Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Wirtschaftsbetriebe Meppen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, VOEK 385-25
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 385-25veröffentlicht 15.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,65 Mio. €
- Laufzeit
- 41 Monate
- 15.06.2026 – 15.11.2029
- Lose
- 2
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,65 Mio. €
- Laufzeit
- 41 Monate15.06.2026 – 15.11.2029
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 11 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 10 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Bindefrist endetvor 8 Monaten52 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 5 MonatenLaufzeit bis 15.11.2029
- Heute
Beschreibung
Los 1 Getreideernte: Jährlich voraussichtlich ca. 1.400 ha zu bearbeitende Fläche (min. 1.100 ha und max. 1.700 ha Druschfrüchte). Davon sind: •Bis zu ca. 900 ha Saatgetreide (W-Weizen, W-Gerste, W-Triticale, W-Roggen). Diverse Sorten bei den Getreidearten. Sehr intensiver Roggenanbau u.a. Hybridroggen Vermehrung. •Bis zu ca. 300 ha konventioneller Raps. •Verbleibende Flächen Futtergetreide/Körnermais. --- Los 2 Kartoffelernte: Jährlich voraussichtlich ca. 325 ha zu bearbeitende Fläche (min. 300 ha und max. 350 ha Kartoffeln). --- Leistungszeitraum: •Los 1: Getreideernte jährlich am 15.06. (erstmalig 2026) jährlich zum 15.11. (letztmalig 2029), •Los 2: Kartoffelernte jährlich am 15.08. (erstmalig 2026) jährlich zum 30.11. (letztmalig 2029).
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Wirtschaftsbetriebe Meppen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Los 1 Getreideernte: Jährlich voraussichtlich ca. 1.400 ha zu bearbeitende Fläche (min. 1.100 ha und max. 1.700 ha Druschfrüchte). Davon sind: •Bis zu ca. 900 ha Saatgetreide (W-Weizen, W-Gerste, W-Triticale, W-Roggen). Diverse Sorten bei den Getreidearten. Sehr intensiver Roggenanbau u.a. Hybridroggen Vermehrung. •Bis zu ca. 300 ha konventioneller Raps. •Verbleibende Flächen Futtergetreide/Körnermais. --- Leistungszeitraum: •Los 1: Getreideernte jährlich am 15.06. (erstmalig 2026) jährlich zum 15.11. (letztmalig 2029). | 41 Monate | 1.020.000 € |
| 2 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Wirtschaftsbetriebe Meppen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Los 2 Kartoffelernte: Jährlich voraussichtlich ca. 325 ha zu bearbeitende Fläche (min. 300 ha und max. 350 ha Kartoffeln). --- Leistungszeitraum: •Los 2: Kartoffelernte jährlich am 15.08. (erstmalig 2026) jährlich zum 30.11. (letztmalig 2029). | 40 Monate | 630.000 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- WertungspreisAls Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise laut Preisblatt gewertet.
