Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfällen, Speiseöle und -fetten sowie von Fettabscheiderinhalten für ausgewählte Standorte „Bioabfälle RV regional 2025 ff.“,
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 146-24veröffentlicht 23.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 418 Tsd. €
- Laufzeit
- 25 Monate
- 26.11.2024 – 31.12.2026
- Lose
- 11
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 418 Tsd. €
- Laufzeit
- 25 Monate26.11.2024 – 31.12.2026, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 11Angebot auf bis zu 11, Zuschlag höchstens 11 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 25 Monatenan Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 25 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Vertragsbeginnvor 23 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Bindefrist endetvor 23 Monaten50 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfällen, Speiseöle und -fetten sowie von Fettabscheiderinhalten für ausgewählte Standorte. --- Los 1 bis 7: Regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfällen sowie von Speiseölen und -fetten entsprechend der Gesetzgebung in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer und den privaten Kantinenbetreiber (Abfallerzeuger) in den Liegenschaften der BImA. Die Leistung umfasst: • die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung, • den regelmäßigen Austausch und die Reinigung der Sammelbehältnisse und deren Wartung, • die Sammlung und Übernahme, • das Befördern in die zulässige Behandlungsanlage, • die ordnungsgemäße Behandlung/Aufbereitung, • die fach- und umweltgerechte Entsorgung, • die Nachweisdokumentation per Handelspapier (Auftragszettel/Lieferschein) und • die Bereitstellung einer jährlichen Abfallbilanz (Mengenstatistik). ---- Los 8 bis 11: Regelmäßige Entleerung und fachgerechte Reinigung der Fett- und Stärkeabscheider sowie die ord-nungsgemäße Entsorgung der bei der Entleerung und Reinigung anfallenden Fett- und Stärkeabscheiderinhalte/-rückstände entsprechend der DIN- und EN-Vorschriften für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der BImA. Die Leistung umfasst: • die Abholung und Transport der Abscheiderinhalte und -rückstände mittels Vakuum-Saugfahrzeug bzw. Spezialfahrzeug, • die regelmäßige und vollständige Entleerung des Schlammfangs und des Abscheiders, • die gründliche Reinigung (Reinigen/Ausspritzen des Schlammfangs und des Abscheiders einschließlich des Leitungssystems und der Absaugvorrichtungen als auch die Bereiche hinter der Prallplatte des Schlammfangs und den Tauchwänden des Abscheiders, die Reinigung der Abdeckungen und deren Kontrolle), • die Entfernung von Verkrustungen und Ablagerungen, • die Durchführung einer Funktionskontrolle und • die Befüllung mit Frischwasser bis zum Ruhewasserspiegel, • die fach- und umweltgerechte Entsorgung der Abscheiderinhalte und -rückstände in einer zugelassenen Entsorgungs-/Verwertungsanlage, • die Nachweisdokumentation (Auftragszettel/Lieferschein, Übernahmeschein) und • die Bereitstellung einer jährlichen Abfallbilanz (Mengenstatistik). --- Weitere Angaben sind den zusätzlichen Rahmenvertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und den Preisblättern zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Lose11 Lose · Angebot auf bis zu 11 · Zuschlag höchstens 11 je Bieter
Alle 11 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfällen sowie von Speiseölen und -fetten entsprechend der Gesetzgebung in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer und den privaten Kantinenbetreiber (Abfallerzeuger) in den Liegenschaften der BImA. Die Leistung umfasst: • die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung, • den regelmäßigen Austausch und die Reinigung der Sammelbehältnisse und deren Wartung, • die Sammlung und Übernahme, • das Befördern in die zulässige Behandlungsanlage, • die ordnungsgemäße Behandlung/Aufbereitung, • die fach- und umweltgerechte Entsorgung, • die Nachweisdokumentation per Handelspapier (Auftragszettel/Lieferschein) und • die Bereitstellung einer jährlichen Abfallbilanz (Mengenstatistik). --- Leistungsbeginn: 01.01.2025. --- Weitere Angaben sind den zusätzlichen Rahmenvertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen. | 25 Monate | 32.284 € |
| 2 | Regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfällen sowie von Speiseölen und -fetten entsprechend der Gesetzgebung in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer und den privaten Kantinenbetreiber (Abfallerzeuger) in den Liegenschaften der BImA. Die Leistung umfasst: • die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung, • den regelmäßigen Austausch und die Reinigung der Sammelbehältnisse und deren Wartung, • die Sammlung und Übernahme, • das Befördern in die zulässige Behandlungsanlage, • die ordnungsgemäße Behandlung/Aufbereitung, • die fach- und umweltgerechte Entsorgung, • die Nachweisdokumentation per Handelspapier (Auftragszettel/Lieferschein) und • die Bereitstellung einer jährlichen Abfallbilanz (Mengenstatistik). --- Leistungsbeginn: 01.04.2025. --- Weitere Angaben sind den zusätzlichen Rahmenvertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen. | 25 Monate | 94.182 € |
