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örtliche Bauüberwachung (BÜ BAU)

Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2026-0005-692-11veröffentlicht 30.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 191 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre15.05.2026 – 14.05.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50679, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabeplattform.stadt-koeln.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (141 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (398 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    über vergabeplattform.stadt-koeln.de
    vor 6 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 14.05.2029
    vor 6 Monaten
  4. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Örtliche Bauüberwachung (BÜ BAU) für die Bereiche Ingenieurbau, architektonischer Ausbau, Verkehrsanlagen und die vollumfassende Schadstoffsanierung im Rahmen der Brandschutzsanierung an der Hst. Hans-Böckler-Platz

Beschreibung des Loses

Gegenstand der vom Auftragnehmer zu leistenden örtlichen Bauüberwachung sind die Gewerke/Inhalte die Bereiche Ingenieurbau (gemäß HOAI 2021 Anlage 12), architektonischer Ausbau (gemäß HOAI 2021 Anlage 10), Verkehrsanlagen (gemäß HOAI 2021 Anlage 13) und die vollumfassende Schadstoffsanierung. Die örtliche Bauüberwachung umfasst das Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag einschließlich der einschlägigen Vorschriften. Die BÜ BAU ist dafür verantwortlich Berührungspunkte/Schnittstellen frühzeitig zu kommunizieren und mit allen Beteiligten abzustimmen. Das Leistungspaket beinhaltet: - Vorbereitung/Allgemeines - Überwachung der Ausführung der Bauleistungen - Schriftverkehr - Rechnungsprüfung - Nachträge - Dokumentation - Besprechungswesen - LEAN Management - Planprüfung und Qualitätssicherung (siehe Anlage "A01_Leistungsbeschreibung Bauüberwachung")

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot (Wertung: 100% Preis).

