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teilweise vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Offenes Verfahren zur Vergabe von Leistungen der Verkehrssicherheit an Bäumen und der Baumpflege im Bundesforstbetrieb Niedersachsens (RV)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin, Berlin

Aktenzeichen VOEK 255-23veröffentlicht 27.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 860 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Nicht alle Lose wurden vergeben: Einzelne sind laut Vergabemeldung ohne Zuschlag beendet oder noch offen. Details unter „Zuschläge“.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.10.2024 – 30.09.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
8
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10623, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 28 Monaten
  3. Bindefrist endet
    70 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 26 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2026
    vor 25 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bäumen und/oder Baumpflege, aufgeteilt in 8 Lose. -- In Los 5 sind Maßnahmen zur Ermittlung von Befall und Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vorzunehmen. In Los 6 sind Maßnahmen zur Baumpflege in Form von Verbesserungen im Wurzelbereich vorzunehmen. -- Weitere Angaben siehe pro Los. In den jeweiligen Preisblättern (mit Leistungsverzeichnis) sind die erforderlichen Positionen und Leistungsorte angegeben. -- In den Losen 1 bis 4, 7 und 8 sind die angegebenen Leistungen regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen/ Schwerpunkte mit der Stückzahl für den Zeitraum von 4 Jahren. In den Losen 5 und 6 handelt es sich nicht um in jedem Jahr erwartete wiederkehrende Maßnahmen/Leistungen in der Stückzahl für den Zeitraum von 4 Jahren. -- Einzelfallweise können auch Kleinstmengen durch die einzelnen Revierleiter, z.B. nach unvorhersehbaren Sturmereignissen abgerufen werden. Bei Gefahr in Verzug muss gewährleistet sein, dass maximal innerhalb von 48 Stunden die Gefahrenstelle beseitigt ist. Alle Leistungen werden nach der ZTV-Baumpflege durchgeführt. -- Die planmäßig zu bearbeitenden Bäume (Maßnahmenbäume) sind im Vorfeld gekennzeichnet, mehrstämmige Bäume mit Verzweigung unter Brusthöhe sind stammweise erfasst, und in einem standardisierten Abrufdokument vermerkt. So kann eine störungsfreie Auftragsbearbeitung in der laufenden Hauptnutzung auf den Liegenschaften ermöglicht, nicht aber garantiert werden. -- Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz ist zu beseitigen. Wirtschaftlich nutzbares Holz (mind. 3 m lang und 7 cm Zopfdurchmesser) ist am Einschlags-/ Fällort seitlich zu lagern. Offenland, Erschließung und Vorfluter müssen frei bleiben und sind ggfs. zu räumen. -- Eventuell vorkommender Müll an den Leistungsorten ist zu sammeln und zu entsorgen. -- Es ist ständig ein gültiger Personalausweis mitzuführen. Der AN hat Sorge dafür zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen er selbst oder mindestens ein deutschsprachiger von ihm für die Leitung der Ausführung bestellter Vertreter anwesend ist. Der AN hat für alle erforderlichen Abstimmungen mit der Auftraggeberin einen deutschsprachigen Bevollmächtigten zu benennen. -- Die zu bearbeitenden Bäume/ Flächen befinden sich auf verschiedenen Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, hier auch auf militärisch genutzten Liegenschaften, sowie auf Flächen des Wasserstraßen-und Schifffahrtsamt Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal und NABU-Stiftung Nationales Naturerbe. -- Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich auch an Gebäuden oder Straßen/ Gehwegen, diese auch im öffentlich zugänglichen Raum. Für die Sicherung der jeweiligen Arbeitsstelle ist der AN voll verantwortlich. -- Der Zugang zu den einzelnen Leistungsorten ist zum Teil eingeschränkt (z.B. militärische Nutzung) oder über Betriebswege der örtlichen Feldmarkinteressentschaft zu erreichen. Aus dem Grund ist ein Betreten nur nach Absprache und Anmeldung in Begleitung möglich.

