Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen zur Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Sachsen und Thüringen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben VOEK 410-25
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 410-25veröffentlicht 26.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.11.2026 – 31.10.2028
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.11.2026 – 31.10.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 6 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Bindefrist endetvor 3 Monaten76 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 7 TagenLaufzeit bis 31.10.2028
- Heute
Beschreibung
Es werden Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Sachsen und Thüringen ausgeschrieben. --- Die Leistung ist in insgesamt 6 Lose aufgeteilt. --- Die Lose 1 bis 3 umfassen Baumkontrollen und die Lose 4 bis 6 Baumpflegemaßnahmen. --- Los 1 bis 3: 1. Die Direktion Erfurt, Hauptstelle FM verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften in Sachsen und Thüringen und vergibt Leistungen zur Baumkontrolle (Verkehrssicherungsarbeiten). 2. Hierbei handelt es sich um einen Werkvertrag mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung. 3. Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig ein- bis zweimal jährlich (Kontrollintervall A: 1x jährlich im Wechsel belaubt/unbelaubt – Kontrollintervall B: 2x jährlich belaubt/unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) stattfinden. 4. Auf den Liegenschaften, in denen in der WE-Liste (Anlage C-03) unter der Rubrik „Besonderheiten“ Zugangsbeschränkungen und ggf. Art der Überprüfung vermerkt ist, ist von der Auftragnehmerin das entsprechende Dokument auszufüllen bzw. vorzulegen. Dies geschieht über das jeweilige Objektteam und vor Aufnahme der Leistungen. Die jeweiligen Muster sind Bestandteile des Vertrages. 5. Bereits vorhandene Baumkataster für einzelne Liegenschaften werden zur Übersicht über den vorhandenen Baumbestand und zur Kalkulation für den Bieter mit veröffentlicht. 6. Folgende Maßnahmen sind, abhängig vom Los, auszuführen: - Baumkatasterneuerstellung/Ersterfassung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit) - Baumkatasterüberarbeitung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit) - Regelkontrolle Einzelbäume, Kontrollintervall A (1x jährlich im Wechsel belaubt/unbelaubt) - Regelkontrolle Einzelbäume, Kontrollintervall B (2x jährlich) - Flächige Regelkontrolle - Baumplaketten / Neunummerierung - Erstellung und Lieferung einer Übersichtskarte je WE inkl. Aktualisierung - Anfahrtspauschale Abnahme der Baumpflegarbeiten - Abnahme der Baumpflegearbeiten aus Regelkontrolle Einzelbaum - Abnahme der Baumpflegearbeiten aus der geschätzten flächigen Regelkontrolle - Bedarfsposition: Wahrnehmung von Besprechungs-/Abstimmungs- terminen --- Los 4 bis 6: 1. Die Direktion Erfurt, Hauptstelle FM verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften in Sachsen und Thüringen und vergibt Leistungen zur Baumpflege (Verkehrssicherungsarbeiten). 2. Hierbei handelt es sich um einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung. 3. Auf den Liegenschaften, in denen in der WE-Liste (Anlage C-03) unter der Rubrik „Besonderheiten“ Zugangsbeschränkungen und ggf. Art der Überprüfung vermerkt ist, ist von der Auftragnehmerin das entsprechende Dokument auszufüllen bzw. vorzulegen. Dies geschieht über das jeweilige Objektteam und vor Aufnahme der Leistungen. Die jeweiligen Muster sind Bestandteile des Vertrages. 4. Bereits vorhandene Baumkataster für einzelne Liegenschaften werden zur Übersicht über den vorhandenen Baumbestand und zur Kalkulation für den Bieter mit veröffentlicht. 5. Folgende Maßnahmen werden erwartet: - 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- bzw. Aufbauschnitt) - 2. Kronenpflege - 3. Totholzentfernung - 4. Fällung - 5. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) - 6. Nachbehandlung geschädigter Bäumen mit Ständerbildung - 7. Entfernen von Stamm- und Stockaustrieben - 8. Lichtraumprofilschnitt - 9. Stubbenfräsen - 10. Formschnitt - 11. Fremdbewuchsentfernung - 12. Zusatzleistungen (z.B. Teilnahme an Besprechungen) - 13. Baustelleneinrichtung - 14. Kontrolle Kronensicherung
Gegenstand nach CPV
Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Sachsen "Regelkontrolle Einzelbäume, Kontrollintervall A (1x jährlich im Wechsel belaubt/unbelaubt)": 2.310,00 Bäume "Regelkontrolle Einzelbäume, Kontrollintervall B (2x jährlich)": 31,00 Bäume Flächige Regelkontrolle 3.339,00 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 2 | Los 2: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Sachsen "Regelkontrolle Einzelbäume, Kontrollintervall A (1x jährlich im Wechsel belaubt/unbelaubt)": 825,00 Bäume "Regelkontrolle Einzelbäume, Kontrollintervall B (2x jährlich)": 38,00 Bäume Flächige Regelkontrolle 456,00 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 3 | Los 3: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Thüringen "Regelkontrolle Einzelbäume, Kontrollintervall A (1x jährlich im Wechsel belaubt/unbelaubt)": 825,00 Bäume "Regelkontrolle Einzelbäume, Kontrollintervall B (2x jährlich)": 20,00 Bäume Flächige Regelkontrolle 340,00 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 4 | Los 4: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Sachsen Summe Einzelbäume aus der WE-Liste: 2.341 Bäume Summe flächige Kontrollbestände aus der WE-Liste: 3.339 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 5 | Los 5: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Sachsen Summe Einzelbäume aus der WE-Liste: 863 Bäume Summe flächige Kontrollbestände aus der WE-Liste: 456 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 6 | Los 6: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Thüringen Summe Einzelbäume aus der WE-Liste: 845 Bäume Summe flächige Kontrollbestände aus der WE-Liste: 340 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
