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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Leistungen in der Grünflächenpflege und in der Grauflächenreinigung in 5 Losen für Bundesliegenschaften in Sachsen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Erfurt (Vergabenummer VOEK 211-24)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 211-24veröffentlicht 31.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 719 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 4: Los 4: Grünflächenpflege und Grauflächenreinigungin 4 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 1: Los 1: Grünflächenpflegein 28 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 2: Los 2: Grünflächenpflege und Grauflächenreinigungin 28 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 3: Los 3: Grünflächenpflege und Grauflächenreinigungin 28 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 5: Los 5: Grünflächenpflege und Grauflächenreinigungin 28 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.03.2025 – 28.02.2029, bis zu 1 Verlängerung
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2029
    vor 20 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Grünflächenpflege und Grauflächenreinigung

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Grünflächenpflege

Grünflächenpflege auf den Außenanlagen einer Bundesliegenschaft in Görlitz / OT Ludwigsdorf gem. der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung: WE 105528 Ehemaliger EU Binnen-Grenzübergang Ludwigsdorf: Grundleistungen Grünflächenpflege: Rasenflächen mähen: ca. 32.489 m²

4 Jahre–
2
Los 2: Grünflächenpflege und Grauflächenreinigung

Grünflächenpflege und Grauflächenreinigung auf den Außenanlagen von drei Bundesliegenschaft in Löbau und Ebersbach gem. der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung: WE 105519 Hauptzollamt Dresden, Zollamt Löbau: Grundleistungen Grünflächenpflege: Rasenflächen: ca. 1.820 m² Bodendecker: ca. 97 m² Rüchschnitt an Hecken: ca. 22 lfm Grundleistungen Grauflächenreinigung: Befestigte nicht öffentliche Flächen: ca. 3.174 m² Traufstreifen: ca. 59 m² Ablaufschächte / Gullys: 8 Stk. Entwässerungsrinnen: ca. 14 lfm. WE 106720 Generalzolldirektion - Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM) und WE 105526 Wohnliegenschaft Königswalder Straße: Grundleistungen Grünpflegearbeiten: Rasenfläche: ca. 6.082 m² Rückschnitt an Hecken: ca. 215 lfm. Sträucher: ca. 225 m² Grundleistungen Grauflächenreinigung: Nicht öffentliche Flächen ohne Fugen befestigt: ca. 1.660 m² Nicht öffentliche Flächen mit Fugen säubern: ca. 913 m² Unkrautbeseitigung befestigte nicht öffentliche Flächen: ca. 913 m² Grauflächen Laubaufnahme: ca. 2.573 m² Reinigung Traufstreifen: 140 m²

5 Jahre–
3
Los 3: Grünflächenpflege und Grauflächenreinigung

Grünflächenpflege und Grauflächenreinigung auf den Außenanlagen von vier Bundesliegenschaft in Dresden gem. der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung: WE 142210 Kraftfahrt-Bundesamt und Bundesamt für Logistik und Mobilität, Ast. DD: Grundleistungen Grünpflegearbeiten: Rasenflächen: ca. 654 m² Laubaufnahem und -entsorgung: Pauschal Rückschnitt an Hecken: ca. 91 lfm. Rückschnitt an Rankpflanzen - Efeu: ca. 30 lfm Grundleistungen Grauflächenreinigung: Unkrautbeseitigung Graufläche: ca. 135 m² WE 143026 Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Julius-Kühn-Institut: Grundleistungen Grünflächenpflege Rasenflächen: ca. 3.142 m² Pflanzflächen: ca. 556 m² Rückschnitt Sträucher auf den Rasenflächen: ca. 208 m² Rückschnitt an Rankpflanzen - Wilder Wein: ca. 8 m² WE 142211: Eisenbahn-Bundesamt, Ast. Dresden Grundleistungen Grünflächenpflege: Rasenflächen mähen: ca. 734 m² Rückschnitt an Hecken: ca. 100 lfm. Rückschnitt an Sträuchern: ca. 51 lfm. Rückschnitt an Kletterpflanzen: ca. 25 m² Pflanzflächen: 24 m² Grundleistungen Grauflächenreinigung: Unkrautbeseitigung & Laubbeseitigung: ca. 289 m² WE 105673 DD  Verfügungsgebäude 116: Grundleistungen Grünflächenpflege: Rasenflächen: ca. 810 m² Rasenflächen an Einfassungen und Wegen frei stechen: ca. 202 lfm. Rasenflächen an Pflanzflächen frei stechen: ca. 40 lfm. Pflanzflächen / Beete: ca. 113 m² Pflanzflächen wässern: Pauschal Einzelgehölze / Jungbäume: ca. 6 m² Hecken: ca. 12 lfm. Sträucher: 7 Stk.

