Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienstleistungen und teilweise Leistungen in der Grauflächenreinigung in 5 Losen für Bundesdienstliegenschaften in Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin, VOEK 311-24
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 311-24veröffentlicht 25.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.10.2025 – 30.09.2029
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
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Alle Ausschreibungen: Winterdienst in Nordrhein-Westfalen (9 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.10.2025 – 30.09.2029, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 18 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 18 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Bindefrist endetvor 15 Monaten101 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 13 MonatenLaufzeit bis 30.09.2029
- Heute
Beschreibung
Los 1: Winterdienst BMF, Bundesrat (Berlin-Mitte) Los 2: Grauflächenreinigung und Winterdienst Deutsch-Historisches-Museum (Berlin-Mitte) Los 3: Winterdienst Museum Berlin-Karlshorst Los 4: Grauflächenreinigung und Winterdienst Umweltbundesamt (Berlin-Marienfelde) Los 5: Grauflächenreinigung und Winterdienst Umweltbundesamt (Berlin-Dahlem)
Gegenstand nach CPV
Lose5 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienstleistungen und teilweise Leistungen in der Grauflächenreinigung in 5 Losen für Bundesdienstliegenschaften in Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin Winterdienst BMF, Bundesrat (Berlin-Mitte) 1) WE 142001 Grundleistungen: a) Winterdienst öffentliche Flächen - Befestigte Flächen mit Fugen, ca. 860 m² b) Winterdienst nicht öffentliche Flächen - Befestigte Flächen ohne Fugen, ca. 7.373 m², davon Handreinigung (288 m²) - Befestigte Flächen mit Fugen, ca. 1.655 m² - Unbefestigte Flächen, ca. 1.000 m² c) Verfügungstellung Streugutbehälter Bedarfsleistungen: a) Veranstaltungsbezogener Winterdienst außerhalb der regulären Ausführungszeiten b) Wiederauffüllung Streugutbehälter c) Schneeabfuhr 2) WE 201855 Grundleistungen: a) Winterdienst öffentliche Flächen - Befestigte Flächen mit Fugen, ca. 581 m² b) Winterdienst nicht öffentliche Flächen - Befestigte Flächen ohne Fugen, ca. 1.148 m² - Treppen / Aufgänge, ca. 16 m² c) Verfügungstellung Streugutbehälter Bedarfsleistungen: a) Veranstaltungsbezogener Winterdienst außerhalb der regulären Ausführungszeiten b) Wiederauffüllung Streugutbehälter c) Schneeabfuhr 3) WE 142003 Grundleistungen: a) Winterdienst öffentliche Flächen - Öffentliche Gehwegfläche - befestigte Flächen mit Fugen, ca. 192 m² b) Winterdienst nicht öffentliche Flächen - Zuwegung - befestigte Flächen ohne Fugen (Teer), ca. 72 m x 3 m = 216 m² Bedarfsleistungen: a) Schneeabfuhr 4) WE 142004 Grundleistungen: a) Winterdienst öffentliche Flächen - Öffentliche Gehwegfläche - befestigte Flächen mit Fugen, ca. 28 m² 5) WE 142005 Grundleistungen: a) Winterdienst öffentliche Flächen - Öffentliche Gehwegfläche - befestigte Flächen mit Fugen, ca. 64 m² 6) WE 142007 Grundleistungen: a) Winterdienst öffentliche Flächen - Befestigte Flächen mit Fugen, ca. 46 m² b) Winterdienst nicht öffentliche Flächen - Befestigte Flächen ohne Fugen, ca. 1.530 m², davon Handreinigung (104 m²) - Befestigte Flächen mit Fugen, ca. 90 m² - Unbefestigte Flächen, ca. 93 m² c) Verfügungstellung Streugutbehälter Bedarfsleistungen: a) Veranstaltungsbezogener Winterdienst außerhalb der regulären Ausführungszeiten b) Wiederauffüllung Streugutbehälter c) Schneeabfuhr | 4 Jahre | – |
| 2 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienstleistungen und teilweise Leistungen in der Grauflächenreinigung in 5 Losen für Bundesdienstliegenschaften in Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin Grauflächenreinigung und Winterdienst Deutsch-Historisches-Museum (Berlin-Mitte) 1) WE 144333 Grundleistungen: a) Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen - Reinigung Schwellenrinnen, ca. 1 Stück á 4 lfm - Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 2 Stück - Lichtschächte reinigen, 21 Stück - Sammelschacht reinigen, 1 Stück b) Winterdienst öffentlich zugängliche Flächen - Maschineller Winterdienst, ca. 1.532,25 m² - Händischer Winterdienst, ca. 192,75 m² c) Verfügungstellung Streugutbehälter Bedarfsleistungen: a) Veranstaltungsbezogener Winterdienst außerhalb der regulären Ausführungszeiten b) Zusätzliche Streugutentfernung c) Wiederauffüllung Streugutbehälter d) Schneeabfuhr 2) WE 144334 Grundleistungen: a) Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen - Grauflächenreinigung und –pflege von allen befestigten Grauflächen inkl. Müllplatz und Kellerabgangstreppe, ca. 460 m² - Laubaufnahme von allen Innenhofflächen, ca. 1.050 m² - Reinigung Schwellenrinnen Tür, 2 Stück á ca. 2,5 lfm - Reinigung Linienentwässerung Hof, ca. 80 lfm - Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) des Müllplatzes reinigen, 4 Stück - Kellerabgang inkl. Entwässerung reinigen, 1 Stück - Lichtschächte reinigen, 35 Stück - Traufstreifen reinigen, ca. 45 lfm b) Winterdienst öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst, ca. 226,50 m² c) Verfügungstellung Streugutbehälter Bedarfsleistungen: a) Wiederauffüllung Streugutbehälter | 4 Jahre | – |
