Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung von Leistungen zur Anmietung von Forstmaschinen inkl. Personal im Bereich des Bundesforstbetriebes Rhein-Mosel, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Koblenz, VOEK 342-24
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 342-24veröffentlicht 14.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 15.05.2025 – 14.05.2026
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr15.05.2025 – 14.05.2026, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 20 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Vertragsbeginnvor 18 MonatenLaufzeit bis 14.05.2026
- Bindefrist endetvor 16 Monaten101 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Anmietung von Forstmaschinen inkl. Maschinenführer Die angemieteten Forstmaschinen inklusive Maschinenführer sollen die Waldarbeitsgruppen (WAG) des Bundesforstbetriebes Rhein-Mosel bei Ihrer Arbeit unterstützen. Einsatzgebiete sind hauptsächlich Maschinenunterstützung bei Fällarbeiten im Rahmen der Verkehrssicherung, Nutzerbedingte Maßnahmen (Freistellen von Schießbahnen, Aufhieb von Lichtraumprofilen, usw.) sowie sonstige Forstarbeiten die eine Maschinenunterstützung erforderlich machen.
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung von Leistungen zur Anmietung von Forstmaschinen inkl. Personal im Bereich des Bundesforstbetriebes Rhein-Mosel, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Koblenz, VOEK 342-24 Los 1 Anmietung von Forstmaschinen inkl. Maschinenführer Es muss für jedes Los eine eigene geeignete Maschine inkl. Fahrer vorhanden sein. Die angemieteten Forstmaschinen inklusive Maschinenführer sollen die Waldarbeitsgruppen (WAG) des Bundesforstbetriebes Rhein-Mosel bei Ihrer Arbeit unterstützen. Einsatzgebiete sind hauptsächlich Maschinenunterstützung bei Fällarbeiten im Rahmen der Verkehrssicherung, Nutzerbedingte Maßnahmen (Freistellen von Schießbahnen, Aufhieb von Lichtraumprofilen, usw.) sowie sonstige Forstarbeiten die eine Maschinenunterstützung erforderlich machen. Los 1:Tragschlepper oder vergleichbar mit Seilwinde min. 1x7 Tonnen Zugkraft sowie min. 150 m Seil; Rückekran mit min. 9,50 m Reichweite sowie Rungenkorb und Klemmbank/Drehrunge | 1 Jahr | – |
| 2 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung von Leistungen zur Anmietung von Forstmaschinen inkl. Personal im Bereich des Bundesforstbetriebes Rhein-Mosel, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Koblenz, VOEK 342-24 Los 2 Anmietung von Forstmaschinen inkl. Maschinenführer Es muss für jedes Los eine eigene geeignete Maschine inkl. Fahrer vorhanden sein. Die angemieteten Forstmaschinen inklusive Maschinenführer sollen die Waldarbeitsgruppen (WAG) des Bundesforstbetriebes Rhein-Mosel bei Ihrer Arbeit unterstützen. Einsatzgebiete sind hauptsächlich Maschinenunterstützung bei Fällarbeiten im Rahmen der Verkehrssicherung, Nutzerbedingte Maßnahmen (Freistellen von Schießbahnen, Aufhieb von Lichtraumprofilen, usw.) sowie sonstige Forstarbeiten die eine Maschinenunterstützung erforderlich machen. Los 2: Tragschlepper oder vergleichbar mit Seilwinde min. 1x8 Tonnen Zugkraft sowie min. 100 m Seil; Rückekran mit min. 9,50 m Reichweite sowie Rungenkorb und Klemmbank/Drehrunge | 1 Jahr | – |
| 3 | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung von Leistungen zur Anmietung von Forstmaschinen inkl. Personal im Bereich des Bundesforstbetriebes Rhein-Mosel, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Koblenz, VOEK 342-24 Los 3 Anmietung von Forstmaschinen inkl. Maschinenführer Es muss für jedes Los eine eigene geeignete Maschine inkl. Fahrer vorhanden sein. Die angemieteten Forstmaschinen inklusive Maschinenführer sollen die Waldarbeitsgruppen (WAG) des Bundesforstbetriebes Rhein-Mosel bei Ihrer Arbeit unterstützen. Einsatzgebiete sind hauptsächlich Maschinenunterstützung bei Fällarbeiten im Rahmen der Verkehrssicherung, Nutzerbedingte Maßnahmen (Freistellen von Schießbahnen, Aufhieb von Lichtraumprofilen, usw.) sowie sonstige Forstarbeiten die eine Maschinenunterstützung erforderlich machen. Los 3 Pos.1.1: Kombirückemaschine min. 6 Rad; Seilwinde min 2x7 Tonnen oder min. 1x14 Tonnen Zugkraft; Rückekran mit min. 10 m Reichweite; Rungenkorb und Klemmbank Die Maschine muss das Holz von den Fällarbeiten sofort verladen und abtransportieren können, da eine Zwischenlagerung des anfallenden Materials nicht möglich ist. Pos.1.2: zusätzlich zu den unter 1.1 genannten Anforderungen sollte die Maschine optional mit einem Fällgreifer (mind. bis 50 cm) ausgestattet werden können, damit die Maschine das Holz (Starkäste, Jungbäume, Kronenteile ect.) greifen, fixieren und sauber abtrennen sowie haltend entnehmen kann. | 1 Jahr | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100 %. Als Wertungspreis pro Los wird die Summe des Gesamtnettopreises laut Preisblatt gewertet Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3. Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 3. Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 300.00 … ganz lesenkürzer
