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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unter-halts- und Glasreinigungsleistungen) für Dienstliegenschaften in 16307 Gartz, 16303 Schwedt, 16248 Oderberg und 15754 Heidesee OT Kolberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 097-23veröffentlicht 07.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 865 Tagen abgelaufen

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  • Los 3: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Dienstliegenschaften in 16307 Gartz, 16303 Schwedt, 16248 Oder-berg und 15754 Heidesee OT Kolberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdamin 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Qualität30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Dienstliegenschaften in 16307 Gartz, 16303 Schwedt, 16248 Oderberg und 15754 Heidesee OT Kolberg

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Dienstliegenschaften in 16307 Gartz, 16303 Schwedt, 16248 Oderberg und 15754 Heidesee OT Kolberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam

Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die Unterhaltsreinigungsleistungen für eine Dienstliegenschaft. Die Liegenschaft umfasst ein Bürogebäude (EG, OG). Die zu reinigenden Flächen werden u.a. als Büro-, Dienst-, Aufenthalts-, Umkleide- und Lagerräume genutzt. Die Reinigung umfasst eine Reinigungsgrundfläche von 348,25 m² und eine jährliche Reinigungsfläche von 49.201,00 m² Fußbodenfläche.

4 Jahre–
2
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Dienstliegenschaften in 16307 Gartz, 16303 Schwedt, 16248 Oder-berg und 15754 Heidesee OT Kolberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam

Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die Unterhaltsreinigungsleistungen für eine Dienstliegenschaft. Die Liegenschaft umfasst ein Bürogebäude (Keller, EG, OG, DG). Die zu reinigenden Flächen werden u.a. als Büro-, Dienst-, Aufenthalts-, Umkleide-, und Lagerräume genutzt. Die Reinigung umfasst eine Reinigungsgrundfläche von 1.461,14 m² und eine jährliche Reinigungsfläche von 135.325,52 m² Fußbodenfläche.

4 Jahre–
3
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Dienstliegenschaften in 16307 Gartz, 16303 Schwedt, 16248 Oder-berg und 15754 Heidesee OT Kolberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam

Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die Unterhaltsreinigungsleistungen für eine Dienstliegenschaft. Die Liegenschaft umfasst ein Bürogebäude (Keller, EG, OG). Die zu reinigenden Flächen werden u.a. als Büro-, Dienst-, Aufenthalts-, Umkleide-, und Lagerräume genutzt. Die Reinigung umfasst eine Reinigungsgrundfläche von 1.295,69 m² und eine jährliche Reinigungsfläche von 155.579,82 m² Fußbodenfläche.

4 Jahre–
4
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Dienstliegenschaften in 16307 Gartz, 16303 Schwedt, 16248 Oder-berg und 15754 Heidesee OT Kolberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam

Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die Unterhaltsreinigungsleistungen für eine Dienstliegenschaft. Die Liegenschaft umfasst ein Büro- und Laborgebäude (EG, 1. OG, 2. OG), die miteinander verbunden sind. Die zu reinigenden Flächen werden u.a. als Büro-, Dienst-, Aufenthalts-, Umkleide-, und Lagerräume genutzt. Die Reinigung umfasst eine Reinigungsgrundfläche von 1.506,69 m² und eine jährliche Reinigungsfläche von 113.847,28 m² Fußbodenfläche.

4 Jahre–
5
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Dienstliegenschaften in 16307 Gartz, 16303 Schwedt, 16248 Oder-berg und 15754 Heidesee OT Kolberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam

Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die Glasreinigungsleistungen für vier Dienstliegenschaften. Bei den Objekten handelt es sich um 3 Bürogebäude und 1 zusammenhängendes Büro- und Laborgebäude, die entsprechend den Anforderungen des Nutzers umgebaut und/oder hergerichtet wurden und werden. Die Nutzer nutzen die Gebäude wie folgt: a.) Dienstliegenschaft, Am Wasser 1a, 16307 Gartz, WE 106843: Die Liegenschaft umfasst ein Bürogebäude (EG, OG). b.) Dienstliegenschaft, Bahnhofstraße 1, 16303 Schwedt, WE 106848: Die Liegenschaft umfasst ein Bürogebäude (Keller, EG, OG, DG). c.) Dienstliegenschaft (nicht das Netto-Gebäude), Waldstraße 3, 16248 Oderberg, WE 106879: Die Liegenschaft umfasst ein Bürogebäude (Keller, EG, OG). d.) Dienstliegenschaft, Ring 58, 15754 Heidesee OT Kolberg, WE 145637: Die Liegenschaft umfasst ein Büro- und Laborgebäude (EG, 1. OG, 2. OG), die miteinander verbunden sind. Die Reinigung umfasst Grundflächen insgesamt von ca. 493,31 m² und jährliche Reinigungsgesamtflächen insgesamt von ca. 1.271,58 qm (einseitig gemessen, ein- und beidseitig zu reinigen) Glasfläche.

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (dezimal, genau) 0,7Preis: 70%
Qualität
Gewichtung (dezimal, genau) 0,3Jahresreinigungsstunden: 30 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.12.2028 abgeschlos-sen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende … ganz lesenbis zu 2-mal: Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.12.2028 abgeschlos-sen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Wider-spruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlän-gerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.12.2030).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes - Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem An-griffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentli-cher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sow … ganz lesenDas am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem An-griffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentli-cher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russ-land im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 "Bieterauskunft Eignungskriterien" Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland abzugeben und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen. --- Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vor-druck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bie-terauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklä-rung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nach-weist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Ur-kunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgrün-den zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Her-kunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es kei-ne Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Aufraggeberin holt i.R.v. Stichproben Informationen bei einer Wirt-schaftsauskunfte über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfall-wahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter i.R.d. Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskrite-rien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzu-reichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. --- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzu-reichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt wer-den. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis …

Los 5

Zuschlag1 von 1 angegeben

Wertungspreis100 %
Preis
WertungspreisPreis: 100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2025
Vertragsende
31.01.2029
Verlängerung
bis zu 2-mal: Das Vertragsverhältnis für die Dienstliegenschaften Am Wasser 1a, 16307 Gartz, WE 106843, Bahnhofstraße 1, 16303 Schwedt, WE 106848, Waldstraße 3, 16248 Oderberg, WE 106879, wird zunächst bis zum 31.01.2029 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Fr … ganz lesenbis zu 2-mal: Das Vertragsverhältnis für die Dienstliegenschaften Am Wasser 1a, 16307 Gartz, WE 106843, Bahnhofstraße 1, 16303 Schwedt, WE 106848, Waldstraße 3, 16248 Oderberg, WE 106879, wird zunächst bis zum 31.01.2029 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.01.2031).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes - Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
§ 12 - Vertragsdauer, Kündigungsfristen und Leistungszeitraum: Die erstmalige Leistungserbringung für die Dienstliegenschaft Ring 58, 15754 Heidesee OT Kol-berg, WE 145637, erfolgt zum 01.01.2027. Das Vertragsverhältnis für die Dienstliegenschaft Ring 58, 15754 Heidesee OT Kolberg, WE 145637, wird z … ganz lesen§ 12 - Vertragsdauer, Kündigungsfristen und Leistungszeitraum: Die erstmalige Leistungserbringung für die Dienstliegenschaft Ring 58, 15754 Heidesee OT Kol-berg, WE 145637, erfolgt zum 01.01.2027. Das Vertragsverhältnis für die Dienstliegenschaft Ring 58, 15754 Heidesee OT Kolberg, WE 145637, wird zunächst bis zum 31.12.2030 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auf-traggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.12.2032).
Hinweis
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem An-griffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentli-cher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sow … ganz lesenDas am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem An-griffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentli-cher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russ-land im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 "Bieterauskunft Eignungskriterien" Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland abzugeben und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen. --- Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vor-druck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bie-terauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklä-rung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nach-weist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Ur-kunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgrün-den zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Her-kunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es kei-ne Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Aufraggeberin holt i.R.v. Stichproben Informationen bei einer Wirt-schaftsauskunfte über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfall-wahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter i.R.d. Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskrite-rien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzu-reichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. --- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzu-reichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt wer-den. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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716vergebene Aufträge
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