Bedingungen4 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- WertungspreisAls Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise (in Euro) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Eignung4 von 4 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3 Mio. €; Sachschäden mindestens 3 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 300.000 €. Eigenerklärung, dass die Höhe der geforderten Deckung … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3 Mio. €; Sachschäden mindestens 3 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 300.000 €. Eigenerklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird. Vom für den Zuschlag vorgesehenen Bieter ist auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ein Nachweis für die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. -- dass die Kontrollen von Personen, die über ausreichende Fachkenntnisse verfügen, durchgeführt werden. Die Personen müssen a. Schäden und Schadsymptome (FLL Baumkontrollrichtlinien) erkennen können; b. diese nach Art und Umfang sowie Gefährdungspotenzial einschätzen können; c. erkennen und festlegen können, ob und ggf. welcher weiterer Handlungsbedarf besteht; d. in der Lage sein die notwendigen Maßnahmen zu benennen. Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist eine abgeschlossene Qualifikation, welche den AN zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt (z.B. FLL-zertifizierter Baumkontrolleur, geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege/Baumsanierung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik). Ein Nachweis der Ausbildung/Qualifikation bzw. Zertifizierung des beabsichtigt einzusetzenden Personals ist auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Fehlender Nachweis der Ausbildungs-/Qualifikations- bzw. Zertifizierungsnachweise führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. - Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen -- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens -- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart -- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart - Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.), Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in Anzahl von Bäumen der Referenz), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2026
- Vertragsende
- 31.10.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 31.10.2030.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 76 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Eine Ortsbesichtigungen wird nicht angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 06.05.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Ausführungsbedingungen nach § 128 Abs. 2 GWB Es wird folgendes erklärt: Los 1, 2, 4 und 5: Die Zutrittsvoraussetzungen zur Liegenschaft der Bundespolizei der Anlage C-03d werden beachtet. Los 2 und 5 Die Zutrittsvoraussetzungen zur Liegenschaft des Bundesgerichtshofes der Anlage C-03e werden beachtet. Alle Lose 1 bis 6 Alle weiteren Zutrittsvoraussetzungen zur Liegenschaft werden gem. der Spalte zu Bemerkungen (bspw. Besonderheiten der WE, Zugangsbeschränkungen, Art der Überprüfung) in der WE-Liste (Anlage C-03) je Los berücksichtigt.
Lose 2, 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- WertungspreisAls Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise (in Euro) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Eignung4 von 4 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- siehe Los 1
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- siehe Los 1
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2026
- Vertragsende
- 31.10.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 31.10.2030.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 76 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Eine Ortsbesichtigungen wird nicht angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 06.05.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Ausführungsbedingungen nach § 128 Abs. 2 GWB Es wird folgendes erklärt: Los 1, 2, 4 und 5: Die Zutrittsvoraussetzungen zur Liegenschaft der Bundespolizei der Anlage C-03d werden beachtet. Los 2 und 5 Die Zutrittsvoraussetzungen zur Liegenschaft des Bundesgerichtshofes der Anlage C-03e werden beachtet. Alle Lose 1 bis 6 Alle weiteren Zutrittsvoraussetzungen zur Liegenschaft werden gem. der Spalte zu Bemerkungen (bspw. Besonderheiten der WE, Zugangsbeschränkungen, Art der Überprüfung) in der WE-Liste (Anlage C-03) je Los berücksichtigt.
