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Open-House-Rabattverträge 2026-16 (aut idem)

Techniker Krankenkasse · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen OH-2026-16veröffentlicht 24.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 36 Monaten · Fragen bis 30.10.2029, 23:59 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.11.2026 – 31.10.2029, bis zu 1 Verlängerung
Lose
10Angebot auf bis zu 10, Zuschlag höchstens 10 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg22305, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Nicht zulässigvergabe.tk.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (299 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 40 Tagen
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2029
    vor 2 Tagen
  3. Heute
  4. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Techniker Krankenkasse
    in 36 Monaten
  5. Angebotsfrist 23:58 Uhr
    über vergabe.tk.de
    in 36 Monaten
  6. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
    in 36 Monaten
  7. Bindefrist endet
    36 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 72 Monaten

Beschreibung

Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Lostitel genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 36 Monate beginnend frühestens mit dem 01.11.2026 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet grundsätzlich spätestens am 31.10.2029 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die verfahrensgegenständlichen Arzneimittel werden in Teil B der Anlage VII zum Abschnitt M der Arzneimittelrichtlinie (Substitutionsausschlussliste) aufgeführt. Somit sind Arzneimittel, die von dem jeweiligen Los umfasst werden, in der angegebenen Darreichungsform gemäß § 129 Absatz 1a Satz 2 SGB V von der Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Lose10 Lose · Angebot auf bis zu 10 · Zuschlag höchstens 10 je Bieter

Alle 10 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Carbamazepin (RET, ausgenommen 150 mg) TK, HEK, hkk

Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Folgende Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel sind Bestandteil des vorliegenden Verfahrens (zu den Einzelheiten siehe Angaben bei den jeweiligen Losentitel): Carbamazepin (RET, ausgenommen 150 mg) Ciclosporin (WKA, ausgenommen 10 mg) Everolimus (ATC: L04AH02; TAB) Levothyroxin natrium (TAB) Levothyroxin natrium (TKA) Levothyroxin natrium/Kaliumiodid (ausgenommen 0,05 mg/0,0981 mg, 0,075 mg/0,0981 mg, 0,1 mg/0,0981 mg) Levothyroxin natrium/Liothyronin Tacrolimus (HKP) Tacrolimus (REK) Valproinsäure und/oder Valproat (RET)

3 Jahre–
2
Ciclosporin (WKA, ausgenommen 10 mg) TK, HEK, hkk

Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Folgende Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel sind Bestandteil des vorliegenden Verfahrens (zu den Einzelheiten siehe Angaben bei den jeweiligen Losentitel): Carbamazepin (RET, ausgenommen 150 mg) Ciclosporin (WKA, ausgenommen 10 mg) Everolimus (ATC: L04AH02; TAB) Levothyroxin natrium (TAB) Levothyroxin natrium (TKA) Levothyroxin natrium/Kaliumiodid (ausgenommen 0,05 mg/0,0981 mg, 0,075 mg/0,0981 mg, 0,1 mg/0,0981 mg) Levothyroxin natrium/Liothyronin Tacrolimus (HKP) Tacrolimus (REK) Valproinsäure und/oder Valproat (RET)

3 Jahre–
3
Everolimus (ATC: L04AH02; TAB) TK, HEK, hkk

Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Folgende Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel sind Bestandteil des vorliegenden Verfahrens (zu den Einzelheiten siehe Angaben bei den jeweiligen Losentitel): Carbamazepin (RET, ausgenommen 150 mg) Ciclosporin (WKA, ausgenommen 10 mg) Everolimus (ATC: L04AH02; TAB) Levothyroxin natrium (TAB) Levothyroxin natrium (TKA) Levothyroxin natrium/Kaliumiodid (ausgenommen 0,05 mg/0,0981 mg, 0,075 mg/0,0981 mg, 0,1 mg/0,0981 mg) Levothyroxin natrium/Liothyronin Tacrolimus (HKP) Tacrolimus (REK) Valproinsäure und/oder Valproat (RET)

