Ökosystem-Monitoring (ÖSM) in Rheinland-Pfalz 2026 bis 2029
Landesamt für Umwelt · Mainz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen LfU_13_36/2025veröffentlicht 24.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 16 Monate
- 13.02.2026 – 30.06.2027
- Lose
- 30
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mainz.
- JG | U Ersatzneubauten Gewächshäuser - GeneralplanervergabeLand Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur, vertreten durch die Zentrale des Landesbetriebs LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Mainz, vertreten durch die Niederlassungsleitung · MainzFrist 08.12.2026
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Alle Ausschreibungen: Planung in Rheinland-Pfalz (221 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 16 Monate13.02.2026 – 30.06.2027
- Lose
- 30Angebot auf bis zu 30, Zuschlag höchstens 30 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Mainz55116, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichlandesverwaltung.vergabe.rlp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (102 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 10 Monatenan Landesamt für Umwelt
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 10 Monatennur elektronisch über landesverwaltung.vergabe.rlp.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 10 Monaten
- Bindefrist endetvor 9 Monaten31 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 9 MonatenLaufzeit bis 30.06.2027
- Heute
Beschreibung
Im HNV-Farmland-Monitoring wurde nur die Agrarlandschaftsfläche betrachtet. Mit dem Ökosystem-Monitoring (ÖSM) wird dieses auf ein Monitoring der Gesamtlandschaft erweitert. Auf der Flächenkulisse der bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen werden durch regelmäßige Biotopkartierungen mit einer bundesweit standardisierten Methodik die Häufigkeit sowie der Zustand und Veränderungen von Ökosystemen der Gesamtlandschaft erfasst. Im Gegensatz zum HNV-Farmland-Monitoring werden im ÖSM innerhalb der Stichprobenfläche (SPF) alle Nutzungs- und Biotoptypen erfasst und bewertet, d.h. es werden bisher nicht erfasste Ökosystemtypen eingeschlossen (z.B. Gewässer, Wälder, Verkehrsflächen und Siedlungs-gebiete, aber auch kleinräumige Biotoptypen wie Löss- oder Lehmwände, Höhlen oder Quellen, welche von großer Bedeutung für spezifische Tier- und Pflanzenarten sind). Die Erfassung der Agrarlandschaft nach der Methodik des HNV-Farmland-Monitorings wird in das ÖSM integriert und eine Gesamterfassung durchgeführt (siehe Anlage LB 1). Im Folgenden wird als ÖSM die Gesamtkartierung inklusive HNV-Farmland-Monitoring bezeichnet. Die Erhebungsfrequenz beträgt vier Jahre. Die Daten werden in den Bundesländern erhoben, für die Koordination des Monitorings und für die Hochrechnung der Indikatorwerte ist als fachliche Koordinierungsstelle das Bundesamt für Naturschutz (BfN) verantwortlich, ggf. in Zusammenarbeit mit durch das BfN beauftragten Auftragnehmenden.
Gegenstand nach CPV
Lose30 Lose · Angebot auf bis zu 30 · Zuschlag höchstens 30 je Bieter
Alle 30 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 16 Monate | – |
| 2 | Los 2 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 28 Monate | – |
| 3 | Los 3 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 16 Monate | – |
| 4 | Los 4 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 16 Monate | – |
| 5 | Los 5 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 16 Monate | – |
| 6 | Los 6 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 5 Monate | – |
| 7 | Los 7 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 16 Monate | – |
| 8 | Los 8 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 16 Monate | – |
| 9 | Los 9 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 18 Monate | – |
| 10 | Los 10 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 18 Monate | – |
| 11 | Los 11 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 18 Monate | – |
| 12 | Los 12 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 18 Monate | – |
| 13 | Los 13 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 18 Monate | – |
| 14 | Los 14 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 18 Monate | – |
| 15 | Los 15 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 18 Monate | – |
| 16 | Los 16 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 18 Monate | – |
| 17 | Los 17 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 18 Monate | – |
| 18 | Los 18 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 18 Monate | – |
| 19 | Los 19 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 18 Monate | – |
| 20 | Los 20 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 18 Monate | – |
| 21 | Los 21 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 18 Monate | – |
| 22 | Los 22 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 18 Monate | – |
| 23 | Los 23 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 18 Monate | – |
| 24 | Los 24 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 18 Monate | – |
| 25 | Los 25 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 18 Monate | – |
| 26 | Los 26 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 18 Monate | – |
| 27 | Los 27 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 18 Monate | – |
| 28 | Los 28 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 18 Monate | – |
| 29 | Los 29 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 18 Monate | – |
