Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen an kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen auf diversen Dienstliegenschaften in Schleswig-Holstein. (Vergabenummer: VOEK 453-24)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 453-24veröffentlicht 19.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 15.01.2025 – 14.01.2029
- Lose
- 3
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre15.01.2025 – 14.01.2029, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 24 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 24 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Bindefrist endetvor 22 Monaten49 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 14.01.2029
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen an kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: •Wartung, Inspektion und Dokumentation •Funktionsprüfung der Feststellanlagen •Sicherheitstechnische Prüfung •Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 ---- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: • Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher •Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel (Los 1) •Stundenverrechnungssätze für Instandhaltungsmaßnahmen, sowie für Instandsetzungsarbeiten, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden. •Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit • An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden. • Zusätzliche Funktionsprüfungen der Feststellanlagen, die gem. DIN 14677 ggf. notwendig sind
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Altenholz Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen an kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen. ---- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: •Wartung, Inspektion und Dokumentation •Funktionsprüfung der Feststellanlagen •Sicherheitstechnische Prüfung •Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: •Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher •Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel •Stundenverrechnungssätze für Instandhaltungsmaßnahmen, sowie für Instandsetzungsarbeiten, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden. •Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit •An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden. •Zusätzliche Funktionsprüfungen der Feststellanlagen, die gem. DIN 14677 ggf. notwendig sind --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: Los 1: Handbetätigte Anlagen: 433 Türen: •240 Drehflügeltüren; 1 TF; ohne FSA •30 Drehflügeltüren; 2 TF; ohne FSA •141 Drehflügeltüren; 1 TF; mit FSA •22 Drehflügeltüren; 2 TF; mit FSA --- Kraftbetätigte Anlagen: 15 Türen: •2 Schiebetüren; 1 TF; ohne FSA •6 Drehflügeltüren; 1 TF; ohne FSA •1 Schiebetür; 2 TF; ohne FSA •1 Faltflügeltür; 2 TF; ohne FSA •5 Drehflügeltüren; 2 TF; ohne FSA 80 weitere kraftbetätigte Anlagen: •2 Schrankenanlagen •15 Notraffstore / Außenjalousien •12 Schiebetore; ohne FSA •2 Schrankanlagen •10 Rollgittertore; ohne FSA •1 Rolltor; ohne FSA •40 Sektionaltore; ohne FSA | 4 Jahre | – |
| 2 | Los 2: Lübeck Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen an kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen. ---- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: •Wartung, Inspektion und Dokumentation •Funktionsprüfung der Feststellanlagen •Sicherheitstechnische Prüfung •Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: •Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher •Stundenverrechnungssätze für Instandhaltungsmaßnahmen, sowie für Instandsetzungsarbeiten, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden. •Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit •An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden. •Zusätzliche Funktionsprüfungen der Feststellanlagen, die gem. DIN 14677 ggf. notwendig sind --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: Los 2: Handbetätigte Anlagen: 219 Türen: •86 Drehflügeltüren; 1 TF; ohne FSA •8 Drehflügeltüren; 2 TF; ohne FSA •82 Drehflügeltüren; 1 TF; mit FSA •43 Drehflügeltüren; 2 TF; mit FSA Kraftbetätigte Anlagen: •1 Schiebetür; 2 TF; mit FSA --- Los 3: Handbetätigte Anlagen: 99 Türen: •69 Drehflügeltüren; 1 TF; ohne FSA •4 Drehflügeltüren; 2 TF; ohne FSA •19 Drehflügeltüren; 1 TF; mit FSA •7 Drehflügeltüren; 2 TF; mit FSA Kraftbetätigte Anlagen: 2 Türen: •1 Drehflügeltür; 1 TF; ohne FSA •1 Drehflügeltür; 1 TF; mit FSA | 4 Jahre | – |
| 3 | Los 3: Pinneberg Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen an kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen. ---- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: •Wartung, Inspektion und Dokumentation •Funktionsprüfung der Feststellanlagen •Sicherheitstechnische Prüfung •Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: •Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher •Stundenverrechnungssätze für Instandhaltungsmaßnahmen, sowie für Instandsetzungsarbeiten, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden. •Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit •An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden. •Zusätzliche Funktionsprüfungen der Feststellanlagen, die gem. DIN 14677 ggf. notwendig sind --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: Los 3: Handbetätigte Anlagen: 99 Türen: •69 Drehflügeltüren; 1 TF; ohne FSA •4 Drehflügeltüren; 2 TF; ohne FSA •19 Drehflügeltüren; 1 TF; mit FSA •7 Drehflügeltüren; 2 TF; mit FSA Kraftbetätigte Anlagen: 2 Türen: •1 Drehflügeltür; 1 TF; ohne FSA •1 Drehflügeltür; 1 TF; mit FSA | 4 Jahre | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- WertungspreisAls Wertungspreis wird die Summe der Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis gewertet.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €; Sachschäden mindestens 1 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Sc … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €; Sachschäden mindestens 1 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. -Nachweis: Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot einzureichen!- Kriterium