| 3 | Regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfällen sowie von Speiseölen und -fetten entsprechend der Gesetzgebung in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer und den privaten Kantinenbetreiber (Abfallerzeuger) in den Liegenschaften der BImA. Die Leistung umfasst: • die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung, • den regelmäßigen Austausch und die Reinigung der Sammelbehältnisse und deren Wartung, • die Sammlung und Übernahme, • das Befördern in die zulässige Behandlungsanlage, • die ordnungsgemäße Behandlung/Aufbereitung, • die fach- und umweltgerechte Entsorgung, • die Nachweisdokumentation per Handelspapier (Auftragszettel/Lieferschein) und • die Bereitstellung einer jährlichen Abfallbilanz (Mengenstatistik). --- Leistungsbeginn: 01.01.2025. --- Weitere Angaben sind den zusätzlichen Rahmenvertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen. | 25 Monate | 48.279 € |
| 4 | Regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfällen sowie von Speiseölen und -fetten entsprechend der Gesetzgebung in zugelas-senen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer und den privaten Kantinenbetreiber (Abfallerzeuger) in den Liegenschaften der BImA. Die Leistung umfasst: • die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung, • den regelmäßigen Austausch und die Reinigung der Sammelbehältnisse und deren Wartung, • die Sammlung und Übernahme, • das Befördern in die zulässige Behandlungsanlage, • die ordnungsgemäße Behandlung/Aufbereitung, • die fach- und umweltgerechte Entsorgung, • die Nachweisdokumentation per Handelspapier (Auftragszettel/Lieferschein) und • die Bereitstellung einer jährlichen Abfallbilanz (Mengenstatistik). --- Leistungsbeginn: 01.01.2025. --- Weitere Angaben sind den zusätzlichen Rahmenvertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen. | 25 Monate | 4.822 € |
| 5 | Regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfällen sowie von Speiseölen und -fetten entsprechend der Gesetzgebung in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer und den privaten Kantinenbetreiber (Abfallerzeuger) in den Liegenschaften der BImA. Die Leistung umfasst: • die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung, • den regelmäßigen Austausch und die Reinigung der Sammelbehältnisse und deren Wartung, • die Sammlung und Übernahme, • das Befördern in die zulässige Behandlungsanlage, • die ordnungsgemäße Behandlung/Aufbereitung, • die fach- und umweltgerechte Entsorgung, • die Nachweisdokumentation per Handelspapier (Auftragszettel/Lieferschein) und • die Bereitstellung einer jährlichen Abfallbilanz (Mengenstatistik). --- Leistungsbeginn: 01.01.2025. --- Weitere Angaben sind den zusätzlichen Rahmenvertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen. | 25 Monate | 22.914 € |
| 6 | Regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfällen sowie von Speiseölen und -fetten entsprechend der Gesetzgebung in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer und den privaten Kantinenbetreiber (Abfallerzeuger) in den Liegenschaften der BImA. Die Leistung umfasst: • die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung, • den regelmäßigen Austausch und die Reinigung der Sammelbehältnisse und deren Wartung, • die Sammlung und Übernahme, • das Befördern in die zulässige Behandlungsanlage, • die ordnungsgemäße Behandlung/Aufbereitung, • die fach- und umweltgerechte Entsorgung, • die Nachweisdokumentation per Handelspapier (Auftragszettel/Lieferschein) und • die Bereitstellung einer jährlichen Abfallbilanz (Mengenstatistik). --- Leistungsbeginn: 01.04.2025. --- Weitere Angaben sind den zusätzlichen Rahmenvertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen. | 25 Monate | 19.385 € |
| 7 | Regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfällen sowie von Speiseölen und -fetten entsprechend der Gesetzgebung in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer und den privaten Kantinenbetreiber (Abfallerzeuger) in den Liegenschaften der BImA. Die Leistung umfasst: • die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung, • den regelmäßigen Austausch und die Reinigung der Sammelbehältnisse und deren Wartung, • die Sammlung und Übernahme, • das Befördern in die zulässige Behandlungsanlage, • die ordnungsgemäße Behandlung/Aufbereitung, • die fach- und umweltgerechte Entsorgung, • die Nachweisdokumentation per Handelspapier (Auftragszettel/Lieferschein) und • die Bereitstellung einer jährlichen Abfallbilanz (Mengenstatistik). --- Leistungsbeginn: 01.01.2025. --- Weitere Angaben sind den zusätzlichen Rahmenvertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen. | 25 Monate | 29.069 € |