Lose8 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Verkehrssicherungsleistungen an Bäumen und Baumpflege

Art: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- bzw. Aufbauschnitt) an insgesamt 527 Bäumen der Höhe bis 3m /3-5m/5-10m und >10m und unterschiedlichen Kronendurchmessers 2. Kronenpflege an insgesamt 61 Bäumen bis 10m/von 10-20m/21-30m und > 30m Höhe und unterschiedlichen Kronendurchmessers 3. Totholzentfernung von 56 Bäumen bis 10m/von 10-20m/21-30m und > 30m Höhe und unterschiedlichen Kronendurchmessers 4. Fällung von 223 Bäumen bis 10m/von 10-20m/21-30m und > 30m Höhe und unterschiedlichen Stammfußdurchmessers 5. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) an 116 Bäumen bis 10m/von 10-20m/21-30m und > 30m Höhe und unterschiedlichen Kronendurchmessers 6. Sofortmaßnahmen an geschädigten Bäumen nach unvorhersehbaren Ereignissen: 10 Stunden 7. Lichtraumprofilschnitt: 297 St. 8. Zusatzleistung Müll sammeln und entsorgen: 21 Stunden -- Jährlich finden zwei Begehungen auf den Liegenschaften im Rahmen der Verkehrssicherung statt: im August/ September und Februar/ März. Diesen Begehungen folgt zeitnah die Beauftragung der durchzuführenden Maßnahmen, die in aller Regel im Zeitraum 01. Oktober bis 28. Februar vollständig abzuarbeiten sind.

2 Jahre–
2
Verkehrssicherungsleistungen an Bäumen und Baumpflege

Art: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- bzw. Aufbauschnitt) an insgesamt 63 Bäumen der Höhe bis 3m /3-5m/5-10m und >10m und unterschiedlichen Kronendurchmessers 2. Kronenpflege an insgesamt 141 Bäumen bis 10m/von 10-20m/21-30m und > 30m Höhe und unterschiedlichen Kronendurchmessers 3. Totholzentfernung von 111 Bäumen bis 10m/von 10-20m/21-30m und > 30m Höhe und unterschiedlichen Kronendurchmessers 4. Fällung von 69 Bäumen bis 10m/von 10-20m/21-30m und > 30m Höhe und unterschiedlichen Stammfußdurchmessers 5. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) an 72 Bäumen bis 10m/von 10-20m/21-30m und > 30m Höhe und unterschiedlichen Kronendurchmessers 6. Entfernen von Stamm und Stockaustrieben: 70 St. 7. Lichtraumprofilschnitt: 75 St. 8. Sofortmaßnahmen an geschädigten Bäumen nach unvorhersehbaren Ereignissen: 8 Stunden 9. Zusatzleistung Müll sammeln und entsorgen: 15 Stunden -- Jährlich finden zwei Begehungen auf den Liegenschaften im Rahmen der Verkehrssicherung statt: im August/ September und Februar/ März. Diesen Begehungen folgt zeitnah die Beauftragung der durchzuführenden Maßnahmen, die in aller Regel im Zeitraum 01. Oktober bis 28. Februar vollständig abzuarbeiten sind.

2 Jahre–
3
Verkehrssicherungsleistungen an Bäumen und Baumpflege

Art: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- bzw. Aufbauschnitt) an insgesamt 2.485 Bäumen der Höhe bis 3m /3-5m/5-10m und >10m und unterschiedlichen Kronendurchmessers 2. Kronenpflege an insgesamt 391 Bäumen bis 10m/von 10-20m/21-30m und > 30m Höhe und unterschiedlichen Kronendurchmessers 3. Totholzentfernung von 363 Bäumen bis 10m/von 10-20m/21-30m und > 30m Höhe und unterschiedlichen Kronendurchmessers 4. Fällung von 446 Bäumen bis 10m/von 10-20m/21-30m und > 30m Höhe und unterschiedlichen Stammfußdurchmessers 5. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) an 479 Bäumen bis 10m/von 10-20m/21-30m und > 30m Höhe und unterschiedlichen Kronendurchmessers 6. Sofortmaßnahmen an geschädigten Bäumen nach unvorhersehbaren Ereignissen: 10 Stunden 7. Lichtraumprofilschnitt: 297 St. 8. Zusatzleistung Müll sammeln und entsorgen: 21 Stunden -- Jährlich finden zwei Begehungen auf den Liegenschaften im Rahmen der Verkehrssicherung statt: im August/ September und Februar/ März. Diesen Begehungen folgt zeitnah die Beauftragung der durchzuführenden Maßnahmen, die in aller Regel im Zeitraum 01. Oktober bis 28. Februar vollständig abzuarbeiten sind.