Los 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- WertungspreisAls Wertungspreis pro Los wird die Summe der gewichteten Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Zusatzleistungen laut Preisblatt festgelegt. -- Es ist die folgende Erläuterung zur Wichtung und Wertung zu berücksichtigen: Es wird eine Gewichtung vorgenommen. Es gibt insgesamt 14 Leistungspositionen je Los (Los 4 bis 6). Die Wertung erfolgt je Angebotspreis für jede einzelne Leistungsposition je Los folgendermaßen: Der Angebotspreis je Leistungsposition wird mit dem günstigsten Angebotspreis ins Verhältnis gesetzt und mit den Punkten der Leistungsposition multipliziert. Formel: Günstigster Angebotspreis je Leistungsposition (gA) / Angebotspreis je Leistungsposition (iA) x individuelle Punktzahl der Leistungsposition, d.h. (gA/iA) x Gewichtung (in Punkten) je Leistungsposition. Die ermittelte Punktzahl der insgesamt 14 Leistungspositionen wird addiert. Somit ergibt sich die individuelle Gesamtpunktzahl. Die individuelle Gesamtpunktzahl wird für die Angebotsauswertung herangezogen. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt 1000 Punkte. Die ersten drei Bieter mit der höchsten individullen Gesamtpunktzahl werden gemäß ihrer Punktzahl auf Rang 1 bis 3 festgelegt und bezuschlagt. Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau berechnet, wobei nach der sogenannten kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird. Die individuelle Gewichtung bzw. Punktzahlen über die insgesamt 14 Leistungspositionen wird, wie folgt, aufgestellt. Pos. 1 (Jungbaumpflege): 1 % bzw. 10 Punkte Pos. 2 (Kronenpflege): 10 % bzw. 100 Punkte Pos. 3 (Totholzentfernung): 25 % bzw. 250 Punkte Pos. 4 (Fällung): 15 % bzw. 150 Punkte Pos. 5 (Einkürzung): 15 % bzw. 150 Punkte Pos. 6 (Nachbehandlung geschädigter Bäume): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 7 (Entfernen von Stamm- und Stockaustrieben): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 8 (Lichtraumprofilschnitt): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 9 (Stubbenfräsen): 10 % bzw. 100 Punkte Pos. 10 (Formschnitt): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 11 (Fremdbewuchsentfernung): 1 % bzw. 10 Punkte Pos. 12 (Zusatzleistungen): 1 % bzw. 10 Punkte Pos. 13 (Baustelleneinrichtung): 1 % bzw. 10 Punkte Pos. 14 (Kontrolle Kronensicherung): 1 % bzw. 10 Punkte Bei gleicher individueller Gesamtpunktzahl über alle 14 Leistungspositionen mehrerer Angebote für den dritten Rang behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Eignung4 von 4 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3 Mio. €; Sachschäden mindestens 3 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 300.000 €. Eigenerklärung, dass die Höhe der geforderten Deckung … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3 Mio. €; Sachschäden mindestens 3 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 300.000 €. Eigenerklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird. Vom für den Zuschlag vorgesehenen Bieter ist auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ein Nachweis für die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. -- dass mindestens eine Mannschaft, bestehend aus einer Person mit SKT-B-Ausbildung (oder vergleichbare Qualifikation) und einer Person mit mindestens SKT-A-Ausbildung oder höherwertig (oder vergleichbare Qualifikation), zur Erfüllung der Leistung eingesetzt wird. Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist nämlich die abgeschlossene Ausbildung in Seilunterstützer Baumklettertechnik (SKT) oder eine vergleichbare Qualifikation. Ein Nachweis der Ausbildung/Qualifikation bzw. Zertifizierung des beabsichtigt einzusetzenden Personals ist auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Fehlender Nachweis der Ausbildungs-/Qualifikations- bzw. Zertifizierungsnachweise führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. -- dass die fachliche Eignung des Leitungs- und Aufsichtspersonals European Tree Worker; European Tree Technican; Arborist; Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung oder eine vergleichbare Qualifikation ist. Ein Nachweis der Ausbildung/Qualifikation bzw. Zertifizierung des beabsichtigt einzusetzenden Personals ist auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Fehlender Nachweis der Ausbildungs-/Qualifikations- bzw. Zertifizierungsnachweise führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. - Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen -- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens -- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart -- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart - Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.), Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in Anzahl von Baumpflegemaßnahmen der Referenz), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2026
- Vertragsende
- 31.10.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 31.10.2030.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 76 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Eine Ortsbesichtigungen wird nicht angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 06.05.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Ausführungsbedingungen nach § 128 Abs. 2 GWB Es wird folgendes erklärt: Los 1, 2, 4 und 5: Die Zutrittsvoraussetzungen zur Liegenschaft der Bundespolizei der Anlage C-03d werden beachtet. Los 2 und 5 Die Zutrittsvoraussetzungen zur Liegenschaft des Bundesgerichtshofes der Anlage C-03e werden beachtet. Alle Lose 1 bis 6 Alle weiteren Zutrittsvoraussetzungen zur Liegenschaft werden gem. der Spalte zu Bemerkungen (bspw. Besonderheiten der WE, Zugangsbeschränkungen, Art der Überprüfung) in der WE-Liste (Anlage C-03) je Los berücksichtigt.
