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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für mehrere Liegenschaften in Rostock, VOEK 353-25

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 353-25veröffentlicht 19.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 207 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 5 Lose · in 47 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.10.2026 – 30.09.2030, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (418 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Jahresreinigungsstunden30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2030
    vor 37 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Unterhaltsreinigungsleistungen

Bei der Liegenschaft handelt es sich um ein Gebäude des Bundes, das dem Bildungs- und Wissenschaftszentrum in Rostock als Unterkunftsgebäude zur Verfügung gestellt wird. In diesem Objekt stehen den Ausbildungs- und Fortbildungsteilnehmer insgesamt 60 Apartments in hotelähnlicher Nutzung zur Verfügung. Die Reinigung umfasst eine Grundfläche von 1.622,06 m² Fußbodenfläche sowie Reinigungsgesamtflächen von 149.202,34 m² Fußbodenfläche.

4 Jahre–
2
Los 2: Unterhaltsreinigungsleistungen

Bei dieser Liegenschaft handelt es sich um Unterkunftsgebäude des Bildungs- und Wissenschaftszentrums in Rostock. In den Gebäuden stehen den Ausbildungs- und Fortbildungsteilnehmer Unterkünften in hotelähnlicher Nutzung zur Verfügung. Darüber verfügt die Liegenschaft auch über Verwaltungsflächen und eine Kantine. Die Reinigung umfasst eine Grundfläche von 1.988,32 m² Fußbodenfläche sowie Reinigungsgesamtflächen von 193.625,91 m² Fußbodenfläche.

4 Jahre–
3
Los 3: Unterhaltsreinigungsleistungen

Diese Liegenschaft besteht aus mehreren Gebäuden, die dem Bildungs- und Wissenschaftszentrum als Unterrichts- und Verwaltungsflächen sowie dem Hauptzollamt Stralsund als Büro- und Umkleideflächen zur Verfügung gestellt werden. Die Reinigung umfasst eine Grundfläche von 4.527,42 m² Fußbodenfläche sowie Reinigungsgesamtflächen von 376.381,26 m² Fußbodenfläche.

4 Jahre–
4
Los 4: Unterhaltsreinigungsleistungen

Bei dieser Liegenschaft handelt es sich um ein gewerblich bzw. behördlich genutztes Gebäude, welches entsprechend den Anforderungen des Nutzers umgebaut und hergerichtet wurde und wird. Die Reinigung umfasst eine Grundfläche von 1.970,06 m² Fußbodenfläche sowie Reinigungsgesamtflächen von 175.762,22 m² Fußbodenfläche.

4 Jahre–
5
Los 5: Glasreinigung

Bei diesen Liegenschaften handelt es sich um gewerblich bzw. behördlich genutzte Gebäude, welche entsprechend den Anforderungen der Nutzer umgebaut und hergerichtet wurden und werden. Die Glasreinigung umfasst eine Grundfläche von insgesamt 1.929,35 m² (einseitig gemessen). Die jährliche Reinigungsgesamtfläche beträgt 3.858,70 m² Glasfläche (einseitig gemessen; beidseitig zu reinigen).