2 Jahre–
4
Verkehrssicherungsleistungen an Bäumen und Baumpflege

Art: 1. Fällung von 12 Bäumen bis 10m/von 10-20m/21-30m und > 30m Höhe und unterschiedlichen Stammfußdurchmessers 2. Kronenpflege an insgesamt 12 Bäumen bis 10m/von 10-20m/21-30m und > 30m Höhe und unterschiedlichen Kronendurchmessers 3. Totholzentfernung von 12 Bäumen bis 10m/von 10-20m/21-30m und > 30m Höhe und unterschiedlichen Kronendurchmessers 4. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) an 12 Bäumen bis 10m/von 10-20m/21-30m und > 30m Höhe und unterschiedlichen Kronendurchmessers 5. Sofortmaßnahmen an geschädigten Bäumen nach unvorhersehbaren Ereignissen: 1 Stunde 6. Zusatzleistung Müll sammeln und entsorgen: 1 Stunde -- Jährlich finden zwei Begehungen auf den Liegenschaften im Rahmen der Verkehrssicherung statt: im August/ September und Februar/ März. Diesen Begehungen folgt zeitnah die Beauftragung der durchzuführenden Maßnahmen, die in aller Regel im Zeitraum 01. Oktober bis 28. Februar vollständig abzuarbeiten sind.

2 Jahre–
5
Baumpflege in Form von Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

Mechanische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners Der Einsatz erfolgt 1. auf Anforderung durch den AG (mehrere Durchgänge nach Bedarf) ab April/Mai mit dem Auftauchen der ersten Nester an vom Nutzer stark frequentierten Bereichen inklusive 10 m Seitenraum (z.B. Gärten von Wohnhäusern, Betriebsgrillplätze und Kindergarten- und Gästehausaußenanlagen) mit folgenden Leistungen: • Prüfung des Befalls und Markieren der befallenen Bäume • Absaugung und 2. als kompletter Durchgang abschließend Ende Juli / Anfang August (abhängig von den Wetterbedingungen und der damit verbundenen Entwicklungsphasen des Eichenprozessionsspinners nach der Verpuppung) über allen Straßen (einschließlich Bundesallee), Wegen und Parkplätzen (ca. 15 km Wegenetz) inklusive 10 m Seitenraum gemäß beigefügte Arbeitskarte (rote Markierungen) mit folgenden Leistungen: • Termin-Abstimmung mit dem AG • Prüfung des Befalls und Markieren der befallenen Bäume • Darstellen des Befalls auf einer Karte für das Gelände • Absaugung -- Der zu ermittelnde Stundensatz enthält: -die Bereitschaft, innerhalb von 48 Stunden nach Aufforderung durch den Auftraggeber auf der beschriebenen Fläche einen entsprechenden Einsatz durchzuführen, d.h. die Prüfung auf Befall, Markierung der befallenen Bäume und Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch Absaugverfahren und ordnungsgemäßer Entsorgung, mit • dem Einsatz einer geeigneten Fachkraft (Baumkontrolleur) zur visuellen Prüfung auf Befall vom Boden mit Fernglas und Markierung mit verwitterungsfähigem, reißfestem roten Papierband der befallenen Bäume, Erfassung auf einer Karte, • dem Maschineneinsatz eines geeigneten Hubsteigers je Einsatzgruppe, • dem Einsatz von mindestens zwei qualifizierten Personen (Bedienung, Absicherung, Absaugung) je Einsatzgruppe, • dem Einsatz von entsprechenden Sauggeräten (Gefahrstoff- oder Asbestsaugern Klasse H) und sonstigen benötigten Geräten je Einsatzgruppe Während der Laufzeit des Vertrages sind 20 St. für die Prüfung auf Befall/Markierung, 120 Stunden für die Bekämpfung und 45 St. Tausche der Hygieneausrüstung und Entsorgungsverbrauchsmaterialien vorgesehen. -- weitere Kosten sind für - die Prüfung auf Befall und das Markierung der befallenen Bäume - die Hygieneausrüstung und eingesetzte Entsorgungsverbrauchsmaterialien (Staubsauger- und Sicherheitsbeutel, Einweg-Overall, Schuhschutz, Handschuhe, Filteranlage etc.) zu ermitteln.