| 30 | Los 30 Für das ÖSM in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zum Zweck der Durchführung des Monitorings möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung je Los besteht im Kern aus: 1) Teilnahme an einer Kartierschulung, die jährlich vom BfN in der 1. Jahreshälfte angeboten wird, 2) Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfassungsanleitung (siehe als Beispiel Anlage LB 1). Innerhalb der Agrarlandschaftsfläche (ALF) sind zusätzlich die Basisdaten zur Ermittlung des HNV-Farmland-Indikators zu erfassen, 3) Digitalisierung und Abgabe der unter 2) erhobenen Daten, 4) Erstellung eines Zwischenberichts. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Ein Los umfasst zwischen 4 und 6 SPF (siehe Tabelle 1 sowie Anlage LB 2). Der Bearbeitungszeitraum eines Loses erstreckt sich über das jeweilige Kartierjahr mit Erfassungen im Gelände hinaus zur Datenabgabe, Qualitätssicherung mit ggf. Korrekturarbeiten und Abnahme im jeweiligen Folgejahr (siehe Kapitel 6.2 zu den Ausführungsterminen). Für das ÖSM wurde die bisherige HNV-Kartierung um 18 neue SPF erweitert. Diese SPF enthalten kein oder nur einen geringen Anteil Agrarlandschaft und es wurde noch keine HNV-Kartierung durchgeführt (SPF mit Erstkartierung). Für 132 SPF liegt bis zu Beginn der ÖSM-Kartierung eine HNV-Kartierung vor (SPF mit HNV-Vorkartierung). Umfang: Los 1: 4 SPF pro Los Los 2: 6 SPF pro Los Los 3: 5 SPF pro Los Los 4: 6 SPF pro Los Los 5: 5 SPF pro Los Los 6: 5 SPF pro Los Los 7: 5 SPF pro Los Los 8: 5 SPF pro Los Los 9: 5 SPF pro Los Los 10: 5 SPF pro Los Los 11: 5 SPF pro Los Los 12: 5 SPF pro Los Los 13: 5 SPF pro Los Los 14: 5 SPF pro Los Los 15: 5 SPF pro Los Los 16: 5 SPF pro Los Los 17: 5 SPF pro Los Los 18: 5 SPF pro Los Los 19: 5 SPF pro Los Los 20: 4 SPF pro Los Los 21: 5 SPF pro Los Los 22: 4 SPF pro Los Los 23: 5 SPF pro Los Los 24: 5 SPF pro Los Los 25: 5 SPF pro Los Los 26: 5 SPF pro Los Los 27: 6 SPF pro Los Los 28: 5 SPF pro Los Los 29: 5 SPF pro Los Los 30: 5 SPF pro Los Pos. 1. Teilnahme am Auftaktgespräch per Videokonferenz: Ein (1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 3.1). Übernimmt ein AN in einem Jahr mehrere Lose, ist die Teilnahme einer (1) aktiv an der Kartierung beteiligten Person verpflichtend. Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1 in Formular 302 a-b "Preisblatt" nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die verschiedenen Lose unterschiedliche Pau-schalen für Pos. 1 angeboten, erfolgt die Vergütung in Form des Mittelwertes aus der Pos. 1 der bezuschlagten Lose. Pos. 2. Teilnahme Kartierschulung: Eine (1) Schulung (vgl. Kapitel 3.2) je Kartierjahr. Pos. 3. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Überprüfung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit HNV-Vorkartierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 4. Erhebung von Basisdaten ÖSM, Abgrenzung der HNV-Nichtkartierfläche, Erhebung von Basisdaten HNV, Digitalisierung und Dateneingabe für Stichprobenflächen mit Erstkar-tierung (vgl. Kapitel 3.3 und 3.4): Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 5. Erfassung invasiver Arten (vgl. Kapitel 3.3.4) sofern im Rahmen der Erhebung der Basisdaten vorgefunden. Max. 2 Stunden pro Stichprobenfläche (es handelt sich hierbei um eine Schätzung des AG). Der Umfang für jedes Los kann Tabelle 2 entnommen werden. Pos. 6. Berichterstattung: Verfassen eines (1) Zwischenberichtes je Los (vgl. Kapitel 3.6). | 18 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung4 von 4 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Pers … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder er bereit ist, im Auftragsfall, eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. deren Laufzeit in der Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. 3. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die ÖSM-Kartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu den folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte haben: a) Kartierung von Biotoptypen b) Kartierung und/oder Bewertung von FFH-Lebensraumtypen c) HNV-Kartierung (bundesweites Monitoring sowie Ökologische Flächenstichprobe) d) ÖSM-Kartierung (bundesweites Monitoring) * * Inklusive vergleichbarer Kartierungen auf 1 x 1 km großen Stichprobenflächen (F + E - Vorhaben zum Ökosystem-Monitoring, Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen innerhalb der Ökologischen Flächenstichprobe) Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Ebenfalls sind InVeKoS-Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte auf eine Flächengröße von mindestens 100 ha bezieht (Punkte a) und b)) beziehungsweise mindestens 10 Stichprobenflächen des bundesweiten Monitorings (Punkte c) und d)) bearbeitet wurden. Referenzen, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teilleistung des Projektes darstellen (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Hierbei ist der Umfang der betreffenden Teilleistung deutlich zu machen; als Referenz zählt nur dieser Umfang und nicht der Umfang des gesamten Projektes. Die Referenzen sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 13.02.2026
- Vertragsende
- 30.06.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- landesverwaltung.vergabe.rlp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 31 Tage
- Angebotsöffnung
- 13.01.2026, 10:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYN9Y# Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergab … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYN9Y# Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 05.01.2026 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz
- Website
- lfu.rlp.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Rheinland-Pfalz (221 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9d07e384-ba9b-4186-807f-ed4a77dfb421.