| 3 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienstleistungen und teilweise Leistungen in der Grauflächenreinigung in 5 Losen für Bundesdienstliegenschaften in Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin Winterdienst Museum Berlin-Karlshorst 1) WE 145527 Grundleistungen: a) Winterdienst öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst Bürste, ca. 114 m² b) Winterdienst nicht öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst Bürste, ca. 221 m² - Maschineller Winterdienst Schild, ca. 90 m² - Händischer Winterdienst, ca. 191,25 m² c) OPTION: Aufnahme zusätzliche öffentliche Gehwegfläche, ca. 47 m² (47 m lang und 1 m breit) d) Verfügungstellung Streugutbehälter Bedarfsleistungen: e) Veranstaltungsbezogener Winterdienst außerhalb der regulären Ausführungszeiten f) Zusätzliche Streugutentfernung g) Wiederauffüllung Streugutbehälter h) Schneeabfuhr | 4 Jahre | – |
| 4 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienstleistungen und teilweise Leistungen in der Grauflächenreinigung in 5 Losen für Bundesdienstliegenschaften in Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin Grauflächenreinigung und Winterdienst Umweltbundesamt (Berlin-Marienfelde) 1) WE 143647 Grundleistungen: a) Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen - Grauflächenreinigung und –pflege von befestigten Grauflächen (Betonpflaster), ca. 6.925 m² - Grauflächenreinigung und –pflege von befestigten Grauflächen (Betonpflaster), ca. 3.450 m² - Grauflächenreinigung und –pflege von befestigten Grauflächen (Kopfstein- und Kleinsteinpflaster), ca. 2.054 m² - Grauflächenreinigung und –pflege von befestigten Grauflächen (Kopfstein- und Kleinsteinpflaster), ca. 520 m² - Grauflächenreinigung und –pflege von befestigten Grauflächen (wassergebundene Bauweise), ca. 180 m² - Nachplanierung / -walzung der befestigten Grauflächen (wassergebundene Bauweise), ca. 180 m² - Laubaufnahme von allen befestigten Grauflächen, ca. 13.259 m² - Zusätzliche Laubaufnahme (BEDARFSPOSITION) - Traufstreifen reinigen und pflegen, ca. 114 m² - Pflege und Kontrolle von Entwässerungseinrichtungen, ca. 323,41 lfm Rinnen und 41 Stück Abläufe - Pflege und Kontrolle von Schachtdeckeln mit Schlammfang, ca. 90 Stück in allen Teilbereichen b) Winterdienst nicht öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst, ca. 8.983,50 m² - Händischer Winterdienst, ca. 496,65 m² Bedarfsleistungen: a) Zusätzliche Streugutentfernung b) Schneeabfuhr | 2 Jahre | – |
| 5 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienstleistungen und teilweise Leistungen in der Grauflächenreinigung in 5 Losen für Bundesdienstliegenschaften in Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin Grauflächenreinigung und Winterdienst Umweltbundesamt (Berlin-Dahlem) 1) WE 143646 Grundleistungen: a) Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen - Grauflächenreinigung und –pflege von allen befestigten Grauflächen gem. Aufmaß (Anlage C-03.2), ca. 1.779 m² - Grauflächenreinigung und –pflege Betonmauer gem. Aufmaß (Anlage C-03.2), ca. 150 lfm - Laubaufnahme von allen befestigten Grauflächen gem. Aufmaß (Anlage C-03.2), ca. 1.779 m² - Zusätzliche Laubaufnahme (BEDARFSPOSITION) - Traufstreifen reinigen und pflegen gem. Aufmaß (Anlage C-03.2), ca. 155 m² - Pflege und Kontrolle von Entwässerungseinrichtungen gem. Aufmaß (Anlage C-03.2) b) Winterdienst öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst Bürste - befestigte öffentliche Gehwegflächen, ca. 394,50 m² c) Winterdienst nicht öffentliche Flächen - Maschineller Winterdienst Bürste - befestigte Flächen, ca. 1.000,50 m² - Händischer Winterdienst - befestigte Flächen, ca. 235,25 m² d) Befüllung Streugutbehälter Bedarfsleistungen: a) Wiederauffüllung Streugutbehälter b) Zusätzliche Streugutentfernung c) Schneeabfuhr | 3 Jahre | – |
Bedingungen4 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100%: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) Umweltschäden: mindestens 2 Mio. € (p … ganz lesenkürzer
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) Umweltschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall) - Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird. - Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. 7. Angaben zu Umsätzen Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Grauflächenreinigung und Winterdienst, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.- Kriterium
8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung - Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werk … ganz lesenkürzer
8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung - Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens: - Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: - Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: 10. Angaben zu Referenzen Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Nachfolgende Angaben zu den Referenzen je Leistungsart Grauflächenreinigung und Winterdienst sind zu machen: - Name des Auftraggebers. - Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.), - Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), - jährlicher Leistungsumfang (in qm), - Leistungszeitraum, - Leistungsart, - Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2025
