On-Demand-Verkehrsangebot "Schaddel"
Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG · Königstor 3-13, Hessen
Aktenzeichen 5053veröffentlicht 25.08.2026erstmals 22.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2027 – 01.01.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
- Onlinebefragungen und MarktforschungsleistungentraffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH · 60313 Frankfurt am MainFrist 20.11.2026
- Durchführung von freigestelltem Schülerverkehr zu 5 verschiedenen Schulen im Schwalm-Eder-KreisKreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises · HombergFrist 14.12.2026
- Linienbündel „507: Korbach, Frankenberg"Energie Waldeck-Frankenberg GmbH · KorbachFrist 16.12.2026
- Linienbündel „Bad Schwalbach / Aar“ (Los 1), Linienbündel „Rheingau-Ost“ (Los 2), Linienbündel „Taunusstein“ (Los 3)Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH · TaunussteinFrist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Hessen (4 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2027 – 01.01.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Königstor 3-1334117 Kassel, Kassel, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Preis80 %
- Betriebskonzept20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 2 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 2 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 57 Tagenan IG Dreieich Bahn GmbH
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 46 Tagennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 46 Tagen
- Heute
- Bindefrist endetin 12 Tagen58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 56 TagenLaufzeit bis 01.01.2028
Beschreibung
„Schaddel“ ist das On-Demand-Verkehrsangebot bzw. der On-Demand-Service (ODS) der KVG im Nachtverkehr. Das On-Demand-Verkehrsangebot „Schaddel“ ist ein bereits etabliertes, digitales und vollelektrisches ÖPNV-Angebot der KVG in der Stadt Kassel, das als vollständig fahrplanfreier und flexibler Dienst mit eigenem Tarif und besonderen Beförderungsbedingungen betrieben wird. Im Nachtverkehr wird „Schaddel“ als Ergänzung und Lückenschluss zum klassischen ÖPNV im Stadtgebiet eingesetzt und bedient den Zeitraum von 22:00 bis maximal 6:00 Uhr. Die festgelegten, nicht zu unterschreitenden Bedienzeiten sind täglich von 22:00 bis 05:00 Uhr, mit Abweichungen für Samstag und Sonntag: Samstagsmorgens reicht die Bedienzeit bis 05:30 Uhr und sonntagsmorgens reicht die Bedienzeit bis 06:00 Uhr. Die Beförderung mit “Schaddel” erfolgt zwischen bestimmten, festgelegten Ein- und Ausstiegspunkten (virtuelle Haltestellen) innerhalb eines festgelegten Bedienungsgebiets (Stadtgebiet Kassel) und zu festgelegten Bedienzeiten. Es gibt keinen festen Linienweg und die Buchung erfolgt im Voraus, im Wesentlichen per App. Bei Bedarf und vorheriger Registrierung ist auch eine telefonische Buchung möglich. „Schaddel“ wird flächendeckend im gesamten Stadtgebiet genutzt. Räumliche Nutzungsschwerpunkte liegen insbesondere bei Fahrten von und zur Innenstadt. Am Wochenende sowie im Zeitraum von 22:00 bis etwa 3:00 Uhr erfolgt die Nutzung des Angebots vornehmlich im Freizeitverkehr durch verschiedene Nutzergruppen (u.a. im Zusammenhang mit Kulturveranstaltungen). In den frühen Morgenstunden wird „Schaddel“ überwiegend im Berufsverkehr zur Erreichung der Arbeitsstätten sowie als Zu- und Abbringer zu bzw. von den städtischen Bahnhöfen genutzt. Der Auftraggeber stellt für das On-Demand-Verkehrsangebot insgesamt 14 vollelektrische Fahrzeuge in Form von Kleinbussen mit jeweils sieben nutzbaren Sitzplätzen für die Fahrgastbeförderung zur Verfügung (Mercedes-Benz eVito). Für einen barrierefreien Zugang werden zwei dieser vierzehn Fahrzeuge vorgehalten, die mit einer Rollstuhlrampe ausgestattet sind. In diesen Fahrzeugen stehen aufgrund der verfügbaren Rollstuhlfläche abweichend jeweils fünf Sitzplätze für die Fahrgastbeförderung zur Verfügung. Darüber hinaus übernimmt die KVG die Bereitstellung des Fahrstroms sowie der erforderlichen Stellplätze und Ladeinfrastruktur. Der Fahrbetrieb selbst sowie die Bereitstellung der zugehörigen Software für u.a. Disposition und Ridepooling inklusive Fahrgast-App und Fahrer-App erfolgen durch den Auftragnehmer. Die zur Erbringung der On-Demand-Verkehrsleistungen benötigte maximale Anzahl an Fahrerstunden bzw. produktiver Fahrzeugbetriebsstunden für das Jahr 2027 beträgt 16.200 Stunden und darf nicht überschritten werden.
Gegenstand nach CPV
- 60140000BedarfspersonenbeförderungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 52 Abs. 1 SektVO). Dabei ist der Preis mit einer Gewichtung von 80% Zuschlagskriterium.
- Qualität
- BetriebskonzeptDer Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 52 Abs. 1 SektVO). Dabei ist das Betriebskonzept mit einer Gewichtung von 20% Zuschlagskriterium. Hiervon entfallen 5% auf das Betriebsvorbereitungskonzept und 15% auf das Betriebsdurchführungskonzept.
