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One Health in der Praxis - Indikatorenentwicklung und Bewertung mit Gewässerdaten der Umweltprobenbank (1H-ESB Water)

Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 208817/2_93 404/00036veröffentlicht 15.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 88 Tagen abgelaufen

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in 23 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre22.09.2026 – 30.09.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dessau-Roßlau06844, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (35 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (17 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 53 Tagen
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2028
    vor 46 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) archiviert seit Mitte der 1990er Jahre systematisch Gewässerproben. Sie nutzt standardisierte Probenahmeprotokolle für limnische Ökosysteme und eine weltweit einzigartige kontinuierliche Kühlkette mit Flüssigstickstoff-lagerung unter −150 °C. Diese Ultra-Tiefkühlung gewährleistet die langfristige Integrität chemischer und molekularer Komponenten, selbst in jahrzehntealten Proben. Zum Analy-sespektrum gehören chemische Untersuchungen bekannter und neu auftretender Schad-stoffe mittels Target-, Non-Target- und wirkungsbasierter Verfahren sowie Omics-Technologien wie Metabarcoding, Metagenomik und Transkriptomik zur Analyse biologi-scher Vielfalt und chemischer Wirkmechanismen. . Gewässer erfüllen zentrale regulierende Funktionen für Stoffkreisläufe, Biodiversität und Nährstoffverfügbarkeit und liefern zugleich materielle und immaterielle Leistungen für menschliche Existenz, Wirtschaft und gesellschaftliche Lebensqualität. Integrierte Ansätze zur gemeinsamen Betrachtung von Umwelt- und Gesundheitsaspekten werden seit den 1970er Jahren diskutiert und waren Teil der Gründungsidee der UPB. Seitdem erfolgt eine systematische Langzeitbeprobung von Ökosystemen und Humankollektiven zur Doku-mentation von Umwelt- und Gesundheitsentwicklungen. . Bislang werden UPB-Umweltdaten jedoch vor allem für Chemikalienmonitoring und regulatorische Fragestellungen genutzt. Ein integrierter Ansatz fehlt weitgehend. Gewässerindikatoren konzentrieren sich derzeit überwiegend auf klassische chemische und biologi-sche Parameter, etwa Konzentrationen einzelner Stoffe. One-Health-Aspekte wie wasser-assoziierte Pathogene, antimikrobielle Resistenzgene oder indirekte Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit werden bislang nur begrenzt berücksichtigt, gewinnen jedoch politisch und wissenschaftlich zunehmend an Bedeutung. . One Health Ansätze gewinnen an politischer Bedeutung, um ein Verständnis des Zusammenhangs von Umwelt-, Tier- und menschlicher Gesundheit zu generieren, aber auch für die Vermittlung des Vorsorgegedankens und Maßnahmen in der Umweltpolitik. . Das Projekt entwickelt ein Konzept, um die umfangreichen Gewässerdaten der UPB für eine integrierte Bewertung lebenswerter Gewässer für Mensch und Umwelt – auch im historischen Kontext – nutzbar zu machen. Dabei wird die Komplexität von Ökosystemen berücksichtigt, einschließlich multipler Einflussfaktoren, natürlicher Dynamiken und möglicher alternativer stabiler Zustände. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung übergreifender Indikatoren für Gewässergesundheit und One Health. Dafür werden bestehende Indikatoren aus Umwelt-, Natur- und Gesundheitsschutz genutzt und um neue, integrative Indikatoren ergänzt. Die Daten der UPB werden anhand dieser Indikatoren mithilfe von Flächen- und Trendanalysen aus-gewertet. Für die Visualisierung und Kommunikation der Ergebnisse wird ein webbasier-tes Dashboard entwickelt. Das Projekt ermöglicht so eine ganzheitliche Bewertung von Wechselwirkungen zwischen Gewässerökosystemen und menschlicher Gesundheit auf Basis von UPB-Umweltdaten, ohne direkte Verknüpfung mit Humandaten. . Das Projekt ist primär auf UPB-Binnengewässer ausgerichtet, soll aber Modellcharakter für Anwendungen auf Küsten- und terrestrische Systeme der UPB sowie für weitere Gewässer haben. Die entwickelten Gewässerindikatoren schaffen eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für Umwelt- und Gesundheitspolitik auf nationaler und europäischer Ebene. Gewässerdaten können so als multifunktionale Ressource, beispielsweise zur Frühwarnung (RKI, ECDC), zur Risikobewertung (BfR, EFSA, ECHA), zur Umwelt- und Ökosystembewertung (UBA, EEA, ETC) und für Forschung an den Schnittstellen der Umweltbeobachtung mit den Chemikaliengesetzen (PARC) genutzt werden. Das Projekt unterstützt EU-Strategien zur nachhaltigen Chemikalienpolitik, zum Biodiversitätsschutz und zum integrierten Gewäs-sermanagement.