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3. Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 3. Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 300.000 € (pro Schadensfall) -Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird. -Erklärung, dass sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird. 7. Angaben zu Umsätzen Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Einsatz von Forstmaschinen in der Forstwirtschaft, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.- Kriterium
8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung - Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen … ganz lesenkürzer
8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung - Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. 8.1 Zertifizierung - Eigenerklärung, dass das Unternehmen auf zertifizierten Flächen neben den direkten Vertragsbestimmungen auch die FSC- bzw. PEFC– Standards einhält. - Bestätigung, dass das Unternehmen für Arbeiten auf PEFC-zertifizierten oder FSC-zertifizierten Flächen, über ein von PEFC bzw. FSC anerkanntes, aktuell gültiges Forstunternehmer-Zertifikat oder ein gleichwertiges Zertifikat verfügt und dies auf Verlangen vorgelegt wird. 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens: - Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: - Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: 10. Angaben zu Referenzen Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen: - Name des Auftragebers - Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.), - Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), - Leistungsumfang von Forstlichen Dienstleistungen – Bestandesbegründung – Anzahl der Pflanzungen, Zaunbau – lfm, Offenlandpflege in ha, Holzernte in Fm oder Bestandpflege in ha - Leistungszeitraum, - Leistungsart, - Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung inkl. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.05.2025
- Vertragsende
- 14.05.2026
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (maximal 3mal), sofern die Auftraggeberin oder der Auftragnehmer der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit widerspricht. Der Widerspruch muss in Textfor … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (maximal 3mal), sofern die Auftraggeberin oder der Auftragnehmer der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit widerspricht. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 14.05.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 101 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außer … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 11.03.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3) Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4) Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Staatsbürger/ Angehörige der aufgeführten Staaten der Staatenliste der Anlage A-04.1. dürfen Bundeswehrliegenschaften nicht betreten (siehe Anlage A-04.1.) -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 5) Es wird davon ausgegangen, dass die Leistungen der Auftragnehmerin je Kalenderjahr für Los 1: ca. 550 Stunden nicht überschreiten werden. Diese Mengenschätzung ist unverbindlich. Es besteht keine Verpflichtung der Auftraggeberin zum Abruf eines bestimmten Umfangs an Stunden bei der Auftragnehmerin. Eine Mengenüberschreitung oder -unterschreitung berechtigt die Auftragnehmerin zu keiner Vertragsanpassung. Der geschätzte Wert für Los 1 liegt bei 2.200 Stunden und der Maximalwert bei 3.300 Stunden. Nach Inanspruchnahme der Maximalwerte ist das Volumen dieses Vertrages ausgeschöpft. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 6) Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr- Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 11.03.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3) Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4) Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Staatsbürger/ Angehörige der aufgeführten Staaten der Staatenliste der Anlage A-04.1. dürfen Bundeswehrliegenschaften nicht betreten (siehe Anlage A-04.1.) -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 5) Es wird davon ausgegangen, dass die Leistungen der Auftragnehmerin je Kalenderjahr für Los 1: ca. 550 Stunden nicht überschreiten werden. Diese Mengenschätzung ist unverbindlich. Es besteht keine Verpflichtung der Auftraggeberin zum Abruf eines bestimmten Umfangs an Stunden bei der Auftragnehmerin. Eine Mengenüberschreitung oder -unterschreitung berechtigt die Auftragnehmerin zu keiner Vertragsanpassung. Der geschätzte Wert für Los 1 liegt bei 2.200 Stunden und der Maximalwert bei 3.300 Stunden. Nach Inanspruchnahme der Maximalwerte ist das Volumen dieses Vertrages ausgeschöpft. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 6) Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Los 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis 100 %. Als Wertungspreis pro Los wird die Summe des Gesamtnettopreises laut Preisblatt gewertet Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3. Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 3. Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 300.00 … ganz lesenkürzer
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3. Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 3. Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 300.000 € (pro Schadensfall) -Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird. -Erklärung, dass sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird. 7. Angaben zu Umsätzen Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Einsatz von Forstmaschinen in der Forstwirtschaft, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.- Kriterium