4 Jahre–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis70 %
Jahresreinigungsstunden30 %
Preis
Wertungspreis: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis), Gewichtung 70 %
Qualität
JahresreinigungsstundenAngebotene Reinigungsstunden: Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen und Reinigungsbereiche laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden). Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen. Gewichtung 30 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
30.09.2030
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die erstmalige Leistungserbringung erfolgt zum 01.10.2026. Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 30.09.2030 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jew … ganz lesenDie erstmalige Leistungserbringung erfolgt zum 01.10.2026. Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 30.09.2030 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Ver-tragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 30.09.2032).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
siehe bei 2.1.4 Allgemeine Informationen Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 11.03.2026 – 26.03.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5 Kalendertage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.1) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB : nur für Los 4 + 5: - Zutrittsbeschränkung Dienstgelände (Zutrittskontrolle der Bundeswehr/Marine) Die zu reinigende Liegenschaft befindet sich auf einem Dienstgelände der Bundeswehr bzw. Marine. Die allgemeine Zugangskontrolle auf das Dienstgelände obliegt der Bundeswehr bzw. Marine. Zu dessen Schutz ergeben sich folgende besondere Sicherheitsanforderungen: a) Personen mit einer Staatsangehörigkeit eines Landes mit besonderen Sicherheitsrisiken (gem. aktueller Staatenliste im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, Anlage C-03.3) erhalten keinen Zugang zur Liegenschaft und können daher für eine Leistungserbringung nicht eingesetzt werden. b) Bei Personen mit einer Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der EU, das nicht auf der unter a) erwähnten Staatenliste (in der jeweils aktuellen Fassung) steht, entscheidet die Bundeswehr/Marine im Einzelfall über eine Zugangsgewährung zur Liegenschaft. Dazu sind die Personalien der betreffenden Person der Auftraggeberin mind. 5 Werktage vor dem geplanten Einsatz auf der fraglichen Liegenschaft per Mail mitzuteilen. Wir weisen darauf hin, dass die o.g. personenbezogenen Daten an die Bundeswehrverwaltung zwecks Prüfung weitergeben werden. - Zutrittsbeschränkung Reinigungsobjekt (Bundespolizeiliche Überprüfung) Den Reinigungskräften des Auftragnehmers ist der Zutritt zu den zu reinigenden Flächen nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können die Reinigungskräfte des Auftragnehmers polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige Überprüfung zu ermöglichen, hat der Auftragnehmer seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit „Vornamen, Namen und Geburtsdatum sowie Staatsangehörigkeit“ anzumelden. Die Bundespolizei kann die Reinigungskräfte des Auftragnehmers, die sich nach der Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten herausstellen, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. 4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform ( …