2 Jahre–
6
Baumpflege in Form von Verbesserungen im Wurzelbereich

Die Ausführung erfolgt vom 01.10. bis 15.04. des Folgejahres und beinhaltet: -Flächiges Lockern im Wurzelbereich (= Kronenprojektionsfläche plus 1,5 m im Radius) je Baum, bis in eine Tiefe von ca 1,25 m durch kontinuierliche Druckluftgaben zwischen 2 und 6 bar mit einer handgeführten Lanze. -- Die Anzahl der Injektionen ist je nach Bodenart so zu wählen, das eine flächendeckende Lockerung des Bodens erfolgt. Der Einsatz von Zusatzstoffen ist gesondert zu vereinbaren. 35 Einsätze sind vorgesehen für die gesamte Vertragslaufzeit.

2 Jahre–
7
Verkehrssicherungsleistungen an Bäumen und Baumpflege

Art: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- bzw. Aufbauschnitt) an insgesamt 54 Bäumen der Höhe bis 3m /3-5m/5-10m und >10m und unterschiedlichen Kronendurchmessers 2. Kronenpflege an insgesamt 55 Bäumen bis 10m/von 10-20m/21-30m und > 30m Höhe und unterschiedlichen Kronendurchmessers 3. Totholzentfernung von 36 Bäumen bis 10m/von 10-20m/21-30m und > 30m Höhe und unterschiedlichen Kronendurchmessers 4. Fällung von 76 Bäumen bis 10m/von 10-20m/21-30m und > 30m Höhe und unterschiedlichen Stammfußdurchmessers 5. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) an 65 Bäumen bis 10m/von 10-20m/21-30m und > 30m Höhe und unterschiedlichen Kronendurchmessers 6. Entfernen von Stamm und Stockaustrieben: 35 St. -- Jährlich finden zwei Begehungen auf den Liegenschaften im Rahmen der Verkehrssicherung statt: im August/ September und Februar/ März. Diesen Begehungen folgt zeitnah die Beauftragung der durchzuführenden Maßnahmen, die in aller Regel im Zeitraum 01. Oktober bis 28. Februar vollständig abzuarbeiten sind.

2 Jahre–
8
Verkehrssicherungsleistungen an Bäumen und Baumpflege

Art: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- bzw. Aufbauschnitt) an insgesamt 1.179 Bäumen der Höhe bis 3m /3-5m/5-10m und >10m und unterschiedlichen Kronendurchmessers 2. Kronenpflege an insgesamt 212 Bäumen bis 10m/von 10-20m/21-30m und > 30m Höhe und unterschiedlichen Kronendurchmessers 3. Totholzentfernung von 160 Bäumen bis 10m/von 10-20m/21-30m und > 30m Höhe und unterschiedlichen Kronendurchmessers 4. Fällung von 696 Bäumen bis 10m/von 10-20m/21-30m und > 30m Höhe und unterschiedlichen Stammfußdurchmessers 5. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) an 224 Bäumen bis 10m/von 10-20m/21-30m und > 30m Höhe und unterschiedlichen Kronendurchmessers 6. Sofortmaßnahmen an geschädigten Bäumen nach unvorhersehbaren Ereignissen: 10 Stunden 7. Lichtraumprofilschnitt: 997 St. -- Jährlich finden zwei Begehungen auf den Liegenschaften im Rahmen der Verkehrssicherung statt: im August/ September und Februar/ März. Diesen Begehungen folgt zeitnah die Beauftragung der durchzuführenden Maßnahmen, die in aller Regel im Zeitraum 01. Oktober bis 28. Februar vollständig abzuarbeiten sind.

2 Jahre–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4, 7, 8

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Preis (Gesamtangebotspreis) netto in € zu 100%

