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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für neun Bundesliegenschaften in Schleswig-Holstein, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 228-24veröffentlicht 24.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 583 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 4 Lose · in 35 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.10.2025 – 30.09.2029, bis zu 1 Verlängerung
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2029
    vor 13 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Los 1 Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für zwei Bundesliegenschaft in Neustadt / Holstein Los 2 Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für vier Bundesliegenschaft in Brunsbüttel Los 3 Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für zwei Bundesliegenschaft in Westerau Los 4 Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für eine Bundesliegenschaft in Itzehoe

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für neun Bundesliegenschaften in Schleswig-Holstein, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock

Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für zwei Bundesliegenschaft in Neustadt / Holstein a) WE 115820 1. Grauflächenreinigung Reinigung nichtöffentlicher Flächen - Reinigung befestigter Flächen mit Fugen, Fläche ca. 12.646 m² - Reinigung unbefestigter Flächen, Fläche ca. 1.460 m² - Reinigung Treppen und Aufgänge, Fläche ca. 78 m² - Reinigung Traufstreifen am Gebäude, Fläche ca. 500 m² - Reinigung Kellerlichtschächte, 190 Stk. ca. 0,5 m² pro Schacht - Laubentfernung auf befestigten/ unbefestigten Flächen (keine Vegetationsflächen), Gesamtfläche: 30.000 m², Kalkulationshinweis: es ist lediglich von einem Laubanfall auf 12.000 m² Fläche auszugehen. - Reinigung Bordsteine ohne angrenzenden Gehweg, Fläche ca. 1.465 lfm. Summe Grauflächenreinigung: ca. 26.684 m² 2. Winterdienst Nichtöffentliche Flächen - befestigte Flächen mit Fugen, Fläche ca. 12.080 m² - befestigte Flächen ohne Fugen; Fläche ca. 18.930 m² - unbefestigte Flächen, Fläche ca. 1.460 m² - Treppen und Aufgänge, Fläche ca. 78 m² Summe Winterdienst: ca. 32.548 m² b) WE 141619 1. Grauflächenreinigung Reinigung nichtöffentlicher Flächen - Reinigung befestigter Flächen mit Fugen, Fläche ca. 1.065 m² - Reinigung Treppen und Aufgänge, Fläche ca. 5 m² - Reinigung Traufstreifen am Gebäude, Fläche ca. 25 m² - Laubentfernung auf befestigten Flächen, Fläche ca. 1.070 m² - Reinigung Bordsteine ohne angrenzenden Gehweg, Fläche ca. 135 lfm. Summe Grauflächenreinigung: ca. 2.165 m² 2. Winterdienst Nichtöffentliche Flächen - befestigte Flächen mit Fugen, Fläche ca. 724 m² - befestigte Flächen ohne Fugen; Fläche ca. 950 m² - Treppen und Aufgänge, Fläche ca. 5 m² Summe Winterdienst: ca. 1.679 m²

4 Jahre–
2
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für neun Bundesliegenschaften in Schleswig-Holstein, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock

Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für vier Bundesliegenschaft in Brunsbüttel a) WE 114639 1. Grauflächenreinigung Reinigung nichtöffentlicher Flächen - Reinigung Straße/Gehweg, Fläche ca. 120 m² - Reinigung Kantsteine, Fläche ca. 50 lfm. - Reinigung Traufstreifen an Gebäuden, Fläche ca. 28 m² Summe Grauflächenreinigung: ca. 148 m² 2. Winterdienst Öffentliche Flächen - Straße/Gehweg, Fläche ca. 125 m² Nichtöffentliche Flächen - Straße/Gehweg, Fläche ca. 130 m² - Treppen, Fläche ca. 10 m² Summe Winterdienst: ca. 265 m² b) WE 141487 1. Grauflächenreinigung Reinigung nichtöffentlicher Flächen - Reinigung Straße/Wege, Fläche ca. 52 m² - Reinigung Kantsteine, Fläche ca. 66 lfm. - Reinigung Traufstreifen an Gebäuden, Fläche ca. 33 m² Summe Grauflächenreinigung: ca. 85 m² 2. Winterdienst Öffentliche Flächen - Straße/Wege, Fläche ca. 99 m² Nichtöffentliche Flächen - Straße/Wege, Fläche ca. 210 m² - Treppen, Fläche ca. 29 m² Summe Winterdienst: ca. 338 m² c) WE 141489 1. Grauflächenreinigung Reinigung öffentlicher Flächen - Reinigung Straßen/Wege, Fläche ca. 45 m² Reinigung nichtöffentlicher Flächen - Reinigung Straße/Wege, Fläche ca.392 m² Summe Grauflächenreinigung: ca. 437 m² 2. Winterdienst Öffentliche Flächen - Straßen/Wege, Fläche ca. 45 m² Nichtöffentliche Flächen - Straßen/Wege, Fläche ca. 414 m² Summe Winterdienst: ca. 459 m² d) WE 144992 1. Winterdienst Öffentliche Flächen - Gehweg, Fläche ca. 70 m² Summe Winterdienst: ca. 70 m²

4 Jahre–
3
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für neun Bundesliegenschaften in Schleswig-Holstein, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock

Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für zwei Bundesliegenschaft in Westerau a) WE 142543 1. Grauflächenreinigung Reinigung öffentlicher Flächen - Reinigung Gehweg, Fläche ca. 290 m² Reinigung nichtöffentlicher Flächen - Reinigung unbefestigter Wege/Fahrstraßen/Hofflächen, Eingangsbereiche mit wassergebundener Decke, Fläche ca. 4.247 m² - Reinigung Hoffläche, Fläche ca. 2.810 m² Summe Grauflächenreinigung: ca. 7.347 m² 2. Winterdienst Öffentliche Fläche - Gehweg, Fläche ca. 601 m² Nichtöffentliche Flächen - unbefestigte Wege mit wassergebundener Decke, Fläche ca. 1.482 m² Summe Winterdienst: ca. 2.083 m² b) WE 142544 1. Grauflächenreinigung Reinigung öffentlicher Flächen - Reinigung Gehwege, Fläche ca. 2.140 m² - Reinigung Gräben, Fläche ca. 651 lfm. - Reinigung Wege, Fläche ca. 5.645 m² - Reinigung Innenhof, Fläche ca. 793 m² Summe Grauflächenreinigung: ca. 8.578 m² 2. Winterdienst Nichtöffentliche Flächen - Straßen, Fläche ca. 2.677 m² - Straßen; Fläche ca. 413 m² Summe Winterdienst: ca. 3.090 m²

4 Jahre–
4
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für neun Bundesliegenschaften in Schleswig-Holstein, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock

Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für eine Bundesliegenschaft in Itzehoe WE 115874 1. Grauflächenreinigung Reinigung öffentlicher Flächen - Reinigung Gehweg, Fläche ca. 85 m² Reinigung nichtöffentlicher Flächen - Reinigung Wegeflächen, Fläche ca. 198 m² - Reinigung Verkehrsflächen, Fläche ca. 1.025 m² - Reinigung Parkplätze, Fläche ca. 408 m² - Reinigung Treppen, Fläche ca. 19 m² - Reinigung Sonderflächen, Fläche ca. 23 m² - Reinigung Müllplätze, Fläche ca. 20 m² - Reinigung Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe), 11 Stück - Reinigung Entwässerungsrinnen, Fläche ca. 11 lfm. Summe Grauflächenreinigung: ca. 1.778 m² 2. Winterdienst Öffentliche Flächen - Gehweg, Fläche ca. 85 m² Nichtöffentliche Flächen - Wegeflächen, Fläche ca. 198 m² - Verkehrsflächen; Fläche ca. 1.025 m² - Parkplätze, Fläche ca. 408 m² - Treppen, Fläche ca. 19 m² - Sonderflächen, Fläche ca. 23 m² Summe Winterdienst: ca. 1.758 m²

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100%: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2025
Vertragsende
30.09.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern eine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von zwölf Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Los 1 WE 115820 Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestatte … ganz lesenFür die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Los 1 WE 115820 Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat die Auftragnehmerin ihre Beschäftigten spätestens 2 Werktage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bun-despolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Dies kann in Form einer Liste vor Vertragsbeginn erfolgen. Änderungen während der Vertragslaufzeit sind der Auftraggeberin rechtzeitig bekannt zu geben. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Die allgemeine Zugangskontrolle obliegt der Bundeswehr/Marine. Zu dessen Schutz ergeben sich folgende besonderen Sicherheitsanforderungen: a) Personen mit einer Staatsangehörigkeit eines Landes mit besonderen Sicherheitsrisiken (gem. aktueller Staatenliste im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, Anlage C-03.3) erhalten keinen Zugang zur Liegenschaft und können daher für eine Leistungserbringung nicht eingesetzt werden. b) Bei Personen mit einer Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der EU, das nicht auf der unter a) erwähnten Staatenliste (in der jeweils aktuellen Fassung) steht, entscheidet die Marine im Einzelfall über eine Zugangsgewährung zur Liegenschaft. Dazu sind die Personalien der betreffenden Person der Auftraggeberin mind. 5 Werktage vor dem geplanten Einsatz auf der fraglichen Liegenschaft per Mail mitzuteilen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie die o.g. personenbezogenen Daten an die Bundeswehrverwaltung zwecks Prüfung weitergeben werden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht …

Lose 2, 3, 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100%: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2025
Vertragsende
30.09.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern eine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von zwölf Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowo … ganz lesenDas am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten …
Hinweis
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Los 1 WE 115820 Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestatte … ganz lesenFür die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Los 1 WE 115820 Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat die Auftragnehmerin ihre Beschäftigten spätestens 2 Werktage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bun-despolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Dies kann in Form einer Liste vor Vertragsbeginn erfolgen. Änderungen während der Vertragslaufzeit sind der Auftraggeberin rechtzeitig bekannt zu geben. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Die allgemeine Zugangskontrolle obliegt der Bundeswehr/Marine. Zu dessen Schutz ergeben sich folgende besonderen Sicherheitsanforderungen: a) Personen mit einer Staatsangehörigkeit eines Landes mit besonderen Sicherheitsrisiken (gem. aktueller Staatenliste im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, Anlage C-03.3) erhalten keinen Zugang zur Liegenschaft und können daher für eine Leistungserbringung nicht eingesetzt werden. b) Bei Personen mit einer Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der EU, das nicht auf der unter a) erwähnten Staatenliste (in der jeweils aktuellen Fassung) steht, entscheidet die Marine im Einzelfall über eine Zugangsgewährung zur Liegenschaft. Dazu sind die Personalien der betreffenden Person der Auftraggeberin mind. 5 Werktage vor dem geplanten Einsatz auf der fraglichen Liegenschaft per Mail mitzuteilen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie die o.g. personenbezogenen Daten an die Bundeswehrverwaltung zwecks Prüfung weitergeben werden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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197vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (275 Lose mit Angabe)
313.506 €Zuschlagswert im Median
193.022 € – 609.436 €mittlere Hälfte, 116 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 03.04.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 84e9961e-0073-4b50-83c2-651ba558200d.