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vergebenEU-weitLieferleistungen

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Lieferleistungen für Holzpellets, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktionen Dortmund, Erfurt, Koblenz, München

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin, Berlin

Aktenzeichen VOEK509-23veröffentlicht 23.04.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 958 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Berlin (82 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 9 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.08.2024 – 31.07.2026
Lose
9
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10623, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2026
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Lieferung von Holzpellets

Gegenstand nach CPV

Lose9 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Bildungszentrum Schleife

Lieferung von Holzpellets als loses Schüttgut nach DIN EN ISO 17225-2, zertifiziert nach ENplus A1 oder gleichwertig.

2 Jahre–
2
Los 2: Zollamt Hanau

Lieferung von Holzpellets als loses Schüttgut nach DIN EN ISO 17225-2, zertifiziert nach ENplus A1 oder gleichwertig.

2 Jahre–
3
Los 3: Bundespolizeidirektion München

Lieferung von Holzpellets als loses Schüttgut nach DIN EN ISO 17225-2, zertifiziert nach ENplus A1 oder gleichwertig.

2 Jahre–
4
Los 4:THW OV Mellrichstadt

Lieferung von Holzpellets als loses Schüttgut nach DIN EN ISO 17225-2, zertifiziert nach ENplus A1 oder gleichwertig.

2 Jahre–
5
Los 5: THW OV Heiligenstadt

Lieferung von Holzpellets als loses Schüttgut nach DIN EN ISO 17225-2, zertifiziert nach ENplus A1 oder gleichwertig.

2 Jahre–
6
Los 6: Bundeskriminalamt Meckenheim

Lieferung von Holzpellets als loses Schüttgut nach DIN EN ISO 17225-2, zertifiziert nach ENplus A1 oder gleichwertig.

2 Jahre–
7
Los 7: THW Miesbach

Lieferung von Holzpellets als loses Schüttgut nach DIN EN ISO 17225-2, zertifiziert nach ENplus A1 oder gleichwertig.

2 Jahre–
8
Los 8: Bundespolizei Fliegerstaffel Oberschleißheim

Lieferung von Holzpellets als loses Schüttgut nach DIN EN ISO 17225-2, zertifiziert nach ENplus A1 oder gleichwertig.

2 Jahre–
9
Los 9:THW Amberg

Lieferung von Holzpellets als loses Schüttgut nach DIN EN ISO 17225-2, zertifiziert nach ENplus A1 oder gleichwertig.

2 Jahre–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 4, 5, 7, 9

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt ne … ganz lesenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Siete. Der Vertrag entdet spätestens zum 31.07.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
Hinweis
Für die Ausführung des Auftrags gelten für die Lose 3, 6 und 8 besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB, s. in den jeweiligen Los-Angaben). --- Die Einhaltung der Qualitätssicherung der gesamten Prozesskette muss die Auftragnehmerin gem. Ziffer 3.3 der Leistungsbeschr … ganz lesenFür die Ausführung des Auftrags gelten für die Lose 3, 6 und 8 besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB, s. in den jeweiligen Los-Angaben). --- Die Einhaltung der Qualitätssicherung der gesamten Prozesskette muss die Auftragnehmerin gem. Ziffer 3.3 der Leistungsbeschreibung durch Zertifikate nach ENplus oder gleichwertig nachweisen. Die Gleichwertigkeit muss bereits bei Angebotsabgabe durch ein externes Gutachten nachgewiesen werden. Die Zertifikate müssen mit dem Angebot in Kopie eingereicht werden und die gesamte Prozesskette bis zur Endverbraucherlieferung abdecken. --- #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup# --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bewerber bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Teilnehmerauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Teilnahmeantragsunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. --- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Zudem sind die Anlagen B-04.1, B-0.2 einzureichen (Anlage B-04.3 nur auf gesonderte Aufforderung). Sie können alternativ zur „Beiterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu üb …

Lose 3, 8

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt ne … ganz lesenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Siete. Der Vertrag entdet spätestens zum 31.07.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup# --- Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Los 3: Den Mitarbeitenden der Auftragnehmerin ist der Zu … ganz lesen#Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup# --- Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Los 3: Den Mitarbeitenden der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeitende von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens zwei Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeitende von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Hinweis
Für die Ausführung des Auftrags gelten für die Lose 3, 6 und 8 besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB, s. in den jeweiligen Los-Angaben). --- Die Einhaltung der Qualitätssicherung der gesamten Prozesskette muss die Auftragnehmerin gem. Ziffer 3.3 der Leistungsbeschr … ganz lesenFür die Ausführung des Auftrags gelten für die Lose 3, 6 und 8 besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB, s. in den jeweiligen Los-Angaben). --- Die Einhaltung der Qualitätssicherung der gesamten Prozesskette muss die Auftragnehmerin gem. Ziffer 3.3 der Leistungsbeschreibung durch Zertifikate nach ENplus oder gleichwertig nachweisen. Die Gleichwertigkeit muss bereits bei Angebotsabgabe durch ein externes Gutachten nachgewiesen werden. Die Zertifikate müssen mit dem Angebot in Kopie eingereicht werden und die gesamte Prozesskette bis zur Endverbraucherlieferung abdecken. --- #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup# --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bewerber bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Teilnehmerauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Teilnahmeantragsunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. --- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Zudem sind die Anlagen B-04.1, B-0.2 einzureichen (Anlage B-04.3 nur auf gesonderte Aufforderung). Sie können alternativ zur „Beiterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu üb …