- Vertragsende
- 30.09.2029
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich um 2 weitere Jahre, sofern eine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von zwölf Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 101 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Los 1 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Los 1 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen auf ein Minimum zu beschränken. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, müssen diese per Akku betrieben werden. - Besondere Personal- / Sicherheitsanforderung – BZR-Abfrage gem. Pkt. 0.6.2.20 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Für die zur Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten der Auftragnehmerin wird vor erstmaliger Leistungserbringung eine Abfrage aus dem Bundeszentralregister (BZR - Ersuchen um eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister-) durchgeführt. Eingesetzt werden kann nur das Personal, bei dem sich aus der BZR-Abfrage keine Eintragungen ergeben bzw. bei etwaigen Eintragungen im Einzelfall eine Freigabe durch den Geheimschutzbeauftragten des Nutzers erfolgt. Um eine rechtzeitige BZR-Abfrage zu ermöglichen, hat die Auf-tragnehmerin sechs Wochen vor jedem Saisonbeginn dem Geheimschutzbeauftragten des Nutzers eine Liste des einzusetzenden Personals (Familienname, Geburtsname, Vorname, Ge-burtsdatum, Geburtsort, Ausweisnummer Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass), Land, Wohnanschrift) in Textform und eine schriftliche Einverständniserklärung zur Überprü-fung der jeweiligen Beschäftigten zu übersenden. Die BZR-Abfrage wird durch den Nutzer selbst durchgeführt. Für die Auftragnehmerin und/ oder ihrer Unterauftragnehmer sind damit keine Kosten verbunden. Ersatz- bzw. zusätzliches Personal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Überprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Auch für diese Fälle gilt das o.g. Verfahren. Eine solche Überprüfung dauert in der Regel mind. zwei Wochen, bei Personen mit Eintragungen in der BZR-Auskunft ggf. auch etwas länger. Die Auf-traggeberin informiert die Auftragnehmerin unverzüglich darüber, ob der Nutzer den benannten Beschäftigten eine Freigabe für den Zutritt der Liegenschaften erteilt oder nicht. - Dauerhafte Vorhaltung Fahrzeuge gem. Pkt. 1.0.6 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Um eine schnellstmögliche Ausführung der Winterdienstmaßnahmen auf den vertragsgegenständlichen Liegenschaften zu gewährleisten, muss die Auftragnehmerin während der Winterdienstsaison dauerhaft zwei Streufahrzeuge und einen Schneeschieber in der Tiefgarage der WE 142001 abstellen und zur Leistungserbringung auf den Liegenschaften gem. Punkt 0.1 der Leistungsbeschreibung zum Einsatz bringen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sie h …- Hinweis
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Los 1 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Besondere Personal- / Sicherheitsanforderung – BZR-Abfrage gem. Pkt. 0.6.2. … ganz lesenkürzer
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Los 1 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Besondere Personal- / Sicherheitsanforderung – BZR-Abfrage gem. Pkt. 0.6.2.20 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Dauerhafte Vorhaltung Fahrzeuge gem. Pkt. 1.0.6 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Los 2 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Los 3 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Los 4 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Auf Anforderung Nachweis eingesetzte Arbeitsstoffe gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Einsatz von Streufahrzeugen gem. Pkt. 0.9 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Einsatz Streugut gem. Pkt. 0.9.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Besondere Zugangsanforderung gem. Pkt. 1.0.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Besondere Leistungsanforderung – Einschränkung Grauflächenreinigung von Teilbereichen gem. Pkt. 1.1.3.20 und 1.1.3.40 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Los 5 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Auf Anforderung Nachweis eingesetzte Arbeitsstoffe gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Einsatz von Streufahrzeugen gem. Pkt. 0.9 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Einsatz Streugut gem. Pkt. 0.9.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Besondere Zugangsanforderung gem. Pkt. 1.0.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, gen …
Lose 2, 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100%: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) Umweltschäden: mindestens 2 Mio. € (p … ganz lesenkürzer