Eignung4 von 4 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. €; Sachschäden mindestens 3,0 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 300.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jewe … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. €; Sachschäden mindestens 3,0 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 300.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Getreideernte jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Mater … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. - Die Anlage „B-02b_Gerätekonzept“ des Loses 1 ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen und weist die technische Leistungsfähigkeit nach. Die darin enthaltenen Mindestanforderungen sind zwingend einzuhalten. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren! Nachfolgend der Inhalt: ---Zu verwendender Technikeinsatz Los 1 (Mindestanforderung): Zwei Doppelrotordrescher (zusammen Tagesleistung: 100 Hektar, kein Hybrid, sowie einer Minimumleistung von 450 KW und bodenschonendem Raupenlaufwerk, gleichartige Ersatzmaschine bei Havarie), ein Schlepper mit Mulde/ Bandwagen (mind. 30m3), ein Kompressor. - Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen -- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? -- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, -- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart "Getreide- und Kartoffelernte". -- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart "Getreide- und Kartoffelernte". - Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 Referenzen zur Leistungsart Gertreideernte aus dem Zeitraum der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Anlagen und Verweise auf Zertifizierungen (PQ) zu Referenzen sind zulässig, müssen jedoch die geforderten Angaben enthalten und die Mindestanforderungen erfüllen. Die Nichteinhaltung von Anforderungen (insbesondere Mindestanforderungen) führt zum Ausschluss aus dem Verfahren! Mindestanforderungen zur Getreideernte Los 1: Pro abgeschlossenen Geschäftsjahr muss die Gesamtfläche der Referenz mindestens 300 ha betragen. Sammelreferenzen sind zulässig. Hier muss eine Einzelreferenz mindestens eine Fläche von 50 ha aufweisen. Insgesamt ergibt sich daraus eine Gesamt-Referenz-Fläche von mindestens 900 ha Getreideernte. In dieser Gesamt-Referenz-Fläche muss mindestens 300 ha zertifiziertes Vermehrungssaatgut-Getreide und mindestens 100 ha zertifiziertes Vermehrungssaatgut-Hybridroggen enthalten sein.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.06.2026
- Vertragsende
- 15.11.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 52 Tage
- Angebotsöffnung
- Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Es handelt sich um militärisches Sperrgebiet: •Es darf nur zu sehr eingeschränkten … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Es handelt sich um militärisches Sperrgebiet: •Es darf nur zu sehr eingeschränkten Zeiten befahren/ betreten werden. Ausnahme: In der Zeit vom 01. August bis 23. August sowie vom 03. Oktober bis 25. Oktober ruht in der Regel der militärische Betrieb. •Es ist mit dem Auftreten für das Gerät schädlicher Gegenstände (z. B. metallische Gegenstände) zu rechnen. Das Risiko für Schäden trägt die Auftragnehmerin (AN). Auf gegenwärtig oder früher militärisch genutzten Flächen können überall und insbesondere abseits von Wegen gefährliche Gegenstände vorkommen. Auf die damit verbundenen Gefahren wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Es ist verboten, herumliegende Waffen, Munition oder Munitionsteile, Spreng- oder Leuchtkörper, Kampfmittel und deren Reste sowie nicht identifizierbare und damit potenziell gefährliche Gegenstände zu berühren. Bei eindeutiger oder zweifelhafter Gefahrenlage ist die Arbeit am Fundort einzustellen. Die zuständige Revierleitung des Bundesforstbetriebes ist über den Fund der vorgenannten Gegenstände/Stoffe unverzüglich zu informieren. Darüber hinaus können weitere atypische Gefahren, z. B. durch Fahrzeugverkehr im Wald oder auf der Freifläche, Stacheldraht oder herumliegende scharfe oder spitze Gegenstände, Bodenveränderungen, bauliche Anlagen und deren Reste, unebenes und unübersichtliches Gelände und weiteres mehr bestehen. Das Betreten und der Aufenthalt auf gegenwärtig oder früher militärisch genutzten Flächen geschieht auf eigene Gefahr der AN und ihrer Erfüllungsgehilfen. Die AN übernimmt jedes sich im Zusammenhang mit dem Betreten/ dem Aufenthalt auf gegenwärtig oder früher militärisch genutzten Flächen ergebende Risiko für