Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflege- und tlw. Grauflächenarbeiten in 6 Losen für 12 Bundesliegenschaften in Thüringen und Sachsen-Anhalt, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Direktion Erfurt und Regionalbereich Wohnen Ost VOEK 019-25
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 019-25veröffentlicht 23.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.03.2026 – 28.02.2029
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
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Alle Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Nordrhein-Westfalen (31 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich
- Los 5in 16 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 1: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflege- und tlw. Grauflächenarbeiten in 6 Losen für 12 Bundesliegenschaften in Thüringen und Sachsen-Anhalt, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Direktion Erfurt und Regionalbereich Wohnen Ostin 28 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 2in 40 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 3in 40 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 4in 40 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Ein weiteres Los zeigenWeniger zeigen
- Los 6in 40 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.03.2026 – 28.02.2029
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Vertragsbeginnvor 8 MonatenLaufzeit bis 28.02.2029
- Heute
Beschreibung
Los 1 WE 138429, Bundesbehördenzentrum „Am Steigerwald“, Grünpflegearbeiten und Grauflächenreinigung Los 2 WE 103892, Wohnen, Grünpflegearbeiten WE 103897, Wohnen, Grünpflegearbeiten WE 103902, Wohnen, Grünpflegearbeiten WE 103907, Wohnen, Grünpflegearbeiten Los 3 WE 150350, THW LogZ SNTH, Grünpflegearbeiten Los 4 WE 141697, ITZBund, Grünpflegearbeiten WE 150567, ITZBund, Grünpflegearbeiten Los 5 WE 111253, Wohnen, Grünpflegearbeiten Los 6 WE 104815, Verwaltungsgebäude, Grünpflegearbeiten WE 105190, Verwaltungsgebäude, Grünpflegearbeiten WE 323661, Parkplatz, Grünpflegearbeiten
Gegenstand nach CPV
Lose6 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflege- und tlw. Grauflächenarbeiten in 6 Losen für 12 Bundesliegenschaften in Thüringen und Sachsen-Anhalt, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Direktion Erfurt und Regionalbereich Wohnen Ost Los 1 WE 138429, Bundesbehördenzentrum Erfurt, Grünpflegearbeiten und Grauflächenreinigung | 3 Jahre | – |
| 2 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflege- und tlw. Grauflächenarbeiten in 6 Losen für 12 Bundesliegenschaften in Thüringen und Sachsen-Anhalt,
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Direktion Erfurt und Regionalbereich Wohnen Ost
VOEK 019-25 Los 2 WE 103892, Wohnen, Grünpflegearbeiten WE 103897, Wohnen, Grünpflegearbeiten WE 103902, Wohnen, Grünpflegearbeiten WE 103907, Wohnen, Grünpflegearbeiten | 4 Jahre | – |
| 3 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflege- und tlw. Grauflächenarbeiten in 6 Losen für 12 Bundesliegenschaften in Thüringen und Sachsen-Anhalt,
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Direktion Erfurt und Regionalbereich Wohnen Ost
VOEK 019-25 Los 3 WE 150350, THW LogZ SNTH, Grünpflegearbeiten | 4 Jahre | – |
| 4 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflege- und tlw. Grauflächenarbeiten in 6 Losen für 12 Bundesliegenschaften in Thüringen und Sachsen-Anhalt,
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Direktion Erfurt und Regionalbereich Wohnen Ost
VOEK 019-25 Los 4 WE 141697, ITZBund, Grünpflegearbeiten WE 150567, ITZBund, Grünpflegearbeiten | 4 Jahre | – |
| 5 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflege- und tlw. Grauflächenarbeiten in 6 Losen für 12 Bundesliegenschaften in Thüringen und Sachsen-Anhalt,
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Direktion Erfurt und Regionalbereich Wohnen Ost
VOEK 019-25 Los 5 WE 111253, Wohnen, Grünpflegearbeiten | 2 Jahre | – |
| 6 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflege- und tlw. Grauflächenarbeiten in 6 Losen für 12 Bundesliegenschaften in Thüringen und Sachsen-Anhalt,
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Direktion Erfurt und Regionalbereich Wohnen Ost
VOEK 019-25 Los 6 WE 104815, Verwaltungsgebäude, Grünpflegearbeiten WE 105190, Verwaltungsgebäude, Grünpflegearbeiten WE 323661, Parkplatz, Grünpflegearbeiten | 4 Jahre | – |
Bedingungen4 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Wertungspreis Das alleinige Wertungskriterium ist der Wertungspreis. Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2026
- Vertragsende
- 28.02.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich dreimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin be … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich dreimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt zwölf Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 29.02.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Alle Lose Der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen ist auf ein Minimum zu beschränken. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben. Siehe Punkt 0.6.1 der Anlage C … ganz lesenkürzer