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Die Angaben der Ziffern 2.1 und 2.2 sind wie folgt auszufüllen: 2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzliche … ganz lesenDie Angaben der Ziffern 2.1 und 2.2 sind wie folgt auszufüllen: 2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort 2.2 Zusätzliche Angaben, sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt (z.B. nicht eingetragener Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätige GbR) - Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
Kriterium
zu 3) Nicht abgegebene Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB in der Bieterauskunft stellen gem. Ziffer 2.1.6 Ausschlussgründe dar. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es: -seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich … ganz lesenzu 3) Nicht abgegebene Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB in der Bieterauskunft stellen gem. Ziffer 2.1.6 Ausschlussgründe dar. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es: -seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB) -Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB ergriffen hat --- zu 4) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind.Folgende Erklärungen sind abzugeben: - das Unternehmen ist nicht in Russland niedergelassen ist und der Unternehmer - im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzt - dass an dem Unternehmen kein in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist - das Unternehmen handelt nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit - für die Ausführung des Auftrags werden nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch genommen, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit besitzt - das Unternehmen nimmt nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch, an dem zu mehr als 50% ein in Russland niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt. Der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer, die vorstehende Erklärung nicht abgeben, aber einen Einsatz dennoch für gerechtfertigt halten, können dieses mit einer eigenen Erklärung begründen. Die Angabe der Erklärung stellt eine Mindestanforderung dar. --- zu 5) Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft erklärt, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Und dass zur Kenntnis genommen wird, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss. Die Abgabe der Erklärung ist eine Mindestanforderung für Unternehmen mit mindestens 1000 Arbeitnehmern entsprechend den Vorgaben des §1 des LKSG.
Kriterium
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung - Geforderte Deckungssummen (pro Schadensfall und pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. €, Sachschäden: mindestens 3,0 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 3,0 Mio. €. Erklär … ganz lesenEigenerklärung zur bestehenden Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung - Geforderte Deckungssummen (pro Schadensfall und pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. €, Sachschäden: mindestens 3,0 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 3,0 Mio. €. Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, die Anpassung unmittelbar nach Zuschlagserteilung entsprechend der geforderten Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird. --- zu 7) Die Gesamtumsätze und die Umsätze für die ausgeschriebenenen Leistungen für die Baumpflege sind für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen. -- Die Abgabe beider Erklärungen sind eine Mindestanforderung.
Kriterium
zu 8) Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um … ganz lesenzu 8) Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass das eingesetzte Personal folgende Qualifikationen besitzt: - 1 x SKT‘A‘ (Seilunterstützter Baumklettertechnik), - 1 x SKT‘B‘ (Seilunterstützter Baumklettertechnik) - 1 x European Tree Worker; European Tree Technican; Arborist; Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung oder vergleichbar; eine vergleichbare Qualifikation muss benannt und begründet werden. -- Erklärung, dass das Unternehmen PEFC- oder vergleichbar zertifiziert ist. -- -Erklärung, die Qualifikationsnachweise nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. -- zu 9) Erklärungen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit des Unternehmens in der ausgeschriebenen Leistungsart, zur Beschäftigungsanzahl des gesamten Unternehmens, zur Anzahl der Beschäftigten und geringfügig Beschäftigten in der ausgeschriebenen Leistungsart der Verkehrssicherung an Bäumen und der Baumpflege -- zu 10) Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart Baumpflege von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Kriterium
zu 11) Erklärung, ob beabsichtigt wird, als Bietergemeinschaft ein Angebot abzugeben und Angaben dazu, für welches Los, für welchen Teilbereich der Leistung und in welchem Umfang --- zu 12) Erklärung, ob beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welches Los, für welche … ganz lesenzu 11) Erklärung, ob beabsichtigt wird, als Bietergemeinschaft ein Angebot abzugeben und Angaben dazu, für welches Los, für welchen Teilbereich der Leistung und in welchem Umfang --- zu 12) Erklärung, ob beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welches Los, für welche Teilleistungen und in welchem Umfang --- zu 13) Erklärung, ob für die Erbringung der Leistungen eine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird und Angabe in Bezug auf welche Aspekte Es handelt sich um Pflichtangaben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
30.09.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 2-malig um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
70 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs.3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf derAngebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs.3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf derAngebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitungeines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin , einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. §160 Abs.3 Satz 1 Nr.4 GWB)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# #Besonders geeignet für:selbst# #Besonders geeignet für:freelance# oder #Besonders geeignet für:selbst# oder #Besonders geeignet für:startup#
Hinweis
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nach Absprache am 07.06. und im Zeitraum vom 10.06. bis 14.06.2024. Besichtigungstermine sind vorab mit den für das Objekt zuständigen Ansprechpersonen Harald Sälzer (Ehra-Lessin), Achim Hördler (Schwülper) bzw. Reiner Scharte (Celle), E-Mail: Harald.S … ganz lesenOrtsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nach Absprache am 07.06. und im Zeitraum vom 10.06. bis 14.06.2024. Besichtigungstermine sind vorab mit den für das Objekt zuständigen Ansprechpersonen Harald Sälzer (Ehra-Lessin), Achim Hördler (Schwülper) bzw. Reiner Scharte (Celle), E-Mail: Harald.Saelzer@bundesimmobilien.de, Achim.Hoerdler@bundesimmobilien.de bzw. Reiner.Scharte@bundesimmobilien.de zu vereinbaren. -- Die Besichtigungstermine müssen mind. 3 Tage vor dem gewünschtem Termin vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nicht beantwortet. --- Für das Angebot ist das jeweilige Preisblatt des entsprechenden Loses zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. --- Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig gemäß der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, vollständig ausgefüllt, einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt je angebotenen Loses (Anlage B-02) 3. Formular Eignungskriterien, Bieterauskunft (Anlage B-03) 4. Formular "Grundlagen der Angebotskalkulation" (Anlage B-04) 5. Formular "Bietergemeinschaftserklärung", falls einschlägig (Anlage B-05) --- Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung. --- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen sollten bis spätestens 18.06.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die …