Eignung10 von 10 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf … ganz lesenkürzer
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 21.06.2026.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommu … ganz lesenkürzer
Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 21.09.2026.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen (Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Bedarfs-Verkehre / On-Demand-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (nicht: Mietwagen / Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werksverkehre) in der EU, … ganz lesenkürzer
Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen (Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Bedarfs-Verkehre / On-Demand-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (nicht: Mietwagen / Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werksverkehre) in der EU, und / oder im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs gem. Freistellungs-Verordnung in der EU, falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG und gem. Freistellungs-Verordnung; nicht: gem. §§ 42a, 43, 46-49 PBefG; (Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43, 46-49 PBefG werden nicht berücksichtigt); zulässig ist jedoch ein On-Demand-Verkehr, der gem. § 2 Abs. 6 bzw. Abs. 7 PBefG i.V.m. § 49 PBefG von der zuständigen Genehmigungsbehörde als Bestandteil des ÖPNV konzessioniert wurde (ÖPNV-Pooling-Konzept) oder ein On-Demand-Verkehr, der gem. § 44 PBefG als Bestandteil des ÖPNV konzessioniert wurde; die Leistungserbringung kann auch als Unterauftragnehmer für den Konzessionär erfolgen. Für diese im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen muss der Betrieb durch eigenes Fahrpersonal erbracht worden sein/ werden (keine reine Fahrtenvermittlung). Es muss auch eine Software (für u.a. Ridepooling, Fahrtenvermittlung, Fahrzeugdisposition sowie Schichtplanung Fahrpersonal) bereitgestellt und betrieben werden. Dieser Nachweis kann gemeinsam mit der „Rollleistung“ erbracht werden, etwa im Rahmen eines On-Demand-Verkehrs, oder gesondert, etwa im Rahmen einer Bietergemeinschaft. Falls die Leistung gesondert erbracht wird, ist die Erbringung ergänzend zur Anlage 4 zum Angebotsschreiben „Angabe im Rollgeschäft erbrachter Verkehrsleistungen (Referenzen)“ ohne besondere Formvorgabe zu benennen. In der Gesamtschau muss eine Kombination aus Rollgeschäft und Software erkennen lassen, dass die Leistungsfähigkeit für den Auftrag besteht, nicht nur für den Teilaspekt der Rollleistung. Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte Anzahl braucht die im Vordruck Anlage 4 zum Angebotsschreiben geforderte Anzahl nicht zu überschreiten. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Verkehrsleistungen […]“: Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet. 2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeits-grad einer Referenz“: Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 5.000 Fahrzeugeinsatzstunden p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 5 Fahrzeugen aufweisen und dabei unter anderem auch Fahrzeugeinsatzstunden im Nachtverkehr, mindestens nachts von Freitag auf Samstag sowie Samstag auf Sonntag aufweisen. Die Referenzen müssen seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre (2023, 2024, 2025) vor dem Termin zur Angebotsabgabe jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Bei Vorlage mehrere …- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnung … ganz lesenkürzer
Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Sofern einschlägig: Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebs … ganz lesenkürzer
Sofern einschlägig: Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen. Die Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage 2 zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Falls zutreffend: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage 3 zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden.)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 01.01.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Für die KVG besteht eine einseitige Option auf die Fortführung in den Jahren 2028 und 2029. Hierbei handelt es sich um die zweimalige Option zur Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Die Ausübung der Option erfolgt in Textform jeweils bis zum 30.06. eines Jahres eingehend beim Auftragnehmer, d.h. bis zum 30.06.2027 bzw. bis zum 30.06.2028.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 58 Tage
- Angebotsöffnung
- 21.09.2026, 10:00 Uhr. Bieter sind nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung4 von 5 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Ausführung der Verkehrsleistung oder von Teilen davon durch Unterauftragnehmer ist nach vorheriger Genehmigung der KVG bis zu 70% zugelassen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 34117 Kassel Königstor 3-13
- Kontakt
- ausschreibung@
igdb.de - Auskünfte
- IG Dreieich Bahn GmbHausschreibung@
igdb.de
Bei uns erfasst
- Sicherheitsdienstleistungen für den Fahrzeugbegleitschutz10.01.2025 · 3 Angebote
- Einzelweichensteuerung und Weichenheizung in 2 Losen (Lieferleistung)10.01.2025 · 2 Angebote
- Unfallinstandsetzungsleistungen für den Straßenbahnwagen 60505.09.2024 · 1 Angebot
- Rahmenvereinbarung über Unfall- und sonstige Instandsetzungsleistungen für Straßenbahnfahrzeuge02.07.2024 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Hessen (4 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Touring Tours & Travel GmbH13 Zuschläge
- Deutsche Post InHaus Services GmbH9 Zuschläge
- Deutsche Post AG VL Ausschreibung6 Zuschläge
- RhönEnergie Bus GmbH5 Zuschläge
- Urberacher Omnibusbetrieb Emil H. Lang GmbH5 Zuschläge
- Frankfurter Taxi und Mietwagen GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 21.09.2026
- BekanntmachungFrist 21.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Linienbündel „507: Korbach, Frankenberg"Energie Waldeck-Frankenberg GmbHFrist 16.12.2026
- Linienbündel „Bad Schwalbach / Aar“ (Los 1), Linienbündel „Rheingau-Ost“ (Los 2), Linienbündel „Taunusstein“ (Los 3)Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbHFrist 07.12.2026
- PostdienstleistungenLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung -Delivery Center Beschaffungen-Frist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8bf5571e-b5f9-48de-b987-d0181cd985e4.