Leben, Körper und Gesundheit sowie für die von ihm und ihren Erfüllungsgehilfen mitgeführten Sachen. Die AN ist auf derartigen Flächen gegenüber seinen Erfüllungsgehilfen für die Erfüllung sämtlicher Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und Verkehrssicherungspflichten ausschließlich verantwortlich. Von dieser Risikoübernahme sind lediglich Schädigungen ausgenommen, für die die AG oder ihre Erfüllungs-/ Verrichtungsgehilfen haften. Die AN ist verpflichtet, alle Personen, die er zur Erfüllung dieses Werkvertrags einsetzt, über die Gefahren, die mit dem Betreten der militärisch oder ehemals militärisch genutzten Flächen verbunden sind und über die einzuhaltenden Verhaltensregeln zu belehren oder durch einen Fachkundigen belehren zu lassen und sich eine Bestätigung über die erfolgte Sicherheitsbelehrung von den Unterwiesenen unterzeichnen zu lassen, bevor sie die Flächen befahren bzw. betreten. Diese Bestätigung ist bei Außenarbeiten ebenso mitzuführen wie eventuell erforderliche Betretungsgenehmigungen und/oder Berechtigungsausweise und sind der AG auf Verlangen vorzulegen. Die AG haftet für schuldhaft von ihr verursachte Personenschäden. Gleiches gilt für jeglichen sonstigen Schaden im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung. Für fahrlässig herbeigeführte Sach- und sonstige Vermögensschäden haftet die AG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.- Hinweis
1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2. Eine Ortsbesichtigung der Flächen unter Beteiligung eines Vertreters der Wirtschaftsbetriebe Meppen bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wird aufgrund der betroffenen Freiflächen und der Eigenart der ausgeschriebenen Leistungen nicht für erforderlich gehalten und mithin nicht angeboten. 3.1. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 11.12.2025 gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 3.2. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- WertungspreisAls Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise laut Preisblatt gewertet.
Eignung4 von 4 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. €; Sachschäden mindestens 3,0 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 300.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jewe … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. €; Sachschäden mindestens 3,0 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 300.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Kartoffelernte jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Mater … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. - Die Anlage „B-02b_Gerätekonzept“ des Loses 2 ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen und weist die technische Leistungsfähigkeit nach. Die darin enthaltenen Mindestanforderungen sind zwingend einzuhalten. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren! Nachfolgend der Inhalt: ---Zu verwendender Technikeinsatz Los 2 (Mindestanforderung): Roder Tagesleistung: 10 Hektar (gleichartige Ersatzmaschine bei Havarie), ein Schlepper mit Mulde/ Bandwagen (mind. 30m3). - Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen -- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? -- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, -- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart "Getreide- und Kartoffelernte". -- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart "Getreide- und Kartoffelernte". - Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 Referenzen zur Leistungsart "Kartoffelernte" aus dem Zeitraum der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Anlagen und Verweise auf Zertifizierungen (PQ) zu Referenzen sind zulässig, müssen jedoch die geforderten Angaben enthalten und die Mindestanforderungen zur jeweiligen Leistungsart erfüllen. Die Nichteinhaltung von Anforderungen (insbesondere Mindestanforderungen) führt zum Ausschluss aus dem Verfahren! Mindestanforderungen zur Kartoffelernte Los 2: Pro abgeschlossenen Geschäftsjahr muss die Gesamtfläche der Referenz mindestens 100 ha betragen. Sammel-Referenzen sind zulässig. Hier muss eine Einzelreferenz mindestens eine Fläche von 25 ha aufweisen. Insgesamt ergibt sich daraus eine Gesamt-Referenz-Fläche von mindestens 300 ha Kartoffelernte.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.08.2026
- Vertragsende
- 30.11.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 52 Tage
- Angebotsöffnung
- Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Es handelt sich um militärisches Sperrgebiet: •Es darf nur zu sehr eingeschränkten … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Es handelt sich um militärisches Sperrgebiet: •Es darf nur zu sehr eingeschränkten Zeiten befahren/ betreten werden. Ausnahme: In der Zeit vom 01. August bis 23. August sowie vom 03. Oktober bis 25. Oktober ruht in der Regel der militärische Betrieb. •Es ist mit dem Auftreten für das Gerät schädlicher Gegenstände (z. B. metallische Gegenstände) zu rechnen. Das Risiko für Schäden trägt die Auftragnehmerin (AN). Auf gegenwärtig oder früher militärisch genutzten Flächen können überall und insbesondere abseits von Wegen gefährliche Gegenstände vorkommen. Auf die damit verbundenen Gefahren wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Es ist verboten, herumliegende Waffen, Munition oder Munitionsteile, Spreng- oder Leuchtkörper, Kampfmittel und deren Reste sowie nicht identifizierbare und damit potenziell gefährliche Gegenstände zu berühren. Bei eindeutiger oder zweifelhafter Gefahrenlage ist die Arbeit am Fundort einzustellen. Die zuständige Revierleitung des Bundesforstbetriebes ist über den Fund der vorgenannten Gegenstände/Stoffe unverzüglich zu informieren. Darüber hinaus können weitere atypische Gefahren, z. B. durch Fahrzeugverkehr im Wald oder auf der Freifläche, Stacheldraht oder herumliegende scharfe oder spitze Gegenstände, Bodenveränderungen, bauliche Anlagen und deren Reste, unebenes und unübersichtliches Gelände und weiteres mehr bestehen. Das Betreten und der Aufenthalt auf gegenwärtig oder früher militärisch genutzten Flächen geschieht auf eigene Gefahr der AN und ihrer Erfüllungsgehilfen. Die AN übernimmt jedes sich im Zusammenhang mit dem Betreten/ dem Aufenthalt auf gegenwärtig oder früher militärisch genutzten Flächen ergebende Risiko für Leben, Körper und Gesundheit sowie für die von ihm und ihren Erfüllungsgehilfen mitgeführten Sachen. Die AN ist auf derartigen Flächen gegenüber seinen Erfüllungsgehilfen für die Erfüllung sämtlicher Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und Verkehrssicherungspflichten ausschließlich verantwortlich. Von dieser Risikoübernahme sind lediglich Schädigungen ausgenommen, für die die AG oder ihre Erfüllungs-/ Verrichtungsgehilfen haften. Die AN ist verpflichtet, alle Personen, die er zur Erfüllung dieses Werkvertrags einsetzt, über die Gefahren, die mit dem Betreten der militärisch oder ehemals militärisch genutzten Flächen verbunden sind und über die einzuhaltenden Verhaltensregeln zu belehren oder durch einen Fachkundigen belehren zu lassen und sich eine Bestätigung über die erfolgte Sicherheitsbelehrung von den Unterwiesenen unterzeichnen zu lassen, bevor sie die Flächen befahren bzw. betreten. Diese Bestätigung ist bei Außenarbeiten ebenso mitzuführen wie eventuell erforderliche Betretungsgenehmigungen und/oder Berechtigungsausweise und sind der AG auf Verlangen vorzulegen. Die AG haftet für schuldhaft von ihr verursachte Personenschäden. Gleiches gilt für jeglichen sonstigen Schaden im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung. Für fahrlässig herbeigeführte Sach- und sonstige Vermögensschäden haftet die AG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.- Hinweis
1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2. Eine Ortsbesichtigung der Flächen unter Beteiligung eines Vertreters der Wirtschaftsbetriebe Meppen bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wird aufgrund der betroffenen Freiflächen und der Eigenart der ausgeschriebenen Leistungen nicht für erforderlich gehalten und mithin nicht angeboten. 3.1. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 11.12.2025 gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 3.2. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53119 Bonn
- Website
- bundesimmobilien.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Alle 48 offenen Ausschreibungen von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 772 (Dienstleistungen in der Forstwirtschaft) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (361 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Treevolution.de GmbH7 Zuschläge
- Forstbetrieb Thomas Ritschel5 Zuschläge
- Baum- und Landschaftspflege GmbH4 Zuschläge
- Christian Bunse4 Zuschläge
- D.u. C. Koppenburg GbR Forstbetrieb4 Zuschläge
- Eckwald Forstbetrieb & Naturschutz GmbH & Co. KG4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.01.2026
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 06.01.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8d7b9598-e0f3-459e-a274-3a851f8c7dfd.