3 Jahre–
4
Levothyroxin natrium (TAB) TK, HEK, hkk

Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Folgende Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel sind Bestandteil des vorliegenden Verfahrens (zu den Einzelheiten siehe Angaben bei den jeweiligen Losentitel): Carbamazepin (RET, ausgenommen 150 mg) Ciclosporin (WKA, ausgenommen 10 mg) Everolimus (ATC: L04AH02; TAB) Levothyroxin natrium (TAB) Levothyroxin natrium (TKA) Levothyroxin natrium/Kaliumiodid (ausgenommen 0,05 mg/0,0981 mg, 0,075 mg/0,0981 mg, 0,1 mg/0,0981 mg) Levothyroxin natrium/Liothyronin Tacrolimus (HKP) Tacrolimus (REK) Valproinsäure und/oder Valproat (RET)

3 Jahre–
5
Levothyroxin natrium (TKA) TK, HEK, hkk

Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Folgende Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel sind Bestandteil des vorliegenden Verfahrens (zu den Einzelheiten siehe Angaben bei den jeweiligen Losentitel): Carbamazepin (RET, ausgenommen 150 mg) Ciclosporin (WKA, ausgenommen 10 mg) Everolimus (ATC: L04AH02; TAB) Levothyroxin natrium (TAB) Levothyroxin natrium (TKA) Levothyroxin natrium/Kaliumiodid (ausgenommen 0,05 mg/0,0981 mg, 0,075 mg/0,0981 mg, 0,1 mg/0,0981 mg) Levothyroxin natrium/Liothyronin Tacrolimus (HKP) Tacrolimus (REK) Valproinsäure und/oder Valproat (RET)

3 Jahre–
6
Levothyroxin natrium/Kaliumiodid (ausgenommen 0,05 mg/0,0981 mg, 0,075 mg/0,0981 mg, 0,1 mg/0,0981 mg) TK, HEK, hkk

Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Folgende Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel sind Bestandteil des vorliegenden Verfahrens (zu den Einzelheiten siehe Angaben bei den jeweiligen Losentitel): Carbamazepin (RET, ausgenommen 150 mg) Ciclosporin (WKA, ausgenommen 10 mg) Everolimus (ATC: L04AH02; TAB) Levothyroxin natrium (TAB) Levothyroxin natrium (TKA) Levothyroxin natrium/Kaliumiodid (ausgenommen 0,05 mg/0,0981 mg, 0,075 mg/0,0981 mg, 0,1 mg/0,0981 mg) Levothyroxin natrium/Liothyronin Tacrolimus (HKP) Tacrolimus (REK) Valproinsäure und/oder Valproat (RET)

3 Jahre–
7
Levothyroxin natrium/Liothyronin TK, HEK, hkk

Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Folgende Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel sind Bestandteil des vorliegenden Verfahrens (zu den Einzelheiten siehe Angaben bei den jeweiligen Losentitel): Carbamazepin (RET, ausgenommen 150 mg) Ciclosporin (WKA, ausgenommen 10 mg) Everolimus (ATC: L04AH02; TAB) Levothyroxin natrium (TAB) Levothyroxin natrium (TKA) Levothyroxin natrium/Kaliumiodid (ausgenommen 0,05 mg/0,0981 mg, 0,075 mg/0,0981 mg, 0,1 mg/0,0981 mg) Levothyroxin natrium/Liothyronin Tacrolimus (HKP) Tacrolimus (REK) Valproinsäure und/oder Valproat (RET)

3 Jahre–
8
Tacrolimus (HKP) TK, HEK, hkk

Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Folgende Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel sind Bestandteil des vorliegenden Verfahrens (zu den Einzelheiten siehe Angaben bei den jeweiligen Losentitel): Carbamazepin (RET, ausgenommen 150 mg) Ciclosporin (WKA, ausgenommen 10 mg) Everolimus (ATC: L04AH02; TAB) Levothyroxin natrium (TAB) Levothyroxin natrium (TKA) Levothyroxin natrium/Kaliumiodid (ausgenommen 0,05 mg/0,0981 mg, 0,075 mg/0,0981 mg, 0,1 mg/0,0981 mg) Levothyroxin natrium/Liothyronin Tacrolimus (HKP) Tacrolimus (REK) Valproinsäure und/oder Valproat (RET)