Los 4

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis70 %
Jahresreinigungsstunden30 %
Preis
Wertungspreis: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis), Gewichtung 70 %
Qualität
JahresreinigungsstundenAngebotene Reinigungsstunden: Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen und Reinigungsbereiche laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden). Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen. Gewichtung 30 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
30.09.2030
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die erstmalige Leistungserbringung erfolgt zum 01.10.2026. Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 30.09.2030 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jew … ganz lesenDie erstmalige Leistungserbringung erfolgt zum 01.10.2026. Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 30.09.2030 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Ver-tragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 30.09.2032).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
siehe bei 2.1.4 Allgemeine Informationen -- Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg. --- 2.01 Zutrittsbeschränkung Dienstgelände (Zutrittskontrolle der Bundeswehr/Marine) Die zu reinigende Liegenschaft befindet sich auf … ganz lesensiehe bei 2.1.4 Allgemeine Informationen -- Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg. --- 2.01 Zutrittsbeschränkung Dienstgelände (Zutrittskontrolle der Bundeswehr/Marine) Die zu reinigende Liegenschaft befindet sich auf einem Dienstgelände der Bundeswehr bzw. Marine. Die allgemeine Zugangskontrolle auf das Dienstgelände obliegt der Bundeswehr bzw. Marine. Zu dessen Schutz ergeben sich folgende besondere Sicherheitsanforderungen: a) Personen mit einer Staatsangehörigkeit eines Landes mit besonderen Sicherheitsrisiken (gem. aktueller Staatenliste im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, Anlage C-03.3) erhalten keinen Zugang zur Liegenschaft und können daher für eine Leistungserbringung nicht eingesetzt werden. b) Bei Personen mit einer Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der EU, das nicht auf der unter a) erwähnten Staatenliste (in der jeweils aktuellen Fassung) steht, entscheidet die Bundeswehr/Marine im Einzelfall über eine Zugangsgewährung zur Liegenschaft. Dazu sind die Personalien der betreffenden Person der Auftraggeberin mind. 5 Werktage vor dem geplanten Einsatz auf der fraglichen Liegenschaft per Mail mitzuteilen. Wir weisen darauf hin, dass die o.g. personenbezogenen Daten an die Bundeswehrverwaltung zwecks Prüfung weitergeben werden. 2.02 Zutrittsbeschränkung Reinigungsobjekt (Bundespolizeiliche Überprüfung) Den Reinigungskräften des Auftragnehmers ist der Zutritt zu den zu reinigenden Flächen nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können die Reinigungskräfte des Auftragnehmers polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige Überprüfung zu ermöglichen, hat der Auftragnehmer seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit „Vornamen, Namen und Geburtsdatum sowie Staatsangehörigkeit“ anzumelden. Die Bundespolizei kann die Reinigungskräfte des Auftragnehmers, die sich nach der Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten herausstellen, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 11.03.2026 – 26.03.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5 Kalendertage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.1) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB : nur für Los 4 + 5: - Zutrittsbeschränkung Dienstgelände (Zutrittskontrolle der Bundeswehr/Marine) Die zu reinigende Liegenschaft befindet sich auf einem Dienstgelände der Bundeswehr bzw. Marine. Die allgemeine Zugangskontrolle auf das Dienstgelände obliegt der Bundeswehr bzw. Marine. Zu dessen Schutz ergeben sich folgende besondere Sicherheitsanforderungen: a) Personen mit einer Staatsangehörigkeit eines Landes mit besonderen Sicherheitsrisiken (gem. aktueller Staatenliste im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, Anlage C-03.3) erhalten keinen Zugang zur Liegenschaft und können daher für eine Leistungserbringung nicht eingesetzt werden. b) Bei Personen mit einer Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der EU, das nicht auf der unter a) erwähnten Staatenliste (in der jeweils aktuellen Fassung) steht, entscheidet die Bundeswehr/Marine im Einzelfall über eine Zugangsgewährung zur Liegenschaft. Dazu sind die Personalien der betreffenden Person der Auftraggeberin mind. 5 Werktage vor dem geplanten Einsatz auf der fraglichen Liegenschaft per Mail mitzuteilen. Wir weisen darauf hin, dass die o.g. personenbezogenen Daten an die Bundeswehrverwaltung zwecks Prüfung weitergeben werden. - Zutrittsbeschränkung Reinigungsobjekt (Bundespolizeiliche Überprüfung) Den Reinigungskräften des Auftragnehmers ist der Zutritt zu den zu reinigenden Flächen nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können die Reinigungskräfte des Auftragnehmers polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige Überprüfung zu ermöglichen, hat der Auftragnehmer seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit „Vornamen, Namen und Geburtsdatum sowie Staatsangehörigkeit“ anzumelden. Die Bundespolizei kann die Reinigungskräfte des Auftragnehmers, die sich nach der Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten herausstellen, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. 4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform ( …

