Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Leistungen zur Schaltung von Anzeigen in Print- und Onlinemedien für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 309-23veröffentlicht 18.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2025 – 31.12.2025
- Hauptleistung
- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
- CPV 79000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
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- Forschungsprojekt - DZSF - Bedingungen für die Inbetriebnahme fahrerloser StraßenbahnenEisenbahn-Bundesamt · BonnFrist 24.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2025 – 31.12.2025, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 73,8 %, Leistung und Qualität 26,2 %.
- Preis73,8 %
- Bewertungskriterium leistungsbezogene Kriterien26,3 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 12,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,7 Punkte |
| 25 % teurer | −14,8 Punkte |
| 50 % teurer | −24,6 Punkte |
| 100 % teurer | −36,9 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2025
- Heute
Beschreibung
Schaltung von Anzeigen in Print- und Onlinemedien
Beschreibung des Loses
Die BImA schaltet ganzjährig Anzeigen in regionalen, überregionalen und internationalen Medien und in Online-Portalen für den Verkauf und die Vermietung/ Anmietung von Immobilien (aller Art) sowie Besetzung von Stellen innerhalb der BImA.
Hierzu müssen die von der Auftraggeberin übermittelten Inseratstexte nach ihren Layoutmustern sowie in Übereinstimmung mit ihren Corporate-Design-Richtlinien in regionalen, überregionalen und internationalen Printmedien sowie in Online-Medien veröffentlicht werden.
Die Auftragnehmerin wickelt für die BImA alle Geschäftsvorgänge mit den Verlagen und Online-Börsen (Übermittlung von Druck- und html-Vorlagen und -aufträgen, Überwachung der Veröffentlichung, Überprüfung der Rechnungsstellung, Aushandlung von Sonderpreisen und Rabatten in Print- und Onlineanzeigen) ab.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 59Für das Zuschlagskriterium Preis werden insg. maximal 59 Punkte vergeben, und zwar als Summe der Punktzahlen, für die im Angebot (Pos. 1 und Pos. 2) gemachten Angaben nach der folgenden Be-rechnungsweise: 1. Schritt Das Angebot mit dem niedrigsten Wert in Pos. 1 (in Prozent) erhält die maximale Punktzahl von 25 Punkten. Alle anderen Angebote erhalten weniger Punkte nach der Formel: 25 multipliziert mit dem niedrigsten Wert in Pos. 1 dividiert durch den Wert in Pos. 1 des zu bewertenden Angebotes (auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet). 2. Schritt Das Angebot mit dem niedrigsten Wert in Pos. 2 (in Prozent) erhält die maximale Punktzahl von 34 Punkten. Alle anderen Angebote erhalten weniger Punkte nach der Formel: 34 multipliziert mit dem niedrigsten Wert in Pos. 2 dividiert durch den Wert in Pos. 2 des zu bewertenden Angebotes (auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet). Die so für die Pos. 1 und Pos. 2 ermittelten Punktzahlen eines Angebotes werden addiert. Diese Summe ergibt die Punktzahl für das Zuschlagskriterium Preis (max. 59 Punkte).