Los 6

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt ne … ganz lesenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Siete. Der Vertrag entdet spätestens zum 31.07.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup# --- Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Los 6: Zum Betreten des Amtsgeländes des Bundeskriminala … ganz lesen#Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup# --- Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Los 6: Zum Betreten des Amtsgeländes des Bundeskriminalamtes (BKA) bedürfen alle Angehörigen beauftragter Firmen (= amtsfremde Personen) eines gültigen Personalausweises und einer Zutrittsberechtigung. Alle Tätigkeiten, die am Standort Meckenheim zur Auftragserledigung ausgeübt werden, gelten nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes (SÜG) als eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit, für die eine entsprechende Sicherheitsüberprüfung erforderlich ist. Die Durchführung dieser Sicherheitsüberprüfung erfolgt - sofern nicht bereits auf anderem Wege nachweislich durchgeführt – durch den zuständigen Geheimschutzbeauftragten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA). Die erforderlichen Formulare werden nach Zuschlagserteilung der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellt. Die Sicherheitsüberprüfung muss vor Beginn der beauftragten Maßnahme durchgeführt und abgeschlossen sein. Grundsätzlich ist einer Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) seitens der Auftragnehmerin zuzustimmen. Sollte eine solche Überprüfung aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, sind der Auftraggeberin mind. fünf Werktage vor Anlieferung die Personalien der Fahrer mitzuteilen, für die Durchführung eines Hauschecks. Die Fahrer müssen bei Lieferung und Betreten des Geländes durch sicherheitsüberprüftes Personal der Auftraggeberin begleitet werden. Innerhalb der Liegenschaft dürfen ausländische Arbeitskräfte beschäftigt werden, sofern diese überprüft werden können und keine sicherheitsrelevanten Erkenntnisse vorliegen. In Ausnahmefällen, wie z.B. Eil- bzw. Notfällen, kann die Sicherheitsüberprüfung durch eine Zutrittsüberprüfung des BKA (vorübergehend) ersetzt werden. Hierzu sind die seitens des BKA zur Verfügung gestellten und über die BImA erhältlichen Formulare für Zutrittsüberprüfungen vollständig ausgefüllt und mit einer Kopie des Personalausweises versehen der Ansprechstelle bei der BlmA zuzuleiten. Für Personen, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, ist eine Bestätigung des Einwohnermeldeamts vorzulegen. Das gilt auch, sofern statt eines deutschen Personalausweises ein Reisepass als Ausweisdokument vorgelegt wird. Die beschriebene Ausnahmeregelung endet unmittelbar mit dem Bedarfsfall bzw. dem Nachweis einer beanstandungsfreien Sicherheitsüberprüfung, da sie mit zusätzlichen Beschränkungen beim Betreten der Liegenschaft durch Fremdpersonal und dessen Tätigwerden verbunden ist. Nach erfolgter Zutritts- und / oder Sicherheitsüberprüfung erhält die Auftragnehmerin die Mitteilung, dass zum Betreten der Liegenschaft für Beschäftigte ohne sicherheitsrelevante Erkenntnisse für die Dauer der Tätigkeit eine Zutrittsberechtigung im BKA bereitliegt, die beim Betreten des Amtsgeländes gegen Vorlage des Personalausweises ausgehändigt wird. Erteilte Zutrittsberechtigungen gelten max. zwei Jahre. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, dem BKA (ggf. über die zuständige Objektverwaltung) unverzüglich das Ausscheiden der Mitarbeiter/innen aus der Firma mitzuteilen, die im BKA zum Einsatz kamen, sodass deren Zutrittsberechtigung aufgehoben werden kann. Der Aufenthalt im BKA-Gelände ist aus sicherheitstechnischen Gründen grundsätzlich nur wie folgt möglich: Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr. Sofern nachweislich relevante Gründe ausnahmsweise einen Aufenthalt auch außerhalb der angegebenen Zeiten notwendig macht, ist von der Auftragnehmerin bei der BlmA eine entsprechende Ausnahmegenehmigung einzuholen. Ohne Vorliegen einer solchen Genehmigung ist der Aufenthalt im BKA-Gelände nur zu den vorgegebenen Zeiten gestattet. Das BKA behält sich vor, Personen den Zugang zum Amtsgelände ohne Angabe von Gründen zu verwehren.
Hinweis
Für die Ausführung des Auftrags gelten für die Lose 3, 6 und 8 besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB, s. in den jeweiligen Los-Angaben). --- Die Einhaltung der Qualitätssicherung der gesamten Prozesskette muss die Auftragnehmerin gem. Ziffer 3.3 der Leistungsbeschr … ganz lesenFür die Ausführung des Auftrags gelten für die Lose 3, 6 und 8 besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB, s. in den jeweiligen Los-Angaben). --- Die Einhaltung der Qualitätssicherung der gesamten Prozesskette muss die Auftragnehmerin gem. Ziffer 3.3 der Leistungsbeschreibung durch Zertifikate nach ENplus oder gleichwertig nachweisen. Die Gleichwertigkeit muss bereits bei Angebotsabgabe durch ein externes Gutachten nachgewiesen werden. Die Zertifikate müssen mit dem Angebot in Kopie eingereicht werden und die gesamte Prozesskette bis zur Endverbraucherlieferung abdecken. --- #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup# --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bewerber bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Teilnehmerauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Teilnahmeantragsunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. --- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Zudem sind die Anlagen B-04.1, B-0.2 einzureichen (Anlage B-04.3 nur auf gesonderte Aufforderung). Sie können alternativ zur „Beiterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu üb …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2023): Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Lieferleistungen für Holzpellets, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktionen Berlin, Dortmund, Erfurt, Koblenz und München (VOEK 427-22)

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 30.06.2023. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 091 (Brennstoffe) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

13vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (23 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Berlin (82 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 25.03.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 81be7029-d9df-4768-af9a-0308b87cc4f3.