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) Umweltschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall) - Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird. - Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. 7. Angaben zu Umsätzen Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Grauflächenreinigung und Winterdienst, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.- Kriterium
8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung - Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werk … ganz lesenkürzer
8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung - Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens: - Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: - Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: 10. Angaben zu Referenzen Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Nachfolgende Angaben zu den Referenzen je Leistungsart Grauflächenreinigung und Winterdienst sind zu machen: - Name des Auftraggebers. - Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.), - Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), - jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm), - Leistungszeitraum, - Leistungsart, - Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2025
- Vertragsende
- 30.09.2029
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich um 2 weitere Jahre, sofern eine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von zwölf Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 101 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Los 2 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Los 2 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen auf ein Minimum zu beschränken. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, müssen diese per Akku betrieben werden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Rich …- Hinweis
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Los 1 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Besondere Personal- / Sicherheitsanforderung – BZR-Abfrage gem. Pkt. 0.6.2. … ganz lesenkürzer
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Los 1 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Besondere Personal- / Sicherheitsanforderung – BZR-Abfrage gem. Pkt. 0.6.2.20 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Dauerhafte Vorhaltung Fahrzeuge gem. Pkt. 1.0.6 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Los 2 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Los 3 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Los 4 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Auf Anforderung Nachweis eingesetzte Arbeitsstoffe gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Einsatz von Streufahrzeugen gem. Pkt. 0.9 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Einsatz Streugut gem. Pkt. 0.9.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Besondere Zugangsanforderung gem. Pkt. 1.0.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Besondere Leistungsanforderung – Einschränkung Grauflächenreinigung von Teilbereichen gem. Pkt. 1.1.3.20 und 1.1.3.40 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Los 5 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Auf Anforderung Nachweis eingesetzte Arbeitsstoffe gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Einsatz von Streufahrzeugen gem. Pkt. 0.9 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Einsatz Streugut gem. Pkt. 0.9.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Besondere Zugangsanforderung gem. Pkt. 1.0.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, gen …
Los 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100%: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) Umweltschäden: mindestens 2 Mio. € (p … ganz lesenkürzer
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) Umweltschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall) Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall) - Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird. - Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. 7. Angaben zu Umsätzen Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Grauflächenreinigung und Winterdienst, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.- Kriterium
8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung - Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werk … ganz lesenkürzer
8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung - Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens: - Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: - Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: 10. Angaben zu Referenzen Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Nachfolgende Angaben zu den Referenzen je Leistungsart Grauflächenreinigung und Winterdienst sind zu machen: - Name des Auftraggebers. - Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.), - Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), - jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm), - Leistungszeitraum, - Leistungsart, - Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2025
- Vertragsende
- 30.09.2027