Beschreibung des Loses

Der Schwerpunkt des Projektes liegt auf der Entwicklung übergreifender Indikatoren für die Gesundheit der Gewässer sowie eines integrierten One Health Ansatzes. Dafür ist es erforderlich, aussagekräftige Verfahren für Flächen- und Trendvergleiche der untersuchten Gewässer und ihre Bewertung, Visualisierung und Beschreibung in einem online-basierten Dashboard zur Information der allgemeinen und Fachöffentlichkeit sowie der Politik zu entwickeln. . In dem geplanten Projekt stehen den Auftragnehmenden (AN) sämtliche Umweltdaten der UPB für eine übergreifende Bewertung der Entwicklung der Gesundheit der Gewässer zur Verfügung. Das Vorhaben hat direkte Bezüge zu den existierenden Daten der UPB, es gibt darüber hinaus auch konzeptionelle Schnittstellen zu dem Projekt TrendDNA der UPB (2026-29). Direkte Vergleiche zwischen der chemischen Belastung der Proben der Humankollektive und der Umweltproben der UPB sind nicht Teil der Leistung.

Im Einzelnen sind folgende Arbeistpakete zu bearbeiten: - AP 1: Projektmanagement, Kommunikation und Feinkonzept - AP 2: Untersuchungskonzept zur Ableitung von Indikatoren und statistischen Verwertung der UPB-Daten - AP 3: Bewertung und datenwissenschaftliche Analyse - AP 4: Dashboard-Entwicklung - AP 5: Analyse von Pathogenen in Proben der UPB - AP 6: Synthese und Wissenstransfer - Berichterstattung . Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
qualitative/konzeptionelle Bewertungskriterien, NachhaltigkeitsaspekteMit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten Bewertungskriterien (insbesondere Umsetzungsvorschläge, fachliche Ausführungen zum Vorgehen sowie zur Arbeitsplanung hinsichtlich der Arbeitspakete 1-6) ermöglichen. Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung. Die Wertung der Ausführungen des Bieters richtet sich danach, wie vollständig, fundiert, präzise und explizit der Bieter die an ihn gerichteten Anforderungen jeweils aufgreift und überzeugend darstellt und wie die beschriebene Vorgehensweise eine qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten lässt. Die Beurteilung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen erfolgt anhand Umfang und Wertigkeit der ökologischern, ökonomischen und/oder sozialen Maßnahmen (in Zusammenhang mit dem Auftrag). Das Nicht-Erreichen ggf. vorgegebener Mindestpunkte führt zum Ausschluss des Angebotes. . Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 8 aufgeführt.
Preis
Brutto-AngebotspreisEs wird der (fiktive) Brutto-Gesamtpreis gemäß Preisblatt herangezogen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
22.09.2026
Vertragsende
30.09.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
AP 4 und 5 enthalten optionale Zusatzleistungen. Siehe hierzu die entsprechenden Kapitel in der Leistunsgbeschreibung. Die optionalen Leistungen sind zwingend anzubieten. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung der Optionen während der Vetrragslaufzeit.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Ab … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. . Der Antrag ist unzulässig, soweit . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Universität Duisburg-Essen, Essen–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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64vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (12 Lose mit Angabe)
83.435 €Zuschlagswert im Median
32.713 € – 212.969 €mittlere Hälfte, 55 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 11.08.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1d4cf051-c8fd-4cd0-8b1a-fbf37cc8d7f3.