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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst und Grauflächenreinigung für vierzehn Bundesliegenschaften in Bayern, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München, Regionalbereich Süd, VOEK 249-23

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 249-23veröffentlicht 16.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 878 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.10.2024 – 30.09.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
6
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2028
    vor 25 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Vergabe von Winterdienst und Grauflächenreinigung für vierzehn Bundesliegenschaften in Bayern

Lose6 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst und Grauflächenreinigung für vierzehn Bundesliegenschaften in Bayern, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München, Regionalbereich Süd, VOEK 249-23, Los 1: Grauflächenreinigung und Durchführung des Winterdienstes für fünf Bundesliegenschaften in Würzburg

Die Auftraggeberin überträgt der Auftragnehmerin den Winterdienst (einschl. Streugutbeseitigung) und die Grauflächenreinigung auf den Flächen der nachgenannten Liegenschaften in Würzburg WE 133447 Winterdienst Öffentliche Flächen: Öffentlicher Gehweg, ca. 30 m² (Asphalt) Nichtöffentliche Flächen: ca. 10 m² (Hand) WE 133448 Winterdienst Öffentliche Flächen: Öffentlicher Gehweg, ca. 130 m² (Asphalt) Nichtöffentliche Flächen, ca. 95 m², davon ca. 80 m² Wegeflächen (Asphalt) und ca. 15 m² Treppen (Beton - Hand) WE 133542 Aufgrund eines bestehenden Altvertrages verschiebt sich der Leistungsbeginn für diese Liegenschaft auf den 01.10.2026. Winterdienst Öffentliche Flächen:Öffentlicher Gehweg, ca. 515 lfm WE 140877 Grauflächenreinigung Öffentliche Flächen: Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 87 m² (glatte Oberflächen) Veitshöchheimer Straße (Reinigungsklasse 1) Leistung: gemäß Verordnung Leistungsintervall: wöchentlich Ausführungszeitraum: ganzjährig Arbeitsgänge pro Jahr: 52 Nichtöffentliche Flächen: Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 2.094 m² Davon innerhalb der Einfriedung ca. 212 m² Verkehrsflächen (glatte Oberflächen) und ca. 9 m² Treppen/ Aufgänge (Hand) sowie außerhalb der Einfriedung ca. 1.793 m² Verkehrs-flächen (glatte Oberflächen). Leistung: gemäß Punkt 0.8 Allgemeiner Leistungsumfang der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Leistungsintervall: 14-tägig Ausführungszeitraum: ganzjährig Arbeitsgänge pro Jahr: 26 Winterdienst Öffentliche Flächen : Öffentlicher Gehweg, ca. 87 m² (glatte Oberflächen) Nichtöffentliche Flächen, ca. 3.242 m² Davon innerhalb der Einfriedung ca. 212 m² Verkehrsflächen (glatte Oberflächen), ca. 48 m² Verkehrsflächen (Oberflächen mit Fugen) und ca. 9 m² Treppen/ Aufgänge (Hand) sowie außerhalb der Einfriedung ca. 2.893 m² Verkehrsflächen (glatte Oberflächen). WE 141641 Grauflächenreinigung Öffentliche Flächen Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 172 m² Wörthstraße, Friedrichstraße, Weißenburgstraße - Reinigungsklasse 1 Leistung: gemäß Verordnung Leistungsintervall: wöchentlich Ausführungszeitraum: ganzjährig Arbeitsgänge pro Jahr: 52 Winterdienst Öffentliche Flächen: Öffentlicher Gehweg, ca. 172 m² Nichtöffentliche Flächen, ca. 2.245 m²

4 Jahre–
2
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst und Grauflächenreinigung für vierzehn Bundesliegenschaften in Bayern, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München, Regionalbereich Süd, VOEK 249-23, Los 2: Durchführung des Winterdienstes für vier Bundesliegenschaften in Furth im Wald und Waldmünchen

Die Auftraggeberin überträgt der Auftragnehmerin den Winterdienst (einschl. Streugutbeseitigung) auf den Flächen der nachgenannten Liegenschaften WE 132724/ 145852 Winterdienst Nichtöffentliche Flächen, ca. 25.543 m² (Verkehrsflächen mit glatter Oberfläche) WE 140611 Winterdienst Nichtöffentliche Flächen, ca. 1.369 m² (Verkehrsflächen - glatte Oberflächen) WE 147260 Öffentliche Flächen: Öffentlicher Gehweg, ca. 190 m² (Asphalt)

4 Jahre–
3
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst und Grauflächenreinigung für vierzehn Bundesliegenschaften in Bayern, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München, Regionalbereich Süd, VOEK 249-23, Los 3: Durchführung des Winterdienstes für eine Bundesliegenschaft in Regensburg

Die Auftraggeberin überträgt der Auftragnehmerin den Winterdienst (einschl. Streugutbeseitigung) auf den Flächen der nachgenannten Liegenschaft in 93053 Regensburg WE 132856 Winterdienst Öffentliche Flächen: Öffentlicher Gehweg, ca. 422 m² (Asphalt) Nichtöffentliche Flächen, ca. 2.080 m²

4 Jahre–
4
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst und Grauflächenreinigung für vierzehn Bundesliegenschaften in Bayern, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München, Regionalbereich Süd, VOEK 249-23, Los 4:Durchführung des Winterdienstes für zwei Bundesliegenschaften in Hammelburg

Die Auftraggeberin überträgt der Auftragnehmerin den Winterdienst (einschl. Streugutbeseitigung) auf den Flächen der nachgenannten Liegenschaften in 97762 Hammelburg: WE 133444 Winterdienst Nichtöffentliche Flächen, ca. 300 m², davon ca. 250 m² Wegeflächen (Asphalt) und ca. 50 m² Treppen (Platten - Hand). WE 133459 Winterdienst Nichtöffentliche Flächen, ca. 730 m² Davon ca. 180 m² Wegeflächen (Asphalt), ca. 500 m² Verkehrsflächen (Asphalt) und ca. 50 m² Treppen (Beton - Hand).

