte (80 %) Sampling Rate: 20 Punkte (20%) Zuschlagskriterien Los 3: Preis: 100 Punkte (100 %) Zuschl … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXUEYY8YTDXGNNVV Zuschlagskriterien Los 1: Preis: 60 Punkte (60 %) Gewährleistung: 20 Punkte (20%) Sampling Rate: 20 Punkte (20%) Zuschlagskriterien Los 2: Preis: 80 Punkte (80 %) Sampling Rate: 20 Punkte (20%) Zuschlagskriterien Los 3: Preis: 100 Punkte (100 %) Zuschlagskriterien Los 4: Preis: 100 Punkte (100 %) Zuschlagskriterien Los 5: Preis: 100 Punkte (100 %) -------------------------------------------------------------------- Die Zahlungsbedingungen sind in § 7 der AGB der Universität Stuttgart geregelt. Eine Vorauszahlung muss mittels selbstschuldnerischer Bankbürgschaft oder einer vergleichbaren Sicherheit abgesichert sein. Die Kosten für eine solche Bürgschaft trägt der Auftragnehmer. -------------------------------------------------------------------- Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an der Universität Stuttgart. -------------------------------------------------------------------- Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. -------------------------------------------------------------------- Support und Beratung zum Vergabeportal: Anleitungen und Tutorials: https://support.cosinex.de/ Beratung: support@cosinex.de Die Angebotsabgabe ist auch in englischer Sprache möglich. This Quotation may also be submitted in English

Los 5

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 60Los 1
Qualität
GewährleistungGewichtung (Punkte, genau) 20Los 1
Qualität
Sampling RateGewichtung (Punkte, genau) 20Los 1
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 80Los 3

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Leider wurde aus Versehen, das Los 5 aufgehoben. Nach Nachfrage bei Cosinex ist es technisch nicht möglich die Aufhebung rückgängig zu machen. SW Cosinex anbei. Das Los 5 soll bezuschlagt werden mit dem Angebot der Firma Electronic Product Services Limited. Es ging zur Ausschreibung zu Los 5 nur dieses einzige Angebot ein. Die Vergabebekanntmachung wird direkt über den Vergabemarktplatz durchgeführt.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY8YTDXGNNVV Zuschlagskriterien Los 1: Preis: 60 Punkte (60 %) Gewährleistung: 20 Punkte (20%) Sampling Rate: 20 Punkte (20%) Zuschlagskriterien Los 2: Preis: 80 Punkte (80 %) Sampling Rate: 20 Punkte (20%) Zuschlagskriterien Los 3: Preis: 100 Punkte (100 %) Zuschl … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXUEYY8YTDXGNNVV Zuschlagskriterien Los 1: Preis: 60 Punkte (60 %) Gewährleistung: 20 Punkte (20%) Sampling Rate: 20 Punkte (20%) Zuschlagskriterien Los 2: Preis: 80 Punkte (80 %) Sampling Rate: 20 Punkte (20%) Zuschlagskriterien Los 3: Preis: 100 Punkte (100 %) Zuschlagskriterien Los 4: Preis: 100 Punkte (100 %) Zuschlagskriterien Los 5: Preis: 100 Punkte (100 %) -------------------------------------------------------------------- Die Zahlungsbedingungen sind in § 7 der AGB der Universität Stuttgart geregelt. Eine Vorauszahlung muss mittels selbstschuldnerischer Bankbürgschaft oder einer vergleichbaren Sicherheit abgesichert sein. Die Kosten für eine solche Bürgschaft trägt der Auftragnehmer. -------------------------------------------------------------------- Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an der Universität Stuttgart. -------------------------------------------------------------------- Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. -------------------------------------------------------------------- Support und Beratung zum Vergabeportal: Anleitungen und Tutorials: https://support.cosinex.de/ Beratung: support@cosinex.de Die Angebotsabgabe ist auch in englischer Sprache möglich. This Quotation may also be submitted in English

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Keysight Technologies Deutschland GmbH, Böblingen2
2kein Zuschlag angegeben2
3Santec Europe Ltd., Abingdon2
4kein Zuschlag angegeben0
5kein Zuschlag angegeben1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Universität Stuttgart

Alle 6 offenen Ausschreibungen von Universität Stuttgart, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 385 (Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

84vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (75 Lose mit Angabe)
285.094 €Zuschlagswert im Median
109.368 € – 556.849 €mittlere Hälfte, 28 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Baden-Württemberg (22 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 12.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1f3d77fa-219a-4ffa-8b84-954d8e00604c.