8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung - Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen … ganz lesenkürzer
8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung - Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. 8.1 Zertifizierung - Eigenerklärung, dass das Unternehmen auf zertifizierten Flächen neben den direkten Vertragsbestimmungen auch die FSC- bzw. PEFC– Standards einhält. - Bestätigung, dass das Unternehmen für Arbeiten auf PEFC-zertifizierten oder FSC-zertifizierten Flächen, über ein von PEFC bzw. FSC anerkanntes, aktuell gültiges Forstunternehmer-Zertifikat oder ein gleichwertiges Zertifikat verfügt und dies auf Verlangen vorgelegt wird. 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens: - Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: - Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: 10. Angaben zu Referenzen Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen: - Name des Auftragebers - Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.), - Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), - Leistungsumfang von Forstlichen Dienstleistungen – Bestandesbegründung – Anzahl der Pflanzungen, Zaunbau – lfm, Offenlandpflege in ha, Holzernte in Fm oder Bestandpflege in ha - Leistungszeitraum, - Leistungsart, - Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung inkl. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.05.2025
- Vertragsende
- 14.05.2026
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (maximal 3mal), sofern die Auftraggeberin oder der Auftragnehmer der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit widerspricht. Der Widerspruch muss in Textfor … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (maximal 3mal), sofern die Auftraggeberin oder der Auftragnehmer der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit widerspricht. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 14.05.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 101 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außer … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 11.03.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3) Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4) Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: - Staatsbürger/ Angehörige der aufgeführten Staaten der Staatenliste der Anlage A-04.1. dürfen Bundeswehrliegenschaften nicht betreten (siehe Anlage A-04.1.) - siehe Anlage A-04.2 betrifft nur Los 3 Erläuterung zu Besonderheiten auf Liegenschaften der amerikanischen Streitkräfte: Zum Betreten der US-Liegenschaften ist ein Ausweis erforderlich. Zur Erlangung des Ausweises benötigt der Antragsteller ein polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als drei Monate und einen Personalausweis oder Reisepass welcher mindestens noch ein Jahr gültig ist. Nach Auftragserteilung: Der Auftragnehmer erhält von der Auftraggeberin den Fragebogen zur Sicherheitsüberprüfung im Original, dieser muss ausgefüllt, unterschrieben und einseitig ausgedruckt an die Auftraggeberin zurückgesandt werden. Des Weiteren benötigt die Auftraggeberin ein deutsches Führungszeugnis sowie den Personalausweis oder Reisepass in Kopie des jeweils geplanten/eingesetzten Personals. Mit diesen Unterlagen beantragt die Auftraggeberin die benötigten Ausweise. Die Bearbeitung der Anträge kann bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen. Die Ausweise müssen persönlich in Kaiserslautern abgeholt werden. Zunächst wird nur ein 3-Monatsausweis ausgestellt, welcher bei erfolgreicher Sicherheitsüberprüfung (durch den o. g. ausgefüllten Fragebogen) verlängert werden kann. Zur Abholung müssen alle Dokumente (Führungszeugnisse, Personalausweise oder Reisepässe) im Original mit …- Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 11.03.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3) Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4) Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Staatsbürger/ Angehörige der aufgeführten Staaten der Staatenliste der Anlage A-04.1. dürfen Bundeswehrliegenschaften nicht betreten (siehe Anlage A-04.1.) -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 5) Es wird davon ausgegangen, dass die Leistungen der Auftragnehmerin je Kalenderjahr für Los 1: ca. 550 Stunden nicht überschreiten werden. Diese Mengenschätzung ist unverbindlich. Es besteht keine Verpflichtung der Auftraggeberin zum Abruf eines bestimmten Umfangs an Stunden bei der Auftragnehmerin. Eine Mengenüberschreitung oder -unterschreitung berechtigt die Auftragnehmerin zu keiner Vertragsanpassung. Der geschätzte Wert für Los 1 liegt bei 2.200 Stunden und der Maximalwert bei 3.300 Stunden. Nach Inanspruchnahme der Maximalwerte ist das Volumen dieses Vertrages ausgeschöpft. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 6) Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 772 (Dienstleistungen in der Forstwirtschaft) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2cdb3fd7-0af4-4053-8e9e-fd2d66c9c197.