| 8 | Regelmäßige Entleerung und fachgerechte Reinigung der Fett- und Stärkeabscheider sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der bei der Entleerung und Reinigung anfallenden Fett- und Stärkeabscheiderinhalte/-rückstände entsprechend der DIN- und EN-Vorschriften für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der BImA. Die Leistung umfasst: • die Abholung und Transport der Abscheiderinhalte und -rückstände mittels Vakuum-Saugfahrzeug bzw. Spezialfahrzeug, • die regelmäßige und vollständige Entleerung des Schlammfangs und des Abscheiders, • die gründliche Reinigung (Reinigen/Ausspritzen des Schlammfangs und des Abscheiders einschließlich des Leitungssystems und der Absaugvorrichtungen als auch die Bereiche hinter der Prallplatte des Schlammfangs und den Tauchwänden des Abscheiders, die Reinigung der Abdeckungen und deren Kontrolle), • die Entfernung von Verkrustungen und Ablagerungen, • die Durchführung einer Funktionskontrolle und • die Befüllung mit Frischwasser bis zum Ruhewasserspiegel, • die fach- und umweltgerechte Entsorgung der Abscheiderinhalte und -rückstände in einer zugelassenen Entsorgungs-/Verwertungsanlage, • die Nachweisdokumentation (Auftragszettel/Lieferschein, Übernahmeschein) und • die Bereitstellung einer jährlichen Abfallbilanz (Mengenstatistik). --- Leistungsbeginn: 01.04.2025. --- Weitere Angaben sind den zusätzlichen Rahmenvertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen. | 25 Monate | 80.231 € |
| 9 | Regelmäßige Entleerung und fachgerechte Reinigung der Fett- und Stärkeabscheider sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der bei der Entleerung und Reinigung anfallenden Fett- und Stärkeabscheiderinhalte/-rückstände entsprechend der DIN- und EN-Vorschriften für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der BImA. Die Leistung umfasst: • die Abholung und Transport der Abscheiderinhalte und -rückstände mittels Vakuum-Saugfahrzeug bzw. Spezialfahrzeug, • die regelmäßige und vollständige Entleerung des Schlammfangs und des Abscheiders, • die gründliche Reinigung (Reinigen/Ausspritzen des Schlammfangs und des Abscheiders einschließlich des Leitungssystems und der Absaugvorrichtungen als auch die Bereiche hinter der Prallplatte des Schlammfangs und den Tauchwänden des Abscheiders, die Reinigung der Abdeckungen und deren Kontrolle), • die Entfernung von Verkrustungen und Ablagerungen, • die Durchführung einer Funktionskontrolle und • die Befüllung mit Frischwasser bis zum Ruhewasserspiegel, • die fach- und umweltgerechte Entsorgung der Abscheiderinhalte und -rückstände in einer zugelassenen Entsorgungs-/Verwertungsanlage, • die Nachweisdokumentation (Auftragszettel/Lieferschein, Übernahmeschein) und • die Bereitstellung einer jährlichen Abfallbilanz (Mengenstatistik). --- Leistungsbeginn: 01.01.2025. --- Weitere Angaben sind den zusätzlichen Rahmenvertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen. | 25 Monate | 32.906 € |
| 10 | Regelmäßige Entleerung und fachgerechte Reinigung der Fett- und Stärkeabscheider sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der bei der Entleerung und Reinigung anfallenden Fett- und Stärkeabscheiderinhalte/-rückstände entsprechend der DIN- und EN-Vorschriften für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der BImA. Die Leistung umfasst: • die Abholung und Transport der Abscheiderinhalte und -rückstände mittels Vakuum-Saugfahrzeug bzw. Spezialfahrzeug, • die regelmäßige und vollständige Entleerung des Schlammfangs und des Abscheiders, • die gründliche Reinigung (Reinigen/Ausspritzen des Schlammfangs und des Abscheiders einschließlich des Leitungssystems und der Absaugvorrichtungen als auch die Bereiche hinter der Prallplatte des Schlammfangs und den Tauchwänden des Abscheiders, die Reinigung der Abdeckungen und deren Kontrolle), • die Entfernung von Verkrustungen und Ablagerungen, • die Durchführung einer Funktionskontrolle und • die Befüllung mit Frischwasser bis zum Ruhewasserspiegel, • die fach- und umweltgerechte Entsorgung der Abscheiderinhalte und -rückstände in einer zugelassenen Entsorgungs-/Verwertungsanlage, • die Nachweisdokumentation (Auftragszettel/Lieferschein, Übernahmeschein) und • die Bereitstellung einer jährlichen Abfallbilanz (Mengenstatistik). --- Leistungsbeginn: 01.01.2025. --- Weitere Angaben sind den zusätzlichen Rahmenvertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen. | 25 Monate | 22.741 € |
| 11 | Regelmäßige Entleerung und fachgerechte Reinigung der Fett- und Stärkeabscheider sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der bei der Entleerung und Reinigung anfallenden Fett- und Stärkeabscheiderinhalte/-rückstände entsprechend der DIN- und EN-Vorschriften für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der BImA. Die Leistung umfasst: • die Abholung und Transport der Abscheiderinhalte und -rückstände mittels Vakuum-Saugfahrzeug bzw. Spezialfahrzeug, • die regelmäßige und vollständige Entleerung des Schlammfangs und des Abscheiders, • die gründliche Reinigung (Reinigen/Ausspritzen des Schlammfangs und des Abscheiders einschließlich des Leitungssystems und der Absaugvorrichtungen als auch die Bereiche hinter der Prallplatte des Schlammfangs und den Tauchwänden des Abscheiders, die Reinigung der Abdeckungen und deren Kontrolle), • die Entfernung von Verkrustungen und Ablagerungen, • die Durchführung einer Funktionskontrolle und • die Befüllung mit Frischwasser bis zum Ruhewasserspiegel, • die fach- und umweltgerechte Entsorgung der Abscheiderinhalte und -rückstände in einer zugelassenen Entsorgungs-/Verwertungsanlage, • die Nachweisdokumentation (Auftragszettel/Lieferschein, Übernahmeschein) und • die Bereitstellung einer jährlichen Abfallbilanz (Mengenstatistik). --- Leistungsbeginn: 01.01.2025. --- Weitere Angaben sind den zusätzlichen Rahmenvertragsbedingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen. | 25 Monate | 31.068 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Gewichtigung 100% (siehe Anlage A-03 - Wertung_Zuschlagskriterien).