Los 5

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Die Angaben der Ziffern 2.1 und 2.2 sind wie folgt auszufüllen: 2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzliche … ganz lesenDie Angaben der Ziffern 2.1 und 2.2 sind wie folgt auszufüllen: 2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort 2.2 Zusätzliche Angaben, sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt (z.B. nicht eingetragener Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätige GbR) - Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
Kriterium
zu 3) Nicht abgegebene Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB in der Bieterauskunft stellen gem. Ziffer 2.1.6 Ausschlussgründe dar. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es: -seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich … ganz lesenzu 3) Nicht abgegebene Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB in der Bieterauskunft stellen gem. Ziffer 2.1.6 Ausschlussgründe dar. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es: -seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB) -Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB ergriffen hat --- zu 4) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind.Folgende Erklärungen sind abzugeben: - das Unternehmen ist nicht in Russland niedergelassen ist und der Unternehmer - im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzt - dass an dem Unternehmen kein in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist - das Unternehmen handelt nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit - für die Ausführung des Auftrags werden nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch genommen, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit besitzt - das Unternehmen nimmt nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch, an dem zu mehr als 50% ein in Russland niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt. Der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer, die vorstehende Erklärung nicht abgeben, aber einen Einsatz dennoch für gerechtfertigt halten, können dieses mit einer eigenen Erklärung begründen. Die Angabe der Erklärung stellt eine Mindestanforderung dar. --- zu 5) Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft erklärt, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Und dass zur Kenntnis genommen wird, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss. Die Abgabe der Erklärung ist eine Mindestanforderung für Unternehmen mit mindestens 1000 Arbeitnehmern entsprechend den Vorgaben des §1 des LKSG.
Kriterium
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung - Geforderte Deckungssummen (pro Schadensfall und pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mind. 3,0 Mio. €, Sachschäden: mind. 3,0 Mio. €, Vermögensschäden: mind. 3,0 Mio. €. Erklärung, dass die H … ganz lesenEigenerklärung zur bestehenden Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung - Geforderte Deckungssummen (pro Schadensfall und pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mind. 3,0 Mio. €, Sachschäden: mind. 3,0 Mio. €, Vermögensschäden: mind. 3,0 Mio. €. Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, die Anpassung unmittelbar nach Zuschlagserteilung entsprechend der geforderten Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird. --- zu 7) Die Gesamtumsätze und die Umsätze für die ausgeschriebenenen Leistungen für die Baumpflege/Schädlingsbekämpfung sind für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen. -- Die Abgabe beider Erklärungen sind eine Mindestanforderung.
Kriterium
zu 8) Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um … ganz lesenzu 8) Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. -- zu 9) Erklärungen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit des Unternehmens in der ausgeschriebenen Leistungsart, zur Beschäftigungsanzahl des gesamten Unternehmens, zur Anzahl der Beschäftigten und geringfügig Beschäftigten in der ausgeschriebenen Leistungsart der Schädlingsbekämpfung, u.a. des Eichenprizessionsspinners -- zu 10) Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart Schädlingsbekämpfung, aus denen die Leistungsfähigkeit des Bieters zur Schädlingsbekämpfung von Eichenprozessionsspinnern hervorgeht, von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre. Die Referenzen müssen einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Kriterium
zu 11) Erklärung, ob beabsichtigt wird, als Bietergemeinschaft ein Angebot abzugeben und Angaben dazu, für welches Los, für welchen Teilbereich der Leistung und in welchem Umfang --- zu 12) Erklärung, ob beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welches Los, für welche … ganz lesenzu 11) Erklärung, ob beabsichtigt wird, als Bietergemeinschaft ein Angebot abzugeben und Angaben dazu, für welches Los, für welchen Teilbereich der Leistung und in welchem Umfang --- zu 12) Erklärung, ob beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welches Los, für welche Teilleistungen und in welchem Umfang --- zu 13) Erklärung, ob für die Erbringung der Leistungen eine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird und Angabe in Bezug auf welche Aspekte Es handelt sich um Pflichtangaben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
30.09.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 2-malig um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
70 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs.3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf derAngebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs.3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf derAngebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitungeines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin , einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. §160 Abs.3 Satz 1 Nr.4 GWB)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# #Besonders geeignet für:selbst# #Besonders geeignet für:freelance# oder #Besonders geeignet für:selbst# oder #Besonders geeignet für:startup#
Hinweis
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nach Absprache am 07.06. und im Zeitraum vom 10.06. bis 14.06.2024. Besichtigungstermine sind vorab mit den für das Objekt zuständigen Ansprechpersonen Harald Sälzer (Ehra-Lessin), Achim Hördler (Schwülper) bzw. Reiner Scharte (Celle), E-Mail: Harald.S … ganz lesenOrtsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nach Absprache am 07.06. und im Zeitraum vom 10.06. bis 14.06.2024. Besichtigungstermine sind vorab mit den für das Objekt zuständigen Ansprechpersonen Harald Sälzer (Ehra-Lessin), Achim Hördler (Schwülper) bzw. Reiner Scharte (Celle), E-Mail: Harald.Saelzer@bundesimmobilien.de, Achim.Hoerdler@bundesimmobilien.de bzw. Reiner.Scharte@bundesimmobilien.de zu vereinbaren. -- Die Besichtigungstermine müssen mind. 3 Tage vor dem gewünschtem Termin vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nicht beantwortet. --- Für das Angebot ist das jeweilige Preisblatt des entsprechenden Loses zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. --- Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig gemäß der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, vollständig ausgefüllt, einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt je angebotenen Loses (Anlage B-02) 3. Formular Eignungskriterien, Bieterauskunft (Anlage B-03) 4. Formular "Grundlagen der Angebotskalkulation" (Anlage B-04) 5. Formular "Bietergemeinschaftserklärung", falls einschlägig (Anlage B-05) --- Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung. --- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen sollten bis spätestens 18.06.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die …