Eignung9 von 9 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nachweise der Erreichbarkeit: Vorlage einer Erklärung, die bestätigt, dass der Hauptsitz, eine Niederlassung oder ein Projektbüro des Bieters in der Nähe des Projektstandortes liegt (maximal 150 km Entfernung zur Baustelle). Erklärung, dass die projektverantwortlichen Personen auch in Notfällen telefonisch erreichbar und bei Bedarf innerhalb von 2 Stunden vor Ort auf der Baustelle sein können.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Es werden zwei Referenzprojekte gefordert: Referenzprojekt 1 - Bereich: schienengebundenes Infrastrukturprojekt im innerstädischen Bereich Referenzprojekt 2 - Bereich: Verkehrsinfrastrukturprojekt Auf der Grundlage GWB § 122 Eignung, Absatz 2 Nummer 3 in Verbindung mit VgV § 46 Technische und beru … ganz lesenEs werden zwei Referenzprojekte gefordert: Referenzprojekt 1 - Bereich: schienengebundenes Infrastrukturprojekt im innerstädischen Bereich Referenzprojekt 2 - Bereich: Verkehrsinfrastrukturprojekt Auf der Grundlage GWB § 122 Eignung, Absatz 2 Nummer 3 in Verbindung mit VgV § 46 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Absatz 3 Nummer 1 ist die technische und berufliche Eignung des Bieters anhand der Referenzprojekte nachzuweisen. Bei den Referenzprojekten sind solche Referenzen zu benennen, deren wesentliche Leistungen mit den angefragten Leistungen vergleichbar sind, jeweils mit einem Gesamtbauvolumen > 15 Millionen brutto und jeweils in den letzten 5 Jahren (2021- 2025) fertiggestellt worden sind. Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die persönlichen Beiträge der Projektbeteiligten, welche unter 2.1 ANGABEN TECHNISCHE FACHKRÄFTE ZUR LEISTUNGSERBRINGUNG benannt wurden (siehe Anlage A02_Bieterbogen mit Eignungskriterien), dargestellt werden. Einzelreferenzprojekte von Nachunternehmern / Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zulässig. Der Auftraggeber behält sich eine Aufklärung der zu den Referenzprojekten gemachten Angaben vor. Eine maximal aus zwei DIN-A4-Seiten bestehende Kurzdarstellung für jedes der beiden Referenzprojekte ist zur besseren Nachvollziehbarkeit für die Auftraggeberin, als Anlage 3, zu 2.2 und 2.3 Referenzprojekte 1+2 dem Bieterbogen beizufügen. Ein Bildnachweis innerhalb der Kurzdarstellung ist gewünscht. Ein Referenzschreiben kann beigefügt werden. Darüber hinaus gehende Unterlagen werden nicht gewertet.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung GWB § 122 Eignung, Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Vergabeverordnung VgV § 44 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eignung des Bieters durch die Vorlage von Berufszulassu … ganz lesenAuf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung GWB § 122 Eignung, Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Vergabeverordnung VgV § 44 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eignung des Bieters durch die Vorlage von Berufszulassungen oder anderen Bescheinigungen nachzuweisen. Gemäß VgV § 75 Eignung, Absatz 1 wird für die Erbringung der Leistungen zugelassen wer nach geltendem Landesrecht Baukammergesetz BauKaG NRW § 28 Berufsbezeichnung berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt ist, als Ingenieur tätig zu werden. Entsprechende Nachweise sind als Anlage 1 zu 1. ANGABEN BIETER dem Bieterbogen beizufügen. Vorlage von Berufszulassungen, Studiennachweisen (Diplomurkunden, Bachelor-/Masterurkunden) und/oder anderen Bescheinigungen der beruflichen Befähigung. Auf der Grundlage GWB § 122 Eignung, Absatz 2 Nummer 3 in Verbindung mit VgV § 46 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Absatz 3 Nummer 6 ist die Eignung der Mitglieder durch Studiennachweise, Lebensläufe und/oder andere Bescheinigungen nachzuweisen. Entsprechende Nachweise sind als Anlage 2, zu 2.1 Angaben Technische Fachkräfte zur Leistungserbringung dem Bieterbogen beizufügen. Der projektverantwortliche Bauüberwacher*/in und ebenso seine Stellvertretung müssen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung in der Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung als örtliche Bauüberwachung nachweisen. Vorlage der Lebensläufe über den beruflichen Werdegang. Es muss hervorgehen, bei welchen Projekten die Projektverantwortlichen/Stellvertretungen mitgearbeitet haben und welche Positionsbezeichnung sie inne hatten. Die Nennung der Berufsjahre ist auf die hier angefragte Qualifikation zu beziehen. Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der örtlichen Bauüberwachung von Verkehrsinfrastrukturprojekten (zum Beispiel Stadtbahn, Bahnhöfe, et cetera). Bei Angeboten von Einzelpersonen, die nicht einem Büro mit mehreren Personen angehören: Auch hier ist eine Vertretung gegebenfalls eines fremden Büros zu benennen. Die Nachweise zur Leistungsfähigkeit sowie die Eigenerklärung und die Förmliche Verpflichtungserklärung für die Vertretung sind der Auftraggeberin vorzulegen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Nachweis kann durch Vorlage eines Nachweises einer bestehenden Berufshaftpflicht erfolgen oder durch eine Eigenerklärung, dass diese im Auftragsfall nachgereicht wird. Der Auftraggeber verlangt eine Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden von 3.000.000 € und f … ganz lesenDer Nachweis kann durch Vorlage eines Nachweises einer bestehenden Berufshaftpflicht erfolgen oder durch eine Eigenerklärung, dass diese im Auftragsfall nachgereicht wird. Der Auftraggeber verlangt eine Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden von 3.000.000 € und für Sachschäden und Vermögensschäden von 1.500.000 € eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Gesamtleistung aller Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das 2-fache dieser Deckungssummen betragen. (siehe Anlage "A16_Betriebshaftpflichtversicherung" der Vergabeunterlagen)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbestätigung vom zuständigen Finanzamt (Bescheinigung in Steuersachen), darf bei der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Vorlage einer Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, darf bei der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung GWB § 122 Eignung, Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Vergabeverordnung VgV § 44 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eignung des Bieters durch die Vorlage von Berufszulassu … ganz lesenAuf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung GWB § 122 Eignung, Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Vergabeverordnung VgV § 44 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eignung des Bieters durch die Vorlage von Berufszulassungen oder anderen Bescheinigungen nachzuweisen. Gemäß VgV § 75 Eignung, Absatz 1 wird für die Erbringung der Leistungen zugelassen wer nach geltendem Landesrecht Baukammergesetz BauKaG NRW § 28 Berufsbezeichnung berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt ist, als Ingenieur tätig zu werden. Entsprechende Nachweise sind als Anlage 1 zu 1. ANGABEN BIETER dem Bieterbogen beizufügen. Für natürliche Personen: Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung oder gleichwertige Qualifikation gemäß den Landesspezifischen Regelungen
Eintragung in das Handelsregister
Vorlage eines aktuellen Nachweises der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Kammermitgliedschaft) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.05.2026
Vertragsende
14.05.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie der … ganz lesenLeistung: Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Siehe § 160 Absatz 3 GWB - innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung - spätestens … ganz lesenSiehe § 160 Absatz 3 GWB - innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen Siehe § 135 Absatz 2 GWB - 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Den veröffentlichten Dokumenten ist das Dokument "Eigenerklärung_RUS-Sanktionen_Art_5k" zu entnehmen. Diese Eigernerklärung ist zwingend sowie vollständig ausgefüllt und unterschrieb … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Den veröffentlichten Dokumenten ist das Dokument "Eigenerklärung_RUS-Sanktionen_Art_5k" zu entnehmen. Diese Eigernerklärung ist zwingend sowie vollständig ausgefüllt und unterschrieben auf besonderes Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Hinweis
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich. Im Bereich "Information über die öffentliche Öffnung, Datum der Angebotsöffnung (BT-132)" muss aufgrund einer Vorgabe der Europäischen Union ein Datum eingetragen werden. Es dient ausschließlich als Information über den Angebotsöffnungstermin.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0a1bacbb-9376-4448-b320-9e3fc951ea84.