3 Jahre–
9
Tacrolimus (REK) TK, HEK, hkk

Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Folgende Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel sind Bestandteil des vorliegenden Verfahrens (zu den Einzelheiten siehe Angaben bei den jeweiligen Losentitel): Carbamazepin (RET, ausgenommen 150 mg) Ciclosporin (WKA, ausgenommen 10 mg) Everolimus (ATC: L04AH02; TAB) Levothyroxin natrium (TAB) Levothyroxin natrium (TKA) Levothyroxin natrium/Kaliumiodid (ausgenommen 0,05 mg/0,0981 mg, 0,075 mg/0,0981 mg, 0,1 mg/0,0981 mg) Levothyroxin natrium/Liothyronin Tacrolimus (HKP) Tacrolimus (REK) Valproinsäure und/oder Valproat (RET)

3 Jahre–
10
Valproinsäure und/oder Valproat (RET) TK, HEK, hkk

Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Folgende Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel sind Bestandteil des vorliegenden Verfahrens (zu den Einzelheiten siehe Angaben bei den jeweiligen Losentitel): Carbamazepin (RET, ausgenommen 150 mg) Ciclosporin (WKA, ausgenommen 10 mg) Everolimus (ATC: L04AH02; TAB) Levothyroxin natrium (TAB) Levothyroxin natrium (TKA) Levothyroxin natrium/Kaliumiodid (ausgenommen 0,05 mg/0,0981 mg, 0,075 mg/0,0981 mg, 0,1 mg/0,0981 mg) Levothyroxin natrium/Liothyronin Tacrolimus (HKP) Tacrolimus (REK) Valproinsäure und/oder Valproat (RET)

3 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2026
Vertragsende
31.10.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Nicht zulässig
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
36 Monate
Angebotsöffnung
31.10.2029, 23:59 Uhr. Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG), 12345 Bonn bzw. örtl. zust. Sozialgericht
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswa … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Die Angaben zum NUTS-Code und zur Postleitzahl unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgen nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Sie sind nicht zu beachten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklus … ganz lesenDie im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" und die Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRY65R# Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Sie werden allen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung gestellt, die verfahrensgegenständliche Arzneimittel anbiet … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRY65R# Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Sie werden allen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung gestellt, die verfahrensgegenständliche Arzneimittel anbieten/inverkehrbringen bzw. gegenüber der TK glaubhaft machen, solche Arzneimittel innerhalb der Vertragslaufzeit anbieten/inverkehrbringen zu wollen. Fragen zu diesem Verfahren und/oder den Teilnahme- und Vertragsunterlagen sind der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich über das Vergabeportal der TK, dort über den Bereich "Kommunikation" zu diesem Open-House-Verfahren zu übermitteln. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und geprüft. Die für die erstmalige Kennzeichnung der Rabattarzneimittel in die Apothekensoftware zum Ersten eines Kalendermonats erforderliche Meldung kann nur gewährleistet werden, wenn die Vertragsunterlagen sowie die einzureichenden Anlagen 1 und 2 sowie Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit der TK vollständig per E-Mail und soweit erforderlich mit qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet bis zum Dritten des jeweiligen Vormonats vorliegen. Für den Fall, dass eine qualifizierte elektronische Signatur technisch nicht möglich sein sollte, kann der Vertrag auch unterschrieben im Original versendet werden. In diesem Fall sind die weiteren digital einzureichenden Unterlagen (Anlagen 1 und 2 zum Vertrag sowie Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit) und eine gescannte Kopie des unterzeichneten Vertrags per E-Mail an die TK zu versenden. Abweichend hiervon müssen der TK für einen Vertragsstart zum 1. November 2026 die schriftlichen Vertragsunterlagen sowie die digital einzureichenden Unterlagen (Anlagen 1 und 2 sowie Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit) spätestens am 6. Oktober 2026 vollständig und soweit erforderlich unterschrieben vorliegen. Es gilt jeweils das Datum des Post- bzw. E-Maileingangs bei der TK.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Techniker Krankenkasse
Art
Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene, Gesundheit
Anschrift
Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg
Website
tk.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 336 (Arzneimittel) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

111vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (519 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 40c9e4b5-4c07-4e5e-84cb-d38bf3716628.