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. -- dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. --dass das eingesetzte Personal ein „Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. ---dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV-Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) besitzt“ und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Diese Nachweise müssen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen. Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Nachweise einzureichen: •Qualifikationsnachweis: „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7“ •Zertifizierungsnachweis: „Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ •Qualifikationsnachweis: „Elektrofachkraft“ gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) oder „Befähigte Person“ gem. § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation - Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen -- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? -- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens -- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen. Mindestanforderung: •Los 1: mindestens 4 Fachkräfte -- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen. - Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zu den in den nachfolgenden jeweiligen Tabellenköpfen genannten Wartungs- und Prüfungsleistungen sowie Leistungsumfang von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag zu den jeweiligen Wartungs- und Prüfungsleistungen im Tabellenkopf mindestens den in den Tabellenköpfen enthaltene Leistungsumfang erreicht (Mindestanforderung). Tabellenkopf zu Referenz Nr. 1: Referenz über: Wartung von handbetätigten Brandschutztüren mit Rauch- und / oder Brandschutzfunktion mit oder ohne Feststellanlagen, Mindestanforderung: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 200 Anlagen. Tabellenkopf zu Referenz Nr. 2 Referenz über: Wartung von großen kraftbetätigten Toranlagen bzw. Hangartoren, mit oder ohne Feststellanlagen, Mindestanforderung: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 2 Anlagen (Höhe der Tore: > 5.000 mm / Breite der Tore: > 8.000 mm). Tabellenkopf zu Referenz Nr. 3 Referenz über: DGUV – Prüfung für kraftbetätigte Türen und / oder Tore, mit oder ohne Feststellanlagen, gem. Vorschrift 3 und / oder 4, Mindestanforderung: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 15 Anlagen- Kriterium
- Nachweis: Bei Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätigenden GbR ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters mit dem Angebot einzureichen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.01.2025
- Vertragsende
- 14.01.2029
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 2 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 15 Monate, vor Ablau … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 2 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 15 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 14.01.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 49 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt. 1. Zutrittsvoraussetzungen Zusätzlich zu den V … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt. 1. Zutrittsvoraussetzungen Zusätzlich zu den Vorgaben im Wartungsvertrag hat der AN folgendes zwingend einzuhalten: Ohne vollständige Erfüllung aller Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder dem Nutzer bzw. Beauftragten der AG verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht. Änderungen (z. B. Angaben zu den ausführenden Mitarbeitern), hat der AN, selbstständig und unverzüglich vor Leistungserbringung mitzuteilen. Von dieser Regelung kann in bestimmten Ausnahmefällen, z. B. Havariefall, dringende Reparaturarbeiten etc. abgewichen werden. Jedoch nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung, mit den in den besonderen Vertragsbedingungen genannten Personen oder Dienststellen. Alle hierfür zusätzlich entstehenden Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten. Allgemein: -Die Mitarbeiter des AN haben einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dem Nutzer bzw. dem Beauftragten der AG vor Ort vorzulegen und für die Dauer des Aufenthaltes mitzuführen. -Normalerweise, gewähren Beauftragte der Nutzer den Zutritt zu den WE's (Terminvereinbarungen, Abzeichnungen der Leistungsnachweise, erfolgen gem. Vorgabe der AG, durch die Beauftragten der Nutzer oder die AG selbst). -Ggf. werden die Fachkräfte des AN durch den Nutzer bzw. Beauftragte der AG begleitet. Die Entscheidung obliegt der AG bzw. dem Nutzer. Los 1 spezifische Zutrittsvoraussetzungen Zutritt zu den Dienstliegenschaften der Bundespolizei (BPOL) Polizeiliche Überprüfung / InPol - Prüfung: Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz, Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol - Prüfung). Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. --- 2. Haus- bzw. Sicherheitsregeln Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden. --- 3. Geheimhaltung und Verschwiegenheitspflicht Der AN und die AG haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgeheimnisse uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geschäftsgeheimnisse sind insbesondere Kenntnisse über Verfahren und Geschäftsmethoden der Vertragsparteien, ihrer Unternehmen und Geschäftspartner in technischer, kaufmännischer und sonstiger Hinsicht, Kenntnisse über Daten und sonstige Informationen, die den Finanzstatus und die Mitarbeiterführung der Vertragsparteien und deren Unternehmen berühren, Informationen über die Einzelheiten aus Verkaufs-, Sanierungs- und sonstigen Geschäftshandlungen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Die geltenden geheimhaltungsrelevanten Vorschriften und die Vorgaben im Informationsblatt - Meldung und Erkennung von IT-sicherheitsrelevanten Vorfällen und Datenschutzvorfällen sind einzuhalten. Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte, Empfehlungen und Pressemitteilungen oder Teile davon, die sich auf den Vertrag und die AG beziehen, darf der AN nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlich erteilter Einwilligung der AG, …- Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 28.10.2024 bis 31.10.2024 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens in der Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" genannten Termins vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Für Liegenschaften der Bundespolizei gilt: Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 2, 3 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz, können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol - Prüfung). Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 31.10.2024 gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- WertungspreisAls Wertungspreis wird die Summe der Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis gewertet.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €; Sachschäden mindestens 1 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Scha … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €; Sachschäden mindestens 1 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. -Nachweis: Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot einzureichen!- Kriterium
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. -- dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. --dass das eingesetzte Personal ein „Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. ---dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV-Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) besitzt“ und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Diese Nachweise müssen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen. Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Nachweise einzureichen: •Qualifikationsnachweis: „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7“ •Zertifizierungsnachweis: „Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ •Qualifikationsnachweis: „Elektrofachkraft“ gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) oder „Befähigte Person“ gem. § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation - Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen -- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? -- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens -- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen. Mindestanforderung: •Los 2: mindestens 3 Fachkräfte -- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen. - Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zu den in den nachfolgenden jeweiligen Tabellenköpfen genannten Wartungs- und Prüfungsleistungen sowie Leistungsumfang von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag zu den jeweiligen Wartungs- und Prüfungsleistungen im Tabellenkopf mindestens den in den Tabellenköpfen enthaltene Leistungsumfang erreicht (Mindestanforderung). Tabellenkopf zu Referenz Nr. 1: Referenz über: Wartung von handbetätigten Brandschutztüren mit Rauch- und / oder Brandschutzfunktion mit oder ohne Feststellanlagen, Mindestanforderung: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 100 Anlagen. Tabellenkopf zu Referenz Nr. 2 Referenz über: Wartung von kraftbetätigten Brandschutztüren mit Rauch- und / oder Brandschutzfunktion mit Feststellanlage, Mindestanforderung: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 1 Anlage. Tabellenkopf zu Referenz Nr. 3 Referenz über: DGUV – Prüfung für kraftbetätigte Türen und / oder Tore, mit oder ohne Feststellanlagen, gem. Vorschrift 3 und / oder 4, Mindestanforderung: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 50 Anlagen- Kriterium
- Nachweis: Bei Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätigenden GbR ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters mit dem Angebot einzureichen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.01.2025
- Vertragsende
- 14.01.2029