- Qualität
- Bewertungskriterium leistungsbezogene KriterienGewichtung (Punkte, genau) 21Bewertungskriterium leistungsbezogene Kriterien: Pos. 1: Zusammenarbeit über ein Online-Anzeigenmanagementsystem (21%) Ein Angebot erhält 0 Punkte wenn kein Online-Anzeigenmanagementsystem vorhanden ist, 7 Punkte wenn ein Online-Anzeigenmanagementsystem vorhanden ist, 14 Punkte wenn ein Online-Anzeigenmanagementsystem vorhanden ist; es über eine Filterfunktion verfügt oder ein Zugriff der Auftraggeberin auf Anzeigendokumente und dazugehörige Rechnungen jederzeit möglich ist, 21 Punkte wenn ein Online-Anzeigenmanagementsystem vorhanden ist; es über eine Filterfunktion verfügt und ein Zugriff der Auftraggeberin auf Anzeigendokumente und dazugehörige Rechnungen jederzeit möglich ist. Pos. 2: Zusammenarbeit über ein Online-Bearbeitungs- und Auswertungssystem für OP-Anzeigen (Stellenanzeigen) (20%) Ein Angebot erhält 0 Punkte wenn kein Online-Bearbeitungs- und Auswertungssystem für OP-Anzeigen (Stellenanzeigen) vorhanden ist, 7 Punkte wenn ein Online-Bearbeitungs- und Auswertungssystem für OP-Anzeigen (Stellenanzeigen) vorhanden ist, 14 Punkte wenn ein Online-Bearbeitungs- und Auswertungssystem für OP-Anzeigen (Stellenanzeigen) vorhanden ist und es aktuelle Klickzahlen auf den Online-Portalen zur Verfügung stellt oder es die Möglichkeit bietet, die Anzeigenvorlage + Bedingungen zu ändern (keywords, Anzei-gentext, Auswahl der Online-Portale), 20 Punkte wenn ein Online-Bearbeitungs- und Auswertungssystem für OP-Anzeigen (Stellenanzeigen) vorhanden ist und es aktuelle Klickzahlen auf den Online-Portalen zur Verfügung stellt und es die Möglichkeit bietet, die Anzeigenvorlage + Bedingungen zu ändern (keywords, Anzei-gentext, Auswahl der Online-Portale). Die so für die Pos. 1 und Pos. 2 ermittelten Punktzahlen eines Angebotes werden addiert. Diese Summe ergibt die Punktzahl für das Zuschlagskriterium Leistung (max. 41 Punkte). Auf gesonderte Aufforderung sind entsprechende Auszüge, Screenshots oder auch ein Testzugang zum System zur Verfügung zu stellen, um die getätigten Angaben zu den Systemen nachweisen zu können.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
bis zu 3-mal: 2.4. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 3-malig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die A … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: 2.4. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 3-malig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 19.800.000 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes - Bundeskartellamt, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
", " Es wird davon ausgegangen, dass die Leistungen der Auftragnehmerin je Kalenderjahr insg. 3,3 Mio. Euro (netto) mit geschätzten 1.100 Aufträgen pro Jahr nicht überschreiten werden. Darin enthalten sind auch Aufträge ohne Auftragnehmer-Ertrag für Anzeigenschaltungen in Medien der öffentlichen H … ganz lesenkürzer
", " Es wird davon ausgegangen, dass die Leistungen der Auftragnehmerin je Kalenderjahr insg. 3,3 Mio. Euro (netto) mit geschätzten 1.100 Aufträgen pro Jahr nicht überschreiten werden. Darin enthalten sind auch Aufträge ohne Auftragnehmer-Ertrag für Anzeigenschaltungen in Medien der öffentlichen Hand wie z.B. in bundesdeutschen Amtsblättern. Diese Mengenschätzung ist unverbindlich. Es besteht keine Verpflichtung der Auftraggeberin zum Abruf eines bestimmten Umfangs an Leistungen für Anzeigenschaltung bei der Auftragnehmerin. Eine Mengenüberschreitung oder -unterschreitung berechtigt die Auftragnehmerin zu keiner Vertragsanpassung. Über die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren werden max. 19,8 Mio. Euro anfallen. Nach Inanspruchnahme der 19,8 Mio. Euro ist das Volumen dieses Vertrages ausgeschöpft.- Hinweis
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowoh … ganz lesenkürzer
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 "Bieterauskunft Eignungskriterien" Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland abzugeben und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen. --- Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Aufraggeberin holt i.R.v. Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter i.R.d. Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. --- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 06.06.2024 zu stellen …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| as mediendesign Inh. Andrea Sindermann e.K., Berlin | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53119 Bonn
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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- All Service Sicherheitsdienste GmbH3 Zuschläge
- as mediendesign Inh. Andrea Sindermann e.K.3 Zuschläge
- BearingPoint GmbH2 Zuschläge
- Bietergemeinschaft CP/COMPARTNER + SRP Consulting AG2 Zuschläge
- Dornbach GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 18.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5211ba33-666e-48e2-831e-2b1c50fcbf86.