Operations- und Untersuchungsleuchten für das Kreiskrankenhaus Bergstraße, Heppenheim
Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen KKHB-2026-03veröffentlicht 25.03.2026erstmals 25.03.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Heidelberg.
- Vergabeverfahren zur Lieferung einer Atomlagenabscheidungsanlage (ALD)Universität Heidelberg · HeidelbergFrist 30.11.2026
- Rahmenvertrag Kabelversorgung Elektrizitätsnetz 2027-2033Stadtwerke Heidelberg GmbH · HeidelbergFrist 14.12.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Heidelberg69120, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabeportal-bw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (100 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 7 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 7 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 6 Monatenan Universitätsklinikum Heidelberg
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 6 Monatennur elektronisch über vergabeportal-bw.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 6 MonatenUniversitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg
- Bindefrist endetvor 3 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Am KKB in Heppenheim entstehen im Ersatzneubau (Bauteil G) eine Zentrale Notfallaufnahme und ein OP-Bereich. Beide Bereiche werden u.a. mit deckenmontierten Operations- bzw. Untersuchungsleuchten ausgestattet.
Beschreibung des Loses
Die Operations- und Untersuchungsleuchten sind als Deckenleuchten auszuführen. Die Operations- und Untersuchungsleuchten müssen mit horizontalem Auslegearm, vertikalem Schwenkarm (Federarm) und Leuchtenkörper ausgestattet sein. Uneingeschränkte Drehbewegungen sind durch anschlagfreie Drehgelenke und Stromzuführung über Schleifkontakte vorzusehen. Die Drehbewegung muss auch beim Einsatz eines Kamerasystems funktionsfähig sein. Die Leuchtenkörper müssen an jeder Arbeitsposition selbstständig gehalten werden und an jedem Punkt des Aktionsradius selbsthemmend feststehen. Die Leuchtenkörper müssen staubdicht geschlossen sein. Die Leuchtenkörper müssen an der Außenseite glatt sein, es dürfen keine Kanten hervorstehen, um ein Verkanten mehrerer Leuchtenkörper zu verhindern. Das Leuchtfeld muss in seiner Helligkeit homogen sein. Dunkle Punkte innerhalb des Leuchtfeldes sind unzulässig. OP-Leuchtenkombinationen bestehen aus zwei OP-Leuchten und einem Monitorarm. Eine der beiden Leuchten muss so konstruiert sein, dass eine OP-Kamera integriert werden kann. Die Tragarme der einzelnen OP-Leuchten sind untereinander zu montieren (nicht nebeneinander). Bei Kombination mehrerer Leuchten mit Farbtemperaturwahl muss eine Synchronschaltung der Farbtemperatur der Leuchtenkörper gewährleistet sein. Die Positionierung der Leuchten sowie der Monitore erfolgt über Handgriffe an der Leuchte. Sterile Einwegüberzieher werden über das Klinikum beschafft. Die Positionierung muss zusätzlich über einen außenliegenden Griff/ Griffleiste erfolgen können. Siehe Anlage 1 zum Anschreiben - BTG_4730.2_102_Operations-_und_Untersuchungsleuchten_LV
Gegenstand nach CPV
- 31524110OP-LeuchtenHauptgegenstand
- 31524000Decken- oder Wandleuchten
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 100 % PreisZuschlagskriterium 1 gem. Ziff. 9.1 des Anschreibens an Bewerber/Bieter)
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder alternativ gleichwertiger Einrichtung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Folgende Eigenerklärungen: Angabe Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024)
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Folgende Eigenerklärungen: Angabe der Anzahl der Mitarbeitenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022-2024)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich erk … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind: ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an: Tatbestand nach GWB / Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage) Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der AN hat eine ausreichende Haftpflichtversicherung gegen Personen- und sonstige Schäden nachzuweisen. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers sind mindestens wie folgt zu bemessen und dem Auftraggeber auf Anforderung nachzuweisen: - Der Auftragnehmer bestätigt eine Mind … ganz lesenkürzer
Der AN hat eine ausreichende Haftpflichtversicherung gegen Personen- und sonstige Schäden nachzuweisen. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers sind mindestens wie folgt zu bemessen und dem Auftraggeber auf Anforderung nachzuweisen: - Der Auftragnehmer bestätigt eine Mindestversicherungssumme von 5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. - Im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden ist auch das Regressrisiko abzudecken.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabeportal-bw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 11.05.2026, 11:00 Uhr. Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg. mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarb … ganz lesenkürzer
Leistung: Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten Auftrags verwendet werden.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Hessen, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Ka … ganz lesenkürzer
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6Y50N# Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Im Neuenheimer Feld 672, 69120 Heidelberg
- Website
- klinikum.uni-heidelberg.de
- Kontakt
- vergabestelle.gb3@
med.uni-heidelberg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 315 (Elektrische Lampen und Leuchten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 24.04.2026
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 24.04.2026 auf 11.05.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c7257693-32bf-43f5-ac3f-304734ef4dd3.