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 2 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 15 Monate, vor Ablau … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 2 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 15 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 14.01.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 49 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt. 1. Zutrittsvoraussetzungen Zusätzlich zu den V … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt. 1. Zutrittsvoraussetzungen Zusätzlich zu den Vorgaben im Wartungsvertrag hat der AN folgendes zwingend einzuhalten: Ohne vollständige Erfüllung aller Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder dem Nutzer bzw. Beauftragten der AG verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht. Änderungen (z. B. Angaben zu den ausführenden Mitarbeitern), hat der AN, selbstständig und unverzüglich vor Leistungserbringung mitzuteilen. Von dieser Regelung kann in bestimmten Ausnahmefällen, z. B. Havariefall, dringende Reparaturarbeiten etc. abgewichen werden. Jedoch nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung, mit den in den besonderen Vertragsbedingungen genannten Personen oder Dienststellen. Alle hierfür zusätzlich entstehenden Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten. Allgemein: -Die Mitarbeiter des AN haben einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dem Nutzer bzw. dem Beauftragten der AG vor Ort vorzulegen und für die Dauer des Aufenthaltes mitzuführen. -Normalerweise, gewähren Beauftragte der Nutzer den Zutritt zu den WE's (Terminvereinbarungen, Abzeichnungen der Leistungsnachweise, erfolgen gem. Vorgabe der AG, durch die Beauftragten der Nutzer oder die AG selbst). -Ggf. werden die Fachkräfte des AN durch den Nutzer bzw. Beauftragte der AG begleitet. Die Entscheidung obliegt der AG bzw. dem Nutzer. Los 2 spezifische Zutrittsvoraussetzungen Zutritt zu den Dienstliegenschaften der Bundespolizei (BPOL) Anmeldung Für alle WE's der Bundespolizei gilt: -Weitere, zusätzliche Anmeldung beim Nutzer direkt, mind. 14 Tage vor Auftragsausführung (Die konkreten Kontaktdaten werden nach Zuschlagserteilung mitgeteilt). Für WE 115768; Bundespolizeiakademie: Falkenfeld; Schwartauer Landstraße 1 - 5; 23562 Lübeck und WE; 115804; Bundespolizeiakademie: Dr. Robert Lehr; Ratzeburger Landstraße 4; 23562 Lübeck gilt: - Anmeldung mit dem Formular: gem. der Anlage C-08.1 - Anmeldeformular Für WE 115812; Bundespolizeiabteilung: Ratzeburg; Mechower Straße 6; 23909 Ratzeburg hat der AN mit der Anmeldung mitzuteilen: - Eine Aufstellung aller ausführenden Mitarbeiter. Mindestangaben zu jeder Person: Name, Vorname, Geburtsdatum, Personalausweisnummer) - Angabe des Kfz - Kennzeichnens. - Sowie das Formular: gem. der Anlage C-08.2 - Unterweisung und Vorschriften für Fremdfirmen - BPOLABT Ratzeburg, auszufüllen und zu unterschreiben. Polizeiliche Überprüfung / InPol - Prüfung: Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz, Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol - Prüfung). Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. --- 2. Haus- bzw. Sicherheitsregeln Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden. --- 3. Geheimhaltung und Verschwiegenheitspflicht Der AN und die AG haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgeheimnisse uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet …- Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 28.10.2024 bis 31.10.2024 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens in der Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" genannten Termins vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Für Liegenschaften der Bundespolizei gilt: Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 2, 3 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz, können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol - Prüfung). Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 31.10.2024 gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Los 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- WertungspreisAls Wertungspreis wird die Summe der Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis gewertet.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €; Sachschäden mindestens 1 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Scha … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €; Sachschäden mindestens 1 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. -Nachweis: Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot einzureichen!- Kriterium
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. -- dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. --dass das eingesetzte Personal ein „Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. ---dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV-Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) besitzt“ und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Diese Nachweise müssen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen. Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Nachweise einzureichen: •Qualifikationsnachweis: „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7“ •Zertifizierungsnachweis: „Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ •Qualifikationsnachweis: „Elektrofachkraft“ gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) oder „Befähigte Person“ gem. § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation - Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen -- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? -- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens -- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen. Mindestanforderung: •Los 3: mindestens 2 Fachkräfte -- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen. - Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zu den in den nachfolgenden jeweiligen Tabellenköpfen genannten Wartungs- und Prüfungsleistungen sowie Leistungsumfang von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag zu den jeweiligen Wartungs- und Prüfungsleistungen im Tabellenkopf mindestens den in den Tabellenköpfen enthaltene Leistungsumfang erreicht (Mindestanforderung). Tabellenkopf zu Referenz Nr. 1: Referenz über: Wartung von handbetätigten Brandschutztüren mit Rauch- und / oder Brandschutzfunktion mit oder ohne Feststellanlagen, Mindestanforderung: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 50 Anlagen. Tabellenkopf zu Referenz Nr. 2 Referenz über: Wartung von kraftbetätigten Brandschutztüren mit Rauch- und / oder Brandschutzfunktion mit Feststellanlage, Mindestanforderung: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 1 Anlage. Tabellenkopf zu Referenz Nr. 3 Referenz über: DGUV – Prüfung für kraftbetätigte Türen und / oder Tore, mit oder ohne Feststellanlagen, gem. Vorschrift 3 und / oder 4, Mindestanforderung: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 15 Anlagen- Kriterium
- Nachweis: Bei Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätigenden GbR ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters mit dem Angebot einzureichen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.01.2025
- Vertragsende
- 14.01.2029
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 2 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 15 Monate, vor Ablau … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 2 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 15 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 14.01.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 49 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt. 1. Zutrittsvoraussetzungen Zusätzlich zu den V … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt. 1. Zutrittsvoraussetzungen Zusätzlich zu den Vorgaben im Wartungsvertrag hat der AN folgendes zwingend einzuhalten: Ohne vollständige Erfüllung aller Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder dem Nutzer bzw. Beauftragten der AG verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht. Änderungen (z. B. Angaben zu den ausführenden Mitarbeitern), hat der AN, selbstständig und unverzüglich vor Leistungserbringung mitzuteilen. Von dieser Regelung kann in bestimmten Ausnahmefällen, z. B. Havariefall, dringende Reparaturarbeiten etc. abgewichen werden. Jedoch nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung, mit den in den besonderen Vertragsbedingungen genannten Personen oder Dienststellen. Alle hierfür zusätzlich entstehenden Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten. Allgemein: -Die Mitarbeiter des AN haben einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dem Nutzer bzw. dem Beauftragten der AG vor Ort vorzulegen und für die Dauer des Aufenthaltes mitzuführen. -Normalerweise, gewähren Beauftragte der Nutzer den Zutritt zu den WE's (Terminvereinbarungen, Abzeichnungen der Leistungsnachweise, erfolgen gem. Vorgabe der AG, durch die Beauftragten der Nutzer oder die AG selbst). -Ggf. werden die Fachkräfte des AN durch den Nutzer bzw. Beauftragte der AG begleitet. Die Entscheidung obliegt der AG bzw. dem Nutzer. --- Los 3 spezifische Zutrittsvoraussetzungen SÜ2 sab - erweiterten Sicherheitsüberprüfung im Bereich Sabotageschutz Gilt nur für: WE: 144286 Bundesnetzagentur: Breitenburg - Nordoe Postkamp 26 25524 Breitenburg - Nordoe Geheimschutz/ Sicherheitsüberprüfung / Sicherheitsüberprüfung des Personals (1) Das eingesetzte Personal des AN einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Ver-fahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (Ü2 Sabotage-schutz). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Sabotageschutzbetreuung der Wirtschaft beim BMWK befindet. Der AN verpflichtet sich, nach Aufforde-rung durch das Objektteam der AG die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind unter Angabe der Art und des Datums des SÜ. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal. Der Stabsbereich Geheimschutz der AG übersendet dem Sicherheitsbeauftragtem oder dem Personalkoordinator des AN die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der AN verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der AG innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüber-prüfungen fallen für den AN nicht an. (2) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Ausschreibungsunterlagen der AG, z. B. in den besonderen Vertragsbedingungen, Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung formuliert u …- Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 28.10.2024 bis 31.10.2024 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens in der Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" genannten Termins vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Für Liegenschaften der Bundespolizei gilt: Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 2, 3 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz, können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol - Prüfung). Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 31.10.2024 gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53119 Bonn
- Website
- bundesimmobilien.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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