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
Die Angaben der Ziffern 2.1 und 2.2 sind wie folgt auszufüllen: 2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlich … ganz lesenkürzer
Die Angaben der Ziffern 2.1 und 2.2 sind wie folgt auszufüllen: 2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail- Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort. --- 2.2 Zusätzliche Angaben, sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt (z.B. nicht eingetragener Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätige GbR) - Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.- Kriterium
zu 3) Nicht abgegebene Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB in der Bieterauskunft stellen gem. Ziffer 2.1.6 Ausschlussgründe dar. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es: -seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich … ganz lesenkürzer
zu 3) Nicht abgegebene Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB in der Bieterauskunft stellen gem. Ziffer 2.1.6 Ausschlussgründe dar. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es: -seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB) Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB ergriffen hat. --- zu 4) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind. Folgende Erklärungen sind abzugeben: – das Unternehmen ist nicht in Russland niedergelassen ist und der Unternehmer – im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzt – dass an dem Unternehmen kein in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist – das Unternehmen handelt nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit – für die Ausführung des Auftrags werden nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch genommen, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit besitzt – das Unternehmen nimmt nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch, an dem zu mehr als 50% ein in Russland niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt. Der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer, die vorstehende Erklärung nicht abgeben, aber einen Einsatz dennoch für gerechtfertigt halten, können dieses mit einer eigenen Erklärung begründen. --- zu 5) Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft erklärt, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Und dass zur Kenntnis genommen wird, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.- Kriterium
zu 8) Erklärung, dass: a) das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt b) dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um … ganz lesenkürzer
zu 8) Erklärung, dass: a) das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt b) dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen c) das Unternehmen ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56 und 57 KrWG ist und das Zertifikat mit dem Angebot eingereicht wird (bei Angabe eines Permlinks z. B. über das Entsorgungsfachbetrieberegister der ZKS-Abfall entfällt die Zusendung) --- zu 9) Erklärungen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit in der ausgeschriebenen Leistungsart , zur Beschäftigungsanzahl des gesamten Unternehmens, zur Anzahl der Beschäftigten und geringfügig Beschäftigten in der ausgeschriebenen Leistungsart). --- zu 10) Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt und müssen einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen, eine weitere mindestens 50 %. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Geforderte Angaben zu den eingereichten Referenzen: Speiseabfälle - Referenz Nr. 1: -Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.) -Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes) -Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung -Jährlicher Leistungsumfang (in € netto)) -Leistungszeitraum -Leistungsart Speiseabfälle - Referenz Nr. 2: -Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.) -Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes) -Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung -Jährlicher Leistungsumfang (in € netto)) -Leistungszeitraum -Leistungsart Speiseabfälle - Referenz Nr. 3 -Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.) -Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes) -Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung -Jährlicher Leistungsumfang (in € netto)) -Leistungszeitraum -Leistungsart- Kriterium
zu 6) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung - Geforderte Deckungssummen (pro Schadensfall und pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €, Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 250.000 €. Erk … ganz lesenkürzer