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern eine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von zwölf Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 101 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Los 4 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) A … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Los 4 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen verboten. - Auf Anforderung Nachweis eingesetzte Arbeitsstoffe gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbe-schreibung (Anlage C-02) Die Auftragnehmerin hat der Auftraggeberin auf Anforderung nachzuweisen, dass die eingesetzten Arbeitsstoffe (Behandlungsmittel) im Hinblick auf Arbeitssicherheit, Umweltverträglichkeit und Oberflächenschonung geeignet sind und fachkundig angewandt werden. - Einsatz von Streufahrzeugen gem. Pkt. 0.9 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auf Gehwegen nur Streufahrzeuge einzusetzen, die einen Flächendruck von 15 N/cm² nicht überschreiten. Beim Einsatz der Streufahrzeuge ist darauf zu achten, dass das Streugut nur auf die abzustumpfenden Flächen aufgebracht wird. So gewährleistet zum Beispiel ein Heckanbaustreuer eine optimale Verteilung von Streugut auf schmalen Flächen, wie Gehwege. - Einsatz Streugut gem. Pkt. 0.9.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Das eingesetzte Streugut muss mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder gleichwertig ausgezeichnet sein bzw. diesem entsprechen. - Besondere Zugangsanforderung gem. Pkt. 1.0.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Die Auftragnehmerin hat der Auftraggeberin mindestens 2 Arbeitstage vor erstmaligem Leistungsbeginn sämtliche Personen (auch von Unterauftragnehmern), die für den Einsatz vorgesehen sind, schriftlich zu benennen. Personaländerungen sind der Auftraggeberin umgehend schriftlich mitzuteilen auch hier gilt die 2-Tagesfrist. Unangemeldetem Personal wird der Zutritt zu den Objekten untersagt. Den angemeldeten Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reisepasses gestattet. - Besondere Leistungsanforderung – Einschränkung Grauflächenreinigung von Teilberei-chen gem. Pkt. 1.1.3.20 und 1.1.3.40 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Die Bearbeitung der Flächen gem. Pkt. 1.1.3.20 und 1.1.3.40 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) darf nur manuell bzw. mittels Elektroschneider erfolgen, keineswegs mit Benzin-/ Diesel-Geräten. Die Geräte dürfen keine Mähfäden aus Kunststoff verwenden (Motorsense). Diese Pflegearbeiten dürfen nur außerhalb der Versuchszeiträume und in Absprache mit der Ansprechperson der Auftraggeberin bzw. des Nutzers durchgeführt werden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum B …- Hinweis
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Los 1 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Besondere Personal- / Sicherheitsanforderung – BZR-Abfrage gem. Pkt. 0.6.2. … ganz lesenkürzer
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Los 1 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Besondere Personal- / Sicherheitsanforderung – BZR-Abfrage gem. Pkt. 0.6.2.20 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Dauerhafte Vorhaltung Fahrzeuge gem. Pkt. 1.0.6 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Los 2 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Los 3 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Los 4 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Auf Anforderung Nachweis eingesetzte Arbeitsstoffe gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Einsatz von Streufahrzeugen gem. Pkt. 0.9 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Einsatz Streugut gem. Pkt. 0.9.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Besondere Zugangsanforderung gem. Pkt. 1.0.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Besondere Leistungsanforderung – Einschränkung Grauflächenreinigung von Teilbereichen gem. Pkt. 1.1.3.20 und 1.1.3.40 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Los 5 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Auf Anforderung Nachweis eingesetzte Arbeitsstoffe gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Einsatz von Streufahrzeugen gem. Pkt. 0.9 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Einsatz Streugut gem. Pkt. 0.9.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Besondere Zugangsanforderung gem. Pkt. 1.0.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, gen …
Los 5
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100%: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) Umweltschäden: mindestens 2 Mio. € (p … ganz lesenkürzer
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) Umweltschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall) Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall) - Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird. - Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. 7. Angaben zu Umsätzen Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Grauflächenreinigung und Winterdienst, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.- Kriterium
8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung - Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werk … ganz lesenkürzer