59 Monate–
4
Los 4: Grünflächenpflege und Grauflächenreinigung

Grünflächenpflege und Grauflächenreinigung auf den Außenanlagen von einer Bundesliegenschaft in Leipzig gem. der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung: WE 144362 Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG): Grundleistungen Grünflächenpflege: Rasenfläche (Zierrasen): ca. 1.800 m² Staudenpflanzen: ca. 470 m² Rondellbepflanzung: ca. 7 m² Bäume im Wirtschaftshof (Schwarzerle): 2 Stk. Pflanzschale im Wirtschaftshof: ca. 0,44 m² Dachbegrünung: ca. 1.762 m² Pflanzen- und Unratentfernung - Gitterroste, Wartungsgänge, Kuppelfenster: ca. 220,20 m² Grundleistungen Grauflächenreinigung: Nicht öffentliche Flächen: 2.089 m²

2 Jahre–
5
Los 5: Grünflächenpflege und Grauflächenreinigung

Grünflächenpflege und Grauflächenreinigung auf den Außenanlagen von zwei Bundesliegenschaft in Leipzig gem. der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung: WE 144619 Bundesnetzagentur Außenstelle Leipzig (BNetzA Ast Leipzig): Grundleistungen Grünpflegearbeiten: Rasenflächen: ca. 15.356 m² Grundleistungen Grauflächenreinigung: Graufläche: ca. 3.511 m² WE 148104 Anmietung Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Grundleistungen Grünflächenpflege: Rasenflächen: ca. 8.688 m² Pflanzflächen: ca. 260 m²

4 Jahre–

Bedingungen4 Gruppen von Losen

Lose 1, 5

Zuschlag1 von 1 angegeben

Wertungspreis100 %
Preis
WertungspreisAls Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2025
Vertragsende
28.02.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern nicht eine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von zwölf Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Los 1 WE 105528: Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum bis 31.10.2024 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5 Kalendertage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.) Ausführungsbedingungen: entfallen für Los 1 4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Wertungspreis100 %
Preis
WertungspreisAls Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettoprei-se einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2024
Vertragsende
28.02.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern nicht eine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von zwölf Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblic … ganz lesenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern nicht eine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von zwölf Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Für das Los 2 (WE 105519, WE 106720, WE 105526) wird keine Objektbesichtigung angeboten. Die vertragsgegenständlichen Flächen sind frei zugänglich. 3.) Ausführungsbedingungen: entfallen für Los 2 4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 5) Zusätzliche Informationen zum Leistungsbeginn gem. Anlage C-01 zus. Vertragsbedingungen: WE 105519: 01.03.2025 WE 106720: 01.04.2025 WE 105526: 01.04.2025

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Wertungspreis100 %
Preis
WertungspreisAls Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettoprei-se einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.03.2024
Vertragsende
28.02.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern nicht eine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von zwölf Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblic … ganz lesenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern nicht eine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von zwölf Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Los 3 (WE 142210, WE 143026, WE 142211): Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum bis 31.10.2024 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5 Kalendertage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Für das Los 2 WE 105673 wird keine Objektbesichtigung angeboten. Die vertragsgegenständlichen Flächen sind frei zugänglich. 3.) Ausführungsbedingungen: entfallen für Los 3 4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. 5) Zusätzliche Informationen zum Leistungsbeginn gem. Anlage C-01 zus. Vertragsbedingungen: WE 142210: 01.05.2025 WE 143026: 15.03.2025 WE 142211: 01.04.2026 WE 105673: 15.06.2026