zu 6) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung - Geforderte Deckungssummen (pro Schadensfall und pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €, Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 250.000 €. Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, die Anpassung unmittelbar nach Zuschlagserteilung entsprechend der geforderten Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird. --- zu 7) Die Gesamtumsätze und separat der Umsatz für die ausgeschriebene Leistung Speiseabfälle sind für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen.- Kriterium
zu 11) Erklärung, dass beabsichtigt wird, als Bietergemeinschaft ein Angebot abzugeben und Angaben dazu, für welches Los, für welchen Teilbereich der Leistung und in welchem Umfang --- zu 12) Erklärung, dass beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welches Los, für w … ganz lesenkürzer
zu 11) Erklärung, dass beabsichtigt wird, als Bietergemeinschaft ein Angebot abzugeben und Angaben dazu, für welches Los, für welchen Teilbereich der Leistung und in welchem Umfang --- zu 12) Erklärung, dass beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welches Los, für welche Teilleistungen und in welchem Umfang --- zu 13) Erklärung, dass für die Erbringung der Leistungen eine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird und Angabe in Bezug auf welche Aspekte. --- Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind einzureichen: -Anlage B-06 - Seite 1 - Erklärung zu Unterauftragnehmern Anlage B-06 - Seite 2 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer -Anlage B-06 - Seite 3 - Erklärung zur Eignungsleihe Anlage B-06 - Seite 4 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe -Fachliche Nachweise (der betroffenen Leistung entsprechend)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzuläs … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 26.11.2024
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin be … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 48.425 €
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 50 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# "#Besonders geeignet für:selbst#" --- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt wer … ganz lesenkürzer
#Besonders geeignet für:selbst# "#Besonders geeignet für:selbst#" --- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 01.10.2024 gestellt werden, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Bei technischen Fragen zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. --- Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.- Hinweis
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: --- Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft in den Losen 1 bis 3 sowie 5 bis 11 nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses ge … ganz lesenkürzer
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: --- Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft in den Losen 1 bis 3 sowie 5 bis 11 nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. --- In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das durch die Behandlung gewonnene Abfallgut, analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft, vorrangig stofflich (Recycling) verwertet wird. --- Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- Die Auftragnehmerin und die Auftraggeberin haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgeheimnisse uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geschäftsgeheimnisse sind insbesondere Kenntnisse über Verfahren und Geschäftsmethoden der Vertragsparteien, ihrer Unternehmen und Geschäftspartner in technischer, kaufmännischer und sonstiger Hinsicht, Kenntnisse über Daten und sonstige Informationen, die den Finanzstatus und die Mitarbeiterführung der Vertragsparteien und deren Unternehmen berühren, Informationen über die Einzelheiten aus Verkaufs-, Sanierungs- und sonstigen Geschäftshandlungen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Die geltenden geheimhaltungsrelevanten Vorschriften und die Vorgaben im Informationsblatt - Meldung und Erkennung von IT-sicherheitsrelevanten Vorfällen und Datenschutzvorfällen (Anlage C-05) sind einzuhalten. Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte, Empfehlungen und Pressemitteilungen oder Teile davon, die sich auf den Vertrag und die Auftraggeberin beziehen, darf die Auftragnehmerin nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlich erteilter Einwilligung der Auftraggeberin Dritten zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtungen gelten nach der Beendigung des Vertrages fort. Die Auftragnehmerin hat ihr Personal zur Verschwiegenheit zu verpflichten und die Einhaltung dieser Pflicht sicherzustellen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53119 Bonn
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Alle 48 offenen Ausschreibungen von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 900 (Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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- Siegfried Schürmann GmbH & Co.KG3 Zuschläge
- Amendt Gebäudereinigung & Dienstleistungsservice GmbH2 Zuschläge
- GCS 24 GmbH2 Zuschläge
- Heinrich Garvert GmbH2 Zuschläge
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ff783cd2-401b-4876-8c03-02f9eb893d9d.