Alle Lose Der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen ist auf ein Minimum zu beschränken. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben. Siehe Punkt 0.6.1 der Anlage C-02 Auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozide, Pestizide und Insektizide, chemisch-synthetischen Düngern und torfhaltigen Produkten während der Leistungserbringung ist grundsätzlich zu verzichten. Siehe Punkt 0.8 der Anlage C-02 Nur Los 1 Eingeschränkte Bearbeitung – Wasserschutzgebiet – siehe Punkt 1.0.2 der Anlage C-02: Eigenerklärung über Kenntnisnahme, dass sich die betreffende Liegenschaft in der Trinkwasserzone III befindet und sich daraus ergebende Einschränkungen bei der Leistungserbringung berücksichtigt werden muss. Erstellung eines Pflegeplans – siehe Punkt 1.0.6 der Anlage C-02: Es ist jährlich, spätestens 14 Kalendertage vor Saisonbeginn, für die vertraglich zu erbringenden Leistungen ein Pflegeplan in digitaler Form vorzulegen. Anpassungen während der Saison, die z. B. aufgrund der aktuellen Witterungsbedingungen erforderlich sind, sind stets mit der Auftraggeberin vorab zu besprechen und anschließend schriftlich zu dokumentieren. Besondere Personalanforderung / -qualifikation für Grünpflegearbeiten - siehe Punkt 1.1.1 der Anlage C-02: Da es sich bei den durchzuführenden Arbeiten um spezielle Arbeiten zur Grünpflege handelt, muss die die Arbeiten regelmäßig kontrollierende Objektleitung über eine besondere fachliche Eignung (Abschlussprüfung als Gärtner/ Gärtnerin Fachrichtung Garten und Landschaftsbau, Forstwirt/ Forstwirtin oder eine vergleichbare Qualifikation) verfügen. Die Auftragnehmerin hat die Auftraggeberin das Vorhandensein dieser Eignung auf Anforderung nachzuweisen. Unter dem ausführenden Personal muss sich zudem pro Arbeitseinsatz mind. eine Person befinden, die über eine besondere fachliche Eignung (Abschlussprüfung als Gärtner/Gärtnerin Fachrichtung Garten und Landschaftsbau, Forstwirt/Forstwirtin oder eine vergleichbare Qualifikation) verfügt. Diese Qualifikation ist der Auftraggeberin ebenfalls auf Anforderung nachzuweisen.- Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden auf freiwilliger Basis angeboten und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" bis spätestens zum 14.10.2025 zu vereinbaren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 20.10.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Wertungspreis Das alleinige Wertungskriterium ist der Wertungspreis. Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2026
- Vertragsende
- 28.02.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von zwölf Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt zwölf … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von zwölf Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt zwölf Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 29.02.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Alle Lose Der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen ist auf ein Minimum zu beschränken. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben. Siehe Punkt 0.6.1 der Anlage C- … ganz lesenkürzer
Alle Lose Der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen ist auf ein Minimum zu beschränken. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben. Siehe Punkt 0.6.1 der Anlage C-02 Auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozide, Pestizide und Insektizide, chemisch-synthetischen Düngern und torfhaltigen Produkten während der Leistungserbringung ist grundsätzlich zu verzichten. Siehe Punkt 0.8 der Anlage C-02 Nur Los 2; WE 103902 Eingeschränkte Bearbeitung – Ausführungszeiten– siehe Punkt 3.1.1.20 der Anlage C-02: Die Rasenmahd am Wäscheplatz darf nur zu festgelegten Zeiten erfolgen, die im Einklang mit den örtlichen Regelungen und der Rücksichtnahme auf die Mieter stehen. Nach Zuschlag wird daher zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin ein wiederkehrender fester monatlicher Termin für die Mahd vereinbart. Dieser Termin wird mittels Hausaushang veröffentlicht, damit die Mieter rechtzeitig informiert sind und die Flächen entsprechend bearbeitet werden können.- Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden auf freiwilliger Basis angeboten und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" bis spätestens zum 14.10.2025 zu vereinbaren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 20.10.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Lose 3, 5, 6
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Wertungspreis Das alleinige Wertungskriterium ist der Wertungspreis. Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2026
- Vertragsende
- 28.02.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von zwölf Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt zwölf … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von zwölf Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt zwölf Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 29.02.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Alle Lose Der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen ist auf ein Minimum zu beschränken. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben. Siehe Punkt 0.6.1 der Anlage C- … ganz lesenkürzer
Alle Lose Der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen ist auf ein Minimum zu beschränken. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben. Siehe Punkt 0.6.1 der Anlage C-02 Auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozide, Pestizide und Insektizide, chemisch-synthetischen Düngern und torfhaltigen Produkten während der Leistungserbringung ist grundsätzlich zu verzichten. Siehe Punkt 0.8 der Anlage C-02- Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden auf freiwilliger Basis angeboten und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" bis spätestens zum 14.10.2025 zu vereinbaren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 20.10.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Los 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Wertungspreis Das alleinige Wertungskriterium ist der Wertungspreis. Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2026
