Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Wirtschaftsbetriebe Meppen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, VOEK 385-25

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 385-25veröffentlicht 15.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 306 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 15.10.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,65 Mio. €
Laufzeit
41 Monate15.06.2026 – 15.11.2029
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 11 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 10 Monaten
  4. Bindefrist endet
    52 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 8 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 15.11.2029
    vor 5 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Los 1 Getreideernte: Jährlich voraussichtlich ca. 1.400 ha zu bearbeitende Fläche (min. 1.100 ha und max. 1.700 ha Druschfrüchte). Davon sind: •Bis zu ca. 900 ha Saatgetreide (W-Weizen, W-Gerste, W-Triticale, W-Roggen). Diverse Sorten bei den Getreidearten. Sehr intensiver Roggenanbau u.a. Hybridroggen Vermehrung. •Bis zu ca. 300 ha konventioneller Raps. •Verbleibende Flächen Futtergetreide/Körnermais. --- Los 2 Kartoffelernte: Jährlich voraussichtlich ca. 325 ha zu bearbeitende Fläche (min. 300 ha und max. 350 ha Kartoffeln). --- Leistungszeitraum: •Los 1: Getreideernte jährlich am 15.06. (erstmalig 2026) jährlich zum 15.11. (letztmalig 2029), •Los 2: Kartoffelernte jährlich am 15.08. (erstmalig 2026) jährlich zum 30.11. (letztmalig 2029).

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Wirtschaftsbetriebe Meppen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

Los 1 Getreideernte: Jährlich voraussichtlich ca. 1.400 ha zu bearbeitende Fläche (min. 1.100 ha und max. 1.700 ha Druschfrüchte). Davon sind: •Bis zu ca. 900 ha Saatgetreide (W-Weizen, W-Gerste, W-Triticale, W-Roggen). Diverse Sorten bei den Getreidearten. Sehr intensiver Roggenanbau u.a. Hybridroggen Vermehrung. •Bis zu ca. 300 ha konventioneller Raps. •Verbleibende Flächen Futtergetreide/Körnermais. --- Leistungszeitraum: •Los 1: Getreideernte jährlich am 15.06. (erstmalig 2026) jährlich zum 15.11. (letztmalig 2029).

41 Monate1.020.000 €
2
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Wirtschaftsbetriebe Meppen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

Los 2 Kartoffelernte: Jährlich voraussichtlich ca. 325 ha zu bearbeitende Fläche (min. 300 ha und max. 350 ha Kartoffeln). --- Leistungszeitraum: •Los 2: Kartoffelernte jährlich am 15.08. (erstmalig 2026) jährlich zum 30.11. (letztmalig 2029).

40 Monate630.000 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Wertungspreis100 %
Preis
WertungspreisAls Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise laut Preisblatt gewertet.