8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung - Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens: - Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: - Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: 10. Angaben zu Referenzen Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Nachfolgende Angaben zu den Referenzen je Leistungsart Grauflächenreinigung und Winterdienst sind zu machen: - Name des Auftraggebers. - Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.), - Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), - jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm), - Leistungszeitraum, - Leistungsart, - Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2025
- Vertragsende
- 30.09.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern eine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von zwölf Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 101 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Los 5 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) A … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Los 5 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen verboten. - Auf Anforderung Nachweis eingesetzte Arbeitsstoffe gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Die Auftragnehmerin hat der Auftraggeberin auf Anforderung nachzuweisen, dass die eingesetzten Arbeitsstoffe (Behandlungsmittel) im Hinblick auf Arbeitssicherheit, Umweltverträglichkeit und Oberflächenschonung geeignet sind und fachkundig angewandt werden. - Einsatz von Streufahrzeugen gem. Pkt. 0.9 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auf Gehwegen nur Streufahrzeuge einzusetzen, die einen Flächendruck von 15 N/cm² nicht überschreiten. Beim Einsatz der Streufahrzeuge ist darauf zu achten, dass das Streugut nur auf die abzustumpfenden Flächen aufgebracht wird. So gewährleistet zum Beispiel ein Heckanbaustreuer eine optimale Verteilung von Streugut auf schmalen Flächen, wie Gehwege. - Einsatz Streugut gem. Pkt. 0.9.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Das eingesetzte Streugut muss mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder gleichwertig ausgezeichnet sein bzw. diesem entsprechen. - Besondere Zugangsanforderung gem. Pkt. 1.0.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Die Auftragnehmerin hat der Auftraggeberin mindestens 2 Arbeitstage vor erstmaligem Leistungsbeginn sämtliche Personen (auch von Unterauftragnehmern), die für den Einsatz vorgesehen sind, schriftlich zu benennen. Personaländerungen sind der Auftraggeberin umgehend schriftlich mitzuteilen auch hier gilt die 2-Tagesfrist. Unangemeldetem Personal wird der Zutritt zu den Objekten untersagt. Den angemeldeten Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reisepasses gestattet. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß …- Hinweis
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Los 1 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Besondere Personal- / Sicherheitsanforderung – BZR-Abfrage gem. Pkt. 0.6.2. … ganz lesenkürzer
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Los 1 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Besondere Personal- / Sicherheitsanforderung – BZR-Abfrage gem. Pkt. 0.6.2.20 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Dauerhafte Vorhaltung Fahrzeuge gem. Pkt. 1.0.6 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Los 2 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Los 3 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Los 4 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Auf Anforderung Nachweis eingesetzte Arbeitsstoffe gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Einsatz von Streufahrzeugen gem. Pkt. 0.9 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Einsatz Streugut gem. Pkt. 0.9.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Besondere Zugangsanforderung gem. Pkt. 1.0.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Besondere Leistungsanforderung – Einschränkung Grauflächenreinigung von Teilbereichen gem. Pkt. 1.1.3.20 und 1.1.3.40 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Los 5 - Einsatz Laubbläser gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Auf Anforderung Nachweis eingesetzte Arbeitsstoffe gem. Pkt. 0.6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Einsatz von Streufahrzeugen gem. Pkt. 0.9 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Einsatz Streugut gem. Pkt. 0.9.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) - Besondere Zugangsanforderung gem. Pkt. 1.0.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, gen …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53119 Bonn
- Website
- bundesimmobilien.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Alle 48 offenen Ausschreibungen von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Winterdienst in Nordrhein-Westfalen (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Müllers GmbH28 Zuschläge
- ISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG17 Zuschläge
- Fedder und Zünkler Service GmbH & Co. KG15 Zuschläge
- Amendt Dienstleistungsgruppe GmbH9 Zuschläge
- Winterdienst GmbH8 Zuschläge
- LA.14 UG (haftungsbeschränkt)5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ebf867b2-1765-4a17-8f31-fc160a8fa056.