Los 6

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Preis (Gesamtangebotspreis) netto in € zu 100%

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Die Angaben der Ziffern 2.1 und 2.2 sind wie folgt auszufüllen: 2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzliche … ganz lesenDie Angaben der Ziffern 2.1 und 2.2 sind wie folgt auszufüllen: 2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort 2.2 Zusätzliche Angaben, sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt (z.B. nicht eingetragener Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätige GbR) - Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
Kriterium
zu 3) Nicht abgegebene Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB in der Bieterauskunft stellen gem. Ziffer 2.1.6 Ausschlussgründe dar. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es: -seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich … ganz lesenzu 3) Nicht abgegebene Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB in der Bieterauskunft stellen gem. Ziffer 2.1.6 Ausschlussgründe dar. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es: -seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB) -Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB ergriffen hat --- zu 4) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind.Folgende Erklärungen sind abzugeben: - das Unternehmen ist nicht in Russland niedergelassen ist und der Unternehmer - im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzt - dass an dem Unternehmen kein in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist - das Unternehmen handelt nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit - für die Ausführung des Auftrags werden nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch genommen, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit besitzt - das Unternehmen nimmt nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch, an dem zu mehr als 50% ein in Russland niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt. Der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer, die vorstehende Erklärung nicht abgeben, aber einen Einsatz dennoch für gerechtfertigt halten, können dieses mit einer eigenen Erklärung begründen. Die Angabe der Erklärung stellt eine Mindestanforderung dar. --- zu 5) Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft erklärt, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Und dass zur Kenntnis genommen wird, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss. Die Abgabe der Erklärung ist eine Mindestanforderung für Unternehmen mit mindestens 1000 Arbeitnehmern entsprechend den Vorgaben des §1 des LKSG.
Kriterium
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung - Geforderte Deckungssummen (pro Schadensfall und pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. €, Sachschäden: mindestens 3,0 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 3,0 Mio. €. Erklär … ganz lesenEigenerklärung zur bestehenden Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung - Geforderte Deckungssummen (pro Schadensfall und pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. €, Sachschäden: mindestens 3,0 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 3,0 Mio. €. Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, die Anpassung unmittelbar nach Zuschlagserteilung entsprechend der geforderten Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird. --- zu 7) Die Gesamtumsätze und die Umsätze für die ausgeschriebenenen Leistungen für die Baumpflege sind für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen. -- Die Abgabe beider Erklärungen sind eine Mindestanforderung.
Kriterium