Eignung4 von 4 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. €; Sachschäden mindestens 3,0 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 300.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jewe … ganz lesen- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. €; Sachschäden mindestens 3,0 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 300.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Getreideernte jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Mater … ganz lesen- Eigenerklärung über die Leistungserbringung -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. - Die Anlage „B-02b_Gerätekonzept“ des Loses 1 ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen und weist die technische Leistungsfähigkeit nach. Die darin enthaltenen Mindestanforderungen sind zwingend einzuhalten. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren! Nachfolgend der Inhalt: ---Zu verwendender Technikeinsatz Los 1 (Mindestanforderung): Zwei Doppelrotordrescher (zusammen Tagesleistung: 100 Hektar, kein Hybrid, sowie einer Minimumleistung von 450 KW und bodenschonendem Raupenlaufwerk, gleichartige Ersatzmaschine bei Havarie), ein Schlepper mit Mulde/ Bandwagen (mind. 30m3), ein Kompressor. - Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen -- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? -- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, -- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart "Getreide- und Kartoffelernte". -- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart "Getreide- und Kartoffelernte". - Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 Referenzen zur Leistungsart Gertreideernte aus dem Zeitraum der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Anlagen und Verweise auf Zertifizierungen (PQ) zu Referenzen sind zulässig, müssen jedoch die geforderten Angaben enthalten und die Mindestanforderungen erfüllen. Die Nichteinhaltung von Anforderungen (insbesondere Mindestanforderungen) führt zum Ausschluss aus dem Verfahren! Mindestanforderungen zur Getreideernte Los 1: Pro abgeschlossenen Geschäftsjahr muss die Gesamtfläche der Referenz mindestens 300 ha betragen. Sammelreferenzen sind zulässig. Hier muss eine Einzelreferenz mindestens eine Fläche von 50 ha aufweisen. Insgesamt ergibt sich daraus eine Gesamt-Referenz-Fläche von mindestens 900 ha Getreideernte. In dieser Gesamt-Referenz-Fläche muss mindestens 300 ha zertifiziertes Vermehrungssaatgut-Getreide und mindestens 100 ha zertifiziertes Vermehrungssaatgut-Hybridroggen enthalten sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.06.2026
Vertragsende
15.11.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
52 Tage
Angebotsöffnung
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Es handelt sich um militärisches Sperrgebiet: •Es darf nur zu sehr eingeschränkten … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Es handelt sich um militärisches Sperrgebiet: •Es darf nur zu sehr eingeschränkten Zeiten befahren/ betreten werden. Ausnahme: In der Zeit vom 01. August bis 23. August sowie vom 03. Oktober bis 25. Oktober ruht in der Regel der militärische Betrieb. •Es ist mit dem Auftreten für das Gerät schädlicher Gegenstände (z. B. metallische Gegenstände) zu rechnen. Das Risiko für Schäden trägt die Auftragnehmerin (AN). Auf gegenwärtig oder früher militärisch genutzten Flächen können überall und insbesondere abseits von Wegen gefährliche Gegenstände vorkommen. Auf die damit verbundenen Gefahren wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Es ist verboten, herumliegende Waffen, Munition oder Munitionsteile, Spreng- oder Leuchtkörper, Kampfmittel und deren Reste sowie nicht identifizierbare und damit potenziell gefährliche Gegenstände zu berühren. Bei eindeutiger oder zweifelhafter Gefahrenlage ist die Arbeit am Fundort einzustellen. Die zuständige Revierleitung des Bundesforstbetriebes ist über den Fund der vorgenannten Gegenstände/Stoffe unverzüglich zu informieren. Darüber hinaus können weitere atypische Gefahren, z. B. durch Fahrzeugverkehr im Wald oder auf der Freifläche, Stacheldraht oder herumliegende scharfe oder spitze Gegenstände, Bodenveränderungen, bauliche Anlagen und deren Reste, unebenes und unübersichtliches Gelände und weiteres mehr bestehen. Das Betreten und der Aufenthalt auf gegenwärtig oder früher militärisch genutzten Flächen geschieht auf eigene Gefahr der AN und ihrer Erfüllungsgehilfen. Die AN übernimmt jedes sich im Zusammenhang mit dem Betreten/ dem Aufenthalt auf gegenwärtig oder früher militärisch genutzten Flächen ergebende Risiko für Leben, Körper und Gesundheit sowie für die von ihm und ihren Erfüllungsgehilfen mitgeführten Sachen. Die AN ist auf derartigen Flächen gegenüber seinen Erfüllungsgehilfen für die Erfüllung sämtlicher Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und Verkehrssicherungspflichten ausschließlich verantwortlich. Von dieser Risikoübernahme sind lediglich Schädigungen ausgenommen, für die die AG oder ihre Erfüllungs-/ Verrichtungsgehilfen haften. Die AN ist verpflichtet, alle Personen, die er zur Erfüllung dieses Werkvertrags einsetzt, über die Gefahren, die mit dem Betreten der militärisch oder ehemals militärisch genutzten Flächen verbunden sind und über die einzuhaltenden Verhaltensregeln zu belehren oder durch einen Fachkundigen belehren zu lassen und sich eine Bestätigung über die erfolgte Sicherheitsbelehrung von den Unterwiesenen unterzeichnen zu lassen, bevor sie die Flächen befahren bzw. betreten. Diese Bestätigung ist bei Außenarbeiten ebenso mitzuführen wie eventuell erforderliche Betretungsgenehmigungen und/oder Berechtigungsausweise und sind der AG auf Verlangen vorzulegen. Die AG haftet für schuldhaft von ihr verursachte Personenschäden. Gleiches gilt für jeglichen sonstigen Schaden im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung. Für fahrlässig herbeigeführte Sach- und sonstige Vermögensschäden haftet die AG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Hinweis
1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2. Eine Ortsbesichtigung der Flächen unter Beteiligung eines Vertreters der Wirtschaftsbetriebe Meppen bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wird aufgrund der betroffenen Freiflächen und der Eigenart der ausgeschriebenen Leistungen nicht für erforderlich gehalten und mithin nicht angeboten. 3.1. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 11.12.2025 gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 3.2. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Wertungspreis100 %
Preis
WertungspreisAls Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise laut Preisblatt gewertet.

