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Operationsmikroskop

Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 43/2023/EU/E15veröffentlicht 20.12.2023LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39120, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Ein Operationsmikroskop ist ein essentieller Bestandteil in der Neurochirurgie. Nicht nur für Aufgaben der klinischen Routine sonder auch für Eingriffe im High-End Bereich. Es handelt sich um eine Ersatzbeschaffung, für ein bisher zur Verfügung stehendes Mikroskop aus dem Jahr 2009, für welches seit Mitte 2020 die Ersatzteil-Garantie erlöschen ist. Ein Ausfall würde die Schließung eines kompletten OP-Saals zur Folge haben, was gleichzeitig die Patientensicherheit beeinflusst.

Die Weiterentwicklung der Fluorezenz-gestützten Operationsverfahren gelten in vielen neurovaskulären und neuroonkologischen Eingriffe als unabdingbare Technologien, sodass das neu zu beschaffende Gerät alle Visualisierungsverfahren und Optionen beinhalten muss. Neben den erwähnten Visualisierungsverfahren sollte das neu zu beschaffende Operationsmikroskop auch weitere Funktionen beinhalten, welche auch in Zukunft der klinik für Neurochirurgie ermöglichen auf dem aktuellen Stand der Technik mikrochirurgische Operationen sicher durchzuführen. Eine integrierte Augmented-Reality-Funktion nimmt hierbei eine besondere Stellung ein. Es ermöglicht die direkte Versorgung von vaskulären Malformationen und die Resektion von Tumoren ohne den Operationsfluss zu unterbrechen. Diese Möglichkeit erhöht vorallem die Patientensicherheit.Zudem besteht die Möglichkeit eine Roboter-assistierte Steuerung des Mikroskops auf Basis des Navigationsdatensatzes durchzuführen. Das Operationsmikroskop muss mit digitaler Full-HD-Visualisierung und mehreren Fluoreszenz-Optionen ausgestattet sein. Die Universitätsklinik behält sich vor, die Eigenangaben der Bieter zu korrigieren, sofern Nachweise nicht erbracht werden können/ sich anders darstellen als angeboten. Das angebotene Operationsmikroskop hat mindestens dem Auslieferungszustand bei Auftragserteilung zu entsprechen. Das Mikroskop muss alle geltenden Gesetze und Normen erfüllen. Mit dem ausgefülltem Leistungsverzeichnis sind alle zur Beurteilung notwendigen Produktdaten, sowie die entsprechenden Nachweise einzureichen. Ausstattung des Operationsmikroskops - Operationsmikroskop mit fahrbaren Bodenstativ - Erweiterte Ausfallsicherung der Xenonlichtquelle durch gleichwertiger Reservequelle mit separater Stromversorgung - Helligkeitssteuerung der Lichtquellen über Lichtmengenmessung zur Erhöhung der Patientensicherheit - Ausstattung mit GLOW 400 und GLOW 800 für die verbesserte Darstellung der Fluoreszenz - kabelloses Fußschaltpult - kompatibel zu Navigationssystemen - Ausstattung mit einem Head Mounted Display zur Darstellung stereoskopischer Videobilder und der Navigationsdaten. Installation sobald verfügbar und kostenneutral. Gewährleistung - gefordert werden 24 Monate Gewährleistung Service - Einweisung der Mitarbeiter (mind. 2 Termine) - Garantierte Verfügbarkeit von Ersatzteilen für 10 Jahre ab Abnahme - Servicelehrgang für 1 Mitarbeiter - Servicestützpunkt in Deutschland - Beginn der Reparatur vor Ort im Störungsfall innerhalb 48 Stunden

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Innovative Beschaffung
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Am … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ Der vorliegende Auftrag wird daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt. Innerhalb dieser Frist kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Vergabekammer gegen die beabsichtigte Auftragserteilung eingelegt werden (§§ 160 ff. GWB). Vorab können Rügeobliegenheiten bestehen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: „Der (Nachprüfungs-)Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Leica Microsysteme Vertrieb GmbH, Wetzlar–

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67vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
529.510 €Zuschlagswert im Median
341.757 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 32 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7de930da-0b44-4ce6-94b0-c4335a336988.