- Vertragsende
- 28.02.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von zwölf Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt zwölf … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von zwölf Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt zwölf Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 29.02.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Alle Lose Der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen ist auf ein Minimum zu beschränken. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben. Siehe Punkt 0.6.1 der Anlage C- … ganz lesenkürzer
Alle Lose Der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen ist auf ein Minimum zu beschränken. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben. Siehe Punkt 0.6.1 der Anlage C-02 Auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozide, Pestizide und Insektizide, chemisch-synthetischen Düngern und torfhaltigen Produkten während der Leistungserbringung ist grundsätzlich zu verzichten. Siehe Punkt 0.8 der Anlage C-02 Nur Los 4 Besondere Personalanforderung / -qualifikation für Grünpflegearbeiten - siehe Punkt 1.0.3 und 2.0.3 der Anlage C-02: Da es sich bei den durchzuführenden Arbeiten um spezielle Arbeiten zur Grünpflege handelt, muss sich unter dem ausführenden Personal pro Arbeitseinsatz mind. eine Person befinden, die über eine besondere fachliche Eignung (Abschlussprüfung als Gärtner/Gärtnerin Fachrichtung Garten und Landschaftsbau, Forstwirt/Forstwirtin oder eine vergleichbare Qualifikation) verfügt. Diese Qualifikation ist der Auftraggeberin auf Anforderung nachzuweisen.- Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden auf freiwilliger Basis angeboten und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" bis spätestens zum 14.10.2025 zu vereinbaren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 20.10.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | WISAG Garten- und Landschaftspflege Mitteldeutschland GmbH & Co. KG, Merseburg | 5 |
| 2 | ISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG, Lüdenscheid | 3 |
| 3 | SB GrünBau GmbH, Erfurt | 4 |
| 4 | Gala Meinshausen GmbH, Ilmenau | 4 |
| 5 | ISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG, Lüdenscheid | 6 |
| 6 | ISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG, Lüdenscheid | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53119 Bonn
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Generalunternehmerleistungen zur Sanierung von Leerwohnungen in der Region Trier-Koblenz (VOEK 251-26)05.11.2026
- Planungsleistungen für Aufstockungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie Neubaunachverdichtungen im Wohnquartier Pfaffendorfer Höhe in Koblenz VOEK 397-23)04.11.2026 · 2 Angebote
- Umsetzung von Betonsheltern am Regionalflughafen Zweibrücken (VOEK 462-25)04.11.2026 · 1 Angebot
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Planungsleistungen - Rückbau/Abriss Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Gewerbeliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 664-2404.11.2026 · 4 Angebote
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflegearbeiten und tlw. der Grauflächenreinigung für 6 Bundesliegenschaften in Pirna, Bautzen, Löbau und Ebersbach-Neugersdorf (Sachsen), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Direktion Erfurt, Regionalbereich Ost / Sparte Wohnen, VOEK 009-25
- Zuschlag an Engel Gebäudedienste GmbH, rund 105.000 €
- Zuschlag an TOP Gebäudereinigung Sachsen GmbH & CO. KG, rund 62.000 €
- Zuschlag an ST GrünBau GmbH, rund 18.000 €
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 09.10.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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- Grundinstandsetzung Behördenzentrum Platz der Luftbrücke 1 -3, 12101 Berlin. Herrichten Außenanlagen Hof 1-2 einschl. Leitungsgräben und baubegleitende Kampfmittelräumung (Vergabenummer O9611-e-003/26-097)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 22.12.2026
- TGA-Strangsanierung inkl. Badsanierung; Talstr. 1 in 79639 Grenzach-Whylen (Vergabenummer 09611-e-003/26-078)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 08.12.2026
- Offenes Verfahren (EU-weit) Wartung und Inspektion von Raumlufttechnik und Brandschutzklappen, DGUV-Prüfung, Prüfung nach AnlPrüfVO RLP, Hygieneinspektion - VOEK 411-26Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 17.12.2026
Alle 48 offenen Ausschreibungen von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 773 (Dienstleistungen im Gartenbau) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Nordrhein-Westfalen (31 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG13 Zuschläge
- Schuler NRW GmbH & Co KG7 Zuschläge
- RUWE GmbH6 Zuschläge
- Cimenli Garten- und Landschaftsbau GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Grünservice Prickartz4 Zuschläge
- Konstragema GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 30.10.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- 2026-0652 - Galabauarbeiten - Grünpflege im Rheinpark in Duisburg-HochfeldWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRFrist 12.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5e93c127-b489-4ece-8428-95bba200291a.