zu 8) Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um … ganz lesenzu 8) Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass das eingesetzte Personal folgende Qualifikationen besitzt: Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung oder vergleichbar; eine vergleichbare Qualifikation muss benannt und begründet werden. -- Erklärung, den Qualifikationsnachweis nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. -- zu 9) Erklärungen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit des Unternehmens in der ausgeschriebenen Leistungsart, zur Beschäftigungsanzahl des gesamten Unternehmens, zur Anzahl der Beschäftigten und geringfügig Beschäftigten in der ausgeschriebenen Leistungsart der Verkehrssicherung an Bäumen und der Baumpflege -- zu 10) Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart Baumpflege/Wurzelbehandlung/Belüftung von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Liegt beim Bieter die erforderliche Anzahl vergleichbarer Referenzen für die Lose 1-3 oder 8 oder für die Lose 4 und 7 vor, und beinhalten diese jeweils Wurzelbehandlung und Belüftung, brauchen keine weiteren Referenzen für Los 6 eingereicht werden.
Kriterium
zu 11) Erklärung, ob beabsichtigt wird, als Bietergemeinschaft ein Angebot abzugeben und Angaben dazu, für welches Los, für welchen Teilbereich der Leistung und in welchem Umfang --- zu 12) Erklärung, ob beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welches Los, für welche … ganz lesenzu 11) Erklärung, ob beabsichtigt wird, als Bietergemeinschaft ein Angebot abzugeben und Angaben dazu, für welches Los, für welchen Teilbereich der Leistung und in welchem Umfang --- zu 12) Erklärung, ob beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welches Los, für welche Teilleistungen und in welchem Umfang --- zu 13) Erklärung, ob für die Erbringung der Leistungen eine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird und Angabe in Bezug auf welche Aspekte Es handelt sich um Pflichtangaben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
30.09.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 2-malig um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
70 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs.3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf derAngebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs.3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf derAngebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitungeines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin , einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. §160 Abs.3 Satz 1 Nr.4 GWB)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# #Besonders geeignet für:selbst# #Besonders geeignet für:freelance# oder #Besonders geeignet für:selbst# oder #Besonders geeignet für:startup#
Hinweis
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nach Absprache am 07.06. und im Zeitraum vom 10.06. bis 14.06.2024. Besichtigungstermine sind vorab mit den für das Objekt zuständigen Ansprechpersonen Harald Sälzer (Ehra-Lessin), Achim Hördler (Schwülper) bzw. Reiner Scharte (Celle), E-Mail: Harald.S … ganz lesenOrtsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nach Absprache am 07.06. und im Zeitraum vom 10.06. bis 14.06.2024. Besichtigungstermine sind vorab mit den für das Objekt zuständigen Ansprechpersonen Harald Sälzer (Ehra-Lessin), Achim Hördler (Schwülper) bzw. Reiner Scharte (Celle), E-Mail: Harald.Saelzer@bundesimmobilien.de, Achim.Hoerdler@bundesimmobilien.de bzw. Reiner.Scharte@bundesimmobilien.de zu vereinbaren. -- Die Besichtigungstermine müssen mind. 3 Tage vor dem gewünschtem Termin vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nicht beantwortet. --- Für das Angebot ist das jeweilige Preisblatt des entsprechenden Loses zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. --- Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig gemäß der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, vollständig ausgefüllt, einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt je angebotenen Loses (Anlage B-02) 3. Formular Eignungskriterien, Bieterauskunft (Anlage B-03) 4. Formular "Grundlagen der Angebotskalkulation" (Anlage B-04) 5. Formular "Bietergemeinschaftserklärung", falls einschlägig (Anlage B-05) --- Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung. --- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen sollten bis spätestens 18.06.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 772 (Dienstleistungen in der Forstwirtschaft) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (39 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.07.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 065df35f-da36-45aa-9dd0-344f154c5f0b.