Lose 5, 6
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- WertungspreisAls Wertungspreis pro Los wird die Summe der gewichteten Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Zusatzleistungen laut Preisblatt festgelegt. -- Es ist die folgende Erläuterung zur Wichtung und Wertung zu berücksichtigen: Es wird eine Gewichtung vorgenommen. Es gibt insgesamt 14 Leistungspositionen je Los (Los 4 bis 6). Die Wertung erfolgt je Angebotspreis für jede einzelne Leistungsposition je Los folgendermaßen: Der Angebotspreis je Leistungsposition wird mit dem günstigsten Angebotspreis ins Verhältnis gesetzt und mit den Punkten der Leistungsposition multipliziert. Formel: Günstigster Angebotspreis je Leistungsposition (gA) / Angebotspreis je Leistungsposition (iA) x individuelle Punktzahl der Leistungsposition, d.h. (gA/iA) x Gewichtung (in Punkten) je Leistungsposition. Die ermittelte Punktzahl der insgesamt 14 Leistungspositionen wird addiert. Somit ergibt sich die individuelle Gesamtpunktzahl. Die individuelle Gesamtpunktzahl wird für die Angebotsauswertung herangezogen. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt 1000 Punkte. Die ersten drei Bieter mit der höchsten individullen Gesamtpunktzahl werden gemäß ihrer Punktzahl auf Rang 1 bis 3 festgelegt und bezuschlagt. Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau berechnet, wobei nach der sogenannten kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird. Die individuelle Gewichtung bzw. Punktzahlen über die insgesamt 14 Leistungspositionen wird, wie folgt, aufgestellt. Pos. 1 (Jungbaumpflege): 1 % bzw. 10 Punkte Pos. 2 (Kronenpflege): 10 % bzw. 100 Punkte Pos. 3 (Totholzentfernung): 25 % bzw. 250 Punkte Pos. 4 (Fällung): 15 % bzw. 150 Punkte Pos. 5 (Einkürzung): 15 % bzw. 150 Punkte Pos. 6 (Nachbehandlung geschädigter Bäume): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 7 (Entfernen von Stamm- und Stockaustrieben): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 8 (Lichtraumprofilschnitt): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 9 (Stubbenfräsen): 10 % bzw. 100 Punkte Pos. 10 (Formschnitt): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 11 (Fremdbewuchsentfernung): 1 % bzw. 10 Punkte Pos. 12 (Zusatzleistungen): 1 % bzw. 10 Punkte Pos. 13 (Baustelleneinrichtung): 1 % bzw. 10 Punkte Pos. 14 (Kontrolle Kronensicherung): 1 % bzw. 10 Punkte Bei gleicher individueller Gesamtpunktzahl über alle 14 Leistungspositionen mehrerer Angebote für den dritten Rang behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Eignung4 von 4 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- siehe Los 4
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- siehe Los 4
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2026
- Vertragsende
- 31.10.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 31.10.2030.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 76 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Eine Ortsbesichtigungen wird nicht angeboten. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 06.05.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Ausführungsbedingungen nach § 128 Abs. 2 GWB Es wird folgendes erklärt: Los 1, 2, 4 und 5: Die Zutrittsvoraussetzungen zur Liegenschaft der Bundespolizei der Anlage C-03d werden beachtet. Los 2 und 5 Die Zutrittsvoraussetzungen zur Liegenschaft des Bundesgerichtshofes der Anlage C-03e werden beachtet. Alle Lose 1 bis 6 Alle weiteren Zutrittsvoraussetzungen zur Liegenschaft werden gem. der Spalte zu Bemerkungen (bspw. Besonderheiten der WE, Zugangsbeschränkungen, Art der Überprüfung) in der WE-Liste (Anlage C-03) je Los berücksichtigt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Ellerstraße 56, 53119 Bonn
- Website
- bundesimmobilien.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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- Umsetzung von Betonsheltern am Regionalflughafen Zweibrücken (VOEK 462-25)04.11.2026 · 1 Angebot
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Alle 48 offenen Ausschreibungen von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 772 (Dienstleistungen in der Forstwirtschaft) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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- Baum- und Landschaftspflege GmbH4 Zuschläge
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- D.u. C. Koppenburg GbR Forstbetrieb4 Zuschläge
- Eckwald Forstbetrieb & Naturschutz GmbH & Co. KG4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.05.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0c174802-d9c3-42b9-9ffd-6e6fe450b59a.