Los 5

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Wertungspreis: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche sowie aller Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Gewichtung: 100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
30.09.2030
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die erstmalige Leistungserbringung erfolgt zum 01.10.2026. Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 30.09.2030 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jew … ganz lesenDie erstmalige Leistungserbringung erfolgt zum 01.10.2026. Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 30.09.2030 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 30.09.2032).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
siehe bei 2.1.4 Allgemeine Informationen -- Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg. -- 2.01 Zutrittsbeschränkung Dienstgelände (Zutrittskontrolle der Bundeswehr/Marine) Folgende Regelung gilt ausschließlich für die WE 1 … ganz lesensiehe bei 2.1.4 Allgemeine Informationen -- Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg. -- 2.01 Zutrittsbeschränkung Dienstgelände (Zutrittskontrolle der Bundeswehr/Marine) Folgende Regelung gilt ausschließlich für die WE 144345 (Bundespolizeiinspektion See Warnemünde): Die zu reinigende Liegenschaft befindet sich auf einem Dienstgelände der Bundeswehr bzw. Marine. Die allgemeine Zugangskontrolle auf das Dienstgelände obliegt der Bundeswehr bzw. Marine. Zu dessen Schutz ergeben sich folgende besondere Sicherheitsanforderungen: a) Personen mit einer Staatsangehörigkeit eines Landes mit besonderen Sicherheitsrisiken (gem. aktueller Staatenliste im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, Anlage C-03.3) erhalten keinen Zugang zur Liegenschaft und können daher für eine Leistungserbringung nicht eingesetzt werden. b) Bei Personen mit einer Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der EU, das nicht auf der unter a) erwähnten Staatenliste (in der jeweils aktuellen Fassung) steht, entscheidet die Bundeswehr/Marine im Einzelfall über eine Zugangsgewährung zur Liegenschaft. Dazu sind die Personalien der betreffenden Person der Auftraggeberin mind. 5 Werktage vor dem geplanten Einsatz auf der fraglichen Liegenschaft per Mail mitzuteilen. Wir weisen darauf hin, dass die o.g. personenbezogenen Daten an die Bundeswehrverwaltung zwecks Prüfung weitergeben werden. 2.02 Zutrittsbeschränkung Reinigungsobjekt (Bundespolizeiliche Überprüfung) Folgende Regelung gilt ausschließlich für die WE 144345 (Bundespolizeiinspektion See Warnemünde): Den Reinigungskräften des Auftragnehmers ist der Zutritt zu den zu reinigenden Flächen nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können die Reinigungskräfte des Auftragnehmers polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige Überprüfung zu ermöglichen, hat der Auftragnehmer seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit „Vornamen, Namen und Geburtsdatum sowie Staatsangehörigkeit“ anzumelden. Die Bundespolizei kann die Reinigungskräfte des Auftragnehmers, die sich nach der Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten herausstellen, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 11.03.2026 – 26.03.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5 Kalendertage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.1) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB : nur für Los 4 + 5: - Zutrittsbeschränkung Dienstgelände (Zutrittskontrolle der Bundeswehr/Marine) Die zu reinigende Liegenschaft befindet sich auf einem Dienstgelände der Bundeswehr bzw. Marine. Die allgemeine Zugangskontrolle auf das Dienstgelände obliegt der Bundeswehr bzw. Marine. Zu dessen Schutz ergeben sich folgende besondere Sicherheitsanforderungen: a) Personen mit einer Staatsangehörigkeit eines Landes mit besonderen Sicherheitsrisiken (gem. aktueller Staatenliste im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, Anlage C-03.3) erhalten keinen Zugang zur Liegenschaft und können daher für eine Leistungserbringung nicht eingesetzt werden. b) Bei Personen mit einer Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der EU, das nicht auf der unter a) erwähnten Staatenliste (in der jeweils aktuellen Fassung) steht, entscheidet die Bundeswehr/Marine im Einzelfall über eine Zugangsgewährung zur Liegenschaft. Dazu sind die Personalien der betreffenden Person der Auftraggeberin mind. 5 Werktage vor dem geplanten Einsatz auf der fraglichen Liegenschaft per Mail mitzuteilen. Wir weisen darauf hin, dass die o.g. personenbezogenen Daten an die Bundeswehrverwaltung zwecks Prüfung weitergeben werden. - Zutrittsbeschränkung Reinigungsobjekt (Bundespolizeiliche Überprüfung) Den Reinigungskräften des Auftragnehmers ist der Zutritt zu den zu reinigenden Flächen nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können die Reinigungskräfte des Auftragnehmers polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige Überprüfung zu ermöglichen, hat der Auftragnehmer seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit „Vornamen, Namen und Geburtsdatum sowie Staatsangehörigkeit“ anzumelden. Die Bundespolizei kann die Reinigungskräfte des Auftragnehmers, die sich nach der Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten herausstellen, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. 4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform ( …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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  2. BekanntmachungFrist 14.04.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 96953806-602a-43d0-bd57-7b2a2a8a960f.