Los 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Wertungspreis100 %
Preis
WertungspreisAls Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettoprei-se einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2025
Vertragsende
28.02.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich um jeweils 1 weiteres Jahr, bis zu maximal 2 Verlängerungen, sofern nicht eine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von zwölf Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Maßgeblich für die F … ganz lesenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich um jeweils 1 weiteres Jahr, bis zu maximal 2 Verlängerungen, sofern nicht eine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von zwölf Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Los 4 (WE 144362): Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum bis 31.10.2024 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5 Kalendertage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.) Ausführungsbedingungen Los 4: Zugang, Zufahrt, Zutritt Vor erstmaliger Leistungserbringung ist eine Liste des zum Einsatz kommenden Personals einschließlich der Objektleitung und der Ersatzkräfte mit Namen, Geburtsdatum und Qualifikation bei der Auftraggeberin zu hinterlegen. Personaländerungen während der Vertragslaufzeit sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Zudem bedarf es vor jedem Einsatz einer rechtzeitigen Anzeige (mindestens 2 Tage vor geplanter Leistungsausführung) beim Nutzer und der Auftraggeberin via Mail. Darin sind das Einsatzpersonal sowie die Dauer der Arbeiten mit anzugeben. Darüber hinaus sind wegen begrenzter Parkplatzkapazitäten ebenfalls Fahrzeuge mit anzumelden. Das Einsatzpersonal muss sich vor Arbeitsaufnahme beim Wachdienst an der Pforte anmelden und erhält einen Transponder und Schlüssel (eingeschränkt nutzbar) gegen Unterschrift, der nach Beendigung der Arbeiten dort wieder abzugeben ist. Personalanforderung Personalanforderung Objektleitung Die Objektleitung muss über technische, kaufmännische und organisatorische Kompetenzen mit mehreren Jahren Berufserfahrung verfügen. Personalanforderung Grünpflege Da es sich bei den durchzuführenden Arbeiten um spezielle Arbeiten zur Grünpflege handelt, muss das ausführende Personal über eine besondere fachliche Eignung (Abschlussprüfung als Gärtner/Gärtnerin Fachrichtung Garten und Landschaftsbau, Forstwirt/Forstwirtin oder eine vergleichbare Qualifikation) verfügen. Diese Qualifikation ist der Auftraggeberin spätestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn nachzuweisen. Auf Grund er Liegenschaftsnutzung und der baulichen Gegebenheiten vor Ort ergeben sich für Teilbereiche der Leistungsausführung (Grünpflegearbeiten Dachbegrünung und beiden Innenhöfe) zusätzliche, erhöhte Personalanforderungen. Das für die vorgenannten Bereiche vorgesehen Personal muss vor erstmaliger Leistungsausführung ein aktuelles einfaches Führungszeugnis i.S.v. § 30 Abs. 1 BZRG zur Einsichtnahme vorlegen. Dafür eventuell anfallende Kosten gehen zulasten der Auftragnehmerin. Die Vorlage eines Führungszeugnisses ist Voraussetzung für die durch den Nutzer zu erteilenden Zutrittsgenehmigung für den / die jeweilige/n Beschäftigte/n der Auftragnehmerin. Die Auftraggeberin wird dem Nutzer daher den Inhalt des jeweiligen Fü …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

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Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grauflächenreinigung und Grünpflege für acht Bundesliegenschaften in Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin (VOEK 032-24)

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 14.02.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 773 (Dienstleistungen im Gartenbau) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

206vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (283 Lose mit Angabe)
429.684 €Zuschlagswert im Median
184.774 € – 661.972 €mittlere Hälfte, 77 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.11.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3958f295-1d9a-44d0-b941-5d07c81ce982.