Eignung4 von 4 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. €; Sachschäden mindestens 3,0 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 300.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jewe … ganz lesen- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. €; Sachschäden mindestens 3,0 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 300.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Kartoffelernte jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Mater … ganz lesen- Eigenerklärung über die Leistungserbringung -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. - Die Anlage „B-02b_Gerätekonzept“ des Loses 2 ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen und weist die technische Leistungsfähigkeit nach. Die darin enthaltenen Mindestanforderungen sind zwingend einzuhalten. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren! Nachfolgend der Inhalt: ---Zu verwendender Technikeinsatz Los 2 (Mindestanforderung): Roder Tagesleistung: 10 Hektar (gleichartige Ersatzmaschine bei Havarie), ein Schlepper mit Mulde/ Bandwagen (mind. 30m3). - Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen -- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? -- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, -- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart "Getreide- und Kartoffelernte". -- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart "Getreide- und Kartoffelernte". - Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 Referenzen zur Leistungsart "Kartoffelernte" aus dem Zeitraum der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Anlagen und Verweise auf Zertifizierungen (PQ) zu Referenzen sind zulässig, müssen jedoch die geforderten Angaben enthalten und die Mindestanforderungen zur jeweiligen Leistungsart erfüllen. Die Nichteinhaltung von Anforderungen (insbesondere Mindestanforderungen) führt zum Ausschluss aus dem Verfahren! Mindestanforderungen zur Kartoffelernte Los 2: Pro abgeschlossenen Geschäftsjahr muss die Gesamtfläche der Referenz mindestens 100 ha betragen. Sammel-Referenzen sind zulässig. Hier muss eine Einzelreferenz mindestens eine Fläche von 25 ha aufweisen. Insgesamt ergibt sich daraus eine Gesamt-Referenz-Fläche von mindestens 300 ha Kartoffelernte.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.08.2026
Vertragsende
30.11.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
52 Tage
Angebotsöffnung
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Es handelt sich um militärisches Sperrgebiet: •Es darf nur zu sehr eingeschränkten … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Es handelt sich um militärisches Sperrgebiet: •Es darf nur zu sehr eingeschränkten Zeiten befahren/ betreten werden. Ausnahme: In der Zeit vom 01. August bis 23. August sowie vom 03. Oktober bis 25. Oktober ruht in der Regel der militärische Betrieb. •Es ist mit dem Auftreten für das Gerät schädlicher Gegenstände (z. B. metallische Gegenstände) zu rechnen. Das Risiko für Schäden trägt die Auftragnehmerin (AN). Auf gegenwärtig oder früher militärisch genutzten Flächen können überall und insbesondere abseits von Wegen gefährliche Gegenstände vorkommen. Auf die damit verbundenen Gefahren wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Es ist verboten, herumliegende Waffen, Munition oder Munitionsteile, Spreng- oder Leuchtkörper, Kampfmittel und deren Reste sowie nicht identifizierbare und damit potenziell gefährliche Gegenstände zu berühren. Bei eindeutiger oder zweifelhafter Gefahrenlage ist die Arbeit am Fundort einzustellen. Die zuständige Revierleitung des Bundesforstbetriebes ist über den Fund der vorgenannten Gegenstände/Stoffe unverzüglich zu informieren. Darüber hinaus können weitere atypische Gefahren, z. B. durch Fahrzeugverkehr im Wald oder auf der Freifläche, Stacheldraht oder herumliegende scharfe oder spitze Gegenstände, Bodenveränderungen, bauliche Anlagen und deren Reste, unebenes und unübersichtliches Gelände und weiteres mehr bestehen. Das Betreten und der Aufenthalt auf gegenwärtig oder früher militärisch genutzten Flächen geschieht auf eigene Gefahr der AN und ihrer Erfüllungsgehilfen. Die AN übernimmt jedes sich im Zusammenhang mit dem Betreten/ dem Aufenthalt auf gegenwärtig oder früher militärisch genutzten Flächen ergebende Risiko für Leben, Körper und Gesundheit sowie für die von ihm und ihren Erfüllungsgehilfen mitgeführten Sachen. Die AN ist auf derartigen Flächen gegenüber seinen Erfüllungsgehilfen für die Erfüllung sämtlicher Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und Verkehrssicherungspflichten ausschließlich verantwortlich. Von dieser Risikoübernahme sind lediglich Schädigungen ausgenommen, für die die AG oder ihre Erfüllungs-/ Verrichtungsgehilfen haften. Die AN ist verpflichtet, alle Personen, die er zur Erfüllung dieses Werkvertrags einsetzt, über die Gefahren, die mit dem Betreten der militärisch oder ehemals militärisch genutzten Flächen verbunden sind und über die einzuhaltenden Verhaltensregeln zu belehren oder durch einen Fachkundigen belehren zu lassen und sich eine Bestätigung über die erfolgte Sicherheitsbelehrung von den Unterwiesenen unterzeichnen zu lassen, bevor sie die Flächen befahren bzw. betreten. Diese Bestätigung ist bei Außenarbeiten ebenso mitzuführen wie eventuell erforderliche Betretungsgenehmigungen und/oder Berechtigungsausweise und sind der AG auf Verlangen vorzulegen. Die AG haftet für schuldhaft von ihr verursachte Personenschäden. Gleiches gilt für jeglichen sonstigen Schaden im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung. Für fahrlässig herbeigeführte Sach- und sonstige Vermögensschäden haftet die AG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Hinweis
1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2. Eine Ortsbesichtigung der Flächen unter Beteiligung eines Vertreters der Wirtschaftsbetriebe Meppen bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wird aufgrund der betroffenen Freiflächen und der Eigenart der ausgeschriebenen Leistungen nicht für erforderlich gehalten und mithin nicht angeboten. 3.1. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 11.12.2025 gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 3.2. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 772 (Dienstleistungen in der Forstwirtschaft) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

179vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (223 Lose mit Angabe)
282.932 €Zuschlagswert im Median
141.877 € – 435.956 €mittlere Hälfte, 33 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (361 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.01.2026
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 06.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8d7b9598-e0f3-459e-a274-3a851f8c7dfd.