4 Jahre–
5
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst und Grauflächenreinigung für vierzehn Bundesliegenschaften in Bayern, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München, Regionalbereich Süd, VOEK 249-23, Los 5:Durchführung des Winterdienstes für eine Bundesliegenschaft in Markt Giebelstadt

Die Auftraggeberin überträgt der Auftragnehmerin den Winterdienst (einschl. Streugutbeseitigung) auf den Flächen der nachgenannten Liegenschaft in 97232 Markt Giebelstadt WE 133457 Winterdienst Öffentliche Flächen: Öffentlicher Gehweg, ca. 260 m² (Asphalt) Nichtöffentliche Flächen, ca. 340 m², davon ca. 150 m² Wegeflächen (Pflaster) und ca. 190 m² Treppen (Platten - Hand).

4 Jahre–
6
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst und Grauflächenreinigung für vierzehn Bundesliegenschaften in Bayern, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München, Regionalbereich Süd, VOEK 249-23, Los 6:Grauflächenreinigung und Durchführung des Winterdienstes für eine Bundesliegenschaft in Niederwerrn

Die Auftraggeberin überträgt der Auftragnehmerin den Winterdienst (einschl. Streugutbeseitigung) und die Grauflächenreinigung auf den Flächen der nachgenannten Liegenschaft in 97464 Niederwerrn WE 149091 Grauflächenreinigung Nichtöffentliche Flächen Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 4.290 m² Davon ca. 2.003 m² Straßen/ Gehwege, ca. 1.765 Parkplätze und ca. 522 m² befestigte Flächen. Leistung: gemäß Punkt 0.8 Allgemeiner Leistungsumfang der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) Leistungsintervall: monatlich Ausführungszeitraum: März - Oktober Arbeitsgänge pro Jahr: 8 Winterdienst Nichtöffentliche Flächen, ca. 4.290 m², davon ca. 2.003 m² Straßen/ Gehwege, ca. 1.765 Parkplätze und ca. 522 m² befestigte Flächen. BEDARFSPOSITION Nichtöffentliche Flächen, ca. 4.920 m² Leistung: zusätzliche Streugutbeseitigung (innerhalb der Winterdienstsaison)

4 Jahre–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Die Zuschlagskriterien werden wie folgt ermittelt und gewichtet:Preis 100 %. Wertungspreis pro Los:Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.100 %
Preis
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Die Zuschlagskriterien werden wie folgt ermittelt und gewichtet:Preis 100 %. Wertungspreis pro Los:Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
30.09.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin … ganz lesenbis zu 1-mal: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes - Bundeskartellamt, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
WE 133542: Aufgrund eines bestehenden Altvertrages verschiebt sich der Leistungsbeginn für diese Liegenschaft auf den 01.10.2026.
Hinweis
Zusätzliche Informationen: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demna … ganz lesenZusätzliche Informationen: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bewerber bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Teilnehmerauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Teilnahmeantragsunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. --- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. --- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücks …

Lose 2, 3, 4, 6

Zuschlag1 von 1 angegeben

Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Die Zuschlagskriterien werden wie folgt ermittelt und gewichtet:Preis 100 %. Wertungspreis pro Los:Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.100 %
Preis
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Die Zuschlagskriterien werden wie folgt ermittelt und gewichtet:Preis 100 %. Wertungspreis pro Los:Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.100%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
30.09.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin … ganz lesenbis zu 1-mal: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes - Bundeskartellamt, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antra … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Zusätzliche Informationen: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demna … ganz lesenZusätzliche Informationen: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bewerber bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Teilnehmerauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Teilnahmeantragsunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. --- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. --- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücks …

Los 5

Zuschlag1 von 1 angegeben

Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Die Zuschlagskriterien werden wie folgt ermittelt und gewichtet:Preis 100 %. Wertungspreis pro Los:Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.100 %
Preis
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Die Zuschlagskriterien werden wie folgt ermittelt und gewichtet:Preis 100 %. Wertungspreis pro Los:Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
30.09.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin … ganz lesenbis zu 1-mal: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes - Bundeskartellamt, 53113 Bonn
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Zusätzliche Informationen: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demna … ganz lesenZusätzliche Informationen: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bewerber bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Teilnehmerauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Teilnahmeantragsunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. --- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. --- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücks …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Florian Hofmann GmbH, Würzburg–
2Müllers GmbH, Kröv–
3Shapiro Facility Management GmbH, Zeitlarn–
4Müllers GmbH, Kröv–
5Florian Hofmann GmbH, Würzburg–

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197vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (275 Lose mit Angabe)
313.506 €Zuschlagswert im Median
193.022 € – 609.436 €mittlere Hälfte, 116 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 12.06.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9f8a755e-d4be-484f-b95b-fc6f0595a5a8.