Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für die WE: 150438, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Spittelmarkt 11-12 in 10117 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin, VOEK 112-24
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 112-24veröffentlicht 16.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.08.2025 – 31.07.2030
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft in Magdeburg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Magdeburg (Vergabenummer VOEK 073-25)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 09.11.2026
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für die BImA Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin (Vergabenummer VOEK 277-24)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 19.11.2026
Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 45 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.08.2025 – 31.07.2030, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Vertragsbeginnvor 15 MonatenLaufzeit bis 31.07.2030
- Heute
Beschreibung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin (AG)) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer (AN)) zu vergeben.
Der AN hat folgende Dienstleistungen zu erbringen: • Grundleistung: o Objektleitung, o Schichtführung, o Stationärer Sicherheitsdienst,
• Bedarfsleistung: o Objektleitung, o Schichtführung o Stationärer Sicherheitsdienst.
Die Beschreibung der Einzelleistungen ist der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen.
Beschreibung des Loses
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Die Ordnung und die Sicherheit sind aufrecht zu erhalten, Gefahren und Schäden sind abzuwenden sowie Menschen, Sach- und Vermögenswerte sind zu schützen.
Kick-Off-Besprechung Für einen reibungslosen und störungsfreien Übergang der geforderten Dienstleistung in der Liegenschaft auf den AN, ist 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn eine Kick-Off-Besprechung mit der AG vorgesehen, an welcher seitens des AN mindestens die Objektleitung teilnehmen muss.
Objektleitung Der AN hat eine qualifizierte Objektleitung einzusetzen, die für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Die Objektlei-tung hat der/dem AG/Nutzer als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und stellt das Bindeglied zwischen dem Vertreter der AG und den ausführenden Sicherheitsmitarbeitenden des AN dar.
Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung. Die Besetzung der Objektleitung erfolgt durch den AN: • in Einfachbesetzung, • Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) • in der Zeit 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr • telefonisch erreichbar.
Schichtführung Der AN hat durchgehend eine erfahrene, qualifizierte und geschulte Schichtführung einzusetzen, die für die Gesamtaufsicht und Koordinierung der Dienstleistung vor Ort, die Einteilung der Kontrollgänge und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Die Schichtführung steht dem AG als erster Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung und stellt das Bindeglied zwischen der Objektleitung und den eingesetzten ausführenden Sicherheitsmitarbeitenden des AN dar. Die Schichtführung erfolgt durch den AN vor Ort in: • in Einfachbesetzung, • Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) • in der Zeit von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Stationärer Sicherheitsdienst Der AN hat ausschließlich erfahrene, qualifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeitende im Stationä-ren Sicherheitsdienst an der Pforte einzusetzen. Es ist sicherzustellen, dass die Pforte permanent besetzt ist. Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN vor Ort: • in Zweifachbesetzung, • von Montag bis Sonntag (24/7).
Wächterkontrollsystem Von dem AN ist auf seine Kosten ein Wächterkontrollsystem zur Verfügung zu stellen, zu betreiben und vor Ort unter Abstimmung mit der AG an 19 markanten Punkten der Liegenschaft zu installieren.
Manuell geführtes Wachbuch Der AN stellt das manuell geführte Wachbuch zur Verfügung
Videoanlage Die Liegenschaft ist mit einer Videoüberwachungsanlage ausgestattet. Die Videoanlage muss vom Sicherheitsdienstmitarbeiter in der vorgesehenen Arbeitszeit vor Ort bedient werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 31.07.2030
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um fünf weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich fü … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um fünf weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2035 ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes-, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgeh … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten. 3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung und Anforderungen an das eingesetzte Personal): Für die Ausführung der Leistung gelten darüber hinaus besondere Bedingungen wie folgt: 3.1. Auf der zu bewachenden Liegenschaft befinden sich sicherheitsempfindliche Stellen gem. § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 1 Abs. 5 und § 34 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) und der Sicher-heitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (Sabotageschutz). Das gesamte zur Leistungserbringung vorgesehene Personal inkl. Vertretungs- und Bedarfsper-sonal (einschließlich Unterauftragnehmer) muss daher über eine erfolgreich absolvierte Sicherheits-überprüfung SÜ 2 Sab. (Sicherheitsüberprüfungsstufe – SÜ) verfügen oder bereit sein, sich einer solchen zu unterziehen. Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz abgeschlossen und ge-genüber der AG nachgewiesen bzw. durch die/den Geheimschutzbeauftragte/n der AG freigegeben werden. Gleiches gilt auch für das Vertretungspersonal. Um Personallücken vorzubeugen, ist daher stets eine ausreichende Personenanzahl mit Sicherheitsüberprüfung vorzuhalten (Reserve). Vom AN ist grundsätzlich sicherzustellen, dass das einzusetzende, noch nicht überprüfte Personal sich bereit erklärt, sich der geforderten Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Die Zuständigkeit für die Sicherheitsüberprüfung für das einzusetzenden Personal (Beschäftigte des AN) liegt gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG grundsätzlich bei der AG (BImA - Stabsbereich Innenrevi-sion und Governance), es sei denn der AN befindet sich bereits in der Geheimschutzbetreuung beim BMWK. In diesem Fall oder sofern einzusetzendes Personal des AN bereits durch eine andere öffentliche Stelle sicherheitsüberprüft ist, können bereits bestehende Sicherheitsüberprüfungen genutzt werden. Kosten für die Sicherheitsüberprüfung fallen für den AN nicht an. Pflichten des Auftragnehmers Nach Zuschlagserteilung hat der AN eine bevollmächtigte Person sowie eine Vertretung zu benennen, die die Koordination einschließlich des gesamten Schriftwechsels zum in Rede stehenden Verfahren der Sicherheitsüberprüfung übernimmt (Ansprechpartner/In). Die Versendung von Unterlagen für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung durch den Stabsbereich Innenrevision und Governance erfolgt ausschließlich an den/die Ansprechpartner/In des AN. Der AN übergibt der AG unverzüglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung eine Auflistung des gesamten für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personals (einschließlich Vertretungen sowie personalfluktuationsbedingter Reserve) mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Bewacherregisteridentifikationsnummer, Meldeadresse des Hauptwohnsitzes, Nr. des gültigen Ausweisdokumentes, Funktion/Tätigkeitszuordnung, gegebenenfalls vorhandene Stufe bzw. Art der Sicherheitsüberprüfung nebst Datum der letzten Aktualisierung sowie zuständige Stelle. Sicherheits …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| SDS Sicherheitsdienst Steinicke e.K., Leipzig | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53119 Bonn
- Website
- bundesimmobilien.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Alle 48 offenen Ausschreibungen von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Sitec Dienstleistungs GmbH13 Zuschläge
- R.S.D. plus Rheinische Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG9 Zuschläge
- AGSUS GmbH7 Zuschläge
- Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft mbh & Co. KG7 Zuschläge
- Safe T Service e.K.7 Zuschläge
- LiL Service GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 30.09.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 30.09.2024 auf 08.10.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e8c63bd9-88ed-49ed-b404-fe6aebce6ed3.