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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst, VOEK 520-23

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 520-23veröffentlicht 24.02.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 362 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 5 Lose · in 3 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.02.2026 – 31.01.2027, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis: (maximal Punktzahl: 60 Punkte)60 %
  • Nachhaltigkeitskriterien: (maximale Punktzahl je Los: 40 Punkte)40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2027
    vor 9 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Für die Beschäftigten insbesondere der Sparte Bundesforst wird persönliche Schutzausrüstung – hier Forstschutzkleidung und Warnschutzkleidung mit Bundesforstlogo - zentral ausgeschrieben. Die Produkte müssen daher sämtlich für den Einsatz in der professionellen Forstwirtschaft geeignet sein.

Los 1 Forstschutzkleidung mit Bundesforstlogo

Los 2 Warnschutzkleidung mit Bundesforstlogo

Los 3 Baumwoll T-Shirts mit Bundesforstlogo, Unterwäsche

Los 4 Keilerschutzhose

Los 5 Warn-/Schnittschutzkleidung

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst - VOEK 520-23 -

Für die Beschäftigten insbesondere der Sparte Bundesforst wird persönliche Schutzausrüstung – hier Forstschutzkleidung und Warnschutzkleidung mit Bundesforstlogo - zentral ausgeschrieben. Die Produkte müssen daher sämtlich für den Einsatz in der professionellen Forstwirtschaft geeignet sein. Los 1 Forstschutzkleidung mit Bundesforstlogo

1 Jahr–
2
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst - VOEK 520-23 -

Für die Beschäftigten insbesondere der Sparte Bundesforst wird persönliche Schutzausrüstung – hier Forstschutzkleidung und Warnschutzkleidung mit Bundesforstlogo - zentral ausgeschrieben. Die Produkte müssen daher sämtlich für den Einsatz in der professionellen Forstwirtschaft geeignet sein. Los 2 Warnschutzkleidung mit Bundesforstlogo

1 Jahr–
3
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst - VOEK 520-23 -

Für die Beschäftigten insbesondere der Sparte Bundesforst wird persönliche Schutzausrüstung – hier Forstschutzkleidung und Warnschutzkleidung mit Bundesforstlogo - zentral ausgeschrieben. Die Produkte müssen daher sämtlich für den Einsatz in der professionellen Forstwirtschaft geeignet sein. Los 3 Baumwoll T-Shirts mit Bundesforstlogo, Unterwäsche

1 Jahr–
4
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst - VOEK 520-23 -

Für die Beschäftigten insbesondere der Sparte Bundesforst wird persönliche Schutzausrüstung – hier Forstschutzkleidung und Warnschutzkleidung mit Bundesforstlogo - zentral ausgeschrieben. Die Produkte müssen daher sämtlich für den Einsatz in der professionellen Forstwirtschaft geeignet sein. Los 4 Keilerschutzhose

1 Jahr–
5
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst - VOEK 520-23 -

Für die Beschäftigten insbesondere der Sparte Bundesforst wird persönliche Schutzausrüstung – hier Forstschutzkleidung und Warnschutzkleidung mit Bundesforstlogo - zentral ausgeschrieben. Die Produkte müssen daher sämtlich für den Einsatz in der professionellen Forstwirtschaft geeignet sein. Los 5 Warn-/Schnittschutzkleidung

1 Jahr–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis: (maximal Punktzahl: 60 Punkte)60 %
Nachhaltigkeitskriterien: (maximale Punktzahl je Los: 40 Punkte)40 %
Preis
Preis: (maximal Punktzahl: 60 Punkte)Neben dem Preis für die jeweiligen Produkte der persönlichen Schutzausrüstung werden auch der Um-fang der im Angebote enthaltenen Produkte mit einem ökologischen Nachhaltigkeitssiegel sowie der Umfang der angebotenen Produkte mit einem Nachhaltigkeitssiegel für einen ökologischen und sozialen Herstellungsprozess. Die entsprechenden Siegel sind im Preisblatt (Anlage B-02) einzutragen und Nach-weise auf Anforderung entsprechend einzureichen. Bezogen auf alle Kriterien, den Preis und die Erfüllung der produktbezogenen ökologischen Nachhaltig-keit (z.B. bluesign) sowie der ökologischen/sozialen Nachhaltigkeit des Herstellungsprozesses (z. B. GOTS-Siegel) kann eine maximale Gesamtpunktzahl von 100 Punkten erreicht werden. _______________________________________________________________ Der Preis setzt sich bezogen auf das jeweilige Los aus den im Preisblatt angegebenen Angebotspreise für alle Positionen (ohne Berücksichtigung der Bedarfspositionen) zusammen. Berechnungsformel Punkte im Kriterium Preis: günstigster angebotener losbezogener (A) / zu bewertender losbezogener Preis (B) *60 Punkte, d.h. (A/B) * 60 Pkt. Beim Zuschlagskriterium Preis erfolgt eine losweise Betrachtung. Die berechnete Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
Qualität
Nachhaltigkeitskriterien: (maximale Punktzahl je Los: 40 Punkte)Für die einzelnen Unterkriterien können die folgenden maximalen Punktzahlen erreicht werden: a) Ökologische Nachhaltigkeitssiegel der Produkte eines Loses: (maximale Punktzahl je Los: 20 Punkte) Für dieses Kriterium kommt folgende Berechnungsformel zur Anwendung: Anzahl der Produkte eines Loses mit ökologischem Produktsiegel (PS) / Produktanzahl des Loses (PA) insgesamt * 20 Punkte, d.h. (PS/PA) * 20 Pkt. b) Siegel zur ökologischen/sozialen Nachhaltigkeit des Herstellungsprozesses: (maximale Punktzahl je Los: 20 Punkte) Für dieses Kriterium kommt folgende Berechnungsformel zur Anwendung: Anzahl der Produkte eines Loses mit Siegel ökologischen/sozialen Nachhaltigkeit des Herstellungsprozesses (SHP) / Produktanzahl des Loses (PA) insgesamt * 20 Punkte, d.h. (SHP/PA) * 20 Pkt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2026
Vertragsende
31.01.2027
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der Leistungsbeginn ist spätestens der 01.02.2026, bzw. mit Zuschlagserteilung. Die Laufzeit des Vertrages endet am 31.01.2027. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich dreimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fort … ganz lesenDer Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der Leistungsbeginn ist spätestens der 01.02.2026, bzw. mit Zuschlagserteilung. Die Laufzeit des Vertrages endet am 31.01.2027. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich dreimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.01.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowo … ganz lesenDas am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „ …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Grube KG, Bispingen–
2Günther Fachhandel GmbH & Co. KG, Bad Neustadt a. d. Saale–
3G. Strauß GmbH, Offenbach am Main–
5Günther Fachhandel GmbH & Co. KG, Bad Neustadt a. d. Saale–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 182 (Oberbekleidung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (10 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 10.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2eb6427b